Schutzblech am Vorderrad kürzen erlaubt?

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  • Da ich ja gerade dabei bin meinen Versys-Umbau in schwarz Matt zu lackieren,
    mache ich nebenbei die Dinge "anders", welche mir optisch nicht gefallen.

    Dazu gehört ganz oben auf der Liste der Fronfender (Schutzblech Vorderrad),
    welcher viel zu weit nach vorne in der Länge geht. Den Schmutz abhalten muss er am
    hinteren Ende des Rades. Denn dort fällt das Wasser/der Dreck ja nach hinten ab.
    Sobald das Wasser im Fender weiter vor bis zu den Gabelholmen geleitet wurde, wird
    es sowieso nach vorne und nicht mehr ans Motorrad gespritzt.

    Also würde ich dieses unschöne Ding gerne vorne bedeutend kürzen,
    bevor ich es mit den anderen Teilen lackieren werde.

    Auf den Bildern ist ein roter Streifen zu erkennen. Hier wollte ich das Teil kürzen.
    Also würde es noch ein Stückchen weiter als die Gabelholme gehen.

    Jetzt die Frage: Ist das erlaubt oder nicht?
    Gibt es bezüglich der Radabdeckungen beim TÜV eine Vorschrift?

    Da das Material das Originale ist, gibt es damit schon mal keine Probleme.

    Ich verstehe jeden, der so etwas seiner Versys nie antun würde.
    Zu meiner -doch recht sportlich umgebauten- Versys passt dieser
    lange "Chopperfender" nur einfach nicht mehr.

    Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus ???

    Auf dem Foto mit dem Motorrad-Vorderteil habe ich zwei Pfeile:
    -Der rote soll die neue Länge sein
    -der grüne ist die Originale Länge

    Nach hinten bleibt natürlich die komplette Länge,
    da ich auf einen Spritzschutz selbstverständlich nicht
    verzichten möchte...

    Mfg Stivi

  • Danke Mike für den Link :daumenhoch:

    jedoch richtig schlau werde ich daraus auch nicht...

    Radabdeckung

    § 30, 36a StVZO

    Radabdeckung
    ja oder nein ??

    - für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
    - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
    - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
    - siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.

    Und zwar würde ja folgenes zutreffen: " (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt)"
    Die gekürzte Abdeckung ist über 15cm lang über dem Rad. Lauffläche komplett abgedeckt???
    Das macht doch keine Abdeckung?

    ???

    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • 15 cm von Achsmitte. D.h. 7,5 cm nach vorn und 7,5 cm nach hinten. Mit radfläche abgedeckt ist in der breite des Reifen gemeint

    LG Mike

    Bist Dir da sicher? Wenn ja würde es mit meiner roten Linie locker passen.
    Da wären es 8cm.
    Der Originale Versys Fender hat ja eine gesamte Länge von sage und schreibe 50cm !!!

    Mfg Stivi

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  • Denke nicht, dass den TÜV das stören dürfte. Ich hab letztes Jahr mit nem vorne komplett abgebrochenen Schutzblech TÜV bekommen. Hat nur gefragt, was denn da passiert ist und gut wars.

    Würde dir aber ebenfalls nicht dazu raten, das Blech so weit zu kürzen. Der Dreck wird zwar nicht direkt gegen das Motorrad geschleudert, aber dafür schräg nach oben, so dass man ab ner gewissen Geschwindigkeit in die eigene Dreckfontäne fährt.

    Daher hab ich mein gebrochenes Blech auch recht fix ersetzt. Das war bei nasser Fahrbahn teilweise so krass, dass man Probleme bei der Sicht hatte.

  • Ich war gestern beim TÜV und habe mal nachgefragt...
    Ich erzählte, dass ich im Internet etwas von 15cm gelesen habe usw...
    Der Prüfer