Day-lights.de xenon HID kit?!

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  • Hallo McBen,

    die HID Kits sind generell verboten. Von denen brauchen wir gar nicht erst reden.
    Mein Beitrag bezieht sich genau auf diese angebotenen "UNIVERSAL MOTORRAD XENON". Deshalb hab ich ja bei diesem ominösen Anbieter auch angefragt.

    Und genau hierfür gibt es keine Zulassung für Motorräder! Die genannte "Kurzinformation" existiert überhaupt nicht!

    Es mag ja sein, das die angebotene Scheinwerfer ein E1 Kennzeichen haben. Das brauchen sie auch für die Zulassung im Strassenverkehr, z.B. für Autos, Busse, Lkw, usw.. Diese wiederum brauchen dann aber die besagte Niveauregulierung und die Reinigungsanlage.

    Aber! Das E1 Prüfzeichen sagt noch lange nicht aus, das es in/an Motorrädern verbaut werden darf, die am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.

    Warum BMW nun eine Sondergenehmigung bekommen hat, konnte mir bis heute - trotz verschiedener Recherchen - niemand beantworten. Es ist eben so.

    Franka
    Für das Fernlicht gelten andere Vorschriften als für das Abblendlicht. Es wäre sogar erlaubt, zusätzlich zu der bestehenden Beleuchtung einfach jeweils ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer am Motorrad zu montieren (auch die müssen über das E Prüfzeichen verfügen). Ich weiß den Paragraphen im Moment nicht auswendig. Hier ein Link (Seite 5): http://www.tuev-sued.de/uploads/images…66405/1_112.PDF

    Normalerweise bräuchte man also das Fernlicht gar nicht eintragen, aber da ich den serienmäßigen und typgeprüften Scheinwerfer baulich verändert habe, habe ich es auch abnehmen lassen.
    Zuerst bin ich mit dem Scheinwerfer und dem Xenon zum TÜV getrabt und hab denen erklärt was und wie ich es vorhabe. Als das okay dann vorlag, erfolgte der Umbau.

    Bedingungen hierfür waren:
    - Klare Scheinwerferscheibe (also nicht geriffelt!)
    - Scheinwerfer muß weiterhin einstellbar sein
    - der zu verbauende Xenon Scheinwerfer muß ein E Kennzeichen und wenn möglich ein lichttechnischen Gutachten haben.
    - Beim Einschalten des Fernlichts muß, bei getrennten Scheinwerfern, das Abblendlicht weiterhin brennen.

    Da das Fernlicht i.d.R. nur genutzt wird, wenn kein Gegenverkehr kommt, ist auch nicht damit zu rechnen, diesen zu blenden.

    Der Prüfer hat sich da echt voll reingehängt. Nachdem er das Okay vom TÜV Automotive hatte (ist wohl eine übergeordnete Stelle), war er echt gespannt, wie das Ergebnis nachher aussieht. Hier mal ein kleines Video zum Vergleich: http://www.autohaus-bernhardt.de/micha/bilder/m…-Xenonlicht.asf

    Bei meinen SPRINTer-Kollegen, denen ich die Scheinwerfer auch umgebaut hatte, hatten erstmal Schwierigkeiten bei ihrer TÜV Stelle. Erste Antwort war immer: "Ist nicht zulässig!"
    Nach Vorlage meiner kopierten Abnahme und einem Anruf bei ihrer höheren Stelle ging es dann auf einmal und alle Beteiligten waren neugierig =)

    Die Abnahmegebühren betrugen bei mir übrigens 26.- EUR :floet

    Und zur Verbesserung des Abblendlichtes gibt es diverse Birnen, die echt was bringen (und sogar erlaubt sind, sofern sie nicht mehr Watt haben!).
    Gute Erfahrungen haben wir mit "Philipps X-treme Power", "OSRAM Night Breaker", "Philipps Nightguide" u.a. Ein direkter Vergleich zwischen der 55W Serienbirne und der 55W X-treme Power könnt ihr euch hier anschauen: http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=18535&postcount=24
    (sorry, wenn ich immer auf das sprinter-forum verweise, aber es erspart mit etwas Arbeit :floet)


    Grüssle
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    bringt leider nichtsoviel weil viele bilder gesperrt sind...

