Motorradunfall heute morgen

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  • Zitat

    Original von larac4


    Ich finde du hast meine Antwort etwas aus dem Zusammenhang gerissen, liess dir doch noch mal den Post durch, auf den meine Antwort geschrieben wurde. :floet

    Aber wie gesagt, es liegt immer alles im Auge des Betrachters. Aber ich geb gerne zu das ich eventuell etwas über das Ziel hinausgeschossen bin. Aber wie, als das man Falschaussagen auch mal zitiert (ohne einen Angreifen zu wollen, falls das so rübergekommen ist) soll man diese denn Bündeln.
    Ich hab das als besten Weg gefunden mal wieder auch auf den fehlenden Wissenstand von Kraftfahrern hinzuweisen, sorry wenn sich dadurch jemand angegriffen fühlt. Ich wäre froh wenn ich auch was dazulernen könnt.

    Also das war ja dann wohl mein Post! Da ICH übers Ziel hinaus geschossen bin, hab ich meinen Post auch gelöscht und ne Entschuldigung reingeschrieben. Das mach ich hier gerne noch mal:

    SORRY, war falsch, geht garnicht und ist auch total unpassend! Meine Schuld!!

    Jeder soll hier posten was er will, nur nicht blöd rumtexten, so wie ich das gemacht hab. Dein Link war OK, wens nicht interessiert, braucht ihn ja nicht verwenden!

    Hoffe es ist jetzt alles geregelt und wieder in Ordnung :bier

    Viele Grüße,

    Alex

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

    Einmal editiert, zuletzt von badabum (10. August 2009 um 12:28)

  • Zitat

    Original von larac4
    Ich finde du hast meine Antwort etwas aus dem Zusammenhang gerissen, liess dir doch noch mal den Post durch, auf den meine Antwort geschrieben wurde. :floet


    Ja, das hatte ich. Ich wollte dem "Zusammenhang" nicht mehr Raum bieten als nötig. War im Nachhinein eine kluge Entscheidung und die Sache ist ja nun geklärt. :knuddeln

    All of life’s problems can be solved with two things—duct tape and WD40.
    If it moves and it shouldn’t, you need duct tape. And if it doesn’t move and it should, you need WD40. 8)

    Slogans_5.png

  • Das Internet und die darauf publizierten Gesetztesbücher ist nur die halbe Miete und die StVO nur ein kleiner Teil vom Ganzen!

    Vergisst in diesem Zusammenhang nicht auch die Rechtsgutachten und vorallem die rechtsgültigen Gerichtsurteile zu den einzelnen Paragraphen zu lesen!

    Der Rechtsstaat Deutschland ist etwas komplizierter, da reicht oft auch ein Jurastudium mit Doktorarbeit nicht, um ohne Fehl und Tadel Recht von Unrecht auseinander zu halten.

    Gottseidank sind wir vor dem Gesetz alle gleich, nur manche GLEICHER :floet

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Original von larac4
    Markus


    Du hast dir die Frage mit dem Gesetzestext selbst beantwortet.

    Du hast nicht ernsthaft bemängelt, daß ich in einem Motorradforum nicht darauf hingewiesen habe, daß es um Fahrzeuge bis 3,5 t. zGm. geht, und außerhalb von Autobahnen gemeint ist, oder? Das soll doch wohl ein Witz sein?!?

    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • badabum

    Zitat

    ...Da ICH übers Ziel hinaus geschossen bin...

    Da kann ich mich doch auch anschliessen :floet Also denne :bier

    Das mit der Rechtsprechung ist so eine Sache für sich, wie du schon sagst, da gibt es viele Türen.
    Allerdings hat mir mal ein Dozent (Verkehrsrechtsanwalt) folgendes gesagt:
    "Rechtsprechung hat mit Rechtsempfinden nichts zu tun" ... und Recht hat er :abfeiern
    In Deutschland gibt es keine Grundsatzurteile nur den Rechtsweg.
    Das heisst, ein und der selbe Fall kann bei 2 Richtern unterschiedlich ausgehen.
    Selbst Richter müssen an und ab Kommentare oder entsprechende gängige richterliche Rechtsprechungen zur Hand nehmen um annähernd auf gleicher Linie zu fahren.
    Können sie, müssen aber nicht. Ein Richter ist in seiner Rechtsprechung frei und nur an Gesetze gebunden (die ja oft genug Auslegungssache sind).

