Verkehrssünde in der Schweiz/Depositum

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  • Habe mich gestern in der Schweiz beim Überholen im Überholverbot, allerdings ohne Gefährdung des Gegenverkehrs, auf einer einspurigen Landstraße erwischen lassen. :rolleyes:

    Der Polizist meinte, dass so etwas in der Schweiz 600 Fr. Depositum kostet. Er war dann auch so freundlich diesen Betrag gleich an Ort und Stelle in bar entgegen zu nehmen.

    Was diese Sünde effektiv kostet, wollte/konnte er mir aber nicht sagen.

    Hat da schon jemand eigene Erfahrungen gemacht:
    -Wieviel das letztendlich mit allen Gebühren kosten wird?
    -Bekommt man als Ausländer jemals von diesem Depositum etwas zurück erstattet? oder wollen die möglicherweise gar noch mehr haben?

    • Offizieller Beitrag

    noch ist der Vertrag mit der Schweiz nicht unterzeichnet. D.h. wenn du nicht vorhast in den nächsten drei Jahren in die Schweiz zu fahren, dann kannst du das verjähren lassen. Wenn das Abkommen irgendwann mal gilt, dann nicht rückwirkend. Ein Kollege von mir hatte gerade das gleiche Problem...

  • Die 600,00 Fr. mußte ich bereits dort zahlen. Quasi als Kaution bzw. Depositum. Da kann also nichts mehr verjähren. Das Geld ist bereits weg.

    Also genau wie beim Aktienfond: "Tut uns leid, aber unsere Renditeerwartungen haben sich nicht erfüllt und zurück bekommen sie, wenn überhaupt, auch nur noch einen Teil ihrer Einlage.

    Bei aller Strafe, umgerechnet 400,00€ einschließlich Kosten, erscheinen mir auch für schweizer Verhältnisse etwas viel, fürs verbotswidrige Überholen.

    2 Mal editiert, zuletzt von erdt (14. Juli 2009 um 15:34)

  • Zitat

    Original von pn77
    Irgendwo hier standen doch mal aktuelle Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz.

    Puh, das ist eine Mange. Tut mir Leid für Dich :(
    Ich fahre in der Schweiz immer komplett anderes Auto (und auch Motorrad),
    weil ich die hohen Strafen immer im Hinterkopf habe!
    Neulich in der 70er Zone ausserorts ZWEI km/h über der Toleranz 40,- CHF !!!
    Die Zocken schon ganz schon heftig ab...

    Gruss aus der Schweiz
    Stivi

    P.s.: Vielleicht kann Michael (Tramper) Dir bei den Strefen helfen.
    Der kennt sich da ganz gut aus... Schick Ihm doch mal ne PN
    Oder ruf doch einfach mal eine Schweizer Polizeistation an?!?!?

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Bin schon da mit den Antworten:

    schweizerischer Ordnungsbussenkatalog

    Da sie erdt ein Depot abgeknüpft haben, kann das Vergehen nicht mehr mit einer Ordnungsbusse (Bussgeldbescheid) gesühnt werden. Überholen wenn Überholverbot signalisiert ist, gilt als Grobfahrlässig und kann nicht mit einer Ordnungsbusse abgehandelt werden.

    Ich müsse genaue Aktenkenntisse haben, um abschätzen zu können was auf dich zu kommt. Die ganze Angelagenheit geht mit einem Polizeirapport zum zuständigen Statthalteramt. Dieser Beamte wird die Aussagen des Polizisten überprüfen und dann die Strafe je nach schwere des Vergehens festlegen.

    Was ich dir jetzt schon sagen kann, die eigentliche Busse wird den kleinsten Geldbetrag auf der Rechnung ausmachen, ein vielfaches der Busse werden die Schreibgebühren (Aufwandsentgeltung) ausmachen.

    Aber alles in allem dürften die 600 Franken Depot zum Verrechnen genügen, den Rest des Depots wird dir zurückerstattet.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Na toll, aber genau so etwas habe ich schon geahnt.
    Zur persönlichen Eingehung hab ich mich schon bemüht den Vorsatz weg zu bekommen. Der Beamte hats auch ganz vernünftig formuliert aufgeschrieben.

    Nur weshalb wollte er unbedingt meinen Beruf wissen? Hätte ich lieber sagen sollen, ich bin Aushilfskassierer im SPAR-Markt?

  • Zitat

    Original von erdt
    Nur weshalb wollte er unbedingt meinen Beruf wissen? Hätte ich lieber sagen sollen, ich bin Aushilfskassierer im SPAR-Markt?

    Dein Beruf muss für vieles herhalten, ich tippe mal für die Spezifizierung deiner Personalien und vielleicht noch zur Beurteilung deiner Person. Bleib bei der Wahrheit, denn wenn sie die Lügen entlarven hast einen Fleck auf der weissen Weste.


    Zitat

    Original von pn77
    ...ab einer gewissen Schwere deines Vergehens wird das Bußgeld an deinem Gehalt festgemacht.

    Wer hat's erfunden?

    Nicht alles haben die Schweizer erfunden, aber sie kopieren auch mal gerne. Bei diesen Verfehlungen richtet sich das Bussgeld nach dem Jahreseinkommen, da nehmen sie schon mal einen Zehntel. Aber bei einem Überholverbot begnügen sie sich mit einer Busse im unteren dreistelligen Bereich.


