Anbau von Zusatzscheinwerfern

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  • Auf jeden Fall gefälliger, als die Xenon Röhren, die man sonst so in den Katalogen sieht.
    Die könnte man aber zwischen Blinker und Tankverkleidung verstecken.

    Etwas mehr Beleuchtung werd ich mir auf jeden Fall noch dranbauen.
    Die Serie ist ja etwas unterbelichtet und hier am See gibts noch jede Menge Wild.
    Hübsch anzusehen am ganz frühen Morgen, aber nur wenn sie einem nicht gerade vors Moppet hoppsen.
    Und jetzt geht die Erntezeit los. Überall Dreck auf den Straßen.

    Wer hat denn schon was, was taugt?

    Grüße vom See,

    Eki

  • Ja ich wollte mir auch Zusatzscheinwerfer dran machen. Die von motobozzo sin gar ned mal schlecht. Ich wollt die ja eigentlich bloß wegen dem bimg-bling Effekt :irre:

    Is es nich sowiso wurscht wie viele Scheinwerfer man anbringt? Aus der Fahrschule weis ich noch: So viele wie du willst nur: 1. sie dürfen nicht blenden 2. Sie müssen verkabelt sein und funktionieren.

    Das würde nämlich heißen man bräuchte keine E-Nummer. Ok außer bei Xenon-Scheinwerfern oder Blaulicht :freak

    Kennt sich da jemand aus?

  • Tolle Signatur hast Du Dir da ausgedacht, Respekt !!!!!!!

    :toeff Versys Black (Silver/Red) Beauty
    =================================
    (davor: HONDA NT700VA und 6 Roller:
    500 / 200 / 180 / 125 / 250 / 125 ccm)

  • Danke Danke. Hab mir auch viel Mühe gegeben^^
    Is mir aber selber nich passiert :super

  • @ Buddy Bo
    Es gibt sehr wohl Vorschriften über Anzahl und Schaltung, nicht nur, daß sie nicht blenden und funktionieren müssen.

    Abblendlicht Kennz. C od.HC od.(MB od.AS od.BS od. HCR für Fern und Abblendlicht) 1 oder 2 Scheinwerfer wenn 2 dann max.- Abstand 200mm und Symmetrisch zur Fahrzeuglängsmitte.

    Fernlicht Kennz. R od.HR, (bzw. s.O.) 1 oder 2 Scheinwerfer wenn 2 dann max.- Abstand 200mm und Symmetrisch zur Fahrzeuglängsmitte.

    Nebelscheinwerfer Kennz. B, 1 oder 2 wenn 2 dann max. Abstand 250mm und Symmetrisch zur Fahrzeuglängsmitte und nicht höher als Abblendlicht.

    greetings

    RALF

    ...allzeit gute Fahrt... :)

  • Bedeutet das, daß man nicht mit Ablendlicht des Hauptscheinwerfers und zwei Zusatzabblendlichtscheinwerfern (= 3 Ablendlichtscheinwerfern) fahren darf???

  • Ja, da max. 2X Abblendlicht zulässig ist und das auch nur unter den beschriebenen Bedingungen (Abstand, Symmetrie)

    Übrigens neben anderen netten Informationen für Motorradfahrer unter https://www.er-6n-forum.de/www.tuev-hanse.de in Tipps für Motorradfahrer nachzulesen.

    RALF

    ...allzeit gute Fahrt... :)

    Einmal editiert, zuletzt von Bertitxt (28. Juli 2008 um 14:47)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bertitxt
    Ja, da max. 2X Abblendlicht zulässig ist und das auch nur unter den beschriebenen Bedingungen (Abstand, Symmetrie)

    Übrigens neben anderen netten Informationen für Motorradfahrer unter https://www.er-6n-forum.de/www.tuev-hanse.de in Tipps für Motorradfahrer nachzulesen.

    RALF


    Das mit der Anzahl von Abblendlichtern stimmt wohl schon. Bei den Abmessungen gibt stimmt das deutsche Recht aber nicht immer mit dem europäischen Recht überein. Du kannst dich in Deutschland aber auf beide berufen.

  • Ich habe bei meiner BMW die kleinen, eckigen Wunderlich Nebelleuchten (ähnlich motobozzo) verbaut. Ist zwar nicht legal in der CH, und in der BRD nicht ganz legal. Aber wo kein Kläger da kein Richter, solange sie fachmännisch und blendfrei montiert sind hatten die Zulassungsbehörden wie auch die Polizei bis jetzt nichts dagegen.

    Was sagt der TÜV?

