Puig Hinterradabdeckung

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  • Servus,

    ich hab' für meine Poly26-Abdeckung 105,-€ bezahlt. Auf der Homepage von Poly26 hab ich mir ein Bestellformular ausgedruckt, dann ausgefüllt mit Bestell- und Kreditkartennummer, gefaxt und 3 Tage später kam die unlackierte Verkleidung. Leider ohne Gutachten, aber des wegen mach ich mir kein Kopfzerbrechen.

    Wer möchte, dem kann ich die orginal Bestellung und die Rechnung zukommen lassen.

    Grüße
    Matthias

  • Gutachten hin oder her ist mir eigentlich Wurscht und Farbe mach ich selber hauptsache das Teil ist günstig ich hab immer noch das Problem mit dem französichem Bestellschein

    Eine V in Candy Lime Green :peace

  • Servus Eddy,

    setzt Dich doch mal mit mir in Verbindung: 06028/1334

    Gruß

    Matthias

  • Ich glaub nicht, daß man eine Hinterradabdeckung
    eintragen muß (das Gutachten ist wohl nur eine Absicherung
    des Herstellers gegen eventuelle Schadensersatzansprüche).

    Aber wie gesagt: "Ich glaube es nur".......

    So gibt es tausende Anbauteile, die nicht eingetragen werden:

    Kofferträger, Topcase, Tankrucksack, Handprotektoren.......

    Ich werde mal in nächster Zeit beim TÜV nachfragen.

    Eines weiß ich auf jeden Fall: Meine Klingel ist nicht zulässig,
    die hat ein TÜV-Prüfer schon mal beanstandet - und ich mußte
    sie für die Plakette abschrauben. Ob ich aber mit so einer
    Klingel gleich Versicherungsprobleme bekomme, wenn mir
    jemand die Vorfahrt nimmt...????


    :bierMicha :yeah:

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von 2T-Micha
    Ich glaub nicht, daß man eine Hinterradabdeckung
    eintragen muß (das Gutachten ist wohl nur eine Absicherung
    des Herstellers gegen eventuelle Schadensersatzansprüche).

    Aber wie gesagt: "Ich glaube es nur".......

    Tja, da scheiden sich wohl die Geister. Veränderungen am Fahrwerk müssen abgenommen werden. Ob so eine Abdeckung nun eine Veränderung des Fahrwerks ist? Es darf halt in keinem Zustand etwas schleifen. Aber das gilt ja eh für alle Teile (z.B. auch für Kofferträger).

  • Eddy

    falls Du pappi93 nicht erreichst:

    Auf der Poly26 Seite den Bestellschein ausdrucken und ausfüllen.

    Deine Adressdaten eintragen

    Artikel Ref. Menge Preis Total
    Garde boue arrière 1189 1 90,00 90,00

    Contre Remboursement ( Nachnahme ) ankreuzen

    Preis 90,00
    Gesamt 115,00

    Das Ganze faxen an die unten angegebene Faxnummer

    Ging bei mir reibungslos und recht schnell. :super

    2T-Micha

    siehe angefügte Infos.

    Gruß
    Volker

  • Danke Dir ich werds im neuen Jahr mal probieren und guten Rutsch euch allen

    Eine V in Candy Lime Green :peace

  • :daumenhoch: Danke Flower King - das ist doch mal was Konkretes.

    Dann fahre ich mit mindestens 4 nicht ganz legalen Teilen rum :floet
    Zum Glück hat der TÜV nichts bemerkt (und ich kann damit leben).

    Die Originalversion meiner "Pyramid"-Hinterradabdeckung würde
    ich auch als TÜV nicht eintragen, da das untere Federbein zusammen
    mit dem Kotflügel befestigt wird und sich die untere Befestigungs-
    schraubenmutter direkt auf dem Plastik abstützt. Wenn das irgend-
    wann zerbröselt, ist das Federbein unten lose - na vielen Dank...!!!!
    Ich habe das Plastik aufgebohrt und eine Stahldistanzhülse eingepaßt,
    so daß die Mutter sich wieder direkt auf Stahl abstützen kann. Da kann
    der ganze Kotflügel wegbröseln - das Federbein bleibt sicher fest.

