ER6N: Unfall während Probefahrt. Jetzt kaufen?

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  • Habe mich heute von einem Anwalt beraten lassen.


    Rein Interesses halber: wie hoch war die Rechnung?

    Der Händler will alles durch neue lizensierte Kawa-Teile tauschen, zzgl. Arbeitsaufwand.


    Ist vollkommen ok - der Händler will das Fzg. ohne Verlust weiter Veräußern. Zu dem oben aufgezählten kommt auch noch der Wertverlust (Differenz zwischen "unfallfrei" und "Unfallfahrzeug"), ist aber für Dich uninteressant, da nur die SB beglichen werden muss.

  • Ich finde er könnte Dir ruhig entgegenkommen und zumindest die Arbeitszeit nicht berechnen.
    Er als Händler sollte das Risiko mittragen. Vielleicht hilft ein offenes Gespräch darüber wie Ihr Euch den Schaden aufteilt ohne später im Gerichtsstreit zu enden. Darauf hat er nämlich auch keine Lust und wird das vermeiden wollen. Viel Erfolg

  • Ja! Viel Erfolg! :yeah:

    Lass Dir nichts zusätzliches Aufschwätzen! Hoffe Du kennst jmd. aus dem Verwandten-Bekanntenkreis, mit dem Du die Sache dann in Ruhe abklären kannst! :taetschel:

    Beste Grüße
    Ritsch ;)


  • Ist vollkommen ok - der Händler will das Fzg. ohne Verlust weiter Veräußern. Zu dem oben aufgezählten kommt auch noch der Wertverlust (Differenz zwischen "unfallfrei" und "Unfallfahrzeug"), ist aber für Dich uninteressant, da nur die SB beglichen werden muss.


    Da alle beschädigten Teile ersetzt werden, ist es kein Unfallfahrzeug und somit kommt auch keine Wertminderung dazu.

  • Da alle beschädigten Teile ersetzt werden, ist es kein Unfallfahrzeug und somit kommt auch keine Wertminderung dazu.

    Schön wäre es. Die Gerichte urteilen anders, z.B.:
    http://www.finanztip.de/recht/verkehr/wertmind.htm

    Zitat

    Man kann aber nicht ausschließen, dass sich durch den Unfall am Auto noch verborgene Mängel befinden, die erst in der Zukunft auftreten. Dieser Mangel mindert das Fahrzeug zwar technisch nicht, schlägt sich aber im Falle des Weiterverkaufs in einem geringeren Kaufpreis nieder (so genannte merkantile Wertminderung).

  • Da alle beschädigten Teile ersetzt werden, ist es kein Unfallfahrzeug und somit kommt auch keine Wertminderung dazu.

    Mir haben se mal mein Astra von der Hebebühne geschmissen und dann war der Schweller verbeult. Da haben die das Teil wieder ausgebeult und neue lackiert, weil bei einem Austausch es zu einem Unfallfahrzeug geworden wäre, laut Händler.

  • Hallo,

    hatte einen ähnlichen Fall: Ebenfalls Unfall bzw. in meinem Fall Umgefallen bei/vor der Probefahrt. Ähnlich hoher Kostenvoranschlag und hab mich dann FÜR den Kauf entschieden. Ausgetauscht hab ich dann lediglich die Bremshebel (Fuß und Hand) - hat dann knapp 100,- EUR gekostet (Originalteile). Verkleidungsteile sind/waren auch betroffen, hab ich bisher aber noch so dran gelassen und werde ich bei Gelegenheit mal günstiger tauschen.
    Austausch aller "angeritzter" Teile war in meinem Fall vollkommen überteuert, da die Werkstatt wirklich jeglichen kleinen Kratzer gesucht hat am Moped, welcher vielleicht auch schon vorher da war (ehrlich gesagt achtet man doch nicht wirklich auf einen winzig kleinen Kratzer an der Soziushalterung, oder?).
    Hab dann noch zumindest die nächste Inspektion bei den "Verhandlungen" rausholen können.
    Von daher war es wohl rein wirtschaftlich für mich ganz ok - wobei natürlich nun immer im Hinterkopf ist, wie der Kauf zustande gekommen ist....

    Viel Erfolg, wofür du dich auch entscheidest!

    Schisser

  • 25.000 km (25k km)


    aah ... das schreibt man eigentlich 25tkm wenn man abkürzt ;)
    Aber gut, dann ist die "Kiste" natürlich alles Andere als ein Schnapper ...
    Eine Option wäre, den Händler zumindest ein paar hunderter runterzuhandeln und dann das Teil selbst reparieren und verkaufen.
    Sollte günstiger sein als die anderen Optionen.

  • Beim Motorrad kann ich jedes Einzelteil durch ein originales Neuteil ersetzen und dafür brauchen nur Schraubverbindungen gelöst werden.


    Auto lässt sich auch komplett auseinander nehmen - machen nur die wenigstens, weil es sehr arbeitsintensiv ist. Schaum mal in die Ersatzteilkataloge, Du kriegst jedes Teil als Ersatzteil.

    Es spielt aber keine Rolle, da die Gerichte der Meinung sind, dass etwas übersehen werden kann (z.B. Riss in dem Rahmen an einer nicht einsehbarer Stelle) - steht alles in dem Link oben. Unabhängig welches FZG es ist.

    Und das Mop ist einfach weniger wert: Wenn beim Händler zwei gleiche Möps stehen und der eine ist ein repariertes Unfall FZG ist, würdest Du für beide das gleiche zahlen, oder nutzt Du den Unfal als Verhandlungsgrundlage um den Preis runter zu drücken?

    Abgesehen davon gibt es viele Leute, die ein FZG "mit Vergangenheit" nicht kaufen würden. Ich eingeschlossen. Am Ende des Tages hast Du keine Garantie, wie gearbeitet wurde, die meisten Werkstädte rechnen Teuer ab und reparieren kosten optimiert.

    • Offizieller Beitrag

    Leute können wir bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen ?

    Der TE wollte Wissen was er machen soll und Ihr führt hier eine Grundsatzdiskussion über Teile tauschen und Unfallmotorrad oder nicht.

    Wenn Ihr die weiter führen wollt gerne aber dann bitte per PN !!

    Danke

  • Hier mal ein Bericht über das Thema.

    Unfallwagen

    Ich würde dem TE nur raten nicht alles auf die eigene Kappe zu nehmen. Der Händler hat auch ein gewisses Risiko zu tragen und das würde ich ihm auch verklickern. Vielleicht einigt man sich ja auf 50/50. Wenn er kein Entgegenkommen zeigt, würde ich ihm sagen, dass wir das natürlich auch über Anwälte prüfen lassen können. Das bedeutet Ärger, Zeitaufwand und Kosten. Ergo, sollte er Dir schon im Vorfeld entgegenkommen. Dafür musste natürlich mit dem nötigen Selbstbewußtsein auftreten und verhandeln. Lass Dich nicht übern Tisch ziehen.

  • Der Grundpreis lag vor der Probefahrt schon ca. 500.- zu hoch. Wer kauft heut noch ein Möppi ohne ABS, ein Re-Import, kein Scheckheft? Für den aufgerufenen Preis bekommt man schließlich schon fast ein Bike mit ABS.

    Außerdem hat der Händler auch ein unternehmerisches Risiko, also einen Teil mitzutragen. Vielleicht kannst du dich mit ihm einigen, daß du das Teil so übernimmst und selbst reparierst und er dir mit dem Preis um mind. 700.- entgegenkommt. Dafür spart er sich jeglichen Aufwand, den er hätte, wenn du seine Forderung auf dem Rechtsweg anfichst. Schließlich hat er mit der hohen Selbstbeteiligung ja auch Versicherungsprämie zu deinem Nachteil gespart.

    Dein Händler wird darauf eingehen, wenn du ruhig und sachlich aber bestimmt auftrittst, denn es wäre seinem Ruf wenig zuträglich, wenn es zu keiner einvernehmlichen Einigung mit dir als Kunden käme. Er muß ja befürchten, daß sich sein Mangel an Entgegenkommen in negativer Mundpropaganda auswirkt.

    Ich wünsch dir viel Erfolg und einen glücklichen Ausgang. :)

    "Männer müssen nicht aufhören zu spielen, weil sie alt werden, sie werden alt, weil sie aufhören zu spielen!"

  • Ich würde die auch nicht kaufen, schon allein weil sie kein ABS hat und für den Preis zu teuer ist/war. Bezahl die (angemessenen) Reparaturkosten und verbuche das Ganze unter Lehrgeld ab. Und dann kauf dir das Moped was Du wirklich haben willst ... damit lebt es sich besser als wenn Du jetzt das Unfallmoped kaufst und dich später (nochmal) ärgerst die Karre jetzt am Hals zu haben. Bedenke auch den späteren Wiederverkaufswert ... ohne ABS, Scheckheft und mit der Vergangenheit wird es schwer sein die wieder zu verkaufen.
    Kleiner Trost am Rande ... ich und viele andere hier wohl auch, haben schon Lehrgeld zahlen müssen  :floet

  • Ich bin am Samstag doch noch nicht hingefahren, da es stark geregnet hat und ohne die Maschine vor dem evtl. Kauf nochmals probe zu fahren, will ich sie mir nicht kaufen. Nächsten Samstag ist Schlusstermin.

    Zitat

    Er als Händler sollte das Risiko mittragen. Vielleicht hilft ein offenes
    Gespräch darüber wie Ihr Euch den Schaden aufteilt ohne später im
    Gerichtsstreit zu enden.

    Das ist auch mein Stützpunkt für die Verhandlungen.

    Zitat

    Wenn er kein Entgegenkommen zeigt, würde ich ihm sagen, dass wir das
    natürlich auch über Anwälte prüfen lassen können. Das bedeutet Ärger,
    Zeitaufwand und Kosten.

    Habe ich schon alle drei gehabt. Anwalt behauptet, der Fall käme gegen mir aus. Ich müsste beweisen, mir wurde von der SB nichts gesagt, dass keine Papiere unterzeichnet wurden, spielt dabei keine Rolle, laut Anwalt. Vor allem müsste ich evtl. Gutachter bezahlen, der alleine kostet um 600EUR.

    Danke für ein gutes Argument!

    Zitat

    Ich würde die auch nicht kaufen, schon allein weil sie kein ABS hat und
    für den Preis zu teuer ist/war. Bezahl die (angemessenen)
    Reparaturkosten und verbuche das Ganze unter Lehrgeld ab.

    Ich versuch den Preis runterzuhandeln. Wenn der Händler nicht darauf eingeht, dann lasse ich die Karre und suche mir eine andere aus.

    Zitat

    ohne ABS, Scheckheft und mit der Vergangenheit wird es schwer sein die wieder zu verkaufen.

    Warum wird es in der Zukunft schwer sein das Mopped loszuwerden? Kann ich es später nicht einfach bei jedem Händler als Inzahlungnahme gegen ein neues Motorrad tauschen?

  • Warum wird es in der Zukunft schwer sein das Mopped loszuwerden? Kann ich es später nicht einfach bei jedem Händler als Inzahlungnahme gegen ein neues Motorrad tauschen?


    Natürlich wirst du sie in Zahlung geben können. Meistens bekommt man beim Privatverkauf aber mehr Geld dafür.

  • Ja klar kann man sie in Zahlung geben ... aber der Preis den Du für dein Motorrad dann noch bekommst, wird relativ gering sein.
    Hier bei http://www.dat.de/index.page;jse…A0D479E222E4A8D
    kann man sich die ungefähren Händlereinkaufspreise errechnen lassen.
    Kannst ja mal aus probieren ... und wenn Du dann die Preise siehst ... da tränen einem die Augen ;(
    Ist aber auch nur so als Anhaltspunkt zu sehen, da spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle.

  • Ja klar kann man sie in Zahlung geben ... aber der Preis den Du für dein Motorrad dann noch bekommst, wird relativ gering sein.
    Hier bei http://www.dat.de/index.page;jse…A0D479E222E4A8D
    kann man sich die ungefähren Händlereinkaufspreise errechnen lassen.
    Kannst ja mal aus probieren ... und wenn Du dann die Preise siehst ... da tränen einem die Augen ;(
    Ist aber auch nur so als Anhaltspunkt zu sehen, da spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle.

    Danke für den Tipp! Ein ähnliches Modell kostet laut DAT 2200EUR. Wenn ich alles zusammenrechne, dann bleibt mir so oder so 1000EUR Verlust. Entweder jetzt kaufen und nach zwei Jahren die Karre zum DAT-Preis verkaufen, oder nur die Selbstbeteiligung auszuzahlen und ein anderes Motorrad suchen, bleibt mir 1000EUR als Verlust. Da mir die Maschine nicht wirklich während der unglücklichen Probefahrt gefallen hat und der Händler keinen einzigen Euro runtergehen wollte, habe ich mich gegen Kauf entschieden. Ich such mir lieber ein anderes Moped, was mir mehr am Herzen liegen wird.

    Danke an alle für hilfreiche Tipps!

  • Ohne Vertrag ist die SB ein Streitfall, wenn er Dir einen geringeren Betrag, sagen wir mal 500€,genannt hat ;) Ich würde es bei so einem Händler nach Rücksprache mit meinem Anwalt drauf ankommen lassen. Du hattest doch nix unterschrieben oder?