LED-Motorrad Beleuchtung

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  • Ist es erlaubt folgendes Produkt an ein Motorrad anzubringen?

    Technische Daten zur LED
    Farbe: Blau
    Öffnungswinkel: 20°
    Intensität: 11.000 mcd
    Wellenlänge: 460-470nm
    Spannung: 11V-14V
    Strom: 20mA - 30mA max
    Chip Material: InGaN
    LED Durchmesser: Ø 3mm
    Gehäuse: wasserklar 3mm
    Widerstand (vercrimpt): 0,25W, 560Ohm
    Kabelfarbe: rot (plus) / schwarz (minus)
    Kabellänge: 150mm
    Technische Daten zur Fassung
    Maximale Einbaudicke (des Materials): 4,7 mm
    Bohrungsdurchmesser: 5,8 mm
    Durchmesser des sichtbaren Teiles: 7 mm (konisch verjüngend)
    Fassungshöhe (sichtbarer Bereich): 3,5 mm / gesamt ca. 10 mm

    Bild:

    Link: http://cgi.ebay.de/2x-3mm-LED-Sch…#ht_3787wt_1165


    Planung würde so aussehen:

    Die Beleuchtung müsste mit einem Schalter versehen werden
    und bei der Fahrt / im Strassenverkehr müsste Sie selbstverständlich
    ausgeschaltet sein. Die LED-Beleuchtung könnte man im Bugspoiler
    oder im Cockpit anbringen um das zu beleuchten.
    Man müsste lediglich zwei kleine Löcher bohren, LEDs reinschrauben und Strom anschliessen (+ an/aus Schalter).
    Einschalten just for Fun and show. Wenn ich das jetzt im Strassenverkehr immer ausgeschalten habe, kann ich da trotzdem Probleme bekommen? Bzw. was sagt der Tüv wenn er das sieht (es jedoch ausgeschalten ist!!!)?
    Ich finde es ist für extrem wenig Geld eine nette Spielerei
    (ich mag einfach LED Licht, Xenon usw.).

    Aber ich befürchte sowieso, dass das nicht Legal sein wird :(

    Hätte es für 2,50 halt mal ausprobiert, aber wenn ich da riesen
    Ärger bekomme, bohre ich keine Löcher wo herein...

    Das Endergebniss stelle ich mir dann so vor:
    (von Braveheart geliehen, danke)

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • ui, ui... jetzt geht der Stivi ab... =)

    Also erstens... diese Schrauben kannst du vergessen, die haben 20-30mA, da sind die so schwach, da muss es völlig duster sein, um überhaupt was zu sehen...

    Aber nicht verzweifeln, ich habe mich auch schon mit LEDs, Widerständen und Konstantstromquellen bewaffnet, ich glaube wenn ich mal endlich Zeit habe, dann müssen wir mal hier mit ordentlich Effektbeleuchtung loslegen... aber erst die Schweiß- und Lackierarbeiten 8) ...da wird es bei mir also sicherlich erst Ende Januar was...

    Egal wie, wenn du was ordentlich ausleuchten willst, solltest du auf jeden Fall eine PowerLED (350mA) nehmen, die machen dann richtig Licht (siehe Anhand "Umfeldbeleuchtung", die kosten auch nur um die 6,- EUR/Stk) :irre:

    Ich habe mir noch zusätzlich die großen 10mm LEDs in blau geordert, mal sehen was für Schandtaten sich damit anstellen lassen...

    :super

  • Ich möchte Dich da ungern runterbringen, aber ohne ABE sind die Dinger garantiert nicht erlaubt ;) Auch nicht ausgeschaltet...

  • Zitat

    Original von der12er
    verboten beim fahren!!!!!!!

    im stand und motor aus???????

    Die Stvzo macht kein Unterschied ob an/aus (sowohl Motor und Led)

    Welche farbe welche richtung dürfte ja bekannt sein

    Die Lampen dürfen also nur im abgesperrten Gelände FEST angebaut sein

  • Um es einfacher zu sagen:

    was angebaut ist, muß auch funktionieren! Aber: wenn es funktioniert, ist es nicht zulässig :grmpf:, da diese Art der Beleuchtung nicht StVZO konform ist. Dabei geht es nicht nur um die falsche Farbe, sondern auch die Orte, an denen die Beleuchtungsmittel montiert sind. Hier gibt ganz klare Vorschriften ...

    Ich war mal mit dem Auto beim TÜV. Da hat ein Nebelscheinwerfer nicht getan. Gab gleich Abzug in der B-Note. Nebelscheinwerfer sind zwar nicht zwingend am Fahrzeug vorgeschrieben, aber wenn sie verbaut sind, dann müssen sie auch tun.

    Ich werde über den Winter mein Möppi ebenfalls etwas schmücken :floet. Hierbei habe ich eine elektronische Schaltung, die die Lampen immer dann anschaltet, wenn ich die Zündung ausschalte. Danach brennen sie für die Dauer einer einstellbaren bzw. wählbaren Zeit, bevor sie dann ausgehen. Natürlich hat die Schaltung auch einen "Notausschalter", der die ganze Funktion ausser Betrieb setzt. Nicht das ich beim TÜV vorfahre, Zündung ausschalte und dann brennt mein Maschinchen wie ein Tannenbaum =)


    vorschriftenmissachtendes Grüssle
    Jürgen

  • Hoi Stivi

    Ist auch in der Schweiz gemäss VTS verboten. Blau sowieso. Ausser, Du bringst es als Polizeimotorrad in Verkehr... :abfeiern:abfeiern:abfeiern

    Gruess Marcel

  • also ich kenn leute die zum beispiel ein ausstiegshilfs-licht unter den vorderen türen im auto haben, die angehen wenn sie die tür öffnen und somit das auto steht und da hatte der tüv auch nichts dagegen

    Willkommen bei Mc Donalds! Ihre Bestellung bitte.

  • Was der Tüv absegnet heißt nicht gleich legal^^

    Ausstiegshilfen sind eig. nur an Autos

    und wie gesagt es macht kein Unterschied ob Motorrad An/Aus Stehend/Fahrend oder wo es im öffentlichen Verkehr steht

  • Interssant finde ich die LED-Spiegelbeleuchtung der neuen Honda VFR 1200 F.
    Sie hat in den Aussenspiegeln kleine (schwache) LED-Lämpchen als
    "Markierungsleuchten".
    Sie leuchten weiss, nicht so hell und nach vorne.

    So etwas nachrüsten, legal oder nicht?
    Ich meine sorry, aber sowas sollte doch niemanden stöhren.
    Es blendet keinen Gegenverkehr (bei einer schwachen LED)!

    Hier ein paar Bilder dazu:

  • Diese LEDs sind mir bei der neuen VFR auch schon aufgefallen, ob die unter "Umrissleuchten", "Begrenzungsleuchten" fallen.

    StVZO §51 Begrenzungsleuchten

    "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
    ...
    Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
    Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden.
    ...

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (16. Januar 2010 um 14:22)