    Zitat

    Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn

    vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

    Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss.

    so jetzt nochmal meine frage, wenn man ein scheinwerfer hat, der bauartgeprüft ist fürs motorrad.
    dann muss man damit doch nicht zum tüv oder?

    hinzukommt doch auch, wenn ich den scheinwerfer anner bmw verbauen darf, dann müsste ich den auch an jedes andere beliebige motorrad bauen dürfen...

    hinzukommt, wenn bmw sone komische sondergenehmigung bekommen kann, dann kann des son hersteller der sich auf xenon sachen spezialiert hat doch wohl wahrscheinlich auch oder?

    E1 prüfzeichen is doch aus deutschland oder?

    und wo hast du dein xenon scheinwerfer her?

    lg Ben

    ps:

    Zitat

    Somit können Sie Ihr Motorrad sowohl mit einem Scheinwerfer für das Abblendlicht als auch einem Scheinwerfer für das Fernlicht in echter hochwertiger Xenontechnik ausstatten - ganz offiziell mit Zulassung !


    is diese aussage dann nicht hochgradig illegal und irreführend?

  • Guten Morgen Ben,

    so'n Mist! Da habe ich gar nicht mehr daran gedacht, das die Bilder für Gäste gesperrt sind! :( Muß mal schauen, ob ich hier mit dem Einfügen von Bildern einigermaßen klar komme und stelle dann noch welche direkt hier rein, wenn es euch interessiert.


    Jetzt mal zu deinen Fragen:

    es ist korrekt, das du - theoretisch - nicht zum TÜV mußt, wenn du einen bauartgeprüften Scheinwerfer zusätzlich oder statt deines Originalscheinwerfers verbaust. Da will niemand was von dir, solange das Teil weiterhin irgendwie einstellbar bleibt.

    Wie ich schon schrieb: ich habe einen bauartgeprüften Scheinwerfer (Serie) geändert! Der Scheinwerfer wurde von mir aufgetrennt, das vorhandene Innereiteil entfernt und durch einen bauartgeprüften Scheinwerfer (Hella Micron DE) ersetzt und anschließend wieder zugeschweißt. Somit habe ich 2 Dinge getan, die wiederum eintragungspflichtig sind:

    1. bauliche Veränderung eines freigegebenen Scheinwerfers
    2. Verwendung eines freigegebenen Scheinwerfers zu einem anderen Zweck als vorgesehen

    Der Hella Scheinwerfer wird normalerweise als Zusatzscheinwerfer im Spoiler-/Stoßstangenbereich von mehrspurigen verwendet. Dort wird er i.d.R. frei verbaut, also nicht wieder in einen schon existierenden Scheinwerfer integriert.

    Zitat

    ... ECE-Regelung 98 (Teil A,
    Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen
    M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.


    Xenon Abblendlicht unterliegt der ECE-Regelung 98. Damit ist es schlicht und ergreifend (leider) nicht zulässig, diese Scheinwerfer für den öffentlichen Strassenverkehr zu verbauen.

    Zitat

    hinzukommt doch auch, wenn ich den scheinwerfer anner bmw verbauen darf, dann müsste ich den auch an jedes andere beliebige motorrad bauen dürfen...


    Ein klares NEIN! Denn diese Scheinwerfer wurden speziell für die beiden "Dicken" Fahrzeugspezifisch freigegeben. Du kannst ja auch nicht hergehen und die Auspuffanlage einer ZX10-R an deiner Maschine verbauen, obwohl diese auch über ein "E" Zeichen verfügt. Dies "erzwingt" immer eine Einzelabnahme - und da hat man z.B. mit Xenon z.Zt. keine Chance

    Zitat

    hinzukommt, wenn bmw sone komische sondergenehmigung bekommen kann, dann kann des son hersteller der sich auf xenon sachen spezialiert hat doch wohl wahrscheinlich auch oder?


