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  • Hallo

    Ist hier jemand der sich mit sowas auskennt?
    Ich hab vor elf Jahren,also mit 18 den Motorradführerschein gemacht,damals noch 1A.Bin seitdem nie gefahren und wollte nun wissen ob ich jetzt ohne Fahrpraxis "offene" Motorräder fahren kann oder muß ich trotzdem erst eine gewisse KM-Fahrpraxis mit 34PS nachweisen. ?(?.
    Hab schon alles was Führerschein betrifft nachgelesen und durchsucht aber das steht nirgens idiotensicher drin.Nur wie das mit dem neuen FS abläuft.
    Vielleicht ist die Situation bei einer/m anderen genauso oder weiß da mehr Bescheid =)

    Danke schon mal :heil:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :teach:

  • Also der heutige A18 Schein gilt ja, wie dir beaknnt ist 2 Jahre, dann gehts ohne sonstiges in A-offen über. Früher war das etwas anders, ich weiss das genaue Datum leider nicht, da musste man glaube auch erst mit einer Drossel fahren und dann nur einen Antrag stellen, der nix kostet, um A-offen zu bekommen. Zum Beispiel hat jemand den besagten kleinen A Schein und hat nicht weiter nach gedacht und sich nach paar Jahren auf ne Hayabusa gesetzt und nen Unfall gebaut hat. Das Ende von der Geschichte: Er muss alles seblst zahlen da er nicht diesen Antrag gestellt hat udn somit ohne Führerschein gefahren ist. Am besten erkundigst du dich mal bei der nächsten Führerscheinstelle oder einer Fahrschule, die wissen das hundert pro.

  • Hallo er-6fan, ;)

    wenn Du Deinen "alten" Führerschein der Klasse A1 in den "neuen" umtauschst, dann darfst Du leistungsbegrenzte Krafträder fahren, d.h. bis 25 kw/34 PS!! :]

    Wenn Du noch mehr Infos dazu brauchst, dann schau mal auf die Seite hier: Klick!! :D

    Viele Grüße :P

    Nicole

    :herz ERna verbindet!  :kuss

  • Und noch ein Dankeschön

    Aber ich glaube, so wie ich das aus der Liste entnehme kann ich doch "offen" fahren weil ich über 25 bin und den den beschränkten Schein(a1,wenn ich ihn in den neuen umgetauscht habe) ja schon seit 11 Jahren besitze.Ich könnte nur keine praktische Erfahrung nachweisen.Und es sieht ganz danach aus daß diese in meinem Fall gar nicht mehr nötig ist.Ach das ist alles gar nicht so leicht zu durchschauen aber wenns soweit ist wird mir schon einer sagen was Sache ist

    schöne Grüsse :yeah:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :teach:

  • Hallo nochmal er-6fan, ;)

    ich gebe mich geschlagen, wer lesen kann ist klar im Vorteil, gell!! :D

    Du hast natürlich recht, da Du Deinen Schein der "alten" Klasse 1a schon länger als zwei Jahre besitzt, darfst Du natürlich gleich auf die "neue" Führerscheinklasse A unbeschränkt umsteigen und "offen" fahren!! :P

    Viele Grüße :]

    Nicole

    :herz ERna verbindet!  :kuss

  • mal was altes ausgraben...

    vielleicht is hier ja nen "sich auskenner" unterwegs... ;)

    ich hab dieses jahr mit 24 meinen Lappen gemacht (A-beschränkt logischer weise).
    werde nächstes Jahr 25...
    Gibt es so ne "art" nachprüfung das ich ab dann unbeschränkt fahren darf ohne die fahrschule nochmal komplett durchlaufen zu müssen??
    oder muss ich auf jeden fall noch anderthalb jahre gedrosselt fahren??

    Gruß
    Gully

    gruß
    gully

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  • hallo gully,

    die "nachprüfung auf unbeschränkt" ist möglich,
    das ist dann aber eine "normale" prüfung,
    bei der du vorher sechs sonderfahrten und ggf. übungsfahrten
    (abhängig von der fahrschule) machen müsstest.
    von der therorie ganz zu schweigen ...

    ansonsten heisst es tatsächlich warten bis märz 2008, dann darfst du offen fahren.

    :teach:

    warum tun wir das ? weil wir's können !

    • Offizieller Beitrag

    was fuer ne sau als fahrlehrer hast du denn, der dich halbes jahr vor 25 die prüfung machen läßt?
    in österreich darfste glaub ich mit 25 einfach offen fahren in deutschland müßteste alle prüfungen neu machen und auch auf ner "großen" maschine fahren.
    echt mies

    willkommen.png

  • Geht mir genauso mit der 24!!!!

    Aber so bin ich schon eine halbe Saison gefahren und im moment reichten mir die 34 PS eigentlich auch. Erstmal noch ein bischen üben und der Rest findet sich dann auch ab dem 01.08.2008......

