Eintragung in Fahrzeugpapiere

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  • Hey und zwar muss ich ehrlich gestehen das ich nicht genau weiss wann ich etwas vom TÜV abnehmen lassen muss und wann nicht.Oder wann etwas in meine Fahrzeugpapiere eingetragen werden soll!

    Wie sieht das aus ??(z.B: bei Auspuff, Bodykit ....)

    Bitte helft mir

    Einmal editiert, zuletzt von Snookerball (10. Januar 2008 um 19:36)

  • In der motorrad war dazu mal ein ausführliches special
    ich habe noch was im internet gefunden
    vielleicht hilft's ein bisschen

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Kann ich das so verstehen das was ein E Zeichen hat nicht noch mal geprüft werden muss??(oder eingetragen werden muss)

    Danke Puh für diese tolle Liste!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Snookerball
    Kann ich das so verstehen das was ein E Zeichen hat nicht noch mal geprüft werden muss??(oder eingetragen werden muss)


    Ja genau! Deutschland hatte sich da zwar zuerst quer gestellt, aber die EU ist hart geblieben und hat auch Deutschland dazu gezwungen die Teile mit der E-Nummer im runden Kreis ohne Weiteres zuzulassen (ist wohl einer der wenigen Fälle wo die EU was Gutes gemacht hat).

    Du kannst dir z.B. jeden beliebigen Scheinwerfer anbauen der so eine E-Nummer trägt. Der TÜV darf dann keine weiteren Prüfungen oder Gutachten fordern (es sei denn natürlich, dass da offensichtliche Mängel zuer erkennen sind, Thema Kennzeichenmissbrauch)

  • Matthias
    Ich war ehrlich gesagt noch nicht beim Tüv...und werde es wohl nie! Mal sehen ob ich sie zur HU abbaue oder mir vorsichtshalber Werkzeug und den orig. Kettenschutz mitnehme. :floet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von McBen

    wär bissl auffällig oder?

    Oh Mann.... den Kettenschutz macht er natürlich nur dann (direkt vor den Augen des Prüfers) dran wenn der Prüfer wegen der HRA meckert. So spart er sich dass er noch einmal vorbeikommen muss.

    @Snookerball
    Darum geht es hier doch ob die HRA eine Eintragung braucht oder nicht. Und wenn du die HRA nicht abgenommen bekommst, dann muss natürlich wieder der originale Kettenschutz dran, denn ein Kettenschutz ist Pflicht.

  • Hallo M@rkus, das Problem bei der Sache sind meiner Meinung nach die Grünen. Wenn du da an den richtigen gerätst, eben nicht bei einer kaffekranzmäßigen Routinekontrolle, sondern wegen z.B. „geringfügiger“ (aus unserer Sicht) Geschwindigkeitsüberschreitung, dann schiebst du ohne Eintrag, eventuell. So passiert in Sachsen, das habe ich aber von einem Dritten, ich will keine Gerüchte verbreiten. Wer weis was darüber? Gruß Matthias

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von McBen
    schreib dafür doch ne pm, was meinste schaut er jeden tag in diesen thread?

    nix für ungut =)

    Genau das sind _die_ Beiträge, die Thomas in diesem Thread meinte... X(

  • Zitat

    Original von pn77


    Ja genau! Deutschland hatte sich da zwar zuerst quer gestellt, aber die EU ist hart geblieben und hat auch Deutschland dazu gezwungen die Teile mit der E-Nummer im runden Kreis ohne Weiteres zuzulassen (ist wohl einer der wenigen Fälle wo die EU was Gutes gemacht hat).

    Du kannst dir z.B. jeden beliebigen Scheinwerfer anbauen der so eine E-Nummer trägt. Der TÜV darf dann keine weiteren Prüfungen oder Gutachten fordern (es sei denn natürlich, dass da offensichtliche Mängel zuer erkennen sind, Thema Kennzeichenmissbrauch)

    also ich spiele mit dem gedanken einen anderen scheinwerfer einzubauen, geht um ne sv650s, also wenn ich jetzt nen scheinwerfer von nem andern motorrad einbaue, welcher natürlich geprüft ist, sollte das daher keine probleme mit dem tüv geben ? sofern natürlich ausleuchtung etc. richtig gemacht wurde...

    weil ich sag mal das projekt würde ein paar euros verschlingen und wäre dann etwas blöde wenn man damit nich legal rumkurven darf... gut ich mein fürn tüv wäre die verkleidung samt scheinwerfer in ner halben stunde getauscht :aetsch:

  • Ja die Original abdeckung hat doch auch kein e prüfzeichen also kann man da doch ruhig einen anderen drauf setzen!!Der natürlch passt und nicht die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs einschränkt!

