Day-lights.de xenon HID kit?!

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  • Hi Ben,

    die Herren von der BASt und vom TÜV kennen sicherlich nicht sämtliche Zubehörteile. Brauchen sie auch gar nicht! Denn das ist alles dokumentiert und jederzeit abrufbar.

    Ein Serienfahrzeug hat zum Beispiel nicht an jedem Teil oder jeder Schraube ein Prüfzeichen. Aber, es gibt zu jedem Fahrzeug eine sogenannte Stückliste, die von jedem Hersteller erstellt werden muß (war selber mehrere Jahre in der Stücklistendokumentation bei einem Fahrzeughersteller tätig). Diese Stückliste ist Grundlage für eine Freigabe von Fahrzeugen im Strassenverkehr. Hierzu gibt es auch länderspezifische Dinge zu beachten. So werden z.B. Motorräder nach England anders ausgeliefert als zu uns. Es fängt schon mal mit dem assymetrischen Licht an, da die Jungs auf der Insel ja Linksverkehr haben. Und hört irgendwo bei den serienmäßigen Abgaswerten auf (sind nicht so streng, wie bei uns).

    So kann man jederzeit anhand der Fahrgestellnummer in deinem Schein nachvollziehen, was an einem Fahrzeug bei der Auslieferung ursprünglich verbaut wurde.

    Und nicht zu vergessen, was die Ergänzung der "E" Nummer noch beinhaltet:

    Zitat

    Oftmals steht auch noch eine mehrstellige Nummer dahinter. Diese bezeichnet das Dokument (Antrag, Prüfbericht), welches es zu diesen Blinkern gibt. Dort steht dann drin, für welche Fahrzeuge eine Freigabe vorliegt, falls es hierzu Einschränkungen geben sollte.

    Du siehst: sie brauchen nichts spezielles zu wissen, sie brauchen nur zu wissen, wo sie es nachlesen können =)


    Grüssle
    Jürgen

  • Also ich versteh mc ben nicht. es ist doch so eindeutig, dass es kein schlupfloch gibt, und du versuchst trotzdem eins zu finden. Wenn doch der joggele schon mehrere mopeds mit xenon auf fernlicht umgebaut hat, und gern auch auf abblendlicht umbauen würde, dann wird er sich doch wohl ausreichend informiert haben. (sieht man doch auch an seinen posts)

    aber was solls eigentlich habt ihr doch selbst schon geschriebn. wenn du ein zugelassenes abblendlicht mit xenon findest, das du nur anbauen müsstest ohne daran etwas zu verändern kannst es ja montieren. aber es gibt ja nur nebel und fernscheinwerfer. bzw. die die es angeblich gibt, sind nicht zugelassen. was soll also die diskussion?

    und selbst was in einen originalen scheinwerfer einbauen ist ja sowieso nicht erlaubt, da man dann am scheinwerfer was verändert.

    aber noch ein tip, schaut doch mal in tuning foren für pkws. da wurde bestimmt schon öfter über sowas diskutiert. ein freund von mir hat auch im calibra abblendlicht xenon eingetragen bekommen. das war vor ca. 6 o. 7 jahren. ohne leuchtweitenregulierung und reinigungsanlage. die scheinwerfer baut er aber mittlerweile für die HU immer auf originale um, da er wohl trotz der eintragung damals, heute probleme damit bekommen würde. also ich glaub nicht dran, dass du da was bewegen kannst...

    aber probier gern weiter ist auf jeden fall interessant.

    Na denn :bier

    Einmal editiert, zuletzt von Lastlaugh82 (21. Februar 2008 um 13:27)

    • Offizieller Beitrag

    was soll das denn nun?

    laut day-lights is der zugelassen, laut der info vom joggele is er nicht zugelassen...

    und jetzt?
    ich kann nicht sagen wer recht hat.
    nur weil 1 arzt etwas so definiert, heißt das nicht, daß der naechste arzt des genauso sieht...
    und so ähnlich isses auch bei beamten...

    und was soll es bringen, wenn man es eingetragen bekommt, aber ziemlich genau weiß, daß man damit inner kontrolle probleme bekommt?
    da wird die versicherung auf drauf rumhacken, speziell wenn leuchtweiten regulierung und wischeranlage nicht gegeben sind...

    und wenn man immer darauf vertrauen würde, was die anderen schreiben, dann käme es nie zu einer diskussion und minimalem meinungsaustausch...

