Erste Hilfe für Motorradfahrer

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  • Im Juni 2014 habe ich mit Freunden von Bikes and Friends an einem Erste Hilfe Kurs für Motorradfahrer bei den Johannitern in Dortmund teilgenommen. Dieser Kurs war sehr interessant und sollte von jedem Motorradfahrer mal besucht werden. Aber auch Autofahrer sollten in regelmäßigen Abständen ihre Kenntnisse auffrischen um auch die Hemmschwelle zum Helfen zu verlieren. Denn man kann bei der Ersten Hilfe nichts verkehrt machen, außer nicht zu helfen.

    Zu Beginn des Kurses wurde ca. 1,5 Stunden Theorie vermittelt. Dieses war für mich, da ich ausgebildeter Ersthelfer bin und beruflich das Erste Hilfe Wissen ein mal im Jahr vermittelt bekomme, jetzt nicht neu. Da es speziell für Motorradfahrer war und sehr kurzweilig vermittelt wurde, kam keine Langeweile auf. Vermittelt wurden folgende Inhalte:

    - Vorgehensweise am Notfallort
    - Notruf
    - Helmabnahme
    - Stabile Seitenlage
    - Herz-Lungen-Wiederbelebung
    - Stillen lebensbedrohlicher Blutungen
    - Maßnahmen bei Knochenbrüchen, Stromunfällen, Vergiftungen, Verbrennungen, Herzinfarkt und Schlaganfall

    Nach der Theorie gab es einen Snack und dann ging es auf die Motorräder. Wir wurden von den Johannitern ins Dortmunder Umland geführt und fuhren in gestellte Unfallszenen hinein. Dort waren dann immer zwei Leute als aktive Helfer gefragt, die dann die Erste Hilfe durchführen mussten und die anderen als Schaulustige mit in die Erste Hilfe einbinden, also z.B. Notarzt rufen oder Unfallstelle absichern ect.

    Abfahrt bei den Johannitern:

    Verletzte Person:

    Ansprechen:

    Wundversorgung:

    Schaulustige:

    Der Fahrzeugtross:

    Ansprache:

    Helm abnehmen:

    Ansprache und Betreuung:

    Zwei Verletzte, eine bewusstlos, die andere bei Bewustsein:

    Ansprache:

    Überblick verschaffen:

    Bewusslose Person in stabile Seitenlage bringen:

    Wundversorgung bei der Person, die bei Bewusstsein ist:

    Auskühlen verhindern:

    Schwerer Unfall mit mehreren Unfallbeteiligten und Verletzten:

    Bergen untern PKW und stabile Seitenlage:

    Wundversorgung und Auskühlen verhindern:

    Eintreffen des Notarztes:

    Offene Fraktur:

    Blutige Straße:

    Anschliessendes Abschlussessen mit allen Beteiligten, "Verletzten" und Johannitern:

    Chef der Motorradstaffel:

    Gruppenfoto:

    Diese Veranstaltung war sehr interessant. Sie kostet 35 Euro und man bekommt eine Bescheinigung für die Teilnahme. Diese ist auch für den Führerschein gültig. Wenn man z.B. einen Sozius mitnimmt, der sich zum Führerschein anmelden möchte, kann er dort auf sehr interessante Weise seinen Nachweis erhalten.

    Weiteres auf der Webseite der Johanniter --> Klick

    Den Bericht gibt's auch auf meiner Webseite--> Klick

  • @Thom: Dankefür diesen Beitrag. Gerade hier in Deutschland wird Erste Hilfe-nicht nur bei Unfällen-sehr stiefmütterlich behandelt!

    Gucken Ja; Helfen Nein; ist leider sehr verbreitet.

  • Was ich in dem Bericht noch vergessen habe.
    Ist die verunfallte Person ohne Bewusstsein wird auf jeden Fall der Helm abgenommen! Ist sie bei Bewusstsein, kann der Helm aufbleiben. Es wird aber empfohlen, den Helm trotzdem abzunehmen, damit man keine wertvolle Zeit verliert, falls sie doch noch dass Bewusstsein verliert.

    • Offizieller Beitrag

    deine Bilder oben werden leider nicht angezeigt, aber sie sind ja auf deiner Seite zu sehen...

    Ich wusste gar nicht, dass es spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Motorradfahrer gibt. Weißt du zufällig ob die Johanniter diesen Kurs überall anbieten?

