- Offizieller Beitrag
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EINFACH NUR ZUR INFO UND DISKUSSION
Im Zusammenhang mit der 2017 anstehenden Pflicht der EURO4-Abgasnorm bei allen neu zugelassenen Motorrädern kommt auch die Vorschrift ECE R41-04 bezüglich Lärmemissionen.
Diese ist zwar schon seit Anfang 2016 bei allen neuen Typzulassungen Pflicht, aber halt nicht bei älteren Typzulassungen. Da aber alle Motorräder im Zuge der EURO4 auch neue Typzulassungen benötigen, kommt die ECE R41-04 jetzt zwangsläufig für alle mit.
Was ändert sich dadurch?
- Der zulässige Lärmwert bleibt bei 80 dB(A). Aber das Prüfverfahren für die Lärmmessung "Vorbeifahrt" wurde realitätsnäher gestaltet (nicht mehr nur im 2./3. Gang bei 50 km/h, sondern im Bereich von 20 bis 80 km/h)
- Verstellbare Schalldämpfer oder herausnehmbare dB-eater sind verboten, es sei denn der Hersteller weist nach, dass die zulässigen Lärmwerte auch mit herausgenommenem dB-Eater eingehalten werden. Das gilt dann natürlich auch für Töpfe aus dem Zubehörhandel.
- Folge der ECE R41-04: Die Polizei will Lärmmessungen mit "Vorbeifahrt" im Straßenverkehr durchführen
Hier eine sehr ausführliche Untersuchung beim UBA, die in die Entwicklung der ECE R41-04 eingeflossen ist.
Interessanter ist aber wohl der Bericht der Verkehrspolizei Sigmaringen, der ebenfalls zu Grunde gelegt wurde.
Wie man dieser Zusammenfassung der Bundesregierung entnehmen kann, wurde auch versucht das "VW-Problem" (Testzykluserkennung) zu verhindern.
Das Land Baden-Württemberg hat bereits 2015 bemängelt, dass auch die neue ECE R41-04 noch immer zu weit weg von der Realität ist. Dazu hat BW zusammen mit dem TÜV eine Vorführung gemacht, unter anderem mit einer aktuellen 650er Versys die schon der ECE R41-04 entsprochen hat.
Und 2020 steht schon die nächste Verschärfung an, Reduzierung auf 77 dB(A)...