    Ja, können schon! Anscheinend sind auch eine oder zwei große japanische Firmen dran, hier eine Lösung zu finden. Ist aber technisch nicht ganz ohne! Da gewährleistet sein muß, das der Gegenverkehr nicht geblendet wrid, müssen die Nickbewegungen (hauptsächlich beim Beschleunigen, da hier das Motorrad hinten runtergeht und vorne hoch) sensorisch erfasst werden und diese Daten dann auf die Scheinwerferstellung übertragen werden.
    Beim Auto (autom. Niveauregulierung) ist dies noch relativ einfach, da ein Auto zum Einen nicht über solche Federwege verfügt und zum Anderen Sensoren sich recht einfach entweder an der Hinterachse oder, wie heute üblich, an der Vorderachse (im Querlenkerbereich) unterbringen lassen.
    Das ist nur die technische Seite. Aber hier kommt dann die gesetzliche noch hinzu: solange sich die Damen und Herren in Brüssel nicht einig werden, wie das Xenon-Abblendlicht am Motorrad auszusehen hat, können die Motorradhersteller die tollsten Sachen entwickeln, ohne das sie je eine Zulassung hierfür bekämen.
    So wie ich von meinem TÜV Prüfer gehört habe, wurde und wird dieses Thema immer wieder in Brüssel für eine Gesetzesvorlage diskutiert. Hierzu gibt es einen speziellen Arbeitskreis. Aber bis die in die Gänge kommen und alle Instanzen bewältgit haben wird es noch ein Weile dauern ...


    Zitat

    E1 prüfzeichen is doch aus deutschland oder?


    JEPP, E1 ist Deutschland. Dies bedeutet lediglich, das eine Abnahme in Deutschland durchgeführt wurde. Durch das "E" liegt eine ECE-weite Freigabe vor (betrifft aber nur die Länder, die sich der ECE "unterwerfen").


    Zitat

    und wo hast du dein xenon scheinwerfer her?


    Meinen Scheinwerfer habe ich damals in der Ebucht geschossen. Man kann sie aber auch bei jedem authorisierten Händler oder in diversen KFZ Zubehörläden kaufen. Sind da aber wesentlich teurer (das Paar 440.- EUR)


    Auch mit dem letzten Punkt hast du recht: es ist irreführend und grenzt an Betrug! Sie hatten sogar früher noch einen Hinweis auf auf diese Seite drin gehabt, um ihre "Legalität" noch zu unterstreichen: http://www.tune-it-safe.de/
    Der Link ist zwischnezeitlich verschwunden, nachdem ich eine entsprechende Anfrage bei "Mr. Safe-T" gemacht habe :floet

    Man findet jetzt auch noch eine Mitteilung auf der "tune-it-safe" Seite: http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,2


    Grüssle
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    ja moment, du hast da wieder ein artikel über diese hid kits, wo ein scheinwerfer geändert wird.

    jetzt mal theoretisch,
    wenn die, aus welchen gründen auch immer, einen als abblendlicht fürs motorrad zugelassenen xenon scheinwerfer haben, dann könnte ich den doch ans motorrad bauen ohne mir was von tüv sagen lassen zu müssen oder?

    ein fürs motorrad zugelassener scheinwerfer hat doch ne bestimmte kennung.
    genau wie bei blinkern...

    nochmal zum thema scheinwerfer sind tauschbar?!

    hab ich da was falsch verstanden?
    klar darf ich alle zugelassenen beleuchtungsmittel an alle motorräder bauen!
    nur deswegen darf man den mt-03 scheinwerfer auch an die versys oder ER-6 bauen!

    ich kann doch auch einfach blinker ans motorrad bauen, ohne daß die sonderlich speziell fürs motorrad getestet wurden.

    will jetzt nicht mucken oder den nerver spielen, aber behörden neigen dazu, generell einfach mal nein zu sagen, wenn sie es nicht genau wissen.

    als kleines beispiel,
    unterboden beleuchtung, total illegal, ausser man bezeichnet es als "ausstiegsbeleuchtung" dann muss es nur an die innenraum beleuchtung angeschlossen werden, dann is es während der fahrt aus, ausser man laesst die tür ein wenig auf, und somit die innenbeleuchtung an.

