Hallo,
Meine Frage wird sich auf die uns allbekannte Sünde 'am Stau vorbeifahren' beziehen.
Wie manche vielleicht wissen ist die A52 derzeitig gesperrt, sodass der gesamte Verkehr auf die A40 ausweichen muss.
Dadurch entsteht logischer Weise zum Berufsverkehr ein unglaublicher Stau Tag ein, Tag aus.
Auch auf der B1, die mich zur Schule führt, stauen sich jeden morgen und Nachmittag die Autos.
Jetzt verleitet uns Motorradfahrern natürlich der Genuss einfach dran vorbei zu schleichen.
Meine Frage deshalb: Wie ist die Gesetzeslage bzw. die Strafe für die beiden Möglichkeiten, die sich mir ergeben:
a) links überholen und am Stau vorbei und bei Bedarf wieder einordnen (durchgezogene Linie wird nicht überfahren!)
b) rechts auf dem Fahhradweg am Stau vorbei (es handelt sich um keinen Weg auf dem Bordstein, sondern um einen auf der Straße sich befindener Streifen für Fahrräder)
PS: Ich spreche vom sicheren vorbeifahren an den Autos mit dem bestmöglichen Abstand. NICHT RASEN!
Vielen lieben Dank ich freue mich auf eure Antworten