    Von daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, den Sachverstand eines
    TÜV-Sachverständigen zu gebrauchen (manchmal ist es halt auch
    nur Schwachverstand) und sich abzusichern. Es gibt bestimmt oft
    "Basteleien" bei denen es ganz gut ist, wenn ein objektiver Dritter
    sich das Werk mal unvoreingenommen (ohne rosa Brille) anschaut.
    Und mit einem TÜV-Eintrag ist man juristisch auf jeden Fall immer
    auf der sicheren Seite.


    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Habe mir nach langem hin und her gerade mal die HRA im rw Shop bestellt. Die haben im Moment 20 % Winterrabatt, somit liegt sie "nur" noch bei 120,- € plus Versand. Lackieren wird sie mir ein Bekannter für lau und auf den Bildern sah sie mir irgenwie am längsten aus. Bin mal gespannt :rolleyes:

    Guten Rutsch euch allen (ins neue Jahr, nicht mit dem Bike :abfeiern)

    Die Fortschritte der Medizin sind ungeheuer –
    man ist sich seines Todes nicht mehr sicher.

  • Nochmal was Anderes zur Eintragung oder Nicht-Eintragung einer Hinterradabdeckung:

    Bevor ich meine Skidmarx-HRA bei Powerparts Hinz gekauft hatte, habe ich dort angefragt, ob es eine ABE oder Teilegutachten gibt. Die Antwort kam prompt: "Hinterradabdeckungen sind nach EU-Recht eintragungsfrei!". Das reichte mir in dem Moment.

    Später habe ich dann doch mal versucht, irgendeinen EU-Paragraphen zu diesem Thema zu finden. Nichts. Stundenlanges Recherchieren brachte mich zu dem Ergebnis, dass es keine entsprechende Aussage zum Thema HRA seitens der EU gibt. Oder die entsprechenden Passagen sind nicht öffentlich einsehbar.

    Kennt sich jemand damit aus? Stimmt die Aussage "Hinterradabdeckungen sind nach EU-Recht eintragungsfrei!"? ?(

    banner_versysfreunde_lime.jpg

    • Offizieller Beitrag

    also ich hab des zumindest schon öft gelesen,
    ich meine es gab mal ne diskussion im fighters forum, weil motorräder die vor 19xx zugelassen wurden MIT HRA auch weiterhin eine haben MUSSTEN!!!

    ich glaube aber nicht, daß sich der tüv über sowas aufregen würde, geschweige denn eine polizei kontrolle oder versicherung...

  • Theo

    ...geht zum TÜV, frag den Ingenieur ! Es ist Mode, Alles mit irgendwelchen EU Richtlinien/Verordnungen/Erlassen oder what ever zu legitimieren oder zu verhindern. Frag den Fachmann !

    McBen

    Fakt ist, daß das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert, wenn Teile angebaut werden die Eintragungspflichtig sind und dies nicht vorgenommen wird.
    Mit dem Verlust der der BE geht ohne Einschränkungen der Verlust des Versicherungsschutzes einher, Punkt. :(

    Sei mal Versicherung und Du wirst sehen, wie schnell Du bei so einer Sachlage nichts, aber auch gar nichts bezahlst. :baby:

    Loch im Kopf ist Loch im Kopf. :lol

    Aber, muss jeder selbst entscheiden. Ein bischen Risiko ist halt immer und ohne Risk no fun :punk

    Guten Rutsch ( abba ohne Moped )
    Volker

    Somewhere to elsewhere ( auf MPR2 :daumenhoch: )
    Früher war ich unentschlossen. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich meinen DB-killer ausm auspuff nehme, verliert der auspuff auch seine BE und somit auch mein Motorrad, TROTZDEM muss die versicherung zahlen wenn ein anderer autofahrer mich übern haufen fährt.

    wenn ich jetzt aber irgendwelche carbon felgen anbaue, die absolut keine straßenerlaubnis haben und die mir auffer autobahn auseinander brechen wird keine versicherung zahlen.

    die versicherung muss beweisen können, daß der unfall verhindert oder zumindest vermindert haette werden können.
    wenn dies nicht der fall ist muss sie trotzdem zahlen.