    25.000 glückliche KM :daumenhoch:

  • Zitat

    Original von Racermaus
    Hallo nochmal er-6fan, ;)

    ich gebe mich geschlagen, wer lesen kann ist klar im Vorteil, gell!! :D

    Du hast natürlich recht, da Du Deinen Schein der "alten" Klasse 1a schon länger als zwei Jahre besitzt, darfst Du natürlich gleich auf die "neue" Führerscheinklasse A unbeschränkt umsteigen und "offen" fahren!! :P

    Viele Grüße :]

    Nicole

    Auhaua, das ist ja schon über ein Jahr her, aber damals war ich noch nicht hier online... ;)

    Also ich würde das Risiko nicht eingehen! Denn wenn er den Lappen vor Jahrenden gemacht hat, hat er noch den alten Schein, noch nicht die Karte. Ob der sich - wie die aktuelle Karte - automatisch nach 2 Jahren öffnet, würde ich so einfach nicht wetten! Und ob ein alter Schein mit beschränkter Erlaubnis automatisch in nen komplett offenen Schein umgeschrieben wird, wage ich auch fast zu bezweifeln. Das kann dann Fahren ohne Fahrerlaubnis sein - mit allen möglichen Konsequenzen... Je nach Situation ist das dann auch mal ein Jahr Knast...

    Einzige Möglichkeit: Nen Fahrlehrer fragen. Denn wenn Du beim Amt sagst "Ich bin aber die ganze Zeit nicht gefahren", gibts im Zweifelsfall ne Antwort, die Du nicht hören willst. Die Fahrlehrer wissen das (mindestens!) genau so gut. Und: Sie werden dann sinnvollerweise noch ein paar Auffrischungsstunden empfehlen...

    Wie das mit dem 24/25-Dilemma aussieht, weiß ich leider nicht. Auch hier: Fahrlehrer fragen (wär vielleicht eine der ersten Fragen gewesen, die ich gestellt hätte...).

    Gruß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

  • ist ne bestandenen theorieprüfung nich nen ganzes jahr lang gültig???
    aber wenn die sonderfahrten und der ganze anmeldungskram usw. alles noch dazukommt werd ich mich wohl doch lieber gedulden ...

    naja, selber schuld, im faschen jahr interresse bekommen *gg*

    McBen: der fahrlehrer kann da nix zu und nur nen halbes jahr wars auch nich... ehr nen dreiviertles...

    gruß
    gully

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  • @ gully: am besten fragst du mal bei TÜV oder DEKRA nach, vielleicht geht ja was ... :yeah:

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Frag doch mal hier nach....

    http://www.das-kfz-portal.de/fuehrerscheinstellen/

    In der Schweiz ist das auch eine noch nicht ganz klare Sache. Facts:

    -Wenn jemand den "alten" Ausweis (bis 125ccm) gmacht hat, kann er jetzt prüfungsfrei auf Kat "bis 25kw" fahren. Hatte er aber den alten Ausweis schon mehr als 2 Jahre (theoretisches aufsteigen), MUSS er aber trotzdem eine Prüfung für die offene Verison machen
    Finde ich persönlich ein Scherz... 8o

    -Hat jemand die "bis 25kw" Prüfung mit z.B. 18 gemacht, kann er nach 2 Jahren (noch lange keine 25) prüfungsfrei auf die offene Version umsteigen... :yeah:

    -Hat jemand die "bis 25kw" Prüfung mit z.B. 24,5 Jahren abgeschlossen, kann er mit 25 gleich an die grosse Prüfung gehen. Es ist jedoch nicht ohne Prüfung möglich, den grossen Schein zu erwerben.

    Abschlussfazit: Wenn jemand den "bis 25kw" Schein gemacht hat und prüfunsfrei auf die grossen Maschinen wechseln will, MUSS er 2 Jahre fahrpraxis vorweisen, ansonsten ist eine Prüfung zwingend notwendig.

    :teach::teach::teach:

    Ich habe meinen Lernfahrausweis mit 25,2 Jahren angefordert, habe in 2 Saisons auch 2 Motorräder mein Eigen genannt, habe 3x die Prüfung besucht, habe von geforderten 12 Fahrstunden das 1,8 fache gebraucht und habe meine Prüfung erfolgreich eine Woche vor dem Ablaufdatum des LFA absolviert...
    In meiner Lehrfahrzeit (in der Schweiz darf man ja ohne Fahrlehrer fahren) habe ich insgesammt 6000km auf dem Zweirad abgespult..

    2. Fazit: Sauteuer, aber geil! :jubel

    Und jetzt: Fertig luschtig mit schriibe!

    Gruss Fige

    Lebe jetzt, danach kommt nur schlaf! schwiizer.gif