    DAS wiederum is dann illegal, aber man hats offiziell eingetragen.

    gleiche gibs auch bei nos anlagen, man kann sich ne nos anlage eintragen lassen, sie darf nur im öffentlichem straßenbetrieb nicht funktionsfähig sein, dh brauchst nur die flasche abhaengen.
    wenn du nun MIT flasche rumfährt, fährste illegal, aber hast es offiziell eingetragen...


    daß soll jetzt nicht bewirken, daß man sich xenon verbaut aber nicht damit rumfahren darf, sondern nur den wirr warr den es bei so behördengängen gibt...

    lg Ben

  • Hi Ben,

    wo habe ich einen Artikel über HID Kits? Ist mir gar nicht aufgefallen.

    Ja, du hast Recht: WENN die ein Xenon Scheinwerfer fürs Motorrad haben, DANN könntest du diesen verbauen. Es gibt aber keinen! Xenon Abblendlicht am Motorrad führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ausser bei den 2 Modellen der bekannten Marke - Sondergenehmigung?!?)

    JEPP! ECE R-50
    Schau auch bitte hier: "E" Prüfzeichen

    11 = Fahrtrichtungsanzeiger hinten
    12 = Fahrtrichtungsanzeiger vorne

    Das heißt, wenn deine Blinker z.B. 12 E1 50 R - 00243 eingestanzt haben, darfst du diese nur für hinten am Motorrad nutzen! Hätten sie z.B. 11 E1 48 R - 23321 eingestanzt, dürftest du diese nicht an Motorräder nutzen, da sie für mehrspurige Fahrzeuge freigegeben sind (sagt das 48 R). Du siehst an diesem Beispiel: E ist nicht gleich E (also Freibrief). Die letzte fortlaufende Nummer beschreibt dann die Freigabe für das Teil, an welchen Fahrzeugen diese verbaut werden dürfen.

    Dies beantwortet wahrscheinlich auch schon die nächste Frage bzgl. "ungeprüfte Blinker". Du darfst alles anbauen - du darfst dich nur nicht erwischen lassen. Nee, mal im Ernst: ungeprüfte Blinker darfst du nciht verbauen. Du kannst auch nicht die speziell gekennzeichneten Blinker für hinten einfach vorne verbauen.

    Tja, und bei dem Rest (Floori, NOS), da wiehert mal wieder der Amtsschimmel :abfeiern


    Grüssle
    Jürgen

  • :hi

    Ich fahre ja nun doch schon ziemlich lange Motorrad,
    aber meine bisherigen Nachtstunden oder Stunden die ich bei Dunkelheit gefahren bin könnte ich an einer Hand abzählen :floet
    Da weis ich mein gutes Geld für was besseres auszugeben :bier

    Wer bremst verliert  :bier Gruss Peter

  • Zitat

    Original von Markus
    Ich denke ein "normaler Cop" wird den Unterschied nicht merken. Geschulte Motorradpolizisten dagegen schon. WENN man von denen mal kontrolliert wird (mir in 9 Jahren noch nie passiert). Aber wie das dann gehandelt wird....ob gleich wie bei nem Racing Auspuff ist eine gute Frage :denk.

    ich glaub da irrst du dich gewaltig :) nur so als tipp :) *lach*

    • Offizieller Beitrag

    http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,2

    Zitat

    zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer


    allgemein als hid-kit bekannt.

    haben mit den genannten xenon scheinwerfern nix zutun.

    die sagen es gibt so einen scheinwerfer, du sagst nein,
    wem soll man glauben?*gg*

    wenn jetzt aber ein blinker vonner brutale mir gefaellt kann ich mir den auch an meine er-6 bauen, weil er ja fürs motorrad zugelassen sein muss!

    gleiche muss doch auch bei den bmw scheinwerfer gelten.
    des von der nick bewegung is doch völligerb blödsinn.

    quelle
    damit kannste ganauso wheelies machen =D
    und was is bei ansteigungen, kuppen etc? kann man dort den gegenverkehr einfach erblinden lassen?

    sorry, aber des klingt einfach nur bescheuert...

    was is inner kurve?
    ab ner bestimmten schraeglage wird der gegenverkehr auch geblendet...
    da kannste machen soviel du willst mit der nick"grenze"...

    versteh das jetzt nicht falsch, is nix gegen dich, aber deine informationen scheinen mir blödsinnig...
    aber ich kann auch falsch liegen *gg*

    lg Ben

  • Zitat

    Original von McBen

    und was is bei ansteigungen, kuppen etc? kann man dort den gegenverkehr einfach erblinden lassen?