  • Zitat

    Original von McBen
    was soll das denn nun?

    laut day-lights is der zugelassen, laut der info vom joggele is er nicht zugelassen...

    und jetzt?
    ich kann nicht sagen wer recht hat.
    nur weil 1 arzt etwas so definiert, heißt das nicht, daß der naechste arzt des genauso sieht...
    und so ähnlich isses auch bei beamten...


    und wenn man immer darauf vertrauen würde, was die anderen schreiben, dann käme es nie zu einer diskussion und minimalem meinungsaustausch...


    Ja war vielleicht bisl voreilig. Und zum Diskutiern ist ein forum ja da. Nur irgendwie bisher seid ihr ja (noch) nicht wirklich weiter gekommen... Das wollt ich eigentlich damit sagen.

    Na denn :bier

  • Hi Ben,

    es ist z.B. nicht verboten sog. Radarwarner anzubieten, zu verkaufen oder zu kaufen. Du darfst als Anbieter auch reinschreiben, wie toll sie funktionieren und das sie sogar bei Laserpistolen funktionieren würden (was ich allerdings doch etwas zu bezweifeln mag). Du darfst sie nur nicht im öffentl. Strassenverkehr benutzen (oder nicht erwischen lassen :floet).

    Und glaub nicht jedem Anbieter das, was er schreibt, denn er will nur dein Bestes: dein Geld! Oftmals verspricht die Werbung mehr, als sie halten kann. Wobei ich bei diesem Angebot schon fast von Irreführung und unlauterem Wettbewerb ausgehen würde.

    Vor allem, da es dieses Schreiben, das beigefügt wird, von behördlicher Seite gar nicht bekannt ist! Und von dort soll es angeblich kommen - oder besser gesagt die Information hierzu. Wenn dieses Schrieben (Kurzinfo) wirklich von amtlicher Stelle existieren würde, hätte jeder das Recht, dies auch einsehen zu dürfen. Und nicht wie es der Anbieter macht: nur beim Kauf des Produktes!!

    @anbb28
    Es ist richtig, das die ersten Fahrzeuge (also Autos) keine Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlagen brauchten. Das Xenon-Abblendlicht wurde damals sogar von Audi so so als Sonderausstattung angeboten (war, glaub ich, der Audi Quattro, als er damals neu auf den Markt kam). Dies galt aber nur für Autos bis zum Baujahr 2000. Danach ist die ECE 98 in Kraft getreten, die das Xenon Licht in siener heutigen Form regelt.

    Es bringt auch nciht viel, wenn man in den tuningsforen für Autos schaut, da diese sich immer auf "mehrspurige Fahrzeuge" beziehen und die Regeln nun einmal anders sind als bei unseren "einspurigen Fahrzeugen".


    Grüssle
    Jürgen

  • Mittlerweile würden die Teile mich schon auch interessieren. Die behaupten ja bei Fahrzeugen vor Bj. 2000 wäre es kein Problem. Aber selbst das glaub ich irgendwie nicht. Das wär doch alles zu einfach.

    Na denn :bier

    • Offizieller Beitrag

    ne ich bin da gerade ganz weit entfernt von.
    man bräuchte ja nicht nur allein die scheinwerfer, sondern ich müsste die komplette front vonner F anpassen lassen.
    dazu haette ich zwar im moment die zeit, aber weder das geld noch wissen noch ort dafür.
    bei der N is des ja bissl einfacher ne neue maske zu finden.

    ausserdem muss ich mich erstmal um mein armen smart kümmern =(

  • ich hab grad mal mit ner freindin (besserbezahlte knöllchenschreiberin :floet ) gesprochen. die sagt folgendes zu den dingern:

    "also durch das austauschen der lampe wurde eine veränderung vorgenommen... veränderung bedeutet eine aktive menschlich ehandlung, die willentlich, also vorsätzlich beigefrührt wurde... das ist ja gegeben
    austauschen heißt teile gegen typgleiche oder -ungleiche austauschen
    dadurch muss entweder fahrzeugart verändert worden sein, eine gefährdung von verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder ne umweltbelastung vorliegen
    da würd ich sagen ist es ne gefährdungsvariante
    KEIN erlöschen der be wäre es, wenn der ein- oder anbau von fahrzeugteilen eine abnahmefreie BE oder BAG vorliegt oder der nachträgliche einbau/ anbau genehmigt wurde
    EG- BE genehmigung vorliegt
    teilegutachten mit bestätigung vorliegt"

    zum thema xenon bei bmw sagt sie das hier:

    "dann haben die wohl ne einzelgenehmigung bekommen
    kannst ja quasi alles selbst bauen, solange man dafür nen nachweis für die vorschriftsmäßigkeit bekommt
    von der KBA oder StVA"