ER ohne Kat.

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  • @Ben

    kann ja sein, daß ein Fahrzeug Euro 3 schon erfüllt,
    abernoch in den Papieren als Euro 2 zugelassen ist
    - dann klappt's wohl ohne Kat, weil ja dann immer noch
    die von Euro 2 geforderten Werte erreicht weden.

    P.S.: ?(Was iss'n ne PM? - laß mich nich dumm sterben!
    (Personal Message???)


    ntvrider

    logisch ist es korrekt, daß der kat auch faktisch drin sein muß,
    aber kein Prüfer würde auf die Idee kommen, ohne begründeten
    Verdacht auf einer Auspuffzerlegung zu bestehen.
    Klar kann er jeden Wert messen, wenn er nicht sich nicht ans
    Meßprotokoll hält. Ich gehe aber mal davon aus, daß er täglich
    viele Meßungen macht und wohl weiß, wie es gehen sollte.

    Die berühmt-berüchtigten TÜV-Prüfer die für ein Bakschisch
    eine 3 gerade sein lassen mag's wohl geben - aber in Stuttgart
    sind die meist ziemlich korrekt beim TÜV - die suchen keine
    Haare in der Suppe, aber sie verstecken sich gern hinter den
    Paragraphen...

    Aber Danke für deine wirklich sachkundigen Beiträge - diese
    Emissionsschlüssel/Klassen hab ich nirgends detailiert gefunden
    (oder nach den falschen Begriffen gegoogelt)

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag

    ne die sache is, wann wurde des motorrad als zulaessig befunden und wann kam es auf die straße sozusagen. und erst ab januar 07 is die euro 3 pflicht.
    daher, wenn du dein motorrad vor 07 zugelassen hast kannste auch ohne kat rumfahren^^

    hab ich so in errinnerung, wenn ich mein stapel...
    und nun find ich des hier bei motorrad online

    Zitat

    3 Darf ich in ein Kat-Motorrad einen Schalldämpfer ohne Kat einbauen?
    Die viel diskutierte Grauzone gibt es nach Expertenmeinung nicht mehr. Bis einschließlich Euro 2 ist ein Austausch zulässig. Ab Euro 3 können die Grenzwerte ohne geregelten Kat nicht mehr eingehalten werden.

    ha
    gerade was besseres gefunden
    kat problematik

    Zitat

    Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben.


    und da die er-6 die eg-betriebserlaubnis ja schon ende 05 hatten gibs da glaub ich keine probleme^^
    unterschreitet zwar die euro3 norm aber musste sie damals noch nicht erfuellen, so glaub ich war das...
    sonst duerften die doch auch anlagen wie laser gar nicht verkaufen weils die nicht mit kat gibt...

    ohje ohje
    hat des jetzt wirklich geholfen?

    gpr slip-on
    ^^ des kann ich nur bestaetigen

    Zitat

    Fazit Sauber verarbeiteter, sehr leichter Zubehördämpfer,
    der mit hohem Leistungsvermögen punktet, jedoch viel zu hohe Fahrgeräuschwerte aufweist

    Micha
    PM- privat message
    PN-privat nachricht

    und ja du kannst keine empfangen musste irgendwo in einstellungen oder profil nen haekchen machen...
    hab da ne frage^^

    ps: heißt es nich sechse grade sein lassen?

  • Also, jetzt werde ich langsam sauer.

    Schaust Du hier:
    Austausch - Auspuff - AU

    Text MOTORRAD:

    Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben.
    Hat sich da mittlerweile irgendetwas zu dem Bericht in der MOTORRAD 2006 geändert?

  • vor dem 18. Mai 2006

    Und irgendwo stand einmal, sie müsse noch vor dem 01.01.2006 zugelassen sein, finde ich aber nicht mehr.

  • ?(Ja ?(oder ?( Nein ?(.