    Tja, vielleicht ist dir schon mal aufgefallen, daß an solchen Stellen alle Fahrzeuge blenden, und solche mit Xenonlicht besonders stark. Das läßt sich aber vorerst technisch nicht vermeiden.

    Daß BMW eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen hat, liegt vielleicht daran, daß bei denen das Fahrwerk etwas anders gestrikt ist........ :floet

    Und das Wheelieargument ist auch blöödsinn. Wenn das Licht richtung Himmel leuchtet, kann es die unten auf der Straße nicht blenden... :headshake:abfeiern

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

    • Offizieller Beitrag

    das fahrwerk hat vlt ganz tolle eigentschaften beim bremsen, beim beschleunigen hat des aber keinen effekt....
    mein smart hebt vorne auch die schnautze wenn ich gasgebe...

    was eigentlich mit der niveau regulierung?
    wenn ich bergab fahre, leuchtet das licht dann horizontal weiter oder leuchtet es auf die straße?

    wär ja doof...

  • Zitat

    Original von McBen
    mein smart hebt vorne auch die schnautze wenn ich gasgebe...

    :abfeiern dann pass auf das de mal nicht weg fliegst :abfeiern

    sorry der musste jetzt sein :abfeiern

  • Das Fahrwerk hat sehr wohl einen großen Einfluß auf das Nickverhalten.
    Das fängt bei so primitiven Sachen wie dem Radstand an, und geht bei der Kinematik von Radaufhängungen erst so richtig los......

    Die automatische Leuchtweitenregulierung dienst in erster Linie dazu, die Scheinwerfereinstellung den unterschiedlichen Beladungszuständen anzupassen.
    Bei Autos befindet sich an der Hinterachse, und oft auch an der Vorderachse ein Niveausensor, nach dessen Informationen die Scheinwerfereinstellung automatisch angepasst wird.
    Ich glaube nicht, daß durch dieses System grundsätzlich Nickbewegungen auch ausgeglichen werden, wäre theoretisch aber möglich.

    Ob das Fahrzeug bergauf, über eine Kuppe oder sonst wo fährt, ist dem System egal, es richtet sich ausschließlich nach den Infos der Niveausensoren, und damit nach der Achslast.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich genug ps am hinterrad habe, hilft das beste fahrwerk nicht und das fahrzeug nickt...
    ausser man fährt go-kart...

    finde die argumentation total blödsinnig.
    wenn ich mitm smart wirklich gasgebe, leuchte ich allen anderen auf der straße auch in die augen, darf ich nun am auto auch keinen xenon scheinwerfer verbauen?

    man wird immer andere blenden können oder es nicht vermeiden können an bestimmten stellen.

  • Hallo Ben,

    Zitat

    allgemein als hid-kit bekannt.

    haben mit den genannten xenon scheinwerfern nix zutun.


    Hast recht, da hab ich die Seite wohl nicht sorgfältig genug gelesen.

    Zitat

    die sagen es gibt so einen scheinwerfer, du sagst nein,
    wem soll man glauben?*gg*


    Wer ist "die"? Meinst du daylight? Ich habe genau die von dir bereits zitierte Aussage der Fa. daylights "Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn ... blablabla" an BASt weitergeleitet. Hier nochmals die Antwort vom BASt:

    Zitat

    Wir nehmen zu der Anfrage wie folgt Stellung:

    Die zitierte Aussage auf der Internetseite der Fa. daylights ist falsch.

    ....

    Generell gilt: Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer im Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs und bei einer Nachrüstung wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 (Teil A, Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.

    Zur Info:
    - Die ECE Regelung 48 regelt die Beleuchtung an mehrspurige Fahrzeuge
    - Die ECE Regelung 50 regelt die Beleuchtung an einspurige Fahrzeuge
    - Die ECE Regelung 98 regelt die Nutzung von Xenon Beleuchtung im Strassenverkehr

    So, jetzt kannst du selber entscheiden, wem du in diesem Fall mehr Glauben schenken sollst. Ich will jedenfalls nicht dein Geld :floet.

    Zitat

    wenn jetzt aber ein blinker vonner brutale mir gefaellt kann ich mir den auch an meine er-6 bauen, weil er ja fürs motorrad zugelassen sein muss!


