was kost der tüv? passt der preis?

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    • Offizieller Beitrag

    moin,

    habe ne 2006er er-6f.

    die muss zum tüv,

    dazu kommen,
    verkleidungsschrauben rechte seite erneuern,
    katzenauge hinten ersetzen,
    batterie laden und
    blinker kleben.


    angesetzt sind jetzt 200 euro,

    ist das nicht ein wenig viel?

    bin nicht geizig oder so aber klingt doch nach nicht wenig...

  • So um die 58 Euro für TÜV&AU

    siehe hier
    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge…_preise/hamburg

    denke mal mhmmm son paar schrauben kosten aucht nicht die welt .... Katzenauge auch nicht...

    kommt halt drauf an wie lange sie dafür brauchen.... sonst sone Arbeitsstunde bei Händler kann ja auch schonmal 60-80€ und mehr kosten

    mfG

    Sex drugs and rock'n roll :teach::teach::teach::teach:

    hihi

  • also bei dem preis sollte ne wäsche und ne tankfüllung mit bei sein...wie crazybrot schon sagte...um die 58,-- Euro...der rest ist kleinkram und kann man selber machen!

  • Hallo,

    Batterie laden ... Meine Güte, entweder ist der Händler voll OK und macht sowas gratis nebenbei oder voll daneben und berechnet schon das abklappen der Sitzbank ...

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Hallo Ku3f

    du kannst auch einmal "zu zeitig" zum TÜV , verschenkst 1 x die Zeit und hast ab der nächsten HU Prüfung den richtigen Rhythmus für deine Saisonzeit.


    Nein Herr Polizist ich bin nicht gefahren wie ein Wahnsinniger , mein Motorrad ist hyperaktiv!

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy1907 (10. September 2010 um 10:32)

  • Ich würd noch warten. Ich habe gehört die Rückdatierung soll wieder abgeschafft werden. In machen Bundesländern wurde sie gar nicht eingefürt und in einem schon wieder abgeschafft. Vielleicht bei Dir bis näcshtes jahr ja auch

  • Das sagt der ADAC:

    Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.

    Also kein Problem sollte man meinen, VB hat es ja auch so gesagt.


    Mfg Ku3f