    Laut meinem KAWA Händler müsste ER6 die EURO3 Werte auch ohne KAT locker schaffen und zeigte auf einem teil der auf dem Zylinder montiert ist. Die frage ist nicht die werte sondern die mit der Versicherung und BE. Erlischt das Gesammt BE von Moped wenn man den Kat bzw. den Topf mit KAT durch ein Topf ohne KAT ersetz auch wenn es eine EG-BE hat wie bei mir mit dem BOS Topf der fall ist ?( ?( ?( Es macht mir mehr sorgen mit der Versicherung :denkwie mit die werte, weil mein Händler hat gesagt ich soll es zu Ihm bringen wenns so weit ist mit der HU ;)

    !!! Hauptsache es macht Spass !!! 8)

  • Bitte mal in Ruhe folgenden Link durchlesen:

    http://www.motorradonline.de/test/recht-und-rat.255570.htm

    so viel zum Thema "Kat raus" "E-Gutachten und Lärm".......im
    Jahr 2007.......

    Wenn irgendwo "Höchstgeschwindigkeit 70" beschildert ist,
    nützt es uns auch nichts, wenn wir dem Polizist beweisen können,
    daß es letzte Woche aber noch erlaubt war, hier 100 zu fahren.

    Und es gibt immer irgend einen Händler der die Fahrzeuge durch
    den TÜV schummelt....ein Freund von mir fährt immer an die
    tschechische Grenze......
    Aber die Behauptung: Die ER schafft die Grenzwerte auch ohne
    Kat ist dumm oder ignorant - denn sie ist falsch! Basta!!!


    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag

    also der kat hat erstmal gar nix mit versicherung zutun, solange dein auspuff ne abe, eg-be oder E-nummer hat isser zugelassen und damit auch 100% versichert.

    den link den micha reingestellt hat is zwar schön und gut,
    aber da die er-6 zu euro 2 zeiten zugelassen wurde, darf man wohl auch ohne kat fahren.

    und thema polizei und alter,
    du kannst nen über 100 db auspuff haben, wenn das motorrad nur alt genug ist^^, bzw der rahmen oder sowas.
    irgendwie in der richtung jedenfalls, deswegen sind manche fighterbauten auch so "alt" weil die noch einiges dürfen, was man heute nichtmehr zulassen wuerde...

    aber was der haendler sich dabei gedacht hat, daß die ER auch ohne kat euro 3 schafft...*kopfschuettel*

  • Zitat

    Original von McBen

    aber da die er-6 zu euro 2 zeiten zugelassen wurde, darf man wohl auch ohne kat fahren.

    Die ER-6 ist nach Euro 3 homoligiert. Deshalb MUSS sie auch die Euro 3 einhalten.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob bei Erstzulassung die Euro 3 schon Pflicht war oder nicht.!

    Theoretisch hätte man eine ER-6 vor 2007 mit Euro 2 zulassen können. Dann hätte aber mal jemand das Abgasgutachten für die Euro 2 - Homoligation machen müssen.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Was Jetzt, sind unsere ab 2006 Homogeniert oder 2005 nach Euro 3 auch wenn Baujahr bzw. EZ 2006 0der 2007 ist,
    wer sagt das ER6 nach Euro3 eingestuft ist und nicht nach Euro2. Es hat geheissen das es Euro3 werte mit KAT erfüllen würde aber nicht das es danach eingestuft ist. Ich glaube da kennt sich keiner so richtig aus. Ich weiß nicht wenn ich da fragen sollte--> Polizei? TÜV? DEKRA? Auspuff Hersteller? Händler? :grmpf:

    Die Hersteller dürfen doch keine Auspuffe mehr herstellen ohne KAT mit EG-BE wenn es so ist.
    Hoffentlich ist ER6 vor 2006 Homogeniert was das immer heissen soll und ist nach Euro2 eingestuft, sonnst weiss ich nicht was ich mit meinem BOS Topf machen soll, Blumen einpflanzen?

    Hier noch ne Link MOTORRAD

    http://www.motorradonline.de/d/241756?&ref_id=

    !!! Hauptsache es macht Spass !!! 8)

  • Zitat

    Original von CafeRacer
    Was Jetzt, sind unsere ab 2006 Homogeniert oder 2005 nach Euro 3 auch wenn Baujahr bzw. EZ 2006 0der 2007 ist,
    wer sagt das ER6 nach Euro3 eingestuft ist und nicht nach Euro2.

    Das steht im Fahrzeugschein. Feld 14.1.
    Ab Schlüsselnummer 0211: EURO 3!
    Meine ERna EZ 06 hat z.B. die Schlüsselnummer 0212!