    Generell ja - wenn der Blinker über eine EG-BE, ABE oder TÜV Teile-Gutachten verfügt und sofern du diese Blinker nicht, wie vorgesehen und so zertifiziert, an einer Brutale, sondern an deiner 6f verbauen möchtest.
    Nochmal: Teile, die du im Zubehör kaufen kannst (Spiegel, Blinker, ....) verfügen in der Regel über eins der o.g. genannten Zertifikate.
    Teile, die speziell bei anderen Motorrädern verbaut sind, haben ein Zertifikat für genau dieses Modell. Möchtest du so ein Teil bei dir an deiner 6f verwenden (z.B. Verkleidungsteile, Auspuff, ... von der Brutale), so führt dies zwangsläufig zu einer Einzelabnahme.
    Mit dieser Einzelabnahme wird geprüft, ob das Teil ordnungsgemäß befestigt ist und sich nicht negativ auf Fahrverhalten, Sicherheit bzw. Abgasvorschriften bei deinem Motorrad auswirkt. Sollte eine der Bedingungen nicht erfüllt werden, wirst du keine Eintragung erhalten.

    In der Ausgabe 02/2007 der Zeitschrift MOTORRAD steht ein Bericht über die Eintragungspflicht von Motorrad Zubehörteilen.
    Bei Blinkern muß z.B. eine Bauartgenehmigung vorliegen, also ein EG oder ECE Prüfzeichen, in dem gesagt wird: ja, diese Blinker sind für Motorräder vorne zugelassen (11 E1 50 R oder, wenn die Blinker erstmalig in Italien zertifiziert wurden: 11 E3 50 R) . Oftmals steht auch noch eine mehrstellige Nummer dahinter. Diese bezeichnet das Dokument (Antrag, Prüfbericht), welches es zu diesen Blinkern gibt. Dort steht dann drin, für welche Fahrzeuge eine Freigabe vorliegt, falls es hierzu Einschränkungen geben sollte.

    Zitat

    gleiche muss doch auch bei den bmw scheinwerfer gelten.
    des von der nick bewegung is doch völligerb blödsinn.


    Nein! Die Xenonscheinwerfer sind speziell für BMW Motorräder der Modelle K 1200 LT und K 1200 GT. Und sonst nirgends!
    BMW konnte anscheinend aufgrund ihrer Telelever Gabel bei diesen 2 Modellen im "normalen" Fahrbetrieb nachweisen, das nur geringe Nickbewegungen, die sich innerhalb eines definierten Bereiches befinden, stattfinden. "Normal" heißt natürlich, das man nicht auf dem Hinterrad (wheelie) durch die Gegend fährt. Beim Beschleunigen wird demnach das Motorrad seine "Normallage" kaum ändern. Bodenunebenheiten werden, ähnlich wie beim Auto mit autom. Niveauregulierung, weitestgehend geschluckt. Ich schreibe hier nur das, was ich in Erfahrung bringen konnte.

    Zitat

    und was is bei ansteigungen, kuppen etc? kann man dort den gegenverkehr einfach erblinden lassen?


    Was soll mit Steigungen sein? Wenn dein Scheinwerferlicht z.B. auf der Ebene 5 m vor dem Vorderrad die Strasse ausleuchtet, dann macht er dies auch, wenn du eine Steigung hochfährst - egal ob diese 5% oder 15% hat. Das Motorrad befindet sich immer parallel zur Strasse. Und das Thema "Kuppe" wurde bereits von ntvrider beantwortet.

    Zitat

    was is inner kurve?
    ab ner bestimmten schraeglage wird der gegenverkehr auch geblendet...
    da kannste machen soviel du willst mit der nick"grenze"...


    Tja, genau das sind wahrscheinlich die Punkte, warum es für Motorräder noch keine generelle Freigabe für Xenonlicht gibt: das "Nicken" beim Beschleunigen (Bremsen ist ja wurscht) und die Schräglage.

    [Qutoe]versteh das jetzt nicht falsch, is nix gegen dich, aber deine informationen scheinen mir blödsinnig...
    aber ich kann auch falsch liegen *gg*[/Quote]
    Ich hoffe doch, das dir die Sache nach diesem Beitrag nunmehr etwas logischer erscheint. Ich hab die Vorschriften nicht gemacht und würde mich auch riesig freuen, wenn das Xenonlicht für Motorräder endlich verbaut werden dürfte!

