Hallo McBen,
die HID Kits sind generell verboten. Von denen brauchen wir gar nicht erst reden.
Mein Beitrag bezieht sich genau auf diese angebotenen "UNIVERSAL MOTORRAD XENON". Deshalb hab ich ja bei diesem ominösen Anbieter auch angefragt.
Und genau hierfür gibt es keine Zulassung für Motorräder! Die genannte "Kurzinformation" existiert überhaupt nicht!
Es mag ja sein, das die angebotene Scheinwerfer ein E1 Kennzeichen haben. Das brauchen sie auch für die Zulassung im Strassenverkehr, z.B. für Autos, Busse, Lkw, usw.. Diese wiederum brauchen dann aber die besagte Niveauregulierung und die Reinigungsanlage.
Aber! Das E1 Prüfzeichen sagt noch lange nicht aus, das es in/an Motorrädern verbaut werden darf, die am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
Warum BMW nun eine Sondergenehmigung bekommen hat, konnte mir bis heute - trotz verschiedener Recherchen - niemand beantworten. Es ist eben so.
Franka
Für das Fernlicht gelten andere Vorschriften als für das Abblendlicht. Es wäre sogar erlaubt, zusätzlich zu der bestehenden Beleuchtung einfach jeweils ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer am Motorrad zu montieren (auch die müssen über das E Prüfzeichen verfügen). Ich weiß den Paragraphen im Moment nicht auswendig. Hier ein Link (Seite 5): http://www.tuev-sued.de/uploads/images…66405/1_112.PDF
Normalerweise bräuchte man also das Fernlicht gar nicht eintragen, aber da ich den serienmäßigen und typgeprüften Scheinwerfer baulich verändert habe, habe ich es auch abnehmen lassen.
Zuerst bin ich mit dem Scheinwerfer und dem Xenon zum TÜV getrabt und hab denen erklärt was und wie ich es vorhabe. Als das okay dann vorlag, erfolgte der Umbau.
Bedingungen hierfür waren:
- Klare Scheinwerferscheibe (also nicht geriffelt!)
- Scheinwerfer muß weiterhin einstellbar sein
- der zu verbauende Xenon Scheinwerfer muß ein E Kennzeichen und wenn möglich ein lichttechnischen Gutachten haben.
- Beim Einschalten des Fernlichts muß, bei getrennten Scheinwerfern, das Abblendlicht weiterhin brennen.
Da das Fernlicht i.d.R. nur genutzt wird, wenn kein Gegenverkehr kommt, ist auch nicht damit zu rechnen, diesen zu blenden.
Der Prüfer hat sich da echt voll reingehängt. Nachdem er das Okay vom TÜV Automotive hatte (ist wohl eine übergeordnete Stelle), war er echt gespannt, wie das Ergebnis nachher aussieht. Hier mal ein kleines Video zum Vergleich: http://www.autohaus-bernhardt.de/micha/bilder/m…-Xenonlicht.asf
Bei meinen SPRINTer-Kollegen, denen ich die Scheinwerfer auch umgebaut hatte, hatten erstmal Schwierigkeiten bei ihrer TÜV Stelle. Erste Antwort war immer: "Ist nicht zulässig!"
Nach Vorlage meiner kopierten Abnahme und einem Anruf bei ihrer höheren Stelle ging es dann auf einmal und alle Beteiligten waren neugierig
Die Abnahmegebühren betrugen bei mir übrigens 26.- EUR
Und zur Verbesserung des Abblendlichtes gibt es diverse Birnen, die echt was bringen (und sogar erlaubt sind, sofern sie nicht mehr Watt haben!).
Gute Erfahrungen haben wir mit "Philipps X-treme Power", "OSRAM Night Breaker", "Philipps Nightguide" u.a. Ein direkter Vergleich zwischen der 55W Serienbirne und der 55W X-treme Power könnt ihr euch hier anschauen: http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=18535&postcount=24
(sorry, wenn ich immer auf das sprinter-forum verweise, aber es erspart mit etwas Arbeit :floet)
Grüssle
Jürgen