Moin.
Kann mir Jemand sagen, wie ich den Abstand der Blinker zueinander aufzufassen habe ?
Es gilt ja nach Eu-Recht 18cm und nach StVO 24cm Blinker-Abstand. Was gilt denn nun und
wie habe ich das eigentlich zu messen? Von Außenkante Blinker zu Außenkante Blinker,
oder von Anfang Blinker zu Anfang Blinker bzw. dem eigentlichen Leuchtmittel (der LED) ?
Hintergrund ist, dass ich wegen demnächst montierten Seitenkoffern an der Verse
die Blinker ins Blickfeld bringen muss/möchte. Diese Blechwinkellösung möchte ich
absolut nicht verwenden und daher die Blinker (HighSider Pen-Head LED) rechts und
links an das Gehäuse der original Nummernschildbeleuchtung anbringen. Ja ich weiß,
das Teil ist potthässlich, steht aber weit genug nach hinten raus. Optik ist mir fast egal.
Vielen Dank für Info, Tipps und Auskunft !
Gruß aus dem Harz
§ Abstand der Blinker zueinander... ?
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Ich habe die Blinker an der normalen stelle gelassen, warum ?
Stell dich mal hinter Dein Motorrad wenn die Koffer montiert sind und mach die Blinker an.
Jetzt stell Dir vor Du sitzt in einem Auto welches von hinten ankommt um dich zu überholen.
Bis ca 2 Meter hinter Dir kann man die Blinker trotz Koffer erkennen, wenn es weniger wie zwei Meter werden nützt Dir der Blinker eh nicht s mehr, dann krachts. -
Habe auch die Blinker ohne Verlängerung an den originalen Blinker Halterungen am Kennzeichen montiert.
Noch dazu mit kurzem Romtech Heck...
Fahre mit Givi V35 Koffern (baugleich mit den originalen von Kawasaki) und sehe es wie Detlef,
dass man es von hinten genau so sieht. Bei Sonneneinstrahlung vielleicht noch besser, da die Blinker
gut geschützt vor der Sonneneinstrahlung integriert sind.Mfg Stivi
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Ist dein Fahrzeug nach EU Recht zugelassen, gilt auch dieses.
Du misst von Innenkante Leuchtfläche zu Innenkante Leuchtfläche. -
Hmm... Ihr habt ja schon Recht, irgendwie.
Habe die Boxen noch nicht erhalten. Wenn die hier sind, baue ich
auch erst den Träger aus Edelstahl nach Bauart "Bernd Tesch".
Maßanfertigung ohne auch nur ein cm in der Breite zu verschenken.
Abzusehen ist halt, dass dabei die Blinker seitlich sehr verdeckt werden.
Wenn der Abstand zwischen den Blinkerflächen gemessen wird,
dann sind die eh jetzt schon nicht regelkonform, weil keine 18cm.
Ansich wäre mir das ja egal, aber ich plane im Sommer rund um
und quer durch die Alpen zu fahren. Da hab ich kein Bock auf
Diskussionen mit der jeweils örtlichen Rennleitung. Meine bisherigen
selbstgebauten und sehr stabilen Gepäckträger aus Edelstahl
locken so schon ständig die Staatsmacht an... Und ich möchte
einfach beim Blinken auch gesehen werden. Habe da (noch) Bedenken.
Dann warte ich halt erstmal auf die Boxen und den Träger. Wenn's
mir dann nicht passt, weiß ich ja jetzt wie ich zu messen habe und
welche Blinkerverbreiterungen ich bei Detlef bestellen muss.
Die Boxen sind übringens aus Alu, eckig, mit Zusatzhaltern vorn
und hinten für Kleinkram, recht groß und nach hinten lang.
Vielen Dank für die Anregungen und Info!
Gruß aus dem Harz -
Ich habe zum Beispiel an meinen Koffern Blinker dran. Werden mit je einem Kabel unter der Sitzbank eingesteckt, fertig....
Weil ich früher auch immer auf Nummer sicher gehen wollte. -
catweazel
Wenn dein Kennzeichen die Blinker nicht verdeckt, hast du doch den richtigen Abstand. -
Hab eben noch mal nachgemessen. 18,5 cm Abstand zwischen den Blinkerflächen.
Passt haargenau ! Dann bin ich ja erstmal beruhigt...
Ich danke Euch allen für die rege Beteiligung !
Detlef, auf die Idee mit den Zusatzblinkern komm ich noch drauf zurück.
Check > Öl ok, Luftdruck ok, Kettenöler ok, neue Sitzbank ok ...
6°C, Sonnenschein ... Jetzt geht's ab in den Harz !
YeeHaw ! -
- Offizieller Beitrag
nur so als Hinweis: Leuchten (egal welche) müssen bei uns fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Darum sind Leuchten in abnehmbaren Koffern bei uns unzulässig.
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nur so als Hinweis: Leuchten (egal welche) müssen bei uns fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Darum sind Leuchten in abnehmbaren Koffern bei uns unzulässig.
Wenn ich einen Fahrradtransporthalter hinten auf die Kupplung stelle oder an die Heckklappe schraube muss der auch eine zusätzliche Beleuchtung haben sofern die Originalbeleuchtung abgedeckt wird. Die Koffer sind ja genau so fest verbunden wie diese Halterung. -
- Offizieller Beitrag
die Fahrradtransporthalter werden auf die Anhängerkupplung gesteckt und werden daher wie ein Anhänger behandelt. Die Halter, die nur an der Heckklappe befestigt werden, haben keine eigene Beleuchtung.
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YeeHaw ! 250km bei bestem Wetter. Freude herrscht !
Wenn ich mit zusätzlichen Binkern an den Koffern besser
wahrgenommen werde, ist mir die Zulässigkeit erst mal
egal. Habe mal einen mit Warnweste getroffen. Der hat
im dunklen geleuchtet wie 'n Weihnachtsbaum... Der hat
sich vorm im Cockpit und hinten am Gepäckträger jeweils
eine Infrarot-LED o.ä. (Schwarzlicht?) eingebaut. Bestimmt
auch nicht unbedingt zulässig, aber echt hocheffektiv.
Den hat wirklich jeder schon von weitem leuchten sehen.
Der Zweck heiligt die Mittel ! -
- Offizieller Beitrag
ich fahr ja auch mit Xenon weils einfach besser ist, obwohl nicht zulässig. Und durch die HU bin ich bis jetzt auch immer damit gekommen. Aber wenn du halt mal an einen gerätst der sich auskennt und es genau nimmt, zählen nur noch die Paragraphen...