    Zitat

    was eigentlich mit der niveau regulierung?
    wenn ich bergab fahre, leuchtet das licht dann horizontal weiter oder leuchtet es auf die straße?


    Ist das Gleiche wie bei Steigungen ... Es leuchtet parallel zur Strasse

    Zitat

    finde die argumentation total blödsinnig.
    wenn ich mitm smart wirklich gasgebe, leuchte ich allen anderen auf der straße auch in die augen, darf ich nun am auto auch keinen xenon scheinwerfer verbauen?


    Doch! Wenn dein Smart eine Scheinwerferreinigungsanlage (wg. der Blendwirkung von verschmutzten Scheinwerfern) und eine autom. Niveauregulierung hat. Die Nickbewegungen während der Fahrt eines Autos sind so gering (aufgrund des längeren Radstandes), das man diese vernachlässigen kann. Ein Auto hat auch nicht die langen Federwege wie ein Motorrad.

    Zitat

    man wird immer andere blenden können oder es nicht vermeiden können an bestimmten stellen.


    Schtümmt! Merkt man besonderst, wenn einem nachts ein Xenon bestücktes Auto entgegen kommt, das gerade beschleunigt.


    Grüssle
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    okay jetzt is so manches klarer für mich :P

    aber nochmal hierzu:

    Zitat

    Generell gilt: Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer im Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs und bei einer Nachrüstung wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 (Teil A, Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.

    die gehen da gar nicht auf den angeblichen zugelassen DE scheinwerfer ein, sondern nur auf die hid kits.
    nachrüchstung etc...

    ich muss unbedingt nochmal diesen verflixten fighters artikel raussuchen...
    da stand halt drin, daß nix gegen einen xenon scheinwerfer spricht, solange er fürs motorrad zugelassen ist.
    sprich wenn day lights geschafft hat sone e-nummer etc draufzubekommen, isses möglich.

    xenon scheinwerfer sind ja in dem sinne nirgends grundsätzlich am motorrad verboten.
    weder als fernlicht noch als abblendlicht.

  • Hi Ben,

    wie kommst du jetzt in diesem Zusammenhang auf HID Kits? Meine Anfrage an an BASt bezog sich exakt auf das Angebot der Fa. Daylights mit ihren angeblich freigegebenen Xenon Scheinwerfer (und ich meine jetzt nicht diese HID Kits!).

    Sie gehen mit ihrer Antwort genau auf diese angeblich zugelassenen DE Scheinwerfer ein. Ich hab dort nicht wegen den HID Kits angefragt.

    Diese Scheinwerfer haben KEINE Zulassung für Motorräder und andere einspurige Fahrzeuge, sondern nur ausschließlich für Pkw, Busse und Lkw (mehrspurige Fahrzeuge). Weiters steht in der ECE 98 auch drin, das bei Verwendung von Xenon Abblendlicht die Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zwingend vorgeschrieben sind.

    Der Fighters Artikel hat mit seiner Aussage nichts Falsches gesagt:
    "... gegen einen xenon scheinwerfer spricht, solange er fürs motorrad zugelassen ist."

    Und das ist doch der Knackpunkt, um den wir uns die ganze Zeit drehen:

    Es gibt z.Zt. KEINEN generell zugelassenen Xenon Abblendlicht Scheinwerfer für Motorräder, weil es hierfür keine Regelung gibt, wie man mit diesem Sachverhalt umgehen soll.

    Daylight hat es nicht geschafft, so eine E-Nummer für ihr Angebot zu bekommen. Die Informationen auf ihrer Webseite sind schlicht und ergreifend absolut nicht korrekt (ich schreibe hier jetzt nicht "frei erfunden" oder "erstunken und erlogen" :floet)!

    Zitat

    Die zitierte Aussage auf der Internetseite der Fa. daylights ist falsch.


    so lautet die Aussage vom BASt. Und wenn die es nicht wissen - wer sonst?

