ER ohne Kat.

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  • Hallo Leute,

    wie ist das eigentlich, wenn ich einen neuen Pott drunter mache ohne Kat erfüllt sie ja nicht mehr die Euro 3 Norm. Wie sieht das eigentlich aus, wenn man von der Polizei erwischt wird.

    Was für strafen kommen den da auf einen zu ???

    MfG

    Sebastian

    ktm2.jpg

  • Hallo Sebastian,

    die Polizei ?( sieht nicht, ob du einen Kat drin hast,
    aber spätestens bei der nächsten Abgasuntersuchung
    gibt's Probleme, wenn in deiner Zulassung die Euro3-
    Norm steht. Ohne Kat schafft kein Moped diese Grenz-
    werte....
    Aber es gibt auch Kats für einige Zubehörtöpfe...und
    der Optik (und dem Sound) schaden die nicht....
    (darüber gibt's aber schon lange Threads im Forum...)

    :hiMicha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • ich mein ja nur, wenn man mal in ein Kontrolle reinkommt und dann festgestellt wird das ich keine Kat drin hab, was hab ich dann zuerwarten ??

    ktm2.jpg

  • Die Polizisten müssten schon ein Abgasprüfgerät haben...
    Das gemeine ist bei den grünen Kollegen halt, daß sie
    zuerst mal mit "wissender" Mine behaupten: "Der Auspuff
    ist aber nicht originol" - oder "da ist aber kein Kat drin...."
    Die tun bloß so - technisch blicken sie das nicht genau,
    aber deine Reaktion beobachten die - und du bist ruckzuck
    in der Pfanne......
    Und wenn, ist dies bestimmt nur eine Ordnungswidrigkeit
    und kein Verstoß gegen die StVZO und damit punktefrei
    bezahlbar (und jeder Spaß kostet halt...).

    .......................:crazy............................

    Das Risiko bei 200 auf der Bahn ist bestimmt realer und
    größer....(also riskier mal was...!)

    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    • Offizieller Beitrag

    ja mom, wenn des mopped vor januar 07 zugelassen ist, und ein auspuff ohne kat hat, wird sie auch als "ohne kat" mopped eingestuft, und darfst trotzdem fahren, was nach januar 07 ist, ist glaub ich sone grauzone wo du einfach glueck haben musst.
    aber denke nicht daß die polizei tatsaechlich ne strafe erhaengen kann/darf.

  • und ich dachte, es wäre "VOR JANUAR 2006" gewesen ?(

    Es stand doch mal ein Bericht in der MOTORRAD dazu. Das Thema wurde hier schon weichgekaut.....wie sonst was !

    Von Interesse wäre wirklichmal, wo man einen Nachrüßtkat her bekommt. Ich weiß, die Adressen wurden schon genannt, aber hat es schon Jemand ERfolreich gemacht?

    Und die wirklich wichtige Frage ist doch: wird so ein Kateinsatz wirklich heiß genug, um effizient zu arbeiten?

    Seid McBen `s "offenen Schalldämfer" weiß man ja, was für Wege da im originalen Puff von Nöten sind.

  • Zitat

    Original von Noxes
    ich mein ja nur, wenn man mal in ein Kontrolle reinkommt und dann festgestellt wird das ich keine Kat drin hab, was hab ich dann zuerwarten ??

    Veränderung des Abgasverhaltens = Erlöschen BE.

  • =) =) =)
    kann es sein das es auch andere gibt

    z.B. Forumsmitglieder

    Die Rhöner schafe.gif alles Andere als lammfromm

    Einmal editiert, zuletzt von Winona (7. März 2007 um 20:25)

  • Grundsätzlich hat mein Vorredner ja recht (siehe § 19 II Nr. 3 1. Alt. StVZO) aber so weit ich weiß, gibt es bei der Erna das Problem nicht, da sie mit anderem Auspuff ohne Kat wie ein Motorrad ohne Kat behandelt wird.
    Allerdings kann es natürlich demnächst andere Regelungen geben...

    Da die gängigen Auspuffe eine ABE bzw. e-Nummer haben wird das bei einer eventuellen Kontrolle keine Probleme geben.
    Und selbst, wenn sie zu laut wären (§19 II Nr. Nr.3 2. Alt. StVZO), kann die Polizei zwar theoretisch (in der Praxis eher nicht üblich, da die nötigen Messgeräte selten sind) eine Messung durchführen, jedoch nichts machen, wenn der Auspuff eine ABE oder e-Nummer hat, da sie somit amtlich anerkannt sind!

    Zitat

    kann es sein das es auch andere gibt

    Wer weiß, die sollen sich überall einschleusen =)

    Einmal editiert, zuletzt von Geronimo (7. März 2007 um 20:31)

  • Also bei der AU geht ohne Kat nichts.

    In der Arbeitsanweisung für die AUK, an die sich alle durchführende Stellen halten müssen, steht unmissverständlich:

    ALLE Motorräder, die die EURO 3 erfüllen, MÜSSEN einen Kat haben.

    Dabei ist es egal, ob die EURO 3 bei Erstzulassung schon Pflicht war oder nicht.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • :baby:

    Wenn sie zu laut sind oder erscheinen, kann eine Schallpegelmessung
    angeordnet werden, und selbst wenn ein E-Gutachten existiert, müssen
    die Werte eingehalten werden!

