LED "Tagfahrlicht" vorne

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hallo Leute,

    kurz zu mir (da ich ganz neu bin):
    Ich bin 20 Jahre jung, habe seit Herbst den Schein, und seit Oktober eine ER6F BJ09.

    Seit ich mich mit Motorrädern befasse, stört mich das "einseitige" Leuchten am Tag...
    Nun hatte ich mir überlegt ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht vorne eine Art "Tagfahrlicht" in Form von 1 oder 2 LED Streifen anzubringen. Die Gedanken sind frei, also könnte man sie ggf anstelle des Standlichtes nutzen,
    oder anstelle des Abblendlichtes, welches man eben durch einen separaten Schalter bei Dunkelheit zuschalten könnte/müsste.

    Ferner stellt sich dann natürlich die Frage, was der TÜV dazu sagt,
    wie du Umsetzung möglich ist, wie hoch der AUfwand ist, etc...


    Habt ihr damit schon Erfahrungen? Kann jemand berichten?

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    mal wieder ein Beitrag flasch positioniert... ich habe ihn an die richtige Stelle verschoben wo auch alle antworten können.

    Willkommen im Forum!

    Also Tagfahrlicht ist prinzipiell nur für Autos/LKW's vorgesehen (müssen zwei Leuchten mit gewissen Mindest-/Höchstabständen zueinander sein). Wenn du also an den falschen TÜV gerätst, dann wird er dir das bemängeln.

    Doppeltes Standlicht ist (glaube ich) zulässig, wenn die Standlichtleuchten selbst zugelassen sind.

  • Glaube nicht, dass das so einfach wird.
    Selber darf man bestimmt nicht LED's zusammenlöten und in die Scheinwerfer einbauen.
    Ich weiß, dass es für Autos Tagfahrlicht-Selbsanbausets gibt die man einfach aufklebt und verkabelt aber ob die auch fürs Motorrad zugelassen sind weiß ich nicht.

    In der Regel ist das Tagfahrlicht auch dunkler als das Abblent- oder Fahrlicht.
    Wenn du jetzt nur mit Tagfahrlicht (mit dem dunkleren Licht) fahren willst...hmm^^

    Wer anderen eine Grube gräbt, hat im Stand am Gas gedreht.

  • Es gibt z.B. für die Honda CBF 1000 ein LED-Tagfahrlicht von Touratech: http://www.touratech.com/shops/001/prod…938fae2919558e9

    Keine Ahnung, ob das ne ABE hat bzw. ob du das eintragen lassen musst. Mit so einer Idee würde ich, wenn du es wirklich umsetzen willst, VORHER mit dem freundlichen TÜV-Menschen reden, damit eine Eintragung realistisch wird.

  • Was mir grad einfällt, nur um das mal so als Zuckerle in den Raum zu werfen: http://www.sickhids.com/

    Das hab ich neulich auch mal im T5net bei den Triumphern gepostet und für einige Diskussionen gesorgt. Die Wahrscheinlichkeit sowas eingetragen zu bekommen liegt vermutlich bei unter 0%, aber's is schon "geiler Scheiß". :sabber2

  • Sieht super geil aus :D
    Ferstehe nicht, warum es verboten ist. Wenns nicht blendet...
    Vielleciht siehts einfach zu gut aus...
    Vielleicht macht ein Motorradhersteller mal sowas serienmäßig. Wäre sicher ne gute Werbung und jeder würde drüber reden.
    Die Audi LED's haben auch schon fast alle neuen Autos...

    Wer anderen eine Grube gräbt, hat im Stand am Gas gedreht.

  • Sieht super geil aus :D
    Ferstehe nicht, warum es verboten ist. Wenns nicht blendet...
    Vielleciht siehts einfach zu gut aus...
    Vielleicht macht ein Motorradhersteller mal sowas serienmäßig. Wäre sicher ne gute Werbung und jeder würde drüber reden.
    Die Audi LED's haben auch schon fast alle neuen Autos...

    Das is zwar geil,aber auch bei Audi und Co schalten sich die Tagfahr LED´s bei normalem Abblendlicht ab.
    Is auch gesetzlich geregelt,normales Licht an LED´s aus.

    Die aktuelle Zulassungssituation in Deutschland und Europa:
    Auch wenn es noch nicht explizit in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) steht: spezielle und allein eingeschaltete Tagfahrleuchten sind auch in Deutschland zulässig. Darauf weist Lichtspezialist Hella hin. Der Weg zum Ziel führt durch das deutsche und europäische Paragraphen-Dickicht: Gemäß § 19 (1) StVZO darf der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen entsprechen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Nun gibt es aber noch den § 17 unserer Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Absätze 1 und 2 regeln lediglich die Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch klargestellt, dass es den Verkehrsteilnehmern (außer Kradfahrern) freigestellt ist, auch am Tage eine der nach StVZO zulässigen Beleuchtungseinrichtungen zu nutzen. Somit steht dem Nachrüsten spezieller Tagfahrleuchten nichts im Wege. Darüber hinaus steht die Änderung des § 49a StVZO kurz bevor: Damit werden allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig. Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe."

    Alles klar!? :heiss

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

  • Hallo,

    ein Kumpel hat an seiner honda deauville sich einen LED Streifen mittig montiert. Weis aber nicht, ob der schon damit beim TÜV war - kommt noch hinzu, der hat da "Kontakte".

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    aber wie Nadine bereits geschrieben hat, muss beim Motorrad immer das Abblendlicht an sein. Somit dürfte ein Tagfahrlicht nur in der gedimmten Version quasi als Standlicht leuchten. Und das originale Standlicht müsste dann eigentlich stillgelegt werden.

    Aber das ist halt nur die Theorie...

  • Wenn man glück (viieeeel glück) hat bekommt man das Tagfahrlich vielleicht als Abblentlicht zugelassen.

    Wer anderen eine Grube gräbt, hat im Stand am Gas gedreht.

  • ?(
    ...ohne euch den Spaß zu vermiesen,macht im Scheinwerfer aber wenig Sinn.
    Da sich bei unsere Mopeds das Licht ja nicht extra schalten läßt,würde ja immer allles auf einmal brennen.
    Wäre ja doppelt gemoppelt,und ob man dann noch das eine vom anderen unterscheiden kann. :whistling:

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • ich habe mal vor einiger Zeit in einem anderen Forum gesehen, dass es eine Blackbox gibt , die das Fernlicht immer einschaltet, welches aber dimmbar ( die Helligkeit wird herunter geregelt) ist.

    Wird nun das Fernlicht oder die Lichthupe eingeschaltet, leuchtet es mit voller Lichtstärke.

    ca. 50€

    bevor einer fragt :natürlich nicht ganz legal.

    Aber es sieht sehr schick aus.


    Nein Herr Polizist ich bin nicht gefahren wie ein Wahnsinniger , mein Motorrad ist hyperaktiv!

  • würde ich gern machen , suche auch schon seit Tagen danach.

    Ich kann es nur leider nicht mehr finden.

    Ich glaube , es war im Ninja - Forum.

    hab da doch was :

    http://www.michi-motorsport.de/modules.php?na…windex&catid=28

    aber wie schon erwähnt: nicht legal !


    Nein Herr Polizist ich bin nicht gefahren wie ein Wahnsinniger , mein Motorrad ist hyperaktiv!

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy1907 (7. Juni 2011 um 16:36)