    Eher von Vorteil ist es da einschlägige Kommentare zu lesen, die auch von Richtern zur Hand genommen werden.

    Z.b zum Überholen benötigt man eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit"
    Nun kann man darüber sinieren, was wesentlich höher ist.
    Die StVO lässt sich darüber nicht aus.
    Gerichte haben das auf 20 Km/H festgemacht (Gängige Rechtsprechung).
    Allerdings auch hier kein Grundsatz ohne Ausnahme. Dies gilt nicht für geschlossene Ortschaften, hier langt auch eine geringere Geschwindigkeit.

    Ich könnt hier auf https://www.er-6n-forum.de/www.juris.de verweisen, dort gibt es ca. 4,4 Mill. Documente und 1 Mill. Rechtsprechungen.
    Allerdings ist das nicht mehr frei einsehbar. Zwar hab ich auf Arbeit Zugang zu Juris, aber die Woche bin ich noch im Urlaub.
    Wenn mir meine StVO-Kommentierung zwischen die Finger kommt bzw wenn ich auf Arbeit bin kann ich mal ein entsprechendes Rechtsurteil oder einen Kommentar nachliefern.

    Aber wie rechtlich kompliziert allein ein Überholvorgang sein kann und was alles zu beachten ist, kann man bei dem LINK mal erahnen. Auf die "wesentlich höhere Geschwindigkeit" wird hier auch nicht eingegangen.

    Zitat

    Das soll doch wohl ein Witz sein?!?

    Nein, soll es nicht.
    Ich würd mal behaupten das 95% hier im Forum auch Autofahrer sind und bestimmt mehr als die Hälfte den alten Klasse 3 Führerschein haben der ursprünglich bis 7,5to (zGM früher zGG) ging (als Zug sogar rechnerisch bis 18,75to bei durchgehender Bremsanlage).
    Die nehmen diese Aussage auch mit.

    Nimms mir nicht übel, im Gegenteil, es ehrt dich das du genau das rausgefunden hast.
    Kannst mich gerne verfluchen, aber sei ehrlich du hast von dir aus was dazugelernt. Ansonsten entschuldige, das ich an dir rumgemäkelt habe. :bier

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (10. August 2009 um 15:58)

  • Es ehrt mich nicht wirklich, daß ich es rausgefunden habe (siehe Profil). Ich finde nur, daß es überflüssige Haarspalterei ist. Ich könnte jetzt ca. 1000000 Situationen konstruieren, in denen Deine Signatur nicht stimmt. Trotzdem würde ich die Aussage, die im Ansatz ja richtig ist, nicht kritisieren. Da wir ja sogar über einen konkreten Fall diskutiert haben, halte ich derlei Ausflüge für absolut überflüssig. Es kommt mir ein wenig vor, wie die ersten Wochen auf der Fahrlehrerschule. Das legt sich irgendwann...

    Gruß Markus

    p.s. Die 18,75 t. stimmen nicht. Viel Spaß bei der Suche nach dem Fehler.

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

    Einmal editiert, zuletzt von mharscheidt (10. August 2009 um 16:05)

  • Zitat

    p.s. Die 18,75 t. stimmen nicht. Viel Spaß bei der Suche nach dem Fehler.

    Zitat

    als Zug sogar rechnerisch bis 18,75to bei durchgehender Bremsanlage

    Nicht die gesetzliche Grundlage

    Oha ein Kollege (ich schule zur Zeit nicht mehr), sogar selbstständig.....sorry, das hätte ich lesen müssen.

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    Einmal editiert, zuletzt von larac4 (10. August 2009 um 16:22)

  • Zitat

    Original von mharscheidt
    Da wir ja sogar über einen konkreten Fall diskutiert haben, halte ich derlei Ausflüge für absolut überflüssig.

