ER ohne Kat.

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  • Zitat

    Original von Noxes

    wie ist das eigentlich, wenn ich einen neuen Pott drunter mache ohne Kat erfüllt sie ja nicht mehr die Euro 3 Norm.

    Ich würd sagen:

    Betriebserlaubnis erlischt

    Steuereinstufung richtet sich nach Schadstoffklasse, diese verschlechtert sich -> Steuerhinterziehung -> Straftat

    Fahrzeug kann sichergestellt werden (Kosten) und begutachtet werden (weitere Kosten)

    Kann von der Zulassungsstelle zwangsweise stillgelegt werden

  • sorry für den doppel Post, aber denke mal, des könnte viele interessieren:
    (hab des in IXIL,BOS usw. Auspuff schonma gepostet)

    Hier die Antwort von BOS:

    und die Anlage!

    Aus einem gequältem Arsch kommt nie ein fröhlicher Furz.....

    Einmal editiert, zuletzt von MarcoND (15. Februar 2008 um 16:44)

    • Offizieller Beitrag

    ich würd mich erstmal besser informieren...
    steuerklasse bei motorrädern geht einzig und allein nach hubraum!
    somit faellt die straftat schonmal wech.
    des mitm kat is ein bissl komplizierter, gruselwolf hat das ganz toll zusammen gefasst.
    am besten mal die suche benutzen, und nicht direkt anderen angst einjagen ;)

  • Zitat

    Original von McBen
    steuerklasse bei motorrädern geht einzig und allein nach hubraum!
    somit faellt die straftat schonmal wech.

    Hast recht.... :(

    Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert.

  • Hallo!!

    Habe mir einen Grand prix evolution von GPR ohne kat geholt.
    Gesetzlich darf ich ihn einbauen, hat der TÜV gesagt.
    Aber er wies mich auch darauf hin ,dass ich zur AU den serien topf mit kat wieder einbauen muß, wenn die abgaswerte nicht geschafft werden.
    in meinen fall darf ich ohne kat fahren muß nur die ABE dabei haben.
    probleme wird mir warscheinlich nur die lautstärke machen :lachen.
    Aber das ist ja ein anderes problem.
    Also Abe vom topf abschreiben und einfach beim TÜV nachfragen!!
    meine ER6-n ist Bj. 05/2006 :aetsch:

    Gruss Larson

    2 Mal editiert, zuletzt von Larson (18. Februar 2008 um 19:54)

  • naja das mit den lautstärken seh ich äußerst gelassen!
    bei uns gibds in Kaiserslautern ein auspuffprofi der bastelt dir eine anlage zusammen die im mittleren drehzahlbereich das vorgeschriebene limit bringt und bei vollgas schöne 136db! bei den ami V8s auch mal 141db was dann aber schon irgendwie abartig ist! man muss nur den resonanzkörper richtig formen und einen fetten motor der einiges ausstößt! mein alter chevy hatte leider nur einen kleinen v6 2,8L der brachte mit seiner anlage legale 126db :super!