  • .... beim Auspuff kommt hier tatsächlich eine EU Verordnung zum Einsatz:
    Der angebaute Auspuff muss eine ABE, EG-BE oder ein Teilegutachten haben.
    Ist das nicht der Fall, erlischt nicht die BE des Fahrzeugs. Es stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Anders verhält es sich bei Veränderungen am Fahrwerk. Hierzu zählt eine HRA.

    Zitat

    die versicherung muss beweisen können, daß der unfall verhindert oder zumindest vermindert haette werden können.

    puh, das versteh ich nicht :headshake

    Im Haftplichtfall, klar wird sie den Gegner entschädigen ( heisst ja auch HaftPFLICHT ). Aber der Verlust des Versicherungsschutzes heißt, dass das für Dich gilt. Die Versicherung wird sich das Geld von Dir wieder holen.

    Tschüss
    Volker

    Somewhere to elsewhere ( auf MPR2 :daumenhoch: )
    Früher war ich unentschlossen. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Flower King
    .... beim Auspuff kommt hier tatsächlich eine EU Verordnung zum Einsatz:
    Der angebaute Auspuff muss eine ABE, EG-BE oder ein Teilegutachten haben.
    Ist das nicht der Fall, erlischt nicht die BE des Fahrzeugs. Es stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.

    leider so nicht richtig, gab neulich nen spezial dazu inner fighters, wenn sie dir nachweisen können, daß du es mit absicht gemacht hast musst du genau wie früher ne menge geld zahlen und bekommst auchn punkt.
    zb wenn du den db-killer inner jacke hast oder ne racing anlage.
    wenn du nun aber sagst, der db-killer hat sich gelöst oder du wuesstest nich wo der hin sei, er war auf jedenfall da als du losgefahren bist, zahlst du tatsaechlich nur ne ordnungswidrigkeit, wie zb wenn dein rücklicht nicht geht.

    Zitat

    Anders verhält es sich bei Veränderungen am Fahrwerk. Hierzu zählt eine HRA.
    9


    aber es hat keinen einfluss auf das fahrverhalten, ausser es löst sich auf und macht den hinterreifen kaputt etc.

    Zitat

    puh, das versteh ich nicht :headshake


    kurz gesagt, die versicherung muss beweisen, wenn du dies und jenes NICHT gemacht haettest, der unfall gar nicht passiert wäre oder weniger viel passiert wäre.
    so ähnlich wie bei fahrlässigkeit

    hoffe jetzt is etwas ein wenig klarer ;)

  • Zitat

    Original von ducthomas...
    Kriegt man die selbst angebaut?...

    Ups, gute Frage. Hätte ich vorher vielleicht auch erstmal klären sollen. :floet

    Bin da mal von den Fotos ausgegangen. Sieht mir sehr danach aus, als würde sie u.a. an den Originalpunkten für den Kettenschutz und irgenwo an der Schwinge befestigt. Wird aber schon nicht soo kompliziert werden. Wenn bis dahin keiner Bescheid gegeben hat, werde ich mal berichten, sobald sie da ist.

    Die Fortschritte der Medizin sind ungeheuer –
    man ist sich seines Todes nicht mehr sicher.

    Einmal editiert, zuletzt von BuckWeeds (31. Dezember 2007 um 18:42)

  • ...ein nicht Mechaniker wie ich bekommt das mit gaaanz viel Ruhe in 20 Minuten hin ( was er auch getan hat :yeah: ). Wenn das nicht, was dann :super

    Schraubenden Gruß
    Volker

    Somewhere to elsewhere ( auf MPR2 :daumenhoch: )
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