  • Ja, obwohl ich den richtigen Code verwende, werden die Bilder nicht angezeigt.
    In einem anderen Forum wurde schon ein Link zu der Ortsgruppe am Niederrhein gepostet. Die bieten auch so etwas an. Musst du mal googlen, ob deine Ortgruppe in der Nähe auch so etwas anbietet.

  • Moin Thom :)
    Sehr geiler Bericht ... Ziemlich realistisches Szenario was die Johanniter sich da haben einfallen lassen.
    Ich bin selber bei der Berufsfeuerwehr und hatte schon den ein oder anderen verunfallten Mopedfahrer... Leider....
    Ich bin mir sicher das wenn die Schaulustigen zu effektiven Erst-Helfern würden gäbe es oft mehr Überlebenschancen.
    Danke für den Beitrag und ich hoffe es fühlen sich einige hier von uns angesprochen und investieren 35€ sinnvoll.
    Gruß
    Jens

  • Danke für den Beitrag! Da können hoffentlich einige "richtige Motorradfahrer" künftig von profitieren ;) (das "richtig" bezieht sich auf einen anderen Thread...) ;)

    Auf der Johanniterseite kann man nach Postleitzahlen suchen, wo der Kurs angeboten wird. Leider nicht in Hamburg, aber werde mich mal nach etwas ähnlichem hier in der Region umsehen. Eine sinnvolle Vervollständigung neben Sicherheits- und Kurventraining... Jeder sollte zumindest die Grundlagen beherrschen, um im Notfall helfen zu können. Habe selber schon Unfälle gesehen, wo die Leute nur dumm rumstanden und teilweise sogar mit dem Handy gefilmt haben. Da kann man echt nur fragen, ob die vom Krankenwagen nicht gleich auch mitgenommen werden wollen, wenn sie nicht sofort ihr Smartphone wegstecken... So ne Auffrischung hatte ich "eigentlich" auch mal auf dem Zettel, aber ehrlich gesagt ziemlich weit hinten. Dein Beitrag hat den Gedanken wieder nach vorne geholt. Ziel erreicht :daumenhoch:

    Einmal editiert, zuletzt von RegenwegmachER (5. August 2014 um 12:51)

  • Ich selbst würde jederzeit helfen, denn wenn ich nicht bereit bin zu helfen, warum sollten andere bereit sein mir zu helfen.

    Viele haben Angst erste Hilfe zu leisten, weil Sie
    - Angst haben etwas falsch zu machen
    - befürchten im Schadensfall belangt zu werden, nach dem Motto "hättest Du nicht, dann..."
    - befürchten sich mit Krankheiten wie AIDS anzustecken.

    Das ist zumindest mein Eindruck. In den Erste Hilfe Kursen wird zwar immer lax behauptet, dass man nicht belangt wird, wenn man aber nachbohrt, dann heißt es, dass man nur in Ausnahmefällen belangt werden kann. Liest man den Artikel bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtlich…i_Hilfeleistung wird die Rechtssicherheit nicht besser. Ich schätze mal deshalb fahren viele an einer Unfallstelle erst mal vorbei, weil man dann einfach behaupten kann, man hat es nicht gesehen.

    Ein Gerichtsurteil, wo ein Ersthelfer auf Schadensersatz oder ggf. strafrechtlich belangt wurde habe ich nicht zur Hand und auch nicht mal eben per Google finden können. Ich nehme also an, dass sowas SEHR selten vorkommt. Andernfalls würde niemand mehr helfen.

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  • Das stimmt wohl. Aber ich würde in so nem Fall ehrlich gesagt auf die Rechtsprechung schei.... und mich lieber weiterhin im Spiegel angucken können.
    Ähnliche Probleme gibt es auch bei Rangeleien...man hilft und hat später selbst ne Anzeige an der Backe. C'est la vie...

  • StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Gemäss dem deutschen Strafgesetzbuch hat also jeder mündiger Mensch in Deutschland die Pflicht, Hilfe zu leisten. Welche Hilfe man z.B. bei einem Verkehrsunfall leisten kann, lernt man in Nothelfer- oder Erste Hilfe Kursen, die von verschiedenen Anbietern in ganz Europa angeboten werden. Damit das Wissen aus diesen Grundkursen nicht verloren geht ist regelmässiges Auffrischen notwendig und Weiterbildungen (z.B. Herz Lungen Wiederbelebung) sehr hilfreich.


    Ein Gerichtsurteil, wo ein Ersthelfer auf Schadensersatz oder ggf. strafrechtlich belangt wurde habe ich nicht zur Hand und auch nicht mal eben per Google finden können.

    Es werden nur Menschen strafrechtlich belangt, die auch gegen das Gesetz verstossen haben!

    So paradox es auch erscheint, wenn medizinisches Personal den Patienten verletzen, z.B. mit einer Spritzennadel stechen, ist das nach deutschem Gesetzt strafbar -> Körperverletzung! Wurde deshalb auch schon 17 mal angezeigt, aber noch nie gebüsst oder verurteilt, da ich dabei nie gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen habe und damit kein Gesetz übertreten habe.

    Wenn jemand die Massnahmen auf der Unfallstelle anwendet, die er in einem Erste Hilfe Kurs erlernt hat, kann er von der deutschen Justiz dafür nicht gebüsst oder verurteilt werden. :!:

    Damit in der Aufregung eine schnelle Hilfeleistung erfolgen kann, hier zwei Spickzettel (Checklisten), die ausgedruckt und einlaminiert immer deibei sind:

    Unfall was tun!

    Bei einem Notfall das :!:Ampel Schema zuerst komplett Durchlesen :!: und nicht einfach überfliegen, danach :!:von oben nach unten abarbeiten :!: , wie eine Checkliste!


    die Notfall -Alarmierung

    damit man vor dem Absetzen des Notrufes, auf die Fragen des Mitarbeiters in der Notrufzentrale vorbereitet ist, sollten die :!:Antworten auf die Fragen :!: der Checkliste resp. Disponenten am Telefon, bekannt sein. Der Notrufzentrale :!:keine eigenen Geschichten erzählen :!: , sondern nur :!: die gestellten Fragen kurz und bündig beantworten :!: denn jede Sekunde zählt!


    ...man hilft und hat später selbst ne Anzeige an der Backe. C'est la vie...

    Verstösse gegen das Gesetz sind keine Hilfe :!: sondern eine "Straftat" :aetsch:

    Nur Hilfe leisten, die man gelernt hat und korrekt anwenden kann :daumenhoch: dafür muss man gegen kein einziges Gesetz verstossen! Denn wie heisst ein alter Grundsatz; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (5. August 2014 um 16:55)

  • Verstösse gegen das Gesetz sind keine Hilfe :!: sondern eine "Straftat" :aetsch:

    Erstmal ein Danke für die Checklisten! Mein Satz (Du hast beim Zitat die "Rangeleien" vergessen...) bezog sich auch allgemein auf Rechtsprechung/andere Umstände und nicht auf Unfallsituationen (insofern war er auch eher fehl am Platz)... will damit sagen, dass man immer helfen sollte und manche Gesetze/Rechtsprechung durchaus unsinnig sind. Wenn ich beispielsweise Fischer bin, ein paar hundert Meter vor mir Menschen ertrinken und mir die Polizei verbietet rauszufahren, um zu helfen...dann begehe ich lieber eine Straftat statt zuzusehen!

    Finde den Thread echt sinnvoll und wichtig - also lieber schnell zurück zum eigentlichen Thema!

    Für Hamburg und Schleswig-Holstein habe ich solche Kurse für Motorradfahrer beim Arbeiter-Samariter-Bund gefunden.
    Hier die Kontaktdaten vom Mororradhilfsdienst: Arbeiter Samariter Bund,

    An der Bahn 20, 25336 Elmshorn, Telefon: 04121 - 40 94 16.

  • (Du hast beim Zitat die "Rangeleien" vergessen...)

    Tut nichts zur Sache, denn sonst müssten wir mal über den rechtfertigender Notstand disqutieren. Aber es gibt kein Gesetzt, das von einem Mitmenschen verlangt, sich in eine Rangelei einzumischen. Will man etwas gutes tun, verständigt man aus sicherer Distanz die Rettungskräfte z.B. die Polizei und hat damit der Person in Not sehr viel mehr geholfen.

    Die Erste Hilfe Massnahmen aus den EH Kursen sind nicht geeignet, gegen geltendes deutsches Recht zu verstossen, davon sind sie viel zu weit entfernt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    2 Mal editiert, zuletzt von Tramper (5. August 2014 um 22:17)