ER6N: Unfall während Probefahrt. Jetzt kaufen?

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  • Danke für so viel Feedback!

    Das Motorrad gefällt mir nicht so besonders, der Preis finde ich auch etwas überschätzt. Habe mich heute von einem Anwalt beraten lassen. Die Chancen die Selbstbeteiligung zu vermeiden sind sehr klein. Laut seiner Aussage, ist der Fahrer dafür zuständig, im Gerichtsfall zu beweisen, dass der Händler ihn nicht vor der Fahrt von der SB gewarnt hat. Ich habe keine Zeugen, daher soll ich die Konfrontation lieber vermeiden und versuchen die Sache freundlich zu erledigen.

    Die Reparaturkosten laufen auf 1400 EUR. Das kleine Stück Verkleidung, was die ER-6N hat, ist am Knick abgeschürft. Der Händler will alles durch neue lizensierte Kawa-Teile tauschen, zzgl. Arbeitsaufwand. Die gleichen Teile kann ich selber später zum kleineren Preis selber ersetzen. Da die vordere Stoßstange unten am Rand ganz wenig abgeschürft ist, will er die ganze Tauchrohr durch eine neue wechseln. Das gleiche gilt für die Stange am hinteren Rad.

    Morgen fahre ich hin und versuche mit dem Händler zu verhandeln. Wenn ich den Preis der Maschine um 500EUR nach unten drücken kann, und die Maschine sonst ist alles fit und rostfrei, dann werde ich sie evtl. nehmen. Ansonsten tendiere ich dazu, die SB auszuzahlen und eine andere Erna mir auszusuchen. Dieses Motorrad ist nicht wirklich ganz das, was ich mir gewünscht habe, aber bevor man 1000EUR ganz wegschmeißt, kann man es auch kaufen.


    @ compaktmike 1400€ Rep. Kosten... Also wären de 1000 SB erreicht....

  • Bei Probefahrt-Motorrädern ist Vollkasko Pflicht!
    Vor Fahrt-Antritt unterschreibt der Kunde für eine Selbstbeteiligung---hast du sowas unterschrieben?

    JA= 150 oder 500 bezahlen.
    nein=NIX bezahlen--wofür auch?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    € Ernesto: " JA= 150 oder 500 bezahlen.
    nein=NIX bezahlen--wofür auch? "

    Was eine Einstellung!? :ditsch

    Theoretisch hat er Recht!

    Mündliche Absprachen sind nichtig!

    Gruß Jochen

    Gesendet mit Tapatalk von meinem Samsung Galaxy Note II

  • Grundsätzlich sollte man ja für seine Fehler einstehen, aber wenn der Händler ihm bei nix entgegen kommt und einen auf Arsch macht, würde ich die SB freiwillig nicht zahlen. Voraussetzung ist natürlich, dass nichts unterschrieben wurde.

  • Wir resümieren also: :harr

    Keine Probefahrt mehr möglich ohne Papierkram! :aetsch:

    Sollte doch was schief gehen, wird auch noch an der SB rumgemekert... :yeah:

    Beste Grüße
    Ritsch ;)


  • Wir resümieren also: :harr

    Keine Probefahrt mehr möglich ohne Papierkram! :aetsch:

    Sollte doch was schief gehen, wird auch noch an der SB rumgemekert... :yeah:

    Diese Auslegung ist nicht ganz korrekt.

    Es schallt gewöhnlich aus dem Wald raus wie man hinein ruft. Wenn der Händler ihm a) nicht mit dem Kaufpreis und b) nicht mit der Reparatur entgegenkommt, sehe ich das als unfair. Er trägt das unternehmerische Risiko und könnte ja auch mal auf etwas Gewinn bei dem Verkauf der Maschine verzichten. Stattdessen nutzt er die Situation aus, da der TE keine andere Wahl hat. Das finde ich nicht in Ordnung und erwarte in so einem Fall in erheblichem Maße mehr Kompromissbereitschaft.

