Probefahrt - Haftung bei Umkipp-Schaden

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  • Die goldene Regel heißt:
    Fahre nur das was Du auch kaufen würdest (oder Du schüttelst die SB locker aus dem Ärmel) und fahre nie ein Fahrzeug vom Kumpel, es sei denn es ist Vollkasko versichert und Du stehst für den restlichen Schaden gerade ohne zu Maulen.

    Überlege Dir ein Probefahrt gründlich, wenn Du keine Fahrpraxis hast. Du kannst dann eh` nicht beurteilen was das Ding unter Dir macht. Probesitzen kann man auch im Laden.


    :thumbup: besser kann man's nicht sagen :thumbup:

    diesen heute üblichen probefahrttourismus gibt es noch keine zehn jahre. es war vorher überhaupt nicht üblich, jedes mopped einfach mal zu fahren ohne konkrete kaufabsicht.

    und 10 € für die probefahrt finde ich in diesem zusammenhang für richtig. das hält die gröbsten ichfahrheutmalnestundemoppedtypen fern.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Schließe mich XP Fan an. Das könnte dem Händler tatsächlich als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Frag mal einen Anwalt. Ist ja schnell erklärt.

  • @Nadine155

    Zitat

    @XP, wir halten im stehen die Möp´s nicht wie ihr mit Armkraft sondern mit den Muckis im Oberschenkel...

    Jain, ab einer bestimmten Schräglage im Stand geht das nicht mehr. Ich bin mit 160 und 63 kg trotz Hanteltraining und Schwimmen im Grenzbereich die (tiefergelegte) ER zu händeln. Steht man zu schräg, lehnt sich die ER an das Bein und drückt den Fuß weg *peng*. Es sei, man versucht das Ding über die Arme noch zu halten.

    Rate auch einen Anwalt einzuschalten. Und wenn es "nur" auf 50% Teilschuld des Händlers rauskommt. Anwaltskosten beachten! Vielleicht hilft es auch, wenn gesagt wird, man wäre schon in der Rechtsberatung gewesen...

    Get Naked

    Zitat

    und 10 € für die probefahrt finde ich in diesem zusammenhang für richtig. das hält die gröbsten ichfahrheutmalnestundemoppedtypen fern.

    so gesehen hast Du Recht. Bei mir war es so, das der Händler die Feder erst bestellt hatte, als ich beim zweiten Besuch ernste Kaufabsichten geäußert hatte. Die tiefere Bank zur Probefahrt hatte er da. Finde das gehört sich auch so, das so etwas auf Vorrat liegt, halt wegen der Probefahrt. Denn wer kauft ohne solche ein x tausend Euro teures KFZ.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Das mit der Höhe wird wohl nicht ziehen. Ein guter Fahrer fährt jedes Mopped, egal wie hoch es ist, denn dem fällt das Ding nicht ungeplant auf die falsche Seite.

    Bei einem Anfänger ist es wohl etwas anders, dann müsste man aber selbst wissen, das man unsicher ist und nur im günstigsten Fall nämlich mit beiden Zehenspitzen am Boden das Vertrauen hat das Ding zu beherrschen.

    Wenn dann evtl. Gang einlegen oder Fußbremse betätigen schon zum Adrenalinstoß führen oder Bedienungsfehler gemacht werden, das kann der Händler nicht riechen, dann muss man schon selbst wieder absteigen.

    Da wäre ja so, als wenn man in Deutschland auch vor dem Trocknen der Katze in der Mikrowelle warnen müsste.

  • @Gruselwolf

    Zitat

    Das mit der Höhe wird wohl nicht ziehen. Ein guter Fahrer fährt jedes Mopped, egal wie hoch es ist, denn dem fällt das Ding nicht ungeplant auf die falsche Seite.

    ich widerspreche Dir nur ungerne: Aber ab einer bestimmten Schräge im Stand ist das Gewicht für einen normal trainierten Menschen nicht zu halten.

    Das mit der Katze ist hier nicht passend. Der Händler muss sich überzeugen, ob der Fahrer für das KFZ tauglich ist. Nicht das er fragen muss, ob eine Brille vorgeschrieben ist usw. Auch nach dem Führerschein schaut wohl keiner (im Streitfall würde der Händler trotzdem mithaften), aber wenn der Mensch rein optisch für das KFZ nicht geschaffen ist, muss er zumindest Zweifel anmelden.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
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  • XP Fan
    Da muss ich Dir naturlich und mit voller Überzeugung widersprechen, ein Mensch muss selbst wissen was er tut und nicht die Schuld ganz schnell bei anderen suchen. Natürlich fällt jedes Mopped ab einer gewissen Schräge um, aber es muss nicht zu dieser Schräge kommen, nur weil man kurze Beine hat. Auchein Großer kann mal Blödsinn machen und die Grenze wird überschritten.

