Reifenfreigabe vom Hersteller

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    • Offizieller Beitrag

    Ich muss jetzt bald zum TÜV und sammel daher schon mal alle Papiere zusammen. Jetzt habe ich mir die Reifenfreigabe von Metzeler ausgedruckt. Dort steht nun drauf, dass die Freigabe nur mit Stempel und Unterschrift des Händlers gültig ist. Er muss mit der Unterschrift zusichern, dass die Freigabe zu den Reifen passt.

    Hat denn da schon mal Jemand Probleme beim TÜV bekommen weil diese Unterschrift und Stempel gefehlt haben???

  • Die standen bei der Guzzi meiner Freundin im Fahrzeugbrief und das genügte dem Sachverständigen, da brauchte ich keine extra Bescheinigung. Zudem hat der TüV alles im Computer, wie die Abgaswerte bei der Abgasuntersuchung auch. Jedenfalls ist es beim TüV Süd in Bayern so.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    Der Händler bestätigt mit der Unterschrift, dass dein Blatt papier mit dem Original übereinstimmt.

    Ich glaube aber nicht, dass die Freigabe ohne Stempel ungültig ist, da z.B. Michelin auf so was verzichtet. Die verweisen einfach auf das Internet, wo die jeweiligen Freigaben nachzuschlagen sind. Guckst du auch hier

    @ Tramper
    Freigaben, die in den Papieren stehen, sind was anderes. Hier geht es um Freigaben für Reifen, die eben nicht eingetragen sind.
    Ich glaube auch nicht, dass im PC des TÜV-Mannes Reifenfreigaben dirn stehen, die der Fahrzeughersteller nicht in die Papiere hat eintragen lassen. Dazu kommen einfach immer wieder zu viele dazu - dazu müßte der TÜV ja ständig seine Software aktuallisieren -> viel zu teuer.

  • @ jan_28

    die Reifenmodelle die die Guzzi hatte waren noch keine 3 Monate auf dem Markt darum konnten sie auch nicht Fahrzeugbrief eingetragen sein. Was der Sachverständige dort entnahm war die Reifengrösse. Und ob der Metzeler Roadtec jetzt auch die Herstellerfreigabe besass kontollierte er in der EDV die monatlich upgedatet wird.

    Aber da ist ja Deutschland noch das einzige Land in Europa das die Herstellerfreigabe kennt. In den übrigen Ländern wird bei der Homologation die Reifenbauart und die Grösse vorgegeben, mehr nicht und so kann der Konsument sich für ein beliebiges Produkt frei entscheiden. Einzige Einschränkung es müssen auf beiden Achsen die gleichen Reifen montiert sein.

    Zudem ein Stempel und Unterschrift ist für eine amtliche Prüfstelle unakzeptabel. Denn wie soll der Sachverständige vor Ort kontrollieren ob der Händler befugt ist und ob dies sein Stempel ist? Ich erstelle dir solche Bestätigungen innerhalb von fünf Minuten am Computer mit Stempel und Unterschrift und druck sie dann auf einem Farbdrucker aus. Du wirst aber nicht erkennen können ob der Stempel echt oder gefälscht ist resp. die Unterschrift jetzt gedruckt oder handgeschrieben. Da brauchen sie was verlässliches und das ist ihre Datenbank die alle relevanten Daten der homologierten Fahrzeugen enthält. Selbst die Eintragungen werden in der Datenbank erfasst und stehen somit bundesweit zur Verfügung.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • So Aktivierung eines alten Themas.
    Hab heute mal meine Fahrzeugpapiere genauer studiert da sind nur die größen eingetragen aber kein Hersteller.
    Hab mich bezüglich der Freigaben schlau gemacht,und hab da folgende Mail bekommen:

    Guten Tag Herr L.

    Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
    ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren
    Fahrzeughersteller wenden.

    In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung,
    also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen
    eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
    Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA
    (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese
    Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen
    verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch
    als Empfehlungen zu betrachten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Team Delticom AG
    info@delti.com

    Kann ich nun Frei wählen,hauptsache ich bleibe bei der der vorgegebenen Größe!?
    bin grad etwas wuschig,so ein schwieriges Thema :bump:
    Vieleicht weiß ja jemand wo mans genau nachlesen kann.
    greetz Mupu.

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • kannst jeden Reifen (120/70 ZR17 &160/60 ZR17) aufziehen lassen, der eine Reifenfreigabe für die ERna erhalten hat.
    Ich habe bei mir im Schein zwar den BT021 drin stehen in der Spezifikation J. Aber es ist egal welcher Reifen, hauptsache Größe und Freigabe stimmt

  • Ganz vorsichtig:
    http://www.reifenausborken.de/verkehrsverordnung.pdf

    Ich hatte eine Anfrage an unser Verkehrsministerium gestellt, Antwort:
    Sehr geehrter Herr Plein,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen das Antwortschreiben verzögert hat.

