- Offizieller Beitrag
gut zu wissen, daß nicht alle so assozial sind wie ich und mit 110 db in der nacht die umwelt verpesten
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gut zu wissen, daß nicht alle so assozial sind wie ich und mit 110 db in der nacht die umwelt verpesten
ZitatOriginal von Noxes
wie ist das eigentlich, wenn ich einen neuen Pott drunter mache ohne Kat erfüllt sie ja nicht mehr die Euro 3 Norm.
Ich würd sagen:
Betriebserlaubnis erlischt
Steuereinstufung richtet sich nach Schadstoffklasse, diese verschlechtert sich -> Steuerhinterziehung -> Straftat
Fahrzeug kann sichergestellt werden (Kosten) und begutachtet werden (weitere Kosten)
Kann von der Zulassungsstelle zwangsweise stillgelegt werden
sorry für den doppel Post, aber denke mal, des könnte viele interessieren:
(hab des in IXIL,BOS usw. Auspuff schonma gepostet)
Hier die Antwort von BOS:
ZitatAlles anzeigenHallo Herr xx,
eine Anlage für die ER 6 mit Kat wird von BOS nicht kommen, da die Anlage auch ohne Kat zugelassen ist. Im Anhang hab ich Ihnen ein Schreiben über die Zulassung wegen Kat mitgeschickt.
Einen Nachrüstkat gibt es von uns nicht, weil der Kat immer speziell homolgiert werden muß für das passende Fahrzeug.
MFG
xxx
BOS Auspuff GmbH
und die Anlage!
ZitatAlles anzeigen
Kundeninformation Austauschschalldämpfer Krad
Anlässlich der Einführung der Motorrad-Abgasuntersuchung für Motorräder ab Baujahr 1989 zum 01.04.2006 kann es zu Problemen bei der AU von Motorrädern mit EG-genehmigten Austauschschalldämpfern kommen.
Grund hierfür ist der Umstand, dass es bis 05/2006 zulässig war / ist, dass der original verbaute geregelte Katalysator (G-Kat) beim Umbau auf die Austauschanlage wegfallen konnte / kann.Für diesen Fall wurde eine Änderung der Fahrzeugpapiere empfohlen.
Sollte diese nicht erfolgt sein, ist es der ausführenden Stelle (Werkstatt, ÜO, TP) nicht oder nur schwer möglich, das Fahrzeug bezüglich Meßmethode und Grenzwert richtig einzustufen. (Kräder mit U-Kat werden in diesem Zusammenhang wie „ohne“ Kat eingestuft.)
Für die Kräder, bei denen es die durch Verwendung einer Nicht-Originalauspuffanlage zum Entfall des originalen Katalysators gekommen ist, ist die zweifelfreie Zulässigkeit des Entfalls des Katalysator nachzuweisen, damit die Abgasuntersuchung positiv bewertet werden kann. Die Fahrzeuge, bei denen es zum Entfall des originalen Katalysators gekommen ist und dieser Fall auch zweifelsfrei nachgewiesen ist, werden wie Fahrzeuge ohne oder mit ungeregeltem Katalysator behandelt.Wir empfehlen für diesen Fall, den beim Kauf der Anlage erhaltenen Verwendungsbereich (Teil der EG-Bauartgenehmigung, Anlage A) vorzulegen, da hier in der Regel auf den Wegfall des Katalysators hingewiesen wird.
Hersteller / manufacturer
ZitatAlles anzeigenOriginal von vorlautboy
Ich würd sagen:
Betriebserlaubnis erlischt
Steuereinstufung richtet sich nach Schadstoffklasse, diese verschlechtert sich -> Steuerhinterziehung -> Straftat
Fahrzeug kann sichergestellt werden (Kosten) und begutachtet werden (weitere Kosten)
Kann von der Zulassungsstelle zwangsweise stillgelegt werden
ich würd mich erstmal besser informieren...
steuerklasse bei motorrädern geht einzig und allein nach hubraum!
somit faellt die straftat schonmal wech.
des mitm kat is ein bissl komplizierter, gruselwolf hat das ganz toll zusammen gefasst.
am besten mal die suche benutzen, und nicht direkt anderen angst einjagen
ZitatOriginal von McBen
steuerklasse bei motorrädern geht einzig und allein nach hubraum!
somit faellt die straftat schonmal wech.
Hast recht....
Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert.
ZitatOriginal von vorlautboy
Hast recht....
ich weiß
aber is ja okay, man lernt halt nicht aus
Hallo!!
Habe mir einen Grand prix evolution von GPR ohne kat geholt.
Gesetzlich darf ich ihn einbauen, hat der TÜV gesagt.
Aber er wies mich auch darauf hin ,dass ich zur AU den serien topf mit kat wieder einbauen muß, wenn die abgaswerte nicht geschafft werden.
in meinen fall darf ich ohne kat fahren muß nur die ABE dabei haben.
probleme wird mir warscheinlich nur die lautstärke machen :lachen.
Aber das ist ja ein anderes problem.
Also Abe vom topf abschreiben und einfach beim TÜV nachfragen!!
meine ER6-n ist Bj. 05/2006
Gruss Larson
der GPR soll echt gut sein aber bissl teuer
meiner war günstig.
aber auch einer der ersten und direkt aus italien...
naja das mit den lautstärken seh ich äußerst gelassen!
bei uns gibds in Kaiserslautern ein auspuffprofi der bastelt dir eine anlage zusammen die im mittleren drehzahlbereich das vorgeschriebene limit bringt und bei vollgas schöne 136db! bei den ami V8s auch mal 141db was dann aber schon irgendwie abartig ist! man muss nur den resonanzkörper richtig formen und einen fetten motor der einiges ausstößt! mein alter chevy hatte leider nur einen kleinen v6 2,8L der brachte mit seiner anlage legale 126db :super!
ich bring es mit meinem reihenzweizylinder auf 111.x dz und das reicht