Also wegen dem Import aus den USA hab ich mal beim Zoll nachgefragt und bekam auch eine Antwort
"Sehr geehrter Herr ******,
hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit
Beiwagen; Beiwagen werden dem Abschnitt XVII/ Kapitel 87/HS-Position 8711 des
Zolltarifes zugeordnet.
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713,
für Krafträder (einschließlich Mopeds), andere als Sättel
Code-Warennummer: 8714 1900 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 3,7 %
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.
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Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage https://www.er-6n-forum.de/www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hanakam"
Das heißt also bei den GP-Style ~300€ +3,7% Zollsatz
->311,10€ + 19% Einfuhrumsatzsteuer
->370,21€
Das wäre also immernoch ~50€ Günstiger als wenn ich ihn einfach hier kaufe, ich glaub bei 50€ lohnt sich das schon.