Ich wollt doch nur.....

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  • Ratte: Die Versicherung des Gegners hat die Möglichkeit entgegen der Aussage des Versicherungsnehmers zu entscheiden. Bei mir ist das so gelaufen, das der Gegner jetzt noch behauptet er wäre unschuldig, die Versicherung aber eingesehen hat, das die Fakten gegen Ihn sprechen. Da ich einen Anwalt hatte (ACE mit Verkehrsrechtsschutz) wurde ziemlich schnell klar, das ich auch vor Gericht gehen würde und da hat die Versicherung nach Anhörung aller Zeugen lieber gezahlt.

    Lustig ist her, das die Versicherung viel vernünftiger war als mein Gegner. Auch hier gilt, die Versicherung macht das jeden Tag und die kennen solche Är***e wie Deinen Unfallgegner auch. Die wissen genau wann es sich zu streiten lohnt.

    Ich hab letztendlich wirklich alles bekommen, weshalb ich jetzt auch eine Versys fahr. Mit einem Hinweis auf verschiedene Entscheidungen von Landgerichten, habe ich sogar für meine Schutzkleidungen den NEUpreis erhalten (da hier nach diesen Entscheidungen "alt gegen neu" nicht gilt). Da gibt es aber unterschiedliche Meinungen dazu und man kann trefflich darüber streiten. Ein Versuch ist es trotzdem wert.

    Zur Strafanzeige: Die bringt Dir selbst halt gar nichts, ausser: "Das gute Gefühl einen schlechten Menschen seiner gerechten Strafe zugeführt zu haben". Dein Geld fürs Mopped ist ein zivilrechtliches Problem, die Strafanzeige garantiert lediglich, das das strafrechtliche Verfahren auch durchgeführt wird. Beim strafrechtlichen Verfahren wird aber nur entschieden, was der Staat deinem Gegner aufbrummt (Führersscheinentzug, Geldstrafe usw.) Die Schuldfrage bezüglich der Kosten wird ggf. Zivilrechtlich geklärt.

    ... und nochmal zu meinem Fall. Da es hier auch um schwere Körperverletzung ging, hat die Staatsanwaltschaft auch ohne meine Anzeige weiter ermittelt. Am 22.08 geht es vor Gericht zur Zeugenaussage. Mehr werde ich von dem Verfahren wohl nicht mehr mitbekommen.

    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  • Hui! Das klingt ja echt mal böse! Gute Besserung (nachträglich??)!
    Und danke für die guten Tips ;)


    edit: ich hatte nun auch Gelegenheit, mir den Link anzusehen, der auf der ersten Seite gepostet wurde. So ähnlich sah das bei mir auch aus. Nur da istder Z3 aufgefahren - der Audi hat sich etwa so rückwärts über mein Vorderrad aufgebockt, ehe ich es dran gegeben habe, die Maschine aufrecht zu halten. Anschließend lag sie unterm Auto... ich muss unbedingt mal die Bilder hochladen.....

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    Einmal editiert, zuletzt von Ratte (27. Juli 2007 um 17:15)

  • Zitat

    Original von lithium
    ... und nochmal zu meinem Fall. Da es hier auch um schwere Körperverletzung ging, hat die Staatsanwaltschaft auch ohne meine Anzeige weiter ermittelt. Am 22.08 geht es vor Gericht zur Zeugenaussage. Mehr werde ich von dem Verfahren wohl nicht mehr mitbekommen.

    Du könntest mehr mitbekommen wenn du willst. Die Sitzung ist ja schließlich öffentlich, wobei du wohl erst nach der Zeugenaussage teilhaben darfst.

    Außerdem könntest du als Nebenkläger auftreten, sofern es keine fahrlässige Körperverletzung ist. Auch steht dir als Geschädigter ein Auskunftsanspruch zu und ein von dir bevollmächtigter Anwalt kann Akteneinsicht nehmen.

  • Bilder
    http://www.ratart.org/gallery/main.p…navId=xd3594e8e


    edit: Klasse. Hab heute mit der Werkstatt telefoniert. Da ist wohl ordentlich was kaputt. Die Gabel ist in jedem Fall hin... Die brauchen noch zwei Tage um mir den Kostenvoranschlag schicken zu können! *seufz*

    edit²: Der Kostenvoranschlag ist da.... Da stehen 4 Ziffern vor dem Komme und den Cents........ Und ganz vorne ne 2......