    Sehr geehrter Herr Plein,
    sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen er-stellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

    Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden..
    Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

    1. Unterschiedliches Recht.

    Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

    2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

    Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert.

    Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte sowie geometrische Daten.

    Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten.

    Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad) von diesem Phänomen betroffen.
    Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die Lenkachse schwingt.
    Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

    In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats-/Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen.

    Zur weiteren Information ist eine Kopie der Verkehrsblattverlautbarung zu diesem Thema angelegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Alexander Dürnagel


    Bundesministerium für Verkehr,
    Bau und Stadtentwicklung
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
    10115 Berlin

    Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
    Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
    E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
    Internet: http://www.bmvbs.de/

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe....
    Bei uns steht in den Papieren kein Hersteller sondern nur die Größe.
    Ich kann also jeden Reifen aufziehen für die der Reifenhersteller eine Freigabe gibt bzw. hat......

    Gruß Nadine

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Und das heißt jetzt für uns?

    Edit: Bei mir in den Papieren steht explizit der BT021 drin...

    Habe heute erstmal eine ANfrage an Bridgestone geschickt bzgl. Mischbestückung BT021 vorn und BT023 hinten. Mal sehen ob das möglich ist, da mein Hinterreifen in den nächsten 3 Wochen fertig sein wird.

    Einmal editiert, zuletzt von comanda (13. Mai 2010 um 20:16)

  • Und das heißt jetzt für uns?

    Edit: Bei mir in den Papieren steht explizit der BT021 drin...

    Habe heute erstmal eine ANfrage an Bridgestone geschickt bzgl. Mischbestückung BT021 vorn und BT023 hinten. Mal sehen ob das möglich ist, da mein Hinterreifen in den nächsten 3 Wochen fertig sein wird.


    Keine Mischbereifung BT 021 / BT 023 bei der ERNA:
    hier die Freigabe von Bridgestone: Freigabe BT
    Manchmal steht in den Papieren nur drin: Reifen laut Hersteller, oder lt. EG Betriebserlaubnis beachten.

    Mein ganz persönlicher Tip: Nur Reifen aufziehen lassen für die es eine Freigabe schwarz auf weiß gibt, dann ist man immer auf der sicheren Seite,
    lest Euch mal die Anlage aus meinem letzen Bericht durch: Verkehrsblattverlautbarung

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe....
    Bei uns steht in den Papieren kein Hersteller sondern nur die Größe.
    Ich kann also jeden Reifen aufziehen für die der Reifenhersteller eine Freigabe gibt bzw. hat......

    Gruß Nadine

    Richtig, egal ob der Motorradhersteller oder der Reifenhersteller eine Freigabe erstellt...

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Für einige Maschinen scheint es aber eine Mischbestückung zu geben. Das hab ich in anderen Foren gelsen. Dort gab es Leute mit BT021 vorn und BT023 hinten. Aber mal sehen was Bridgestone dazu sagt.

  • Für einige Maschinen scheint es aber eine Mischbestückung zu geben. Das hab ich in anderen Foren gelsen. Dort gab es Leute mit BT021 vorn und BT023 hinten. Aber mal sehen was Bridgestone dazu sagt.

    Stimmt, einige Hondas oder auch die Suzuki GSX 1400: Da steht in der Freigabe:
    Die Profile BT020, BT021 und BT023 dürfen miteinander kombiniert werden
    . Nur eben für die Erna nicht... ( noch nicht )

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    • Offizieller Beitrag

    Für die Versys gibt es von Dunlop auch eine Freigabe für Mischbereifung für den D221 und den Roadsmart. So eine Freigabe gibt es anscheinend dann, wenn der originale Reifen kurz darauf ersetzt wird.

    Wenn in den Papieren nur eine Größe und kein Reifenfabrikat angegeben ist, dann darf man meines Wissens tatsächlich jeden Reifentyp mit der angegebenen Größe aufziehen, egal ob er eine Freigabe für das Motorrad hat oder nicht (aber keine Mischbereifung!). Aber wie Detlef ja schon geschrieben hat würde ich auch auf Nummer sicher gehen und einen freigegebenen auswählen. Sollte ja für Jeden was dabei sein.

  • hm... ich finde nur Freigaben für die EX650C (ER-6f ab 2009)... gelten die analog für die neue ER6n?? Dazu finde ich nix...

    Weiß das jemand??