Was ist weniger ILLEGAL?

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  • Hallo, :P

    Meine Frage wird sich auf die uns allbekannte Sünde 'am Stau vorbeifahren' beziehen. :toeff  :toeff  :toeff

    Wie manche vielleicht wissen ist die A52 derzeitig gesperrt, sodass der gesamte Verkehr auf die A40 ausweichen muss. :donner
    Dadurch entsteht logischer Weise zum Berufsverkehr ein unglaublicher Stau Tag ein, Tag aus.

    Auch auf der B1, die mich zur Schule führt, stauen sich jeden morgen und Nachmittag die Autos. :angry1


    Jetzt verleitet uns Motorradfahrern natürlich der Genuss einfach dran vorbei zu schleichen.  :sfinger


    Meine Frage deshalb: Wie ist die Gesetzeslage bzw. die Strafe für die beiden Möglichkeiten, die sich mir ergeben:

    a) links überholen und am Stau vorbei und bei Bedarf wieder einordnen (durchgezogene Linie wird nicht überfahren!)

    b) rechts auf dem Fahhradweg am Stau vorbei (es handelt sich um keinen Weg auf dem Bordstein, sondern um einen auf der Straße sich befindener Streifen für Fahrräder)

    PS: Ich spreche vom sicheren vorbeifahren an den Autos mit dem bestmöglichen Abstand. NICHT RASEN!  8)


    Vielen lieben Dank ;) ich freue mich auf eure Antworten  :aetsch:  :yippiii

    :sman Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller! :sman

  • Ich würd die "Links vorbei" Variante beforzugen. Auf dem Fahradweg sind die Strafen sicher, wenn du "normal überholst" wird meist ein Auge zugedrückt (hab da jedenfals noch nie Probleme bekommen, auch wenn die Cops selbst im stau standen :D)

  • Es ist zwar paradox, aber es ist auf der AB von der Strafe her günstiger auf dem Standstreifen vorbeizufahren :D
    Wobei die Frage dahingestellt bleibt was eher von der Polizei geahndet wird. Ich denke langsames Durchschlängeln wird einem nicht sehr übel genommen.

    Auf der Bundesstraße weiß ich nicht wie es gesetzlich geregelt ist. Auf dem Fahrradweg vorbeifahren würde ich als rechts überholen/vorbeifahren einordnen, da der Fahrradweg nicht explizit nur von Farrädern befahren werden darf. Aber grundsätzlich würde ich eher links vorbei.

    Egal wie, hauptsache vorsichtig und vorausschauend überholen, da sehr schnell Unfälle passieren können.

  • Am besten fährst Du mit Blaulicht - kostet nur 20€ und keine Punkte:

    Ps. Nicht ganz ernst gemeint... :aetsch:

  • Zitat


    If you don't already know, this guy was later killed doing the same stunt a few months ago and killed 3 children in the accident. The children were crossing the street on their way to school and he took them all out.

    Vollidiot!!! :thumbdown:
    Übrigens Weitwinkel, da wirkt alles eine Stufe extremer.

    Einmal editiert, zuletzt von SecretAgent007 (10. September 2013 um 22:30)

  • Standstreifen ist immer eine schlechte Wahl. IMMER!!! Erstens super gefährlich, zweitens sehr teuer.
    Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. 75,00 € 2 Pkt. (A-Verstoß)

    Radweg:
    Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 10,00 € -> Vorsatz (normal 5,00 €)
    Es sei denn man sieht diesen als Seitenstreifen, dann 20,00 € -> Vorsatz (normal 10,00 €)
    Manchmal sind das aber nur Straßenmarkierungen ohne Zeichen 237 (Radweg), dann isses nichts.

    Autobahn links/rechts überholen:

    Zitat

    § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

    (1)Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

    (2)Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

    (2a)Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

    Zitat

    Abs. 2 – Fahrzeugschlangen – Damit ist gestauter (stehender oder zähfließender) Verkehr gemeint mit einer Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h (B) zu Abs. 2a). Die Vorschrift ist anwendbar, wenn sich auf allen Fahrstreifen einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben. Dann darf rechts schneller als links gefahren, also rechts überholt werden. Wenn die Geschwindigkeit der rechten Fahrzeugreihe aber größer als 60 km/h ist, handelt es sich um einen Fall des Abs. 2a, weil die rechte Fahrzeugreihe dann im Sinne der Vorschrift keine Fahrzeugschlange mehr ist. Die durch § 1 Abs. 2 gebotene Sorgfalt gebietet es, beim Rechtsüberholen die Geschwindigkeitsdifferenz zu der links befindlichen Fahrzeugschlange gering zu halten (höchstens 20 km/h). Kein zulässiges Rechtsüberholen (auch bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen), sondern ein Verstoß nach § 5 Abs. 1 liegt vor, wenn ein Kraftfahrer aus der linken Fahrzeugschlange nach rechts ausschert, um einige Fahrzeuge zu überholen und sich danach alsbald wieder links einzureihen (Kolonnenspringen) (BayObLG in NJW 78, 2305); Sinn der Vorschrift ist es nicht, Einzelnen die Möglichkeit zu geben, auf Kosten der anderen schneller voranzukommen, sondern bei hoher Verkehrsdichte die volle Auslastung der Autobahn zu fördern.