    Das Problem ist auch nicht das Fernlicht, sondern das Abblendlicht das zu einer extremen Verkehrsgefährdung führen kann. Fernlicht wird bei Gegenverkehr ausgemacht und ist somit keine Gefahr, den entgegenkommenden Verkehr zu blenden.


    Grüssle
    Jürgen

    PS: bevor ich wieder vergesse ... so wie du deine 6n hergerichtet hast, muß ich sagen: Erste Sahne! Eine wahre Augenweide :super

    • Offizieller Beitrag

    wir wissen es doch gar nicht ob er zugelassen ist oder nicht.
    die einen sagen ja die anderen nein, ich hab den noch nicht inner hand gehabt und kann deswegen auch nix dazu sagen...

    nochmal hierzu:

    Zitat


    Generell gilt: Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer im Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs


    davon redet die anzeige von day lights nicht,
    dort steht ganz klar, daß der scheinwerfer zugelassen ist für motorräder.

    Zitat

    und bei einer Nachrüstung wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 (Teil A, Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.


    nachrüstung sind die hid kits, und motorraeder fallen nicht unter die ece 98 regelung oder?
    ich meine das galt nur für mehrspurige...

    aber wenn der scheinwerfer nicht direkt fürs motorrad verboten ist, dann brauch man dafür doch auch keine extra regelung dafür.

    das mit der "nick" bewegung halte ich immernoch für blödsinn, weil selbst eine goldwing oder boss hoss beim beschleunigen vorne mehr nach oben geht...

    wie is daß, wenn ein scheinwerfer als vorderer abblendlicht scheinwerfer zugelassen ist, zb der vonner bmw k 1200 gt kann ich den dann über ne einzelabnahme auch auf meine er-6f eintragen lassen?

    weißte was, ich geh morgen zum bmw händler und schau mir die xenon scheinwerfer an und gugg ganz genau was da drauf steht.
    dieses gedöns mit "sondergenehmigung" wegen nickbewegung glaub ich kein wort.

    in zeitschriften hieß es immer nur, daß sie diese "nicht regelung" einfach ausnutzen, weil es nicht verboten sei.
    speziell dieses gedöns mit sichtweitenregulierung und wischeranlage is einfach für motorräder nicht vorgeschrieben.

    gabs die k1200s nich auch mit xenon?

  • Hi Ben,

    Zitat

    ... wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 ... nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.


    Da steht es doch! Dein Serienscheinwerfer wird durch den Anbau eines anderen Scheinwerfers verändert!

    Zitat

    das mit der "nick" bewegung halte ich immernoch für blödsinn, weil selbst eine goldwing oder boss hoss beim beschleunigen vorne mehr nach oben geht...


    Sagte mein TÜV Prüfer auch. Aber das ist die offizielle Begründung, mit der es BMW gelungen ist, die Genehmigung zu bekommen. Was da "unter der Hand" in Wirklichkeit gelaufen ist, werden wir nie erfahren.

    Zitat

    wie is daß, wenn ein scheinwerfer als vorderer abblendlicht scheinwerfer zugelassen ist, zb der vonner bmw k 1200 gt kann ich den dann über ne einzelabnahme auch auf meine er-6f eintragen lassen?


    Ja. Solange er kein Xenon Scheinwerfer ist :floet


    Grüssle
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    es geht mir jetzt eigentlich nur dadrum, daß wenn du ein nacktes motorrad hast, ohne irgendwelche lichter, zb ne er-6n mit frontschaden.
    und du baust nur den scheinwerfer ran, dann veränderst du nicht den alten.
    wie zb bei den sprints.
    dadurch verfällt auch keine BE oder dergleichen.

    und ich bezweifle doch SEHR daß die herren von der bast oder wie auch immer die sich nennen, saemtliche zubehör artikel aus europa kennen...

    ich war heute motorrad fahren und deshalb nicht bei bmw, aber da werd ich trotzdem nochmal anfragen :P


    wobei ich sagen muss, wenn schon xenon system, dann würd ich lieber so einen de scheinwerfer nehmen, wo das licht auch wirklich dahin kommt wo es soll anstatt son hid kit wo es kreuz und quer leuchtet...

    Zitat

    Ja. Solange er kein Xenon Scheinwerfer ist Flöt

    ich seh schon, wir verstehen uns =D

    lg Ben