Keine Punkte bei fehlendem DB-Killer?!

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  • Hab beim Stöbern im Netz etwas sehr sehr interessantes zum Thema fahren ohne DB-Killer gefunden und glaubs einfach nicht. Wenn man ohne Killer erwischt wird, dann hagelts anscheinend oft Punkte, obwohl es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (nur € 25 Strafe) handelt. Hab dann mal die Pragraphen online nachgelesen und komme zum gleichen Ergebnis. Googled die Paragraphen mal und lest selbst.

    Ausgangsthema
    http://motorrad-recht.de/News-file-article-sid-53.html

    Die Fortführung ist dann das hier (gibt auch einen Link auf der oberen Seite)
    http://motorrad-recht.de/Content-pa-showpage-pid-10.html

    Das ist zwar von 2009, aber die Gesetzeslage hat sich anscheinend nicht verändert. Kann da jemand was konkretes zu sagen? Rechtler hier an Bord? :hi

    Überhaupt nicht von Interesse sind Kommentare zum generellen fahren mit oder ohne DB-Killer. Um ne Grundsatzdiskussion bezüglich hörgeschädigter Eichhörnchen geht es hier einfach nicht. :D

  • aber ich musste schmunzeln bei..

    Um ne Grundsatzdiskussion bezüglich hörgeschädigter Eichhörnchen geht es hier einfach nicht.

    naiss


    Dicke Menschen sind schwerer zu kidnappen....
    :aetsch:

    468522.png

  • Schebbl, ich glaube das Rechtsthema hatten wir hier schon mal.

    Definitiv steht fest das §18 StVZO ersatzlos gestrichen ist und somit der liebe
    Uniformierte sich an eine art Regelwerk halten muß. Leider findet man in sämtlichen
    Regelwerken keine vernünftige Aussage.
    Laut Bußgeldkatalog, wäre es gleichzusetzten mit einer abgekaufenen AU herum zu fahren.
    Macht im groben eigentlich 40 Euro und 1 Punkt.
    Im §49 StVZO steht auch noch einmal etwas zur Geräuschentwicklung bei Auspuffanlagen...

    Also wie man sieht, sieht man nix....
    Is die Tagesform des Uniformierten gut, hält er dich garnicht erst an.
    Hier sind sie recht umgänglich, du darfst sie nur nicht anmachen....

    Matthias. ein Z Fahrer, hat ne MIVV Anlage verbaut. Mit ABE, da is selbst die
    Erna mit Leo und ohne Killer leise gegen....

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • Sie durften eine Weile die Kisten sogar stilllegen (da Betriebserlaubnis so erloschen war), was sie heute garnicht mehr dürfen.
    ABER wenn sie wollen dürfen sie dir 3 Punkte + 75€ abknöpfen

    Ist aber wirklich selten, mein Kollege fährt seit über nem Jahr ne SP1 mit nem Leo....irre laut, nie was passiert. Mir ebenso, fahr oben im Norden auch oft ohne Killer, hier mittlerweile auch abundan

    Wer bremst hat schon verloren!

  • Wenn er den gleichen Link postet wie ich am Anfang dieses Threads und noch nicht mal was konkretes antwortet, dann ist das überflüssig. Also erst lesen bitte.

    Zum Thema: Paragraph 18 ist erdatzlos gestrichen worden. Folglich keine Punkte, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Sorry ich muss auch mal meinen Senf dazu abgeben.

    Weiss gar nicht warum alle so geil drauf sind ohne DB Killer zu fahren :wand

    Wenn mir der Topf zu leise ist hol ich mir direkt was lauteres X(

    Das Dingen hat drin zu sein sonst kann es teuer werden und bei uns in der Eifel die netten Herren mit den schönen *b*m*w* verstehen da überhaupt keinen Spaß.

    Die lassen wenn die schlecht drauf sind dich an Ort und Stelle zu Fuß gehen ob Du den Killer dabei hast und wieder rein machen könntest oder nicht.