    ...und der ürsprüngliche Fall war "überholen auf der Gegenspur", neben den zwei eigenen! Das ist jetzt aber mal ein Ausflug, gell :punk

    Edit1:
    Oh, zwei Anwälte - seid ihr jetzt auf die Versys gekommen? Ich dachte immer ihr fahrt alle Harley oder BMW?! Kleiner Scherz :bier

    Edit2:
    Sieht nach Verkehrsrechtlern aus - sowas könnte ich ab und an ganz gut gebrauchen....noch Termine frei?

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

    2 Mal editiert, zuletzt von badabum (10. August 2009 um 16:30)

  • Die kann ich mir beide nicht leisten :abfeiern

    Edit1
    Fahrlehrer haben mit Verkehrsrecht nicht viel zu tun, da brauchst du schon einen Fachanwalt. Wie gesagt Rechtsprechung ist Vielfältig

    Edit2

    Zitat

    ...in denen Deine Signatur nicht stimmt...

    Jetzt aber ;) Meine Signatur ist meine eigene Meinung. Ich will mit dir jetzt keinen Kleinkrieg anfangen. Da bin ich doch grad vorher an einem Vorbeigeschrammt. :abfeiern
    Das langt für einen Tag. Ob was Haarspalterisch ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters. <da haben wir beide halt verschiedene Ansichten.
    Ich glaub damit können wir Frieden schliessen und den Klappstuhl begraben. :bier

    Ein schlechter Fahrer ist nicht der, der Fehler macht, sondern der, der diese nicht erkennt und nicht daraus lernen kann!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von larac4 (10. August 2009 um 16:37)

  • Zitat

    Original von larac4
    Fahrlehrer haben mit Verkehrsrecht nicht viel zu tun

    Man bin ich bescheuert :wand

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

  • Zitat

    Original von larac4


    Nicht die gesetzliche Grundlage

    Oha ein Kollege (ich schule zur Zeit nicht mehr), sogar selbstständig.....sorry, das hätte ich lesen müssen.

    Dann kurz zur Erklärung. Du hast vollkommen Recht mit 7,5t + 7,5t * 1,5 als Anhänger. Da aber eine einzelne Achse nicht höher als 10t und eine Tandemachse nicht höher als 11t belastet werden darf, kommst Du nur auf 18,5 t. Jetzt müßte ich ja den Hinweis auf die maximal 3 Achsen, sowie den eingetragenen Code 79 bei Umstellung auf den Kartenführerschein verlangen, da ja sonst der Eine oder Andere die Information einfach so "mitnehmen" könnte. Und das meinte ich mit Haarspalterei! So wäre eine sinnvolle Kommunikation in einem Forum kaum möglich. Wahrscheinlich würde Mancher auf ein Posting verzichten, um dem aus dem Weg zu gehen. Daher würde ich das Thema lieber friedlich beenden.

    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • ....wenn ich mich mal einmischen darf - es ist doch schon friedlich beigelegt, oder nicht?

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

  • Zitat

    Original von mharscheidt
    Natürlich ist es das. :bier

    Schade dass der Rechtsstreit aussergerichtlich beigelegt wurde. Jetzt haben wir kein rechtsgültiges Gerichtsurteil an dem wir uns orientieren könnten.

    Darum habe ich eine Rechtsschutzversicherung, denn ich weiss nicht gegen wieviele Gesetzte ich täglich verstosse. Da hilft mir auch nicht viel, dass die halbe Juristerei vom Anwalt bis zum Bundesrichter in meiner Familie vorhanden ist.

    Aber wenn ich bewusst gegen Gesetzte verstosse, so habe ich im voraus abgeklärt was folgt wenn... das minimiert die Risiken von negativen Kosequenzen von meinem Handeln.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Original von Tramper
    Darum habe ich eine Rechtsschutzversicherung, ...
    Grüessli Tramper

    ...ich bin die ersten 30 Jahre meines Lebens ohne ausgekommen aber seit über 10 Jahren hab ich auch eine. Schade eigentlich aber ohne gehts nicht mehr - zumindest hier nicht!

    3,..2,..1,.. :bier Prost!