Gebrauchtmotorrad, Zulassung, TÜV

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  • Hallo miteinander,
    ich würde gerne zum 01.03 mein erstes Motorrad zulassen, allerdings ist es das erst mal, dass ich sowas mache und bräuchte deswegen noch ein bischen Hilfe. Die Maschine steht momentan noch eingemottet beim Händler, weil er dann noch den TÜV übernimmt. Wie genau läuft das jetzt ab? Als ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, hat er mir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vom vorherigen Besitzer mitgegeben. Das Motorrad ist abgemeldet und hat keinen TÜV mehr. Wenn ich es also anmelden will, wollen die doch sicher eine Art Bescheinigung, dass das Fahrzeug TÜV hat, oder? Gleichzeitig braucht aber der Händler den Fahrzeugschein, um den TÜV machen zu lassen, den er allerdings nicht hat. Das ganze verwirrt mich jetzt ziemlich, weil es sich immer wieder im Kreis dreht.  ?(
    Wie gehe ich also jetzt vor, was mache ich in welcher Reihenfolge, was bekomme ich von wem, wer braucht was von mir usw...

    ps: dass ich für die Zulassung noch eine Nummer von der Versicherung brauche ist mir klar.

  • Ich würde dem Händler die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) geben, damit er den TÜV übernehmen kann. Willst du das Motorrad mit Saisonkennzeichen zulassen (ab März ? ), dann sollte dein Händler den TÜV erst im März machen. Dann holst du dir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zusammen mit dem Prüfbericht des TÜVs vom Händler und meldest die Maschine beim Straßenverkehrsamt an. Mit deiner neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (wo jetzt dein Name drin steht ;) ) und dem Nummernschild, dass du dann dort anfertigen lassen kannst (und den Plaketten, die dann auch beim Strassenverkehrsamt aufgeklebt werden), geht's dann zu deinem Händler, Nummernschild anbauen und losfahren.

  • Reicht dem TÜV denn der alte Fahrzeugschein, also der wo noch die Daten des alten Besitzers drinstehen? Und was zeige ich dann bei der Zulassungsstelle vor, nur den Fahrzeugschein, oder den Prüfbericht, oder beides? Und welche Auswirkungen hat es, wenn ich den TÜV nicht im März machen lasse, sondern schon früher, wenn ich ein Saisonkennzeichen nehme? Ich muss den TÜV ja in 2 Jahren nicht auf den Tag genau machen lassen, oder?

  • Ohne gültige Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    1. Das Fahrzeug ist noch zugelassen. Dann fährst du ganz normal zur Hauptuntersuchung.

    2. Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet:

    a) deine Versicherung erlaubt keine Fahrten mit ungestempelten kennzeichen dann musst du Dir bei der Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen holen dafür brauchst du a) Deckungskarte oder einen 7-stelligen eVB-Code für Kurzzeitkennzeichen und deinen Personalausweis oder Reisepas (eventuell mit Meldebestätigung)

    b) deine Versicherung erlaubt Fahrten mit ungestempelten kennzeichen:

    Du gehst zur Zulassungsstelle mit dem

    Kfz-Brief Kfz-Schein Deckungskarte oder 7-stelligen evB Code (gibts bei der Versicherung) Personalausweis oder Reisepaß (eventuell mit Meldebestätigung) eventuell Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (da musst du bei der Zulassungsstelle nachfragen)

    Wenn das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk oder angrenzend steht, wird die Zulassungsstelle dir für einen Tag (in der rEgel) eine Bescheinigun geben, dass du das Fahrzeug zur Hauptunterschung bringen kannst.

    Anschliessend musst du mit dem HU-Bericht nochmal zur Zulassungsstelle, wo dann das Fahrzeug "endgültig" angemeldet.

    Einmal editiert, zuletzt von Marco85 (24. Februar 2014 um 18:34)

  • Jan hat eigentlich alles gesagt.

    Der Händler macht TÜV. Diese Bescheinigung bom TÜV brauchst Du!

    Dann gehst Du mit

    Fahrzeugpapieren Teil 1 & 2
    TÜV Bescheinigung
    EVB-Nummer
    Personalausweis
    Geld

    zur Zulassungsstelle.