    Wenn er nichts unterschrieben hat, hat er auch gleichzeitig ein Druckmittel, das den Händler vielleicht doch zur Einsicht bringt. Über die Selbstbeteiligung hat man nicht gesprochen. Punkt. Meiner Meinung nach hat der Händler es nicht anders verdient, aber ich muss dazu sagen, dass ich auch nicht dabei war und so etwas von außen immer schwer zu bewerten ist 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Schebbl (13. Mai 2013 um 11:37)

  • Eieiei... :knips

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :aetsch:

    " Ich stehe vor der Wahl, das Motorrad zu kaufen, so wie es jetzt ist, und versuchen es Stück für Stück selber zu reparieren (Lenkergewichte, Hebel, Fussraster), oder 1000 EUR Selbstbeteiligung zu zahlen und wegzuhauen. "

    Jetzt warten wir doch erstmal was dabei rauskommt. :yeah:

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

    • Offizieller Beitrag

    Eieiei... :knips

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :aetsch:

    " Ich stehe vor der Wahl, das Motorrad zu kaufen, so wie es jetzt ist, und versuchen es Stück für Stück selber zu reparieren (Lenkergewichte, Hebel, Fussraster), oder 1000 EUR Selbstbeteiligung zu zahlen und wegzuhauen. "

    Jetzt warten wir doch erstmal was dabei rauskommt. :yeah:


    Ohoh das nennt man klassisches Eigentor :aetsch: :aetsch:

    Ich zitiere mal aus Posting 38 :

    Zitat


    Da mir die Maschine nicht wirklich während der unglücklichen Probefahrt
    gefallen hat und der Händler keinen einzigen Euro runtergehen wollte,
    habe ich mich gegen Kauf entschieden.

    • Offizieller Beitrag

    Wurde nix unterschrieben?
    Gab es ein Aufklärungsgespräch, wieviel du SB zahlen musst im Fall der Fälle?

    Ich finde 1000 Euro SB bei 3900 KP zu hoch.

    Mein Vater (fremdschäm) hatte sich bei nem Motorradhändler auf eine Cross KTM gesetzt und als er aufgestanden ist, war der Ständer eingeklappt, danach sind so 5-7 Motorräder umgekippt wie Dominosteine.

    Hat alles seine Haftpflicht übernommen.

  • Ist auch 'ne nette Story, wäre nur blöd, wenn der Eindruck entstehen würde, dass die private HF auch schaden bei einer Probefahrt deckt. Ist nämlich nicht so.

  • Er trägt das unternehmerische Risiko und könnte ja auch mal auf etwas Gewinn bei dem Verkauf der Maschine verzichten. Stattdessen nutzt er die Situation aus, da der TE keine andere Wahl hat. Das finde ich nicht in Ordnung und erwarte in so einem Fall in erheblichem Maße mehr Kompromissbereitschaft.

    Mann oh mann Schebbel

    da kommt ein Kunde und fügt dem Motorrad des Händlers aus eigenem Verschulden einen Schaden von 1'400 Euros zu, und du forderst vom schuldlosen Geschädigten, er soll einen Teil seines Schaden selbst bezahlen?

    Auch finde ich es starken Tobak, dass du es nicht in Ordnung findest, dass der Geschädigte einen Teil seines ganzen Schadens gerne vom Verursacher ersetzt haben möchte. Der Händler zeigt sich bereits kulant und verlangt vom PE nur 71% der Schadensumme.


    Wenn er nichts unterschrieben hat, hat er auch gleichzeitig ein Druckmittel, das den Händler vielleicht doch zur Einsicht bringt.

    So ein Quatsch

    Nach deutschem Recht, haftet der Verursacher für 100% des Schaden den er Dritten zufügt!

    Dass vor der Probefahrt nicht über den Selbstbehalt der Versicherung gesprochen wurde, hat keinen finaziellen Nachteil für den Schadenverursacher :!:

    Ganz im Gegenteil, der Händler hat sogar freiwillig Hand geboten, die Schadensumme für den Verursacher um 29% zu mindern, weil er für solche Fälle eine Versicherung für den Fahrer abgeschlossen hat :!:


    Ich weiss auch nicht, was bei Leuten abgeht, wenn sie einem zuvorkommenden und rechtschaffenden Händler mit Anwalt und Gericht drohen wenn sie ihm einen Schaden im vierstelligen Bereich zufügen :thumbdown:


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time