    Früher bin ich mit 172 cm eine XT 600 Z Tenere, Bj. 1989 mit großen Spritfass vollbeladen mit Koffern und Sozia gefahren, Sitzhöhe 90 cm, die hätte mir der Händler nach Deiner Argumentation zur Probefahrt gar nicht in die Hand geben dürfen. Die ist mir nie umgefallen auch meine anderen Enduros nicht.

    Die Serien ER hat 785 cm macht mal einen Unterschied von 11,5 cm. Wie groß hätte ich dann sein müssen um eine Probefahrt mit der XT genehmigt zu kriegen, wenn sich der Unterschied ja in der Beinlänge wiederspiegeln sollte ??? 190 ???

    Es ist eindeutig die Fahrerfahrung ein Hindernis und nicht die Größe.

    PS: Von mir aus kostet Probefahren 100 Euro, wenn´s dann beim Kauf verrechnet wird. Meine Probefahrt mit 1000 SB hat damals 30 Euro gekostet, die dann verrechnet wurden.

  • Also XP, jeder Händler ist dazu verpfichtet nach dem Führerschein zu schauen.....
    Sonst gibt´s kein Moped für die Probefahrt. Es wird sogar ne Kopie gemacht davon.

    Sieht er einen Vermerkt das eine Sehhilfe getragen werden muß, und er keine Brille auf der Nase sieht
    dann muß er gesetztlich fragen ob die Person Kontaktlinsen trägt.
    Tut er das nicht, handelt er fahrläßig und dann gibt es Schwierigkeiten mit der Versicherung.

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • Wenn dem Händler Umstände auffallen sollten, die das Sichere Betreiben eines KFZ nicht zulassen, dann sollte er den Miet-VERTRAG nicht eingehen. Der HÄNDLER ist der Profi und MUSS das sehen. Wenn ich mich auf eine Maschine setze und Anfänger bin, dann ist das nicht mein Problem, wenn das Ding umkippt (sofern der Händler dem zugestimmt hat). Er müsste auch z.B. beim Bemerken von Alkoholkonsum NEIN zur Probefahrt sagen.

    Sogar die Versicherung würde sich querstellen, wenn die wüsste, dass der Händler das zugelassen hat. Bin mir jetzt schon recht sicher, dass das fahrlässiges Handeln des Händlers war. Auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, der vielleicht schon telefonisch eine kurze Beratung für wenig Geld macht. War ein Zeuge dabei?

    By the way, ob man später eine Karre auch fahren kann obwohl man zu klein ist, spielt hier in dem Fall keine Rolle. Ich bin auch schon mit meinen 1,70 eine KTM 690 SMC gefahren und da konnte ich noch nicht mal den Seitenständer einklappen :D
    Mit nem Umkipper müsste ich bei der Karre schon rechnen.

  • Also, ist doch gut so

    Ich bin auch dafür, das alle Anfänger ohne Fahrpraxis kein Motorrad zur Probefahrt bekommen, jawoll.

    Der Händler wurde dann ja unter Umständen sogar ein fahrlässige Tötung begehen, weil er es falsch beurteilt hat, oder ?

    Verkaufen kann er das Teil dann ja auch nicht, weil er weiß, das fährt ja jetzt ein Anfänger.

    Und was ist überhaupt mit denen, die ein Motorrd mit 150 PS kaufen wollen und blöd ausschauen ?

    Natürlich ist das nicht ernst gemeint.

    Ich frage mich aber immer noch, woran ein Händler erkennen sollte, das jemand nicht mit Ding klar kommt, wenn er im Hof noch eine relativ gute Figur macht.

    In den vierzehn jahren in denen ich Sicherheitstrainings moderiert habe, ist es nur ein einziges Mal vorgekommen, dass ich jemanden die Teilnahme wegen Fehlen elementarer Fähigkeiten verbieten musste. Aber kein einziges Mal wegen rumkippeln auf den Zehenspitzen.

    PS: Armes Deutschland, wegen was man hier alles vor Gericht ziehen sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich stimme Rainer voll und ganz zu.

    Wie soll der :D das alles feststellen ?

    Dann müsste er ja Alkotester, ein Augentester etc. im Laden haben :D

    Das würde wohl alles etwas an seinem Job vorbei schrabben.

    Ich würde sagen passiert ist passiert und aus Fehlern lernt man.

    Denke jeder von uns oder die meisten zumindest haben schon mal mit einem Zweirad gelegen.

    @ Schebbl

    Dem :D grobe Fahlässigkeit nachzuweisen halte ich für unwahrscheinlich.

    Denke jeder der sich auf ein Zweirad setzt ist sich der Gefahr bewusst.

