10.000€ Strafe für Action Cam in Österreich

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  • oO

    War da nicht in Deutschland was mit "Foto und Film des öffentlichen Raumes legal, wenn nicht explizit nur eine Person abgelichtet werden soll" ?
    Ala ich mach ein Foto vom Stadtpark, da kann mir ja auch keiner was, so meine bisherige Meinung, wenn ich nicht extra jemanden versuche in die Linse zu bekommen...

    Zieht das dort überall nicht?!


    Da bin ich ja dann mal auf die nächste Ausgabe gespannt....

    morgens die Ersten - abends die Letzten - nachts die Einzigen
    - semper communis -

    27. DEU EInsKtgt ISAF
    Afghanistan 2012

  • Ungern gebe ich euch "Piefke" :) Recht nur in dem Fall kann ich nur 100% zustimmen - leider ;)

  • Alles Quatsch man darf ne Action Cam haben nur nicht im dauerbetrieb zb 3 Stunden durchgehend .
    @Thom das gleiche gilt für Euch auch ,Ihr tickt auch nicht richtig ....... rofl

    MFG

  • Hallo Gevner,

    daraus kann ich nicht raushören, dass es ab, oder bis zu einer gewissen Filmzeit erlaubt ist!

    Man kann es wie folgt interpretieren: Wenn ich meine Cam anschalte und muss an einer Roten Ampel anhalten (von mir aus nach den ersten 100m), filme ich automatisch, die Fußgänger, die mir quer über die Straße laufen. Nimmt meine Cam die Videos "scharf genug" auf und ich kann die Fußgänger erkennen, muss ich eine Strafe bezahlen.

    Also bedeutet dass, wenn ich die Cam am Helm befestige: Beim Anhalten, oder langsamen fahren, immer nach unten schauen, damit ich keine Menschen filme, oder eine Cam kaufen, die so schlechte Bildqualität hat, das man niemanden erkennt :abfeiern

    LG Mike

  • Hier noch was von katastrofuli aus dem Aprilia Forum

    Relativierung
    Dieser Artikel scheint das ganze etwas zu relativieren. Es wird hier gesagt, dass sich das Verbot auf die permanente Überwachung (Dashcams) beschränkt. Videos zu persönlichen Zwecken, wie bei Helmkameras oder anderen Touriaufnahmen seien davon nicht betroffen.
    http://diepresse.com/home/panorama/…t-sich-strafbar

    Klingt für mich alles sehr schwammig.

    und eher Off Topic
    Es gibt im Netz bereits wilde Spekulationen für die wahren Gründe für das Kameraverbot.
    Hier geht es zwar um eine Wildkamera, doch lustig ist es allemal.

    http://www.kleinezeitung.at/kaernten/spitt…tuendchen.story

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • Im Amiland ist es mittlerweile so, dass fast jeder vorne u. viele auch hinten so eine Dashcam mitlaufen lässt, damit man abgesichert ist, wenn beim Unfall die Gegenseite, in der zufällig noch zwei Zeugen saßen, irgendwas behauptet. :ditsch

    Wer sich dann zusätzlich noch einen GPS-Logger einbauen lässt, kriegt die Versicherung günstiger u. die NSA-Rechenzentren freuen sich... :egal

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • Ich habe jetzt direkt beim ADAC mal den genauen Sachverhalt angefragt. Mal schauen was die mir antworten.
    Ich poste dann die Aussage vom ADAC.

    gruß
    Thempor

    ---- fährste quer siehste mehr ---- :0plan

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch alles total undurchsichtig und schwammig geschrieben.
    "Eingirff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht" - Was soll'n der Scheiß?
    Dann darf ich ja am Strand auch keine Webcam mehr benutzen um meine Kinder oder den Hund zu filmen. Es könnte ja sein, dass ich eine andere Person aufnehme, die sich dann in ihrer Selbsbestimmung gestört fühlt

    So viel Mist muss man sich erstmal ausdenken. Haben die Leute keine anderen Probleme zu lösen oder muss gerade wieder mal von was Wichtigeren abgelenkt weden? Wäre nicht das erste mal... :whistling:

    LG, Jan

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen... :toeff

  • So ich habe was vom Adac bekommen. Direkt aus der Rechtsabteilung.


    REGIONALCLUB Nr. 17/2014 30.04.2014 MH

    Verwendung von Dashcams im europäischen Ausland
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen hin zu immer kleineren und besse- ren Kameras sowie der zunehmenden Berichterstattung in den Medien, stellt sich für viele ADAC Mitglieder auch bei Auslandsfahrten immer häufiger die Frage, ob die Verwendung einer sogenannten Dashcam, also Minikamera, zur Videoaufzeichnung während der Fahrt zulässig ist.
    In der Regel versprechen sich die Nutzer hiervon eine Verbesserung der Beweissitu- ation bei Verkehrsunfällen oder die Möglichkeit, ein Fehlverhalten anderer Verkehrs- teilnehmer, wie beispielsweise von Dränglern, zu belegen.
    Ergänzend wird auf die Regionalclub-Mitteilung Nr. 16/2013 hingewiesen, in welcher die rechtliche Situation in Deutschland dargestellt ist.
    Eine Umfrage bei den Partnerclubs des ADAC im europäischen Ausland hat erge- ben, dass in den meisten Ländern bislang keine konkreten gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Dashcams vorhanden sind.
    Inwieweit zudem die entsprechenden Aufnahmen als Beweismittel in einem Prozess eingeführt werden können, hängt maßgeblich von der richterlichen Beweiswürdigung ab und kann daher im Einzelfall unterschiedlich sein.
    In den folgenden Ländern ist die Verwendung von Dashcams derzeit laut Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch:
    Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Frankreich (solange keine Sichtbehinderung gegeben ist), Serbien, Spanien.

    In folgenden Ländern wird von der Verwendung einer Dashcam abgeraten, da dort erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen:
    Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.


    In Österreich unterliegen permanente Videoaufzeichnungen im öffentlichen Bereich der Genehmigungspflicht durch die Datenschutzkommission. Das Aufzeichnen ohne Genehmigung wird mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro geahndet. Darüber hinaus kommen derartige Videoaufzeichnungen nicht als Beweismittel für polizeiliche Anzeigen in Betracht, da zur Erfassung dieser Daten ausschließlich Straßenaufsichtsorgane (z. B. die Polizei) berechtigt sind.
    Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind je- derzeit kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich. Die Juristische Zentrale wird hierüber zu gegebener Zeit informieren.

    gruß
    Thempor

    ---- fährste quer siehste mehr ---- :0plan

  • Hi, so nochmal was von mir. War jetzt 10 Tage in Österreich. Dort haben doch 2 von der Rennleitung die Rundenzeit gemessen und da musste ich doch gleich mal fragen.

    Also die Aussage von denen war etwas wackelig. Aber demnach geht das Filmen, nur man müsste für Datenschutzzwecke sofort nach auswerten des Materials alle Nummernschilder unkenntlich machen. Sogar für den Privaten gebrauch :!:

    Aussage zur Kamera wenn Sie dran ist, juckt uns nicht.

    gruß
    Thempor

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