    Zitat

    Original von pn77
    noch ist der Vertrag mit der Schweiz nicht unterzeichnet. D.h. wenn du nicht vorhast in den nächsten drei Jahren in die Schweiz zu fahren, dann kannst du das verjähren lassen.

    Straftaten können verjähren, Forderungen aus unbezahlten Bussen hingegen nicht! so sind wir Schweizer ;)

    Ich weiss nicht welchen Vertrag du meinst. Aber der Polizeivertrag den Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz unterschrieben haben ist sehr weitreichend. Er ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit bei der Polizeiarbeit, als dies z.B. innerhalb der EU-Länder möglich ist! So sind bei Kontrollen in beliebten grenznahen Fahrgebieten wie Jura, Elsass, Vogesen, Schwarzwald, Allgäu, Vorarlberg und Tirol auch Polizeibeamte der Nachbarländer eingebunden. So können z.B. im BF die ausländischen Fahrer und Bikes durch Polizeibeamte des Heimatlandes kontrolliert und überprüft werden und bei Verstössen, z.B. gegen die Zulassungsbedingungen / allgemeine Betriebserlaubnis, nach deutschem Recht bestraft werden.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    Original von Tramper

    Bei diesen Verfehlungen richtet sich das Bussgeld nach dem Jahreseinkommen, da nehmen sie schon mal einen Zehntel.

    Wie, "einen Zehntel"? :omm
    Vom 1/10 vom Jahresgehalt???

    Gruß

    Eike

  • Haja was sonst.

    Obwohl der Franken nicht so stark wie der Euro ist, beginnt das bei den unteren Einkommen bei vierstelligen Eurobeträgen und endet vorläufig bei den tiefen sechsstelligen Bussgeldbeträgen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Urlaub in Osteuropa ist irgendwie angenehmer. Dort bezahlt man zwar 4 bis 5 mal am Tag aber nie mehr als 5 bis 10 $. (ohne Quittung versteht sich). Mitunter auch ohne das man erfährt wofür.

    Ich werde zu gegenener Zeit berichten, was es mir letzten endes gekostet hat. Hab jetzt weit über ein Jahrzehnt nichts mehr bezahlen müssen, nun war ich halt mal wieder schicksalhaft dran. :(

  • Zitat

    Original von Tramper
    Überholen wenn Überholverbot signalisiert ist, gilt als Grobfahrlässig und kann nicht mit einer Ordnungsbusse abgehandelt werden.

    Grobfahrlässig überholen kann man natürlich nicht. Das tut man immer vorsätzlich.
    Das Problem ist, dass diese Übertretung (das ist kein Vergehen) nicht im Ordungsbussenkatalog steht und deshalb nicht vor Ort erledigt werden kann. Die Situation wird beurteilt. Die Busse wird ca. CHF 250.00 werden. Die Spruch- und Zustellgebühr ungefähr gleich hoch.

    Anders wäre es, wenn Du jemanden gefährdet hättest. Dann wäre es eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln und dann wäre es ein Vergehen. Das Depositum wäre dann etwa CHF 2000.00 gewesen. Zuständig ist, wie richtig gesagt wurde, das Statthalteramt des Bezirks, wo die Übertretung stattgefunden hat.

    Gruss aus der Schweiz
    Marcel

  • ja durfte jetzt auch zahlen
    wurde auf ca halber Passhöhe am Grimsel gefimt
    war ca 3 Sek während eines Überholvorgangens
    über 100 Km/h
    nach Abzug 101 KM/h um genau zu sein

    -> 21 Km/h zu schnell außerorts
    des ist laut 2-Six für einen einheimischen Führerschein Entzug
    für Ausländer macht des dann 550 Franken (366 Euro)

    Des einzig gute bei der Sache ist dass man wenn man gezahlt hat
    und auf Zusendung der Akten verzichtet des ganze damit erledigt ist.

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Zitat

    Original von Daniel.R.Olivar
    ja durfte jetzt auch zahlen
    wurde auf ca halber Passhöhe am Grimsel gefimt
    war ca 3 Sek während eines Überholvorgangens
    über 100 Km/h
    nach Abzug 101 KM/h um genau zu sein

    -> 21 Km/h zu schnell außerorts

    Oje, wenn ich nur dran denke, mit welchen Geschwindigkeiten wir die Pässe
    zum Teil hoch gefahren sind... Das eine oder andere Mal hätte man Privatinsolvenz
    anmelden müssen!!!
    Echt gemein, auf Passhöhen zu blitzen!!! X(

    Gruss Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
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    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Es sind jetzt über 8 Monate vergangen. Seither habe ich nichts mehr von meinem schweizer Depositum-Investment i.H.v. 600-SFr gehört.

    Dauert das in der Schweiz immer so lange?

    Auf der Quittung steht, dass das Depositum bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch ganz oder teilweise erstattet wird.
    Ein ganz klein wenig habe ich ja bislang darauf spekuliert, dass ich noch etwas zurück bekomme.

  • Kann sein dass dein Fall auf der langen (Warte)Bank ist, je nach Arbeitslage des zuständigen Amtes dauert es zwischen 2 und 18 Monaten. Eine Nachfrage deinerseits bei der zuständigen Stelle bringt sicher genaue Klärung.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time