    Mit dem entfernen erlischt die Betriebserlaubniss und damit fahren ist nunmal nicht erlaubt und da gibt es kein wenn und kein aber :!: :!: :!:

    Und fahren ohne Betriebserlaubniss gib erstens eine Mängelkarte auch Punkte :!: :!:

    Ich zitiere mal den §19 Absatz 2 StVZO :

    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Und eine erloschene Betriebserlaubnis kostet halt 50,- Euro und 3 Punkte.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html


  • Weiss gar nicht warum alle so geil drauf sind ohne DB Killer zu fahren :wand

    Eigentlich hat ja niemand geäußert, dass er geil darauf wäre :leuchte

    Für mich hört sich das so an, als das schebbl einfach ne klare und rechtlich belegbare aussage zur rechtslage wollte um mal ein bisschen licht in die ganzen halbweisheiten und das stammtischgelabere zu bringen.


    Wenn mir der Topf zu leise ist hol ich mir direkt was lauteres X(

    Naja es entscheiden ja noch andere Punkte wie Preis, design, verarbeitung, markenpräferenz usw. über die auswahl des puffs und nicht nur die lautstärke.

    Find ich mal echt interessant zu erfahren wie die genaue lage ist und wie manche unserer grünen freunde darauf so reagieren... :daumenhoch:

    • Offizieller Beitrag

    @ domster_1

    Ich weiss von Schebbl das er das mal testen will wie er sich ohne anhört und daher auch die Frage ob Ihn evtl. Punkte ereilen könnten falls man ihn anhalten sollte.

    Sicher entscheiden beim Auspuffkauf Preis, Design etc. aber alles geht wohl nicht und die Geschmäcker sind nunmal verschieden.

    Ich würde wenn ich noch meine ERna hätte jederzeit wieder einen BOS kaufen denn der gefiel mir in Design, Preis und Lautstärke und das mit DB Killer drin.

    Bezüglich Eurer Frage was es kostet hier mal eine Antwort eines Rechtsanwalt :

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Ohne-DB---Kill…n-__f93233.html

  • Zum Thema: Paragraph 18 ist erdatzlos gestrichen worden. Folglich keine Punkte, oder?

    Der Anwalt hat zwar einige Rechtsunsicherheiten aufgedeckt, aber trotz allem gibt es bei Vorsatz und bei Fahrlässigkeit Punkte auf dem Flensburgerkonto. :aetsch:

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Was droht ohne DB Killer?
    Das ist doch ganz einfach. Es kommt allein auf den Beamten an was er draus macht.

    Sind Schalldämpfer (oder auch Komplettanlagen) zu laut ohne manipuliert zu sein,
    so kann und darf der Beamte nur eine Mängelkarte ausstellen.
    Weil es den Paragraph 18 nicht mehr gibt. Das ist dann eine
    Ordnungswidrigkeit und da gibt es auch keine Punkte für.

    Sind Schalldämpfer (oder auch Komplettanlagen) manipuliert, zb. durch entfernen
    oder vergessen des Einbaus, oder durch verlieren des DB Eaters, dann
    erlischt die Betriebserlaubnis. Ergebnis: Anzeige und Punkte.

    Achtung: Wenn es gut läuft kommt noch Vorsatz dazu wenn du bei der Kontrolle den DB Eater aus dem
    Tankrucksack ziehst und den einbauen willst.

    Dann gibt es noch die ganz miese Variante: Der Schnittlauch behauptet einfach da ist was IM Dämpfer
    manipuliert. Zwecks Feststellung wird dann einfach mal so der Dämpfer beschlagnahmt.
    Was das heist kann sich wohl jeder ausmalen, oder?

    Also, ohne DB Eater besser nicht. Wenn lauter, dann besser nen Hurric ohne manipulationen. :egal

    Rainer

    Kawa since 1991