Da ich ja gerade dabei bin meinen Versys-Umbau in schwarz Matt zu lackieren,
mache ich nebenbei die Dinge "anders", welche mir optisch nicht gefallen.
Dazu gehört ganz oben auf der Liste der Fronfender (Schutzblech Vorderrad),
welcher viel zu weit nach vorne in der Länge geht. Den Schmutz abhalten muss er am
hinteren Ende des Rades. Denn dort fällt das Wasser/der Dreck ja nach hinten ab.
Sobald das Wasser im Fender weiter vor bis zu den Gabelholmen geleitet wurde, wird
es sowieso nach vorne und nicht mehr ans Motorrad gespritzt.
Also würde ich dieses unschöne Ding gerne vorne bedeutend kürzen,
bevor ich es mit den anderen Teilen lackieren werde.
Auf den Bildern ist ein roter Streifen zu erkennen. Hier wollte ich das Teil kürzen.
Also würde es noch ein Stückchen weiter als die Gabelholme gehen.
Jetzt die Frage: Ist das erlaubt oder nicht?
Gibt es bezüglich der Radabdeckungen beim TÜV eine Vorschrift?
Da das Material das Originale ist, gibt es damit schon mal keine Probleme.
Ich verstehe jeden, der so etwas seiner Versys nie antun würde.
Zu meiner -doch recht sportlich umgebauten- Versys passt dieser
lange "Chopperfender" nur einfach nicht mehr.
Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus ???
Auf dem Foto mit dem Motorrad-Vorderteil habe ich zwei Pfeile:
-Der rote soll die neue Länge sein
-der grüne ist die Originale Länge
Nach hinten bleibt natürlich die komplette Länge,
da ich auf einen Spritzschutz selbstverständlich nicht
verzichten möchte...
Mfg Stivi