    Und zu diesem Datum: 18. Mai 2006
    Das gilt nicht für das Moped, sondern für den Auspuff!
    Alle Auspuffe die ab diesem Datum genehmigt wurden, UND für ein Motorrad mit Serienkat bestimmt sind, müssen auch einen Kat haben!

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

    Einmal editiert, zuletzt von ntvrider (17. März 2007 um 18:24)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben.


    schlimmsten falls muss man sich fuer die AU mal eben den originalen puff drunter schrauben, aber es wird dich sicherlich kein polizist fragen, obe dein motorrad vor dem 18. mai 2006 eine EG-betriebserlaubnis erhalten hat...

    noch ne andere sache, wenn mir mein kawasaki vertragshändler ein Laser auspuff ohne kat verkauft und sagt der is fuer die straße zugelassen, macht er sich dann nicht strafbar???
    könnte sogar als betrug geahndet werden, weil wenn der nicht legal wäre ihn wohl kaum einer kaufen wuerde...

    kann nich jemand kawasaki direkt anfragen? oder nen auspuff hersteller?
    halt mal jemanden der mehr ahnung hat als nen tüv-prüfer, der auch nur 1 mensch ist und keine institution in dem sinne.
    nix gegen tüv-leute, is halt nur so, des sind auch nur menschen, wenn ich aber von nem kawasaki offiziellen was erhalte is mir des mehr wert...

    gruß Ben

  • Zitat

    Original von McBen


    obe dein motorrad vor dem 18. mai 2006 eine EG-betriebserlaubnis erhalten hat...

    NEIN!
    Dieses Datum gilt NICHT für das Motorrad, sondern für den AUSPUFF !!!!!!

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von ntvrider

    NEIN!
    Dieses Datum gilt NICHT für das Motorrad, sondern für den AUSPUFF !!!!!!

    wenn ich ein motorrad vor 10 jahren gekauft habe gelten doch heute noch die regeln fuer den auspuff wie vor 10 jahren!
    deswegen duerfen alte motorraeder auch so verdammt laut sein!
    aber bevor du jetzt DAUERGROSSSCHREIBEN anfaengst, zeig doch mal nen paragraphen der deine aussage unterstützt...

  • @Ben

    :lesen

    §1: Der Polizist hat immer recht!
    §2: Wenn der Polizist nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft!!!

    :tongue:Micha :bier

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • @ McBen und Micha

    Ich kann euch beruhigen, ich bin kein Polizist. 8o

    @ McBen

    ich habe nur wiedergeben was in der Motorrad steht. Du hast den Text aus der Motorrad zitiert und etwas behauptet was gar nicht in diesem Text steht.


    Wegen dem ganzen Durcheinander wegen dem Kat hab ich inwischen bei einer Überwachungsorganisation nachgebohrt, und zwar nicht bei irgendeinem Prüfer sondern bei der technischen Leitung.

    Ergebnis: die Rechtslage ist im Moment noch unklar. Sowohl bei den Überwachungsorganisationen als auch bei den zuständigen Stellen der Ministerien.
    Nach deutschem Recht ist das Entfernen des Kat nicht zulässig, da die Abgasnormen Euro3 nach der das Fahrzeug homologiert wurde nicht mehr eingehalten wird. Deshalb steht auch in der Arbeitsanweisung für die AUK, daß bei Euro3 der Kat nicht entfehrnt werden darf (siehe weiter oben in diesem Fred).
    Aber das EU-Recht ist das etwas anders, und das EU-Recht gilt auch in Deutschland. Und wie diese Überschneidung gehandhabt werden soll, ist vom Gesetzgeber offensichtlich nicht eindeutig geklärt.

    Deshalb tagt nächste Woche ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ, usw.) und Vertetern der zuständigen Behörden, um dieses Thema zu klären.

    Was bei diesem Arbeitskreis rauskommt, werde ich vermutlich in ca. 2 Wochen erfahren.

    servus
    Tom

    PS: was da in der Motorrad über diesen 18. Mai 2006 steht, stimmt möglicherweise gar nicht. In der Richtlinie ist nämlich nicht von Austauschauspuffanlagen die Rede, sondern von Austaschkatalysatoren.......... 8) 8)

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier