Hab beim Stöbern im Netz etwas sehr sehr interessantes zum Thema fahren ohne DB-Killer gefunden und glaubs einfach nicht. Wenn man ohne Killer erwischt wird, dann hagelts anscheinend oft Punkte, obwohl es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (nur € 25 Strafe) handelt. Hab dann mal die Pragraphen online nachgelesen und komme zum gleichen Ergebnis. Googled die Paragraphen mal und lest selbst.
Ausgangsthema
http://motorrad-recht.de/News-file-article-sid-53.html
Die Fortführung ist dann das hier (gibt auch einen Link auf der oberen Seite)
http://motorrad-recht.de/Content-pa-showpage-pid-10.html
Das ist zwar von 2009, aber die Gesetzeslage hat sich anscheinend nicht verändert. Kann da jemand was konkretes zu sagen? Rechtler hier an Bord?
Überhaupt nicht von Interesse sind Kommentare zum generellen fahren mit oder ohne DB-Killer. Um ne Grundsatzdiskussion bezüglich hörgeschädigter Eichhörnchen geht es hier einfach nicht.