    Grundsätzlich erlaubt sind zwei Zusatzscheinwerfer gleichen Typs. Man kann also beispielsweise zwei Nebelscheinwerfer am Sturzbügel montieren, ohne dass der TÜV etwas dagegen hat. Wer einen zusätzliches Abblend- oder Fernlicht montieren möchte, kann dies grundsätzlich auch tun, er darf dann jedoch nicht mehr als einen Zusatzscheinwerfer diesen Typs anbringen, da ein Fahrzeug maximal nur über zwei Scheinwerfer des gleichen Typs (Abblend- oder Fernlicht) verfügen darf. Einschränkung: Mehr als zwei Fernlichtscheinwerfer sind im Ausland erlaubt, müssen aber hierzulande abgedeckt sein.
    Ein Beleuchtungsbeispiel: Ihre BMW hat ab Werk ein Abblend- und ein Fernlicht. Also dürfen Sie ein zusätzliches Fern- und ein zusätzliches Abblendlicht montieren, sowie zwei weitere Nebelscheinwerfer. Wo die Fern- und Nebelscheinwerfer montiert sind, ist egal, nur der Zusatzschweinfer für Abblendlicht darf nicht weiter als 20 Zentimeter vom Original-Abblend-Scheinwerfer entfernt sein. Hintergrund: Bei normaler Witterung muss der entgegenkommende Verkehr ein Motorrad weiterhin als Einspurfahrzeug erkennen können.


    Die Lichtausbeute ist gigantisch, man sieht die ganze Kurve, in der ganzen Strassenbreite und nicht nur einen schmalen Strahl der irgendwo in der Pampa endet. Ich möchte nie wieder ohne und fluche wenn ich mit der ER-6n meines Sohnes in der Dunkelheit fahren muss.

    eckige Nebelscheinwerfer
    ovale Nebelscheinwerfer

    Gruessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (28. Juli 2008 um 20:23)

  • Zitat

    Das mit der Anzahl von Abblendlichtern stimmt wohl schon. Bei den Abmessungen gibt stimmt das deutsche Recht aber nicht immer mit dem europäischen Recht überein. Du kannst dich in Deutschland aber auf beide berufen.

    Ja aber vorsicht, man darf nicht mischen, wenn nach nationalem Recht die Lichttechnik verbaut wird dann alle Leuchten, gleiches gilt fürs EG-Recht.

    ...allzeit gute Fahrt... :)

  • Zitat

    Original von Bertitxt

    Ja aber vorsicht, man darf nicht mischen, wenn nach nationalem Recht die Lichttechnik verbaut wird dann alle Leuchten, gleiches gilt fürs EG-Recht.

    Wie wäre es dann an der F-Erna? Ich könnte den Originalen Abblendscheinwerfer stilllegen, statt dessen 2 Zusatzscheinwerfer betreiben und den somit überflüssigen Abblendscheinwerfer als 2. Fernlicht umrüsten (oder Umgekehrt)? :lol

    :sunglas

    Es gibt viel zu tun - fangt schon mal an!

  • Geht nicht, da das Abblendlicht Pflicht ist in der Zulassungsverordnung (D & EU).

    Die Zusatzscheinwerfer sind meistens als Nebelleuchten konzipiert und dürfen nur bei Nebel eingesetzt werden. Darum sind sie illegal in einer nebelfreien Nacht :floet

    Es gibt aber vereinzelt Zusatzscheinwerfer die als Fernlicht konzipiert sind und die dürfen legal betrieben werden, sofern das Abblendlicht ausgeschaltet wird wenn das Fernlicht eingeschaltet wird.

    Bei den Autos oder LKW ist die Situation etwas anders. Die Motoradbeleuchtung muss so montiert und geschaltet sein, dass man das Motorrad als Einspurfahrzeug erkennen kann. Das heisst es dürfen keine zwei Scheinwerfer erkennbar sein, da sonst die Verwechslung mit den Zweispurfahrzeugen möglich wäre.

    Die orginal Lampe der F so umzubauen dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen dürfte zu aufwendig wenn nicht gar unmöglich sein. Zudem müsstest du den Umbau beim TüV absegnen lassen, da die E3 Zertifizierung des Orginalscheinwerfers bei einem Umbau ungültig wird.

    Bei der ER-6f sehe ich einzig die halblegale Möglichkeit, die Nebelzuisatzscheinwerfer unter dem Hauptscheinwerfer innerhalb der Verschalungsöffnung zu verstecken. Bei der BMW K1200LT wird es so gemacht und ich kenne keinen Fall der beim TüV oder einer Polizeikontrolle beanstandet wurde. Voraussetzung ist natürlich, sie dürfen nicht blenden und sind vorschriftsmässig und fachmännisch installiert. Dann drücken die Kontrollorgane ein Auge zu, denn sie wissen dass wir Moppedtreiber mit Licht nicht verwöhnt sind.

    Stay safe all time

  • Du schreibst doch aber, das der Betrieb der Nebellampen nur bei Nebel zulässig ist.

    Bei z. B. Hella gibt es Zusatzscheinwerfer für Fernlicht, welche ich also paarweise (Abstand max. 200 mm) verwenden könnte. Ist jemandem bekannt, ob sich der Spiegeleinsatz des Fernlichtes der f-Erna vom Abblendlicht unterscheidet? Erreiche ich also die Fernlichtfunktion durch die Position der Birne oder durch den Spiegel?
    So ein Abblendlicht als Doppelscheinwerfer hat halt nicht jeder. Oder wie wäre es, in den nun überflüssigen Scheinwerfers ein TFL einzubauen?
    Wenn mann die Unfallstatistik verfolgt, ist das Gesehen WERDEN fast wichtiger, als das sehen (meine Fahrweise kann ich anpassen - die der anderen eben nicht!).

    :sunglas

    Es gibt viel zu tun - fangt schon mal an!