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  • Hallo,

    Bei uns in Österreich besteht ja seit geraumer Zeit Tagfahrlicht-Pflicht für alle, also fahren bei uns die meisten Autos den ganzen Tag mit Licht. :baby:
    Das hat natürlich zur Folge, dass Motorradfahrer mit Abblendlicht nicht mehr so gut aus der Masser herausstechen.

    Ob es dabei hilft als Motorradfahrer mit Fernlicht zu fahren bezweifle ich. Eine farblich auffällige Kleidung und natürlich WEIT vorrausschauendes Fahren dürften besser helfen, Unfälle zu vermeiden.

    Und natürlich fällt eine schön orange Er-6n auch auf!!!! :D

    PS: Im Ortsgebiet ist Fernlicht in Österreich auch verboten!

    " Muasch halt guat droff si!"

  • (hab`s`zwar selber nicht)
    aber man kann sich doch so eine "bunte" grüne, blaue usw. eingefärbte Halogenbirne kaufen
    und gegen die Standardbirnen tauschen.
    Das Licht Nachts kann ja viel schlechter nicht sein. Und wenn man mal in der Nacht fährt (ist ja nich ständig) dann sollte man eh langsam fahren.
    Also her mit den grellen Tuningbirnen....

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Zitat

    Original von jan_28

    Setzen - sechs! :freak
    Also mal ehrlich, das wäre ja fatal. In Berlin z.B. gibt es so einige Strassen, die haben keinerlei Beleuchtung (durch Waldgebiete, Ausfallstrassen etc.). Wenn man da kein Fernlicht anmachen dürfte, wäre die gesamte Fahrt ein einziger Blindflug.

    Wie ntvrider schon schrieb, steht im §17 StVO klar drin, wann du Ablendlicht nutzen darfst und wann nicht.

    Naja, wir haben hier nicht so viel zb. Waldgebiete in den Geschlossenen Städten und Dörfer. Die sind meistens außerhalb von den Städten oder Dörfer. Wenn die Beleuchtung ausreichend ist, darf auch kein Fernlicht benutzt werden. Kann auch sein das wir das gleiche meinen, aber aneinander vorbei reden. :bier

    Hier der ganze Paragraph:
    § 17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    (4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

    (5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

    (6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    @ Puck01

    Das ist typisches Paragraphendeutsch. Wer definiert denn "ausreichend"? Wenn ich der Meinung bin, dass die Strassenbeluchtung eben nicht ausreichend ist, dann fahre ich mit Fernlicht - auch innerorts.

  • Naja, wenn die Sicht schlecht ist würde ich es auch machen. Nur sobald die Strasse durch die Laternen genug beleuchtet ist, darf man das Fernlicht halt innerhalb geschlossener Ortschaften nicht anmachen. Das meine ich. :]

  • Zitat

    Original von jan_28

    Das ist typisches Paragraphendeutsch. Wer definiert denn "ausreichend"? Wenn ich der Meinung bin, dass die Strassenbeluchtung eben nicht ausreichend ist, dann fahre ich mit Fernlicht - auch innerorts.


    Tagsüber ist die Beleuchtung bestimmt ausreichend! Ausser es ist SEHR stark bewölkt. Innersorts gibt es heute in Mitteleuropa kaum mehr nicht ausreichende Beleuchtung. Schau dir sonst einmal von Sateliten aufgenommene Nachtbilder der westlichen Länder an.


    Gruss Innos

  • Das mit den grellen Farben ist vollkommen richtig, aber versuch mal welche zu kaufen! Stoff= schwarz oder grau mit ev. ein wenig Farbe, meist noch grau oder blau.Geht garantiert unter. Leder= gibt es von der Stange nur in Größen die mit 60kg Lebendgewicht bereits ausgereitzt sind.Also wenn nötig Fernlicht ohne mehr als notwendig zu blenden.Eine gute Textil mit allen in Kawa-Grün- das währs!
    Gruss Peter

  • sind die Philips Motovision H7 Birnen wirklich empfehlenswert? mir is das abblendlicht auch zu schwach.

    WER NICHT WILL SUCHT GRÜNDE,
    WER WILL SUCHT WEGE!

  • ich meld mich auch mal wieder :)

    Wir haben sowohl in der Kawa als auch in meiner Honda die Motovision drin und ich empfinde sie als eine deutlich Verbesserung obwohl in der VFR das Licht sowieso schon sehr gut ist.

    Insgesamt bessere Ausleuchtung und bessere Sichtbarkeit durch die orangene Reflektion im (wo auch sonst) Reflektor.

    Die Frage ist nicht: Können Sie denken? Können Sie sprechen? Sondern: Können Sie leiden?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Puck01

    Naja, wenn die Sicht schlecht ist würde ich es auch machen. Nur sobald die Strasse durch die Laternen genug beleuchtet ist, darf man das Fernlicht halt innerhalb geschlossener Ortschaften nicht anmachen. Das meine ich.

    Darum geht es ja. Wer entscheidet denn, ob die Beleuchtung ausreichend ist? Das tue ich als Verkehrsteilnehmer. Und wenn ich der Meinung bin, dass die Strasse eben nicht ausreichend beleuchtet ist, dann mache ich das Fernlicht an.

    Zitat

    Original vo Innos

    Tagsüber ist die Beleuchtung bestimmt ausreichend! Ausser es ist SEHR stark bewölkt. Innersorts gibt es heute in Mitteleuropa kaum mehr nicht ausreichende Beleuchtung. Schau dir sonst einmal von Sateliten aufgenommene Nachtbilder der westlichen Länder an.

    Ich habe niemals behauptet am Tage mit Fernlicht zu fahren. Es ging hier um den Inhalt von §17, Abs.2 StVO - Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
    Dass es sich hierbei um die Zeit handelt, wo es nicht so viel Tageslicht gibt, sprich also die Nachtstunden, ist wohl klar.
    Nur wie schon gesagt, wer entscheidet, ob eine Strassenbeleuchtung ausreichend ist? Das tue ich!
    Und nochmal, es gibt auch in Großstädten wie Berlin Strassen, die gar keine oder nur eine sehr schlechte Beleuchtung haben (Ausfallstrassen, Waldgebiete etc.) Mir nützt es nichts, wenn der Ku'damm hell erleuchtet ist, wenn ich gerade durchg den Spandauer Forst fahre - da ist es finster.

  • Ich häng mich dann auch mal wieder rein :freak

    Zu den Sachen:
    Ja es ist Sinnvoll sich auffällige Kleidung zu kaufen. Ok. - ganz so auffällig bin ich ja nun nicht :bye . Ich habe ein schwarz als Grundfarbe und die Ärmel sind mit orangenem Lederstreifen. Immerhin gibts die Jacke so schnell nicht mehr :]

    Und ich fahre logischerweise immer mit Licht (geht ja eh automatisch an).

    Und trotzdem bin ich bereits 2x abgedrängelt worden. Weil sich einige Idioten nicht mit den Spiegeln ihres Autos anfreunden können! Oder so bockalt sind das sie schon einen steifen Hals haben.

    Daher fahre ich bei viel Sonne mit Fernlicht. Und von blenden kann man bei Sonnenschein nicht reden. Es ist nur ein Licht. Anders ist es wenn einem ein PKW mit Fernlicht entgegen kommt. Dann wird das Licht als blendend empfunden. Mein ich...


    Ich? Als Puffbohne geboren, in Besenwirtschaften gastiert und nun zum Fischkopf mutiert. Jetzt wieder Besenwirtschaftsgast :hi