  • Fehler passieren. dehalb sind wir noch Menschen und keine Maschinen.
    Aus Fehlern lehrnt man - bzw. sollte es.
    Beispiel von mir letztens:
    Ich mit neuem Lenker mal schnell Probegefahren. Die vier Autos an der Ampel wollte ich net vor mir haben. Also schön durch die Gasse. Leider war der Lenker dann doch breiter als ich das in Erinnerung hatte - klar; war ja jetzt der A01 drauf :S Das hat den Aussenspiegel des Autos aber net interessiert.
    Das war ne teure Lektion. Da hätte ich mir 5 Lenker kaufen können.
    Der Schaden steht jetzt in keiner Relation zu dem hier genannten - kommt aber aufs Gleiche raus. Scheisse gebaut - dafür bezahlt und ne Erfahrung reicher + Geld ärmer...

    Grüße aus Ffm

    PS: Das mit der Probefahrt der RR lass ich erstmal :whistling:

    Ist nicht um schön zu sein, sondern um schnell zu sein

  • Solangs nur der A01 war geht´s ja noch.... bei dem A00 wär der Spiegel wohl ganz ab gewesen :yeah:

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • Ab is ab. :thumbdown: Evtl. wär da mitm A00 noch die Seitenscheibe dran gewesen :yeah: Oder noch besser; ins schlingern geraten und voll mit der Maschine in die karre rein. :crash War nen Benz.

    Ist nicht um schön zu sein, sondern um schnell zu sein

  • für mich sind wir mit dieser (m.e.) endlosnutzlosdiskussion wieder da, wo wir beim blitzerstrafzettelgejammere immer landen: wenn man einen fehler macht, muss man dazu stehen!

    jetzt dem händler eine (teil-)schuld zuschieben zu wollen, ist in meinen augen ja die frechheit schlechthin :thumbdown: .. noch nicht mal nach amerikanischer rechtspraxis, wo man immer dem leistungsfähigsten den schaden aufbrummt: ein kleiner moppedhändler ist kein multinationaler konzern!

    hat der händler jemanden zur probefahrt genötigt? nein, er hat sogar einen probefahrtvertrag vorher abgeschlossen, in dem alle details stehen und auf den kaskoselbstbehalt hingewiesen :0plan

    @XP: hör doch endlich mit deinem sitzhöhengejammere auf: ein kleineres mopped als die er6 gibbet nicht .. außer xv535. ich kenne viele frauen der größe, die bandit 1200 fahren: sitzhöhe 82cm zzgl. heckhöherlegung.

    nochmal @XP: jeder, der fahrzeuge verleiht (firma an mitarbeiter, werkstattersatzwagen, autovermietung, probefahrt) ist verpflichtet, sich den führerschein zeigen zu lassen. anders habe ich das auch noch nie erlebt, meist wird sogar eine kopie angefertigt.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (18. Juli 2011 um 21:07)

  • Ich muss den Vorrednern da auch recht geben.. Woher soll der Händler wissen, wie die Fähigkeiten desjenigen sind?
    Man muss das selber einschätzen, und erst recht als Fahranfänger. Ich bin noch keine Maschine beim Kauf probe gefahren, weil ich mir nach wie vor einfach zu unsicher war. Ich habe sie erst gefahren, als sie mein Eigentum war, und das war gut so, denn bei der ersten Fahrt hab ich mich direkt hingelegt! Das ist ein schwieriger Grad am Anfang, gewissen Mut sollte man aufbringen, aber auch seine Grenzen einschätzen können. Ärgerlich in ihrem Fall, da sie ja eigentlich eine F wollte..
    Geld für die Probefahrt zu nehmen (und es später beim Kauf zu verrechnen) finde ich in Ordnung. Es gibt wirklich genug, die meinen, heut sich mal nen neues Motorrad für ne stunde ausleihen zu müssen, fett vor der Eisdiele oder so zu posen und aber überhaupt keine Kaufabsichten haben!

  • Erst lesen, dann antworten liebe Leute. Ich habe nicht davon gesprochen, dass der Händler Hellseher sein soll. WENN er jedoch offensichtlich mitbekommt, dass jemand mit den Füßen kaum auf den Boden kommt und damit die Maschine schwer händeln kann, oder dass jemand ne Fahne hat, oder halb blind durch den Laden läuft, DANN hat der Händler die Pflicht die Probefahrt zu unterbinden.

    WENN das im vorliegenden Fall nicht so war, dass derjenige zu kurze Beine hatte, dann zahlt er auch selber den Schaden und fertig. Sollte er jedoch Anfänger sein, Zwerggroß sein, dann würde ich nichts zahlen und zu nem Anwalt gehen. Der Händler muss das sehen UND darauf hinweisen, dass das knapp/gefährlich ist.