    Abs. 2a – Die Vorschrift betrifft den Fall, in dem sich auf einer Richtungsfahrbahn links eine Fahrzeugschlange (s. o.) gebildet hat, während der Verkehr rechts Lücken aufweist. Dann darf rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (Differenz höchstens 20 km/h) Anschluss gesucht und dabei rechts überholt werden. Da das nur gegenüber einer Fahrzeugschlange erlaubt ist, darf links nicht schneller als 60  km/h gefahren werden, sonst handelt es sich um eine Fahrzeugreihe in dichtem Verkehr, die nicht rechts überholt werden darf. Bei Einhaltung der erlaubten Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h kann also die Geschwindigkeit des Aufschließenden bei erlaubtem Rechtsüberholen 80 km/h nicht überschreiten (B).

    Wenn du noch die Überschrift ändern kannst in soetwas wie: Überholen auf der BAB rechts, oder im Stau
    Dann können andere, die sich dafür interessieren, leichter etwas über die Suche finden.
    Fazit ist, man darf die "Rettungsgasse" nutzen, solange man dabei nicht ständig die Fahrstreifenmarkierung überfährt. Ist also genug platz, darfst du vorbeifahren. Stehende Fahrzeuge überholt man im übrigen nicht, man fährt an diesen vorbei. Es besteht rechtlich gesehen ein großer Unterschied zwischen VORBEIFAHREN und ÜBERHOLEN. Vorbeifahren ist dabei das passieren von verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugen. Denke es sollte klar werden was erlaubt ist und was nicht. Ansonsten lasse ich mich gerne weiter dazu aus :D

  • in meinem Bekanntenkreis gab es hier in NRW dieses Jahr 2x Ärger bei so Aktionen:
    -Kandidat A hat einen Autobahnstau in der Mitte durchfahren.
    -Kandidat B hat einen Ampelstau links überholt.
    Beide wurde angehalten und bekamen Bußgelder und 3 Punkte. A für rechts überholen, B für Behinderung des Gegenverkehrs. Als Behinderung gilt schon, wenn sie irgendwie reagieren müssen.

    Das ist alles sehr ärgerlich, ich mache beides aber weiterhin. Natürlich achte ich dabei auf Polizeifahrzeuge.


    Kandidat A fährt eine gelbe BMW. Ich habe ihm vorgeschlagen, nächstes mal eine Warnweste mit "ADAC"-Aufdruck dazu anzuziehen. Seitdem mag er mich nicht mehr :yeah:

    Den Radweg mit einem motorisierten Fahrzeug zu benutzen kostet 10.- (Mit dem Fahrrad auf der Straße fahren obwohl es einen Radweg gibt kostet übrigens 15.- - willkommen in Deutschland!). Ob das Rechtsüberholen noch dazukommt (siehe Standstreifen/Blaulicht etc.) weiß ich nicht, ich würde ggfs. halt eine Pinkelpause vortäuschen.

    Wichtig ist immer ein angemessenes Tempo und Bremsbereitschaft!

    Eine fiese Falle sind auch etwas höhere Fahrzeuge, die Fußgänger verdecken können. Manche Fußgänger denken, sie können ohne zu gucken durch den wartenden Verkehr hindurch, also Augen auf und Schrittgeschwindigkeit beim Überholen stehender Transporter, Busse, usw.

  • Jetzt verleitet uns Motorradfahrern natürlich der Genuss einfach dran vorbei zu schleichen.


    Ich habe grosse Mühe daran zu glauben, dass man auf einer AB oder Bundesstrasse mit Berufsverkehr genüsslich Motorradfahren kann, auch wenn dies im Norden häufig praktiziert wird.

    Hier im Süden und Alpenraum geniessen wir wenig befahrene Landstrassen, die meisten davon garantiert mit sehr hohem Kurven Spass Faktor :aetsch:

    Nebenbei bemerkt für meinen Arbeitsweg bräuchte ich über die AB in der Regel 50 Minuten zur Arbeit, über die verkehrsarmen Landstrassen hingegen nur 45 Minuten, in denen ich eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit erreiche und erst noch das doppelte an Spasskilometer auf dem Motorrad erlebe.

    Der Weg ist das Ziel beim Motorradfahren :thumbup:

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • für deine Ausführungen. :thumbup:
    So hatte ich es auch in Erinnerung.
    Ich habe Deine Zitate ausgedruckt und werde Sie künftig mit den ABE's, Unbedenklichkeitsbescheinigungn etc. mitführen und bei Bedarf vorlegen.
    Bin ja mal gespannt auf die Reaktionen.
    Ärgerlich finde ich nur die Ausführung vom ADAC, die ja mit keiner Silbe auf die Rechtsgrundlage eingehen. Ist halt ein AUTOMOBIL-Club.
    Das mit dem Standstreifen halte ich auch für höchstbedenklich....
    Grüße
    Dobbel

    Glück kann man kaufen, es heißt Motorrad

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    Das Leben ist ein scheiss Spiel, aber die Grafik ist geil gemacht.