    :lesenVerordnung ist Verordnung und Grenzwert ist Grenzwert :lesen.


    Wenn ein Auspuff mit dem Alter lauter wird, erlischt bei Überschreiten
    der vorgeschriebenen Grenzwerte logischerweise auch die Betriebs-
    erlaubnis -egal was das Herstellerpapier über den neuen Auspuff behauptet.
    Dann kannst du nur an den Hersteller Ersatzansprüche stellen (probieren!).
    Allerdings sind die Konsequenzen nicht so schlimm, wenn eindeutig ein
    Verschleiß (Alterung) des Auspuffs ist, den man legal montiert hatte und
    nicht durch Manipulation verändert hat.....Wenn du den dB-Killer entfernst
    oder den Kat ausbaust, hast du ein geprüftes Teil so verändert, das die
    Prüfbescheinigung ungültig wird.....und du fährst wissentlich mit einem
    Auspuff ohne gültiges E-Gutachten.

    Und Polizisten sind nicht so dumm, wie sie manchmal in Witzen oder
    amerikanischen Filmen dargestellt werden - wenn die spüren, daß du
    sie austricksen willst - die haben den längeren Arm.....

    Ich fahr auch nie ganz legal - aber wenn's ein Grüner merkt, dann zahle
    ich auch für die Freiheit, die ich mir genommen habe, die dafür fällige
    Sondersteuer.
    Wer einen 300PS Motor fährt, der beschwert sich doch auch nicht über
    die Spritkosten....

    Wenn du Fleisch kaufst, ist dir doch auch egal für wie frisch es auf der
    Verpackungsetikettierung ausgezeichnet ist - wenn es schon stinkt und
    komisch aussieht, weißt du, daß da was faul ist.....egal wie toll der
    Prüfstempel aussieht!

    :toeffMicha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Zitat

    Original von 2T-Micha

    Wenn ein Auspuff mit dem Alter lauter wird, erlischt bei Überschreiten
    der vorgeschriebenen Grenzwerte logischerweise auch die Betriebs-
    erlaubnis -

    Nein, die BE erlischt nicht, wenn der Auspuff durch Verschleiß oder Alterung zu laut ist. Z.B. wenn er durchgerostet ist, oder wenn sich die Dämmwolle verflüchtigt hat... :floet
    Das ist dann einfach nur ein technischer Mangel, und somit nur eine Ordnungswidrigkeit.

    Die BE erlischt nur, wenn der Auspuff grundsätzlich nicht zulässig ist, oder wenn er manipuliert wurde.
    Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Straftat, verbunden mit Stafanzeige, Führerscheinentzug, Punkten, Geldstrafe... :(

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • :heil:ntvrider - du hast es mal wieder genau gewußt:

    http://doris-fraccalvieri-verkehrsrecht-urteile.doris-fraccalvieri.de/?urteilid=10750

    Also - gelobt seien Korrosion und Verschleiß :jubel!!!

    wenn's dann also wirklich zu laut ist, bekommst du wenigstens keine Punkte 8)
    (aber warscheinlich muß der Auspuff dann trotzdem auf den Schrott...???)


    :bierMicha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • Nun vor 3 Monaten war ich mit meiner alten F650GS (Euro 3) beim TÜV. Die sagten "Wenn ein andere Auspuff ohne Kat drunter ist, wird eben nach Motorrad ohne Kat geprüft" und man bekommt seinen Stempel.
    Dann kann es doch nicht sein, dass man ein Ticket bekommt, wenn man den Hof vom TÜV verlässt?
    Also mal ganz locker ohne Kat fahren. (So werde ich es auf jeden Fall machen)

    Lieber fünf vor zwölf als eine nach eins 8)

  • @ segler

    Ausnahmen bestätigen die Regel..... :floet

    Bist du sicher, daß dein altes Propellerrad schon die Euro3 hatte?
    Hast du die Abgasschlüsselnummer noch?

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Also mein TÜV-Prüfer, der den Lenker abgenommen hat,
    hat gesagt: "Wenn Euro 3 in den PAPIEREN steht, muß auch
    Euro 3 aus dem Auspuff kommen - und das heißt: maximal
    0,3% CO - und das geht nicht ohne Kat!"

    Dem TÜV ist egal, was in deinem Auspuff vor sich geht - der
    steckt nur seine Sonde ins Loch und schaut auf die CO-Anzeige.

    Was die Anzeige anzeigt, das zeigt sie halt an8o:
    Zuviel - keinen Aufkleber:crash
    Nicht zuviel - Aufkleber :yippiii

    Aber spätestens in 2 Jahren kannst du ja den TÜV testen :tongue:

    :hiMicha

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    Einmal editiert, zuletzt von 2T-Micha (7. März 2007 um 23:18)

  • das dürfte eindeutig sein.
    Das heißt: es kommt nicht nur drauf an, was der Tester anzeigt, sondern ob der Kat TATSÄCHLICH da ist.
    Was der Tester anzeigt, kommt ganz drauf an, ob der Prüfer auf richtig mißt.
    Wenn es sich der Prüfer einfach macht, und einfach die Sonde in das Loch hält, schafft sogar meine alte Honda Baujahr 1991 die G-Kat-Grenzwerte. ?(


    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

    Einmal editiert, zuletzt von ntvrider (7. März 2007 um 23:38)