    Da legst Du alles auf den Tisch, suchst dir ein Kennzeichen raus.
    Gehst Kennzeichen holen (meistens in nem Shop neben der Zulassungsstelle).
    Mit den Kennzeichen gehst Du wieder zur Zulassungsstelle, bezahlst alles, bekommst deine Zulassungsaufkleber auf das Kennzeichen
    und bekommst den Fahrzeugbrief und einen neuen, auf dich ausgestellten Fahrzeugschein mit.

    Den Brief legst Du zuhause in deine Kommode und den Schein steckst dir in ein Mäppchen und nimmst immer mit wenn du fährst.

    Kennzeichen ans Moped gebastelt und los.


    Das is kein Hexenwerk!

    Wichtig ist nur dass Du oben beschriebenes mit zur Zulassungsstelle nimmst!


    Gruß Flo

  • Hier wird oft der Versicherungsnachweis vergessen!

    TÜF machen lassen, dann mit Fahrzeugpapieren und Perso zur Versicherung deiner Wahl gehen und die Maschine versichern lassen.

    Abschliessend zur Zulassungsstelle in deinem/deiner Landkreis/kreisfreien Stadt mit TÜF Bericht, Führerschein, Perso(mit aktuellem Wohnort), Versicherungsnachweis und Fahrzeugpapieren latschen und sich für die Steuern anmelden, und nach Aufforderung ein Kennzeichen bedrucken lassen, auf das dann 2 Aufkleber kommen. ;) :daumenhoch:

  • Oder sich vorab ein Kennzeichen reservieren lassen und das Kennzeichen online bestellen. Ist erheblich günstiger, als vor Ort.

  • Das wichtigste (was ich auf Anhieb auch nicht parat hatte): Beim Händler interessieren die Papiere nicht' wenn der Mensch vom TÜV kommt. Wichtig ist dessen Bescheinigung. Danach läuft alles, wie schon beschrieben.

    Gruß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

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  • wow, vielen dank für die ganzen Antworten. Habt mir sehr weitergeholfen
    Jetzt aber nochmal zum TÜV. Macht es einen großen Unterschied, ob ich den TÜV jetzt noch im Februar machen lasse, oder doch erst im März? Ich muss ihn doch in 2 Jahren nicht wieder im genau gleichen Monat machen lassen, da hab ich doch bestimmt Spielraum, oder?

  • Ein oder zwei monate hat man raum, musste im oktober, war aber erst im november hin, habe auch ab 11 dann tüv bekommen, also schön nen monat gespart

  • Inzwischen spielt es fast keine Rolle mehr, wann Du es machst. Die „Rückdatierung“ wurde wieder abgeschafft – so bald der „alte“ TÜV vor weniger als sieben Jahren abgelaufen ist, geht es ohne Stress. Steht die Kiste länger als sieben Jahre ohne TÜV, brauchst Du eine Sonderabnahme. Zu beachten ist jedoch, dass der TÜV etwa 20%teurer wird, wenn später als nach zwei Monaten ab dem Ablauf des alten TÜVs vorgestellt wird.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe meinen letzten Termin um vier Monate überzogen und ihn somit vom Dezember in den März verlegt. Hat dann einen ganz Betrag mehr gekostet, müsste aber deutlich weniger als 20 % gewesen sein (weiß ich aber nicht mehr so genau)

    Steht die Kiste länger als sieben Jahre ohne TÜV, brauchst Du eine Sonderabnahme..


    ab dem siebten Monat ist doch aber auch schon eine erweiterte Prüfung nötig, oder habe ich das nicht mehr richtig in Erinnerung?

  • Vlt. hat auch irgend jemand in 'nem Forum Monate statt Jahre getippt und dann ist es so hängen geblieben.

    Ich sehe kein Problem in der Lagerung, was sind denn Deine bedenken?

    und: das mit der "normalen" HU ist nicht ganz wahr, bereits nach 2 Monaten ab dem Ablauf der alten HU wird eine "erweiterte" HU benötigt (was auch immer das bedeutet).