  • Erst lesen ...

    das gilt auch für dich, schebbelche :) die probefahrerin ist 165 und das passt zur er6n wie die faust auf's auge.


    btw, ich möchte denjenigen von euch schlaumeiern sehen, dem der händler wegen 165cm oder mangelnder fahrpraxis die probefahrt verweigert.

    das wäre der nächste antihändlerthread hier :aetsch:

    raucht 'was, wenn ihr euch nur so entspannen könnt 8)8)8)

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Get Naked


    Zitat

    nochmal @XP: jeder, der fahrzeuge verleiht (firma an mitarbeiter, werkstattersatzwagen, autovermietung, probefahrt) ist verpflichtet, sich den führerschein zeigen zu lassen. anders habe ich das auch noch nie erlebt, meist wird sogar eine kopie angefertigt.

    @Nadine155

    Zitat

    Also XP, jeder Händler ist dazu verpfichtet nach dem Führerschein zu schauen.....
    Sonst gibt´s kein Moped für die Probefahrt. Es wird sogar ne Kopie gemacht davon.

    Ähm, nun ja, hm... da ticken hier die Uhren wohl ganz anders ... Ich habe nie Papiere bei mir und dat seit vielen Jahren, dat aber jetzt nicht weitertratschen... :egal Mein Händler hatte danach nicht mal gefragt... geschweige was sehen wollen ... :)

    Get Naked

    Zitat

    @XP: hör doch endlich mit deinem sitzhöhengejammere auf: ein kleineres mopped als die er6 gibbet nicht

    Faktisch jede Schopper ist tiefer... Weiterhin jammer ich nicht sondern habe lediglich die Tatsache kundgetan, das ich bei der ER ohne Tieferlegung nicht mal mit den Fußspitzen runterkomme.

    Ich bin mir halbwegs sicher, dass der Händler unachtsamm und damit fahrlässig gehandelt hat. Wäre es zu einem Unfall mit anderen Beteiligten, vielleicht noch Personenschaden gekommen, würde ein Gutachter genau diesen Aspekt hinterfragen.

    @Gruselwolf

    Zitat

    Da muss ich Dir naturlich und mit voller Überzeugung widersprechen, ein Mensch muss selbst wissen was er tut

    Als ich vor vielen Jahren meine ersten Übungen auf einen Großkaliberschießstand hatte, wurde mir vom Sicherheitsverantwortlichen mein gieriges Grapschen nach einer 45 S&W untersagt. Später war ich ihm dafür dankbar. Das Gesetz sieht in bestimmten Situationen eine Aufsichtspflicht vor. Ich halte weder vom Gesetzgeber dieses Landes noch von vielen Gesetzen etwas. Aber die Anschnallpflicht (in USA nicht vorhanden) und Helmpflicht ist so eine Führsorgepflicht mit der dazugehörenden Aufsichtspflicht von den Staatsangestellten. Und das ist sogar mal gut so.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
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  • Hab es mir Grad so durch den Kopf gehen lassen wenn mir ein Händler sagen würde: Sie lass ich nicht Probefahren sie sind zu klein ...
    Der würde von mir gleich eine anzeige bekommen wegen Diskriminierung ( ok so krass bin ich nicht drauf aber andere bestimmt )
    Er darf mich Hösten nett drauf hinweisen das ich vill. zu klein sein könnte und es mir mit der Probefahrt nicht normal überlegen will wegen dem hohem Unfall Risiko bei schlechtem Stand :daumenhoch:

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt.

    2005 Smart CDI Pure @ 132.508 Km

    2006 Kawasaki ER-6N ABS @ 34.994 Km
    2007 REX RS 450 @ 11.612 Km Verkauft

  • Bambione

    Zitat

    Der würde von mir gleich eine anzeige bekommen wegen Diskriminierung

    bedenke seine Pflicht Dich vor zu viel Wagnis zu schützen. Weiterhin hat er das Recht sich vor zu viel Wagnis zu schützen.

    Zitat

    Er darf mich Hösten nett drauf hinweisen das ich vill. zu klein sein könnte und es mir mit der Probefahrt nicht normal überlegen will wegen dem hohem Unfall Risiko bei schlechtem Stand

    Und hätte damit einen Sondervertrag mit Dir abgeschlossen, der es ihn berechtigt jeden entstandenen Schaden ohne wenn und aber einzufordern.

    Allerdings: Legt es Dich flach und Du liegst mit paar Schrauben im Bein im Krankenhaus könnte ein guter Anwalt Dich teilweise raushauen und den Händler zu hohe Risikobereitschaft wegen eines in Aussicht stehenden größeren Geschäftes unterstellen.

    Uwe

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