habe mich schon als Newbie vorgestellt, heute wurde mir das Schmuckstück vom Händler des Vertrauens geliefert, bin eine entzückte Jungfernfahrt gefahren und stelle jetzt bei Studium der Fahrzeugpapiere, das nicht die gewünschte 53kw-Version, sondern eine gedrosselte 25kw-Version geliefert
Bin jetzt irritiert, wie ich damit umgehen soll. mail habe ich schon an den Händler geschrieben.
hmmm, was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt tun
ausgelieferte ER-6n ist gedrosselt
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beuys64 -
12. März 2014 um 15:32 -
Erledigt
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Soll dein Händler halt die drossel entfernen.
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Naja, im Fahrzeugschein muss unter den Bemerkungen ebenfalls die Drossel eingetragen sein.
Ich würde schauen ob die Drossel eingebaut ist.
1. Ist das ein Stecker mit einem Widerstand hinten im Heck unter der Soziussitzbank, da wird normalerweise das Diagnosekabel angeschlossen.
2. Würdest du es am Gasgriffanschlag merken, der Griff lässt sich also nur 1/3 des normalen Gaszugweges drehen.
Hierfür verantwortlich ist eine kleine Schraube, die rechts unterm Tank am Übergang zu den Drosselklappen sitzt und den Gaszug dann ab einer
bestimmten Stellung blockiert.Falls diese zwei Drosselteile und der Abschnitt im Fahrzeugschein unter Bemerkungen nicht vorhanden sind, ist den Leuten beim Amt, die deinen Fahrzeugschein gedruckt haben, ein Fehler unterlaufen.
In diesem Falle einfach zur Zulassungsstelle latschen und den Fehler mit einem neugedrucktem Fahrzeugschein korrigieren lassen.
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Gleich beim Händler anrufen und einen Termin ausmachen wann er das ändert. Wenn du keine 25KW Version gekauft hast, dann hast du nicht das richtige Produkt bekommen. Kann man fast vergleichen mit einer falschen Lieferung.
Stichwort dazu: Differenz in vereinbarter Beschaffenheit. Also nochmal Kaufvertrag genau lesen.
Sprich auch gleich das Thema an:
Kostenübernahme von Papiere ändern bei Zulassungsstelle / TÜV usw.
Eventuelle Fahrtkosten wenn der Händler sehr weit weg sein sollte.
Wer die Entfernung der Drossel vornimmt? Vielleicht kann es ja ein Motorradhändler um die Ecke machen + Umtragen. -
ja, im Fahrzeugschein ist ein Drosselung vermerkt,
aber ich befürchte, der Händler wird nicht sehr kooperativ sein, weil der Verkäufer "ja ganz nett" aber Im verlauf des Verkaufsgesprächs einige Dinge offen geblieben sind, außerdem wollte er ungern meine alte Maschine ankaufen,
tja, ich hatte so mein Beuteblick und hab nicht konsequent abgedankt, wird wohl ein juristisches Dingist denn die Rücknahme der Drosselung jederzeit möglich (sry, ich bin Technik-Goofy) und was würde ich bei einem Werkstatt-Und TÜV-Besuch wohl (für den Fall, das der Händler irgendein juristischen Winkelzug parat hat und nichts machen will) an Kohle einplanen müssen
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puuh ausbauen kannste selber machen (ist nix dabei) TÜV und Zulassungsstelle weiß ich nicht mehr genau ....
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40...50€
Gesendet mit iEtwas
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Markus
10. September 2018 um 23:15 Hat das Thema aus dem Forum Kawasaki ER-6n / Z650 nach Kawasaki ER-6n / Z650 - allgemeine Themen verschoben.