    Bitte korigiert mich wenn ich falsch liege!

  • @Snookerball
    Welche orig. abdeckung? ...das ist lediglich ein Kettenschutz welcher anscheinend kein e-zeichen brauch. (siehe ebay Kettenschützer aus Alu etc.)

    Hier geht es einzig und allein um eine hinterradabdeckung! :ditsch
    ...lesen, lesen und nochmal lesen! (eine hinterradabdeckung ist, wie der name schon sagt, eine abdeckung für das hinterrrad bei der der kettenschutz gleich mit eingearbeitet ist)

  • :ups Ups!!

    Das habe ich wohl überlesen! Hatte schon angst weil ich den Plastikkettenschutz gegen einen Alukettenschutz getauscht habe!

    8)Ich hab zwar nicht so ne Ahnung von manchen dingen aber du brauchst mir nicht erklären was ne hinterradabdeckung ist! (so löd bin ich nu auch wieder nicht) :ditsch

    Einmal editiert, zuletzt von Snookerball (16. Januar 2008 um 15:31)

  • Zitat

    Original von Snookerball

    8)Ich hab zwar nicht so ne Ahnung von manchen dingen aber du brauchst mir nicht erklären was ne hinterradabdeckung ist! (so löd bin ich nu auch wieder nicht) :ditsch

    ...war mir jetzt nicht so klar, da es sich die ganze zeit um eine hinterradbdeckung gehandelt hat und ich stets davon ausgehe das jemand sich die vorrangegangenen beiträge durchliest, bevor er was dazu schreibt. Insofern dachte ich du wüsstest es anscheinend nicht. :denk

    • Offizieller Beitrag

    nö, jetzt macht ihr beide einen Denkfehler:

    -Der originale Kettenschutz wird bereits beim Zulassungsverfahren für das gesamte Motorrad mitbegutachtet. Daher ist der auch zugelassen wie alle Teile die standardmäßig an der Versys verbaut sind.

    -Die Abdeckung benötigt kein "E-Zeichen" bzw. es ist vermutlich an diesem Teil sogar unzulässig. Die E-Zeichen gibt es nur für bestimmte Teile.

    -Veränderungen am Fahrwerk müssen vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Und das Anbringen einer HRA sehen manche Prüfer wohl als eine solche Veränderung an da die auf der Schwinge sitzt. Hier muss gewährleistet sein dass die HRA fest angebaut ist, nicht einfach auseinanderfällt, genügend Abstand zum Reifen und im eingefederten Zustand auch zum Motorrad oben hat.
    Den Abstand und die Anbringung wird bei der Einzelabnahme direkt geprüft. Für die Festigkeit muss man dann das bei den in Deutschland verkauften HRAs beiliegende Materialgutachten mitbringen.

    Prinzipiell könnten die Hersteller auch eine ABE für die HRA anfertigen lassen (dann bräuchte man die HRA nicht eintragen lassen). Das müssten sie dann allerdings für jeden Motorradtyp/-jahrgang separat machen, was natürlich etwas money kosten würde. Daher haben die nur ein Materialgutachten für alle Verkleidungsteile (das bringt denen richtig Kohle...)

    Bei einem anderen Kettenschutz könnten die meiner Meinung nach das gleiche Prozedere verlangen. Ist ja schließlich eine ähnliche, wenn auch kleinere, Veränderung am Fahrwerk.

    Toosty
    ja das stimmt! Du kannst an dein Motorrad mit EU-Zulassung jede Leuchte mit EU-Zulassung für Motorräder (Kennzeichen "R50") dran machen. Die brauchst du werde eintragen zu lassen, noch benötigst du eine ABE oder sonstige Papiere. Klar, die Einstellung und Befestigung muss stimmen.
    Problematisch wird es allerdings wieder dann, wenn du auch ein Verkleidungsteil änderst bzw. anbaust, also z.B. eine Maske. Für die könnte der Prüfer wieder das gleiche Prozedere wie oben beschrieben fordern.