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    2 Mal editiert, zuletzt von Ratte (8. August 2007 um 22:20)

  • Hey Ratte,

    Deine letzte Nachricht ist ja schon ein paar Tage her, ich weiß nicht,
    was Du nach dieser schlechten Prognose unternommen hast - vorweg,
    mein Mitgefühl, das ist hart
    :taetschel:

    Aber bitte geh zu Deinem Freundlichen und lass Dir alle Positionen des
    Kostenvoranschlages an Deinem Möppi zeigen.
    Wenn Du jemanden hast, der sich etwas auskennt, nimm ihn mit zu dem
    Gespräch.

    Dann fällt es Dir sicherlich etwas "leichter" zu entscheiden, was Du in
    welchem Umfang richten lassen willst/musst.

    edit:
    @websel2
    gute Frage ...
    darüber hatte ich nicht nachgedacht, aber wenn ein Gutachten vorliegt,
    müsste man ja eigentlich loslegen können, oder?
    Bin da unerfahren, ich verursache immer nur meine eigenen Schäden
    :D

    Ich drück Dir die Daumen - noch mehr aber dafür, dass der Streit über die
    Schuld zu Deinen Gunsten entschieden wird und Du letztendlich nicht auf
    den hohen Instandsetzungskosten sitzenbleibst.
    :daumenhoch:

    LG
    MAndaRInE

    ERNA - entdecke die Möglichkeiten!

    Nimm Zwei!!

    Einmal editiert, zuletzt von Marie (9. August 2007 um 22:17)

  • Öhm - mal ne Frage!

    Ist es denn üblich während eines laufenden Verfahrens bereits den Schaden zu beheben? Gab's denn bereits ein Gutachten? <--- kann ja sein das ich das übersehen habe.

    Die Bilder sind ja ganz interessant. Man könnte ja als Laie vermuten, dass am Audi die größten Schäden erst durch das rückwärtige aufschieben (am Unterteil der Stoßstange) deiner Gabel endstanden sind. Und ich denke auch, dass ein Gutachter ersehen kann, inwieweit die Stoßstange durch einen vermeindlich von dir verursachten Auffahrunfall ausgesehen hätte.

    Schon doof - der ganze Stress hinterher :(

    Kopf hoch :) :)


    Ich? Als Puffbohne geboren, in Besenwirtschaften gastiert und nun zum Fischkopf mutiert. Jetzt wieder Besenwirtschaftsgast :hi

  • @ Websel:
    Naja, NOCH habe ich keine Vorladung bekommen. Evtl hat sich das südliche Gemüt meines Unfallgegners ja abgekühlt..... Ich weiß halt noch nicht, wie er mit der Polizei verblieben ist...
    Den Kostenvoranschlag habe ich also an die Versicherung geschickt und warte auf Stellungnahme... Scheinwerfer ist lose und muss ersetzt werden, Gabelrohre, Gabelbrücke, Kupplungshebel... So kleine Scherze und es summiert sich schön auf.... Die werden also bestimmt einen Gutachter schicken.
    Ja, du hast das auch gut erkannt: der Schaden am Audi ist sogar für den Laien ersichtlich durch das rückwärts Auffahren entstanden. Mein Vorderrad hat wie ein Keil gewirkt, über das der Wagen sich aufgebockt hat. Die Polizisten haben meinem Gegenüber folgendes erklärt: wäre ich aufgefahren, hätte ich soviel Schung "mitgebracht", dass mein Motorrad abgeprallt wäre und hinter dem Wagen liegen müsste, nicht "halb" drunter-. Zudem wäre der Schaden nciht unter der Stoßstange, sondern ich hätte die Stoßstange weiter oben und evtl. noch den Kofferrraum eingedrückt. (Dann kam die abwegige Theorie vom "in Schräglage unters Auto gerutscht"... Wäre ich nicht so empört gewesen, wäre es der Lacher des Tages gewesen....)

    Marie: sollte der Gutachter zu meinen Gunsten entscheiden, werde ich den vollen Umfang der Kosten erstattet bekommen. Und dann wird auch alles gemacht. Da hat meine Mutter Recht: warum soll ich mit nem knapp 2 Jahre alten, gutwertigen Motorrad rumfahren, was NICHT durch mein Verschulden ramponiert wurde? Und wie gesagt, ich bekomm's ja bezahlt.
    Ich möchte hinzufügen, dass ich kein Freund von der Taktik bin, andere Versicherungen abzuzocken, um von der gezahlten Summe evtl. noch ne Woche Urlaub machen zu können. Aber a) hat sich der Typ sowas von unkooperativ verhalten, dass ich nicht einsehe, im in irgendeiner Form entgegen zu kommen. (Hätte die Maschine auch zu meinem Mechanikus bringen können, der nimmt weniger als 60 €/Std....) und b) dafür ist er ja versichert und c) was kaputt ist, ist kaputt und kommt neu.

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  • Zitat

    Original von pickypalla
    wenn der unfallgegner so ein a-loch ist, denk an den nutzungsausfall.

    An den muss der Gutachter denken!
    Nur mal zum Vergleich - ich bekam 31,00 € pro Tag - obwohl ich noch ein Auto hatte, aber das ist wohl dann zweitrangig.

    Toi, toi, toi, dass alles klappt...

    Viele Grüße aus Schönwalde von Bibo

    Update Juli 2018: demnächst 6er Reihe

    .... und schon mehrmals ohne Beanstandungen beim TÜV/Dekra/Küs vorgefahren.... :thumbup:

    ....und ja, ab und an falle ich auch noch um.....aber irgendwie muss ich ja meinem zweiten Forumsnamen gerecht werden.....:ups

  • bibo: Ne, Websel hat nicht ganz Unrecht! Ich denk auch, dass du selbst den Nutzungsausfall geltend machen muss. Woher soll der Gutachter denn wissen, ob ich mit der Masdchine nur asu Spaß rumfahre oder tatsächlich drauf angewiesen bin, um zur Arbeit zu kommen? Und darum haben meine Eltern auch gesagt: Schreib schön rein, dass du Nutzungsausfall geltend machst! Und ne Pauschale für Kopien, Telefonate, Porta und Fahrerei (zB Unnütz zur Polizei fahren um nach Auskünften zu fragen, die -selbst an beteiligte- Provatpersonen NICHT ausgegeben werden - und sowas ist ner Versicherung bestimmt bekannt...)....

    PS: An sich brauch ich das Motorrad wirklich um zur Arbeit oder zumindest mal zum Bahnhof zu kommen.

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  • Das du den Nutzungsausfall selber geltend machen musst, ist ja richtig, aber bei mir stand im Gutachten drin, dass ich 31,00 € am Tag bekomme, für vorraussichtlich 3 Reparaturtage.
    Bei mir hat es dann 5 Tage gedauert, da die Verkleidungsteile nicht alle richtig waren. Ich habe dann der Versicherung geschrieben, dass die ER 5 Tage in der Werkstatt stand und sie mir bitte den Nutzungsausfall und die Wertminderung (auch wichtig! Daran denken!) überweisen sollen. Das ging dann eigentlich ohne weitere nachfrage - hat vielleicht dann noch 2 wochen gedauert, weil die reparaturrechnung wohl noch nicht vorlag, und dann noch geprüft werden musste.

    Die 31,00 € pro Tag sollen für dich ein Anhaltspunkt sein. Wie gesagt, es kommt nicht darauf an, ob du ein weiteres Fahrzeug hast. Du könntest ja auch für die Zeit der Reparatur ein Leihmotorrad nehmen.

    Ich befürchte mal, die Zeit, die das Motorrad jetzt steht, bekommst du nicht ersetzt. Jedenfalls war das bei mir so - hatte ich allerdings auch nicht probiert. Käme also auf einen Versuch an.

    Viele Grüße aus Schönwalde von Bibo

    Update Juli 2018: demnächst 6er Reihe

    .... und schon mehrmals ohne Beanstandungen beim TÜV/Dekra/Küs vorgefahren.... :thumbup:

    ....und ja, ab und an falle ich auch noch um.....aber irgendwie muss ich ja meinem zweiten Forumsnamen gerecht werden.....:ups

  • Gut, dass du mich an die Wertminderung erinnerst! Immerhin muss ich die im Falle eines Verkaufs als Unfallmotorrad deklarieren!
    An die Versicherung habe ich geschrieben, dass ich für die Dauer des Werkstattaufenthaltes, also ab dem 25.7., Nutzungsaufall geltend mache. Aber ich glaube, es werden maximal 14 Tage erstattet.... Nur ich mache einfach mal alles geltend, damit die nicht sagen können "Sie wollten doch nur während der Reparaturdauer Nutzungsaufall gezahlt bekommen."
    Das gleiche gilt für die Aufwandspauschale (Telefon, etc). Ich habe 50€ gefordert, aber maximal gezahlt werden 35€ oder so.... Wobei ich dir mittlerweile tatsächlich verbraten habe.... Polizei rufen, Automobilclub anrufen etc, Fahrerei nach Mayen zur Werkstatt (im Umkreis von 35 km gibts bei mir keinen Kawa-Händler!) und zur Polizei (umsonst).....

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