Soziushalter

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hi Leute

    Hab da mal ne Frage betr. Soziushaltergriffe bei der Er-6n.
    Wie sieht das aus, wenn ich die wegnehme? Darf ich dann trotzdem noch mit Sozius durch die Gegend cruisen?
    Mein Sozi braucht die eh nicht und ich find die Dinger einfach hässlich :grmpf:

    Danke für eure Tipps

    Grüsse
    dom

  • Benutz mal die Suche. Wurde hier schon heiß diskutiert :D

    Soweit ich weiß, ohne Ergebniß. Meine Meinung: Die Griffe gehören zum Teil des Soziussitzes und deren Sicherheit.

    Ich habe meine sogar wieder angebaut, da es mir auf die Nerven ging, das mir das Bike fast jedesmal beim aufbocken auf die Montageständen fast aus den Händen geglitten wäre. Die ER hat ja sonst nichts zum festhalten.

    • Offizieller Beitrag

    meines Wissens ist eine "Haltevorrichtung" bei aktuellen Motorrädern zwingend vorgeschrieben (so wie die Fußrasten für den Sozius). Wenn du die abmontierst , dann musst du das wohl eintragen lassen, hast dann nur noch einen Einsitzer. Aber frag am besten nochmal direkt beim TÜV nach und gib dann hier nochmal Bescheid was der Prüfer genau gesagt hat.

  • Du brauchst entweder Die Griffe oder so ein Leder-Halteband um den Sitz, ansonsten musst dus als Einsitzer umtragen lassen. Abbauen und trotzdem mit Sozius rumfahren ist illegal.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rattamahatta
    Du brauchst entweder Die Griffe oder so ein Leder-Halteband um den Sitz, ansonsten musst dus als Einsitzer umtragen lassen. Abbauen und trotzdem mit Sozius rumfahren ist illegal.


    ... gilt aber halt nur bei aktuellen Modellen. Wann da der Stichtag war weiß ich aber auch nicht. Früher haben Soziusfußrasten ausgereicht.

  • "meines Wissens ist eine "Haltevorrichtung" bei aktuellen Motorrädern zwingend vorgeschrieben "

    Hallo Zusammen,

    da ist mir neu. Mein Freund fährt eine ZXR 636. Dieser hat auch keine Griffe oder ein Lederhalteband am Soziuspolster.

    Wieso sind denn alle neuen Supersportler ohne diese Vorrichtungen, wenn es zwingend erforderlich sein sollte.

    Davon abgesehen, mich stören die Haltegriffe genauso. Hatte auch schon überlget diese abzumachen.

    LG

    Simone

  • habs für ch-recht für aktuelle bikes mal nachgelegesen und es war eindeutig so, wo von Rattamahatta geschildert: entweder griffe oder gurt.

    gruss, beda

    .

  • Ich habe mir ein paar Bilder auf Google angeschaut und sehe bei der ZXR ueberall einen Halteriemen auf der Soziussizbank. Wenn die Abdeckung drauf ist sieht man den aber nicht. Die aktuellen Modelle scheinen wider Griffe zu haben... wie man den Halteriemen als Sozius greifen soll ist mir unklar.. aber es gibt einen.

  • Ähm, also wenn ich meine Maschine rückwärts in die Garage schiebe, fasse ich mit einer Hand hinten am Soziushalter an... wie soll denn das sonst gehen? Also bei mir bleibt der Halter dran :)
    Gruß
    Braunbär

    • Offizieller Beitrag

    man kommt mit vielen unerlaubten Dingen durch die Hauptuntersuchung. Aber man sollte halt genau wissen WELCHE DINGE an seinem bike nicht erlaubt sind. Nur dann kann man abschätzen ob es das einem Wert ist und über welche Dinge man nach einem Unfall am besten nicht redet... :ups Der TÜV-Stempel hilft einem dann nämlich nicht mehr weiter.

  • ?( ?( ?(...........???..........:super.....

    Ich fahr zwar nur allein - aber wenn die Griffe nicht
    dranwären, müßte ich sie mir im Zubehör kaufen....

    Rangiergriffe, Einparkhilfe (mal kurz das Hinterteil rumlupfen...)
    Gepäckrollenbefestigung...........sehr praktisch!!!

    Und es gibt häßlichere (finde, sie passen sogar in die Linie....)


    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    Einmal editiert, zuletzt von 2T-Micha (12. Juni 2007 um 13:32)

  • Hallo Zusammen,

    die ZXR 636 ist BJ 2005 und ich sag euch das Sitzbrötchen ist Orginal.
    Dort sind wirklich keine Lederriemen und seitlich oder hinter dem Sozius sind auch keine Halterungen.

    ????

    Soviel zu diesem Thema.

    Wollen wir uns doch nicht rumstreiten...... :hi


    LG

    Simone

  • Gemäss StVO der Stadt Zürich gilt folgendes:

    Zu Ihrer Anfrage gilt folgender Verordungstext:

    Art. 146 Aufbau und weitere Anforderungen

    1 Für den Mitfahrer oder die Mitfahrerin von Motorrädern muss ein solid befestigtes Haltesystem vorhanden sein. Das System kann aus einem Haltegurt oder einem oder mehreren Haltegriffen bestehen.
    2 Für den Fahrer oder die Fahrerin und für den Mitfahrer oder die Mitfahrerin sind Fussrasten oder Trittbretter erforderlich.

    Die Aenderung ist möglich

    Viele Grüsse
    dom

    • Offizieller Beitrag

    --- KLUGSCHEIßMODUS AN ---

    habe jetzt nochmal Folgendes gefunden (StVZO vom 24.05.2007):

    Zitat

    §61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    Zitat

    § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

    zu§ 61 (Halteeinrichtungen für Beifahrer und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens anzuwenden auf diese Kraftfahrzeuge, die ab 17. Juni 2003 erstmals in den Verkehr kommen. Andere Krafträder müssen mit einem Handgriff für Beifahrer ausgerüstet sein. Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem genannten Datum erstmals in den Verkehr kommen, bleibt § 35a Abs. 9 in der vor dem 1. April 2000 geltenden Fassung anwendbar.

    In der alten StVZO vor 2000 hieß es im § 35a Abs. 9 wie folgt

    Zitat

    Die Sitzbank muß ausreichend befestigt sein und ein sicheres Führen des Kraftrades gewährleisten. Die Länge der Einzelsitzbank muß zwischen 30 cm und 45 cm betragen. Doppelsitzbänke, die keinen Halteriemen haben, müssen min. 60 cm lang sein und zusätzlich Haltegriffe für den Beifahrer besitzen. Sitzbänke mit Halteriemen müssen min. 65 cm Länge haben

    Der Verweis in der aktuellen StVZO auf den Anhang ist zur Zeit verweist, da der entsprechende Anhang aufgehoben wurde. Hier gelten zur Zeit direkt die passenden EU-Richtlinien. Und da wird es erst richtig kompliziert.

    Fazit: Ein Motorrad ohne Halteeinrichtung für den Sozius ist generell nicht zulassungsfähig.

    --- KLUGSCHEIßMODUS AUS ---

  • Oh misst, ich fahre seit April ohne Soziushaltegriffe herum. Ich finde es schaut so um einiges besser aus! Außerdem kann ich es nicht leiden wenn sich der Hintermann am Bike fest hält, ich gas gebe und der Hintermann zum runtergefallenen Hintermann wird ;(

    hier mal'n Bild:

    ER-6n hinten

    Ich muss aber auch sagen dass ich noch nie angehalten wurde!
    Wurdet ihr mal diesbezüglich angehalten???

    Ich werde bei Gelegenheit mal einen Polizisten fragen. Vielleicht kann der mir ja weiter helfen, ich werde sagen dass ich sie kurzzeitig abmontiert habe um zu Kawa zu fahren da meine kaputt sind :) vielleicht klappts ja

    so, viel Spaß noch :hi

    Was wäre wenn Krieg wär,
    und keiner würde hingehen?

    Einmal editiert, zuletzt von Sindicate (12. Juni 2007 um 20:43)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Sindicate
    Ich muss aber auch sagen dass ich noch nie angehalten wurde!
    Wurdet ihr mal diesbezüglich angehalten???

    Ich werde bei Gelegenheit mal einen Polizisten fragen. Vielleicht kann der mir ja weiter helfen, ich werde sagen dass ich sie kurzzeitig abmontiert habe um zu Kawa zu fahren da meine kaputt sind :) vielleicht klappts ja

    so, viel Spaß noch :hi

    Die normalen Polizisten haben in der Regel zum Glück recht wenig Ahnung und sind anscheinend auch nicht daran interessiert solche "Kleinigkeiten" zu lernen. Die haben auch so genug Arbeit...

    • Offizieller Beitrag

    636 bj 05
    ^^ da siehste aber die halteriehmen, und so sollte es auch sein, ausser du machstn ab, was auch kein problem ist...

  • Und wenn der TÜV ansteht - einfach einen Hosengürtel
    mit der Schnalle nach unten um die Sitzbank - und der
    Prüfer ist glücklich....... 8)

    So'n Haltebügel oder Riemen ist doch nur ein Nebenkriegsschauplatz....
    Wesentliche Bauteile sind doch eher Bremsen, Reifen und Fahrwerk...
    Also so eine kleine Regelabweichung bei Halteriemen, Kennzeichen-
    beleuchtung, Innenkotflügel und ähnlichen gehen mir am A.... vorbei.
    Wenn ich auf Tour bin..:toeff.. überschreite ich ja auch die Vorschriften
    mindestens so oft, wie ich Km fahre (6,5km zu schnell - die durch-
    gezogene Linie überfahren - schraffierte Fläche benutzt, um an der
    Ampel nach vorn zu kommen - auf dem Gehweg geparkt - das Blinken
    vergessen...................) und seit fast 30 Jahren bin ich nicht verhaftet
    worden :floet

    Bei solchen Nebensächlichkeiten, wie den Haltebügeln soll sich meiner
    Meinung nach jeder die Freiheit nehmen, die er braucht und Spaß haben ..........:crazy.............


    :bier Micha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!