Leistungsangaben er6n

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  • Hallo leute,

    Die 2 Jahre auf 34 Ps rumfahren sind endlich vorbei.
    Momentan beträgt die Leistung ja 25kw - 34 Ps.
    Im Fahrzeugschein und Brief finde ich nur die Angaben,
    0025kw/7200u/min. Warum finde ich die tatsächliche Leistung
    von 53kw/72Ps nirgends?
    Oder werden diese Daten erst nach der Entdrosselung mit Hilfe einer
    "Entdrosselungsbescheinigung" eingetragen? Zum Tüv muss man ja sowieso
    zur änderungen der Papiere.

    Ich hoffe ihr versteht meine Frage:-)
    Danke im vorraus.

  • Wenn man dann einen neuen Fahrzeugschein bekommt,
    erhält man theoretischer weise auch einen neuen
    Fahrzeugbrief mit den neuen Daten?

    Ich bekomme also einen Nachweis von der Werkstatt, welche die
    das Motorrad entdrosselt?
    Bin etwas unwissend in dieser Thematik. :gabba

  • Als ich entdrosselt habe, wurde es bei der Werkstatt von der Dekra abgenommen und ich musste mit der Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt uns bekam einen neuen Schein und Brief mit den richtigen Werten.

  • So siehts aus.

    Die Werkstatt bzw. die Dekra oder TÜV bescheinigen den ordnungsgemäßen Ausbau und mit dieser Bescheinigung (und mit dem alten Schein und Brief) gehst du dann zur KFZ-Stelle und einer eventuellen Vollmacht des Fahrzeughalters (falls du nicht der Halter bist), legst ein paar Euro aufn Tisch und bekommst neuen Brief und Schein, mit den entdrosselten Daten :)

  • Wenn du voher bei deiner Versicherung angerufen und die Änderung der Leistung zum gewünschten Datum angegeben hast, bist du im Versicherungsschutz, auch wenn du noch nichts abgegeben hast. Wenn du die Unterlagen vom Amt hast, gehst dann damit zur Versicherung und lässt das "offiziel" ändern.

    Wichtig ist eben die voherige telefonische Ankündigung (so hab ich's gemacht).

    Grüße :hi

  • Also ich habe meine in der letzten Woche auch entdrosselt und bin damit zur Dekra.
    Da bekommst du ein schreiben wo die Änderungen aufgeschrieben sind.
    Damit zum Straßenverkehrsamt und dann bekommst du einen neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
    mit der originalen Leistung und ohne den Satz ".....Drosselklappenanschlag....."
    Ich habe beim Straßenverkehrsamt dann 14,80 € bezahlt.

    Gruß :yeah:

  • Ich hab meine selber entdrosselt und bin dann zum Tüv.
    Der Tüv braucht dann die Daten, die sich ändern.
    Kawasaki soll wohl sowas haben. Ich hatte es leider nicht mit also hat der Tüv selber bei Kawa angerufen.
    hat mir allerdings die Zeit berechnet.
    Dann schreibt der Tüv nen Zellel, was in Brief und Schein geändert werden muss, damit die Zulassungsstelle alles ändern kann.

    Wer anderen eine Grube gräbt, hat im Stand am Gas gedreht.

  • Es gibt eine eigene EG-Typengenehmigungsnummer für die offenen und gedrosselten Motorräder. Je nach EG-Typengenehmigungsnummer ändert sich auch der Eintrag über die Leistung in den Fahrzeugpapieren. Entrosselt der Händler das Motorrad, bekundet er das auf einer Bestätigung des Herstellers, auf der die neue Typengenehmigungsnummer eingetragen ist, und vom TüV, Dekra usw. im System eingetragen wird, damit die Zulassungstelle, nach dem der Haftpflichtversicherungsschutz bestätigt wurde, die neuen Fahrzeugpapiere abgeben kann.

    Ohne Meldung des Versicherers besteht kein Versicherungsschutz und das Motorrad kann nicht zugelassen werden!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Ohne Meldung des Versicherers besteht kein Versicherungsschutz und das Motorrad kann nicht zugelassen werden!

    Und da scheinen Theorie und Praxis ganz weit auseinander zu gehen. Ich brauchte bei der Eintragung der "neuen Leistung" weder ein Schreiben von der Versicherung noch eine Deckungskarte. Habe das Motorrad an nem Freitag zugelassen und Montag die Versicherung angerufen und bescheid gesagt, wieviel PS ich jetzt habe.

    LG Mike

  • Und da scheinen Theorie und Praxis ganz weit auseinander zu gehen.


    Nicht nur da Mike 8)

    in Deutschland gilt Innerorts auch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, was aber nicht verhindert mit 160 km/h unterwegs zu sein.

    Nur die Konsequenzen für das Handeln im Falle eines Falles sind ganz unterschiedlich!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zum Thema Versicherungsschutz möchte ich mal was
    sagen, weil das hier scheinbar für Verwirrung sorgt. Wenn man die ER-6n (gilt
    auch für alle anderen Motorräder) auf sich zulässt muss man ja die
    Versicherungsbestätigung in Form der EVB-Nummer oder der grünen Doppelkarte
    nachweisen.

    Dann wird die Maschine zugelassen.

    Wird jetzt etwas geändert, z.B. die Leistung durch entdrosseln, braucht man
    keine neue Versicherungsbestätigung. Man kann sich die Papiere ganz einfach,
    nach Abnahme bei TÜV, Dekra oder ähnlicher Einrichtung, von der
    Zulassungsstelle ändern lassen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht!!!

    Man muss bei der Haftpflichtversicherung unterscheiden
    zwischen innerem und äußerem Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und
    Versicherer.

    Das äußere Verhältnis ist das wichtige für eine eventuelle strafbarkeit.

    Strafbar ist, wenn man ein Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsgrund in Betrieb
    nimmt und kein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Hierbei geht es nur um
    den Vertrag, denn die Versicherungen müssen für den Unfallgeschädigten zahlen,
    sobald ein Vertrag besteht.

    Der Vertrag besteht bei einer normalen Zulassung immer für das versicherte
    Fahrzeug, egal was zunächst daran geändert wird.

    Beim inneren Verhältnis sieht es schon ganz anders aus.

    Dieser ist grundsätzlich nicht strafbar, da es sich hier um ein Verhältnis
    zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer handelt.

    Wenn jetzt die Leistung verändert wird, dann muss das der Versicherung gemeldet
    werden, da im Falle eines Schadens die Versicherung den Versicherungsnehmer
    sonst in Regress nehmen kann, sich also einen Teil der Leistung zurückholen
    kann. Wie das in der Praxis aussieht, ist jetzt nicht Thema, sprengt den
    Rahmen.

    3 Beispiele:

    A
    Peter kauft sich ne ER-6x und lässt diese gedrosselt zu.

    Nach zwei Jahren entdrosselt Peter die Maschine, fährt zum TÜV, Dekra, etc. und
    lässt sich anschließend die Papiere korrigieren.

    Peter vergisst nun diese Leistungsänderung seiner Versicherung zu melden.

    Ergebnis: Rechtlich keine strafbare Handlung (bezogen auf Zulassungs-, Pflichtversicherungsrecht
    und der Abgabenordnung [Steuer], auf einen eventuellen Betrug gegenüber der
    Versicherung gehe ich hier jetzt nicht ein)

    Was die Versicherung bei Kenntnis von dieser Geschichte macht ist
    unterschiedlich. Ob Nachzahlung, Kündigung oder im Falle eines Unfalls, Regress
    ist Versicherungssache und wie beschrieben inneres Verhältnis.

    B
    Peter kauft sich ne ER-6x und lässt diese gedrosselt zu.

    Nach zwei Jahren entdrosselt Peter die Maschine und lässt seine Papiere nicht
    korrigieren und kümmert sich auch sonst um keine Vorschriften.

    Ergebnis:

    Fahren ohne Betriebserlaubnis (seit diesem Jahr wieder möglich, Zulassung
    bleibt bestehen!!!) 50 Euro 3 Punkte,

    kein Verstoß gegen Abgabenordnung oder Pflichtversicherungsgesetz, auf einen
    eventuellen Betrug gegenüber der Versicherung gehe ich hier jetzt nicht ein

    C
    Peter kauft sich ne ER-6x und lässt diese nicht zu und fährt trotzdem auf
    öffentlichen Straßen umher.

    Ergebnis: Fahren ohne Zulassung -> 50 Euro 3 Punkte;

    Verstoß Pflichtversicherungsgesetz -> Straftat

    Verstoß Abgabenordnung -> abhängig des subjektiven Tatbestands
    Ordnungswidrigkeit oder Straftat.


    Ist sau viel Text, bei Flüchtigkeitsfehlern vielleicht ne PN oder so, damit es übersichtlicht bleibt oder auch hier.
    Hoffe es wird durch die Beispiele übersichtlich.
    Mike hat schon recht, dass er nach dem entdrosseln keine Versicherungsbestätigung brauchte.
    Wer sich trotzdem unsicher ist, dem bewerte ich auch gerne mal ein Einzelbeispiel (natürlich ohne Gewähr).

  • Schön zusammengefasst und mit einfachen Beispielen versehen :daumenhoch:

    Jetzt bin ich wie immer mal gespannt, was Tramper daraus macht, schließlich widerspricht das seiner unantastbaren Aussage.

  • Jetzt bin ich wie immer mal gespannt, was Tramper daraus macht, schließlich widerspricht das seiner unantastbaren Aussage.

    Oh habe ich da was verpasst ?(

    Nö, Krooms hat es nur nicht gerafft, dass six-t-9 meine erwähnten Konsequenzen ausführlich beschrieben hat und beide schreiben, dass eine Haftpflichtversicherungsdeckung bestehen muss. 8)

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Du hast so einiges verpasst ;)

    Das was du hier schreibst:

    [...]
    Ohne Meldung des Versicherers besteht kein Versicherungsschutz und das Motorrad kann nicht zugelassen werden!
    [...]

    steht im Widerspruch zu den sehr ausführlichen Beispieln von six-t-9. :aetsch:

  • steht im Widerspruch zu den sehr ausführlichen Beispieln von six-t-9. :aetsch:

    Oh Mann oh Mann Krooms

    kannste es wohl nie lassen ... dich zum Deppen zu machen und damit den Fred zu stören


    Es gibt und gab kein Widerspruch!


    Fehlt die elektonische EVB oder die grüne Doppelkarte des Versicherers als Meldung des Versicheres kann ein Motorrad nicht zugelassen werden!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Dachte mir schon, dass du es mal wieder so drehst, wie es dir passt.

    Es ging hier aber ja nie um eine Neuzulassung, sondern um das Entdrosseln einer bereits zugelassenen Maschine und der damit verbundenen Nachricht an die Versicherung.

    Jetzt so zu tun, als wenn du dich auf ne Neuzulassung bezogen hättest, passt zu dir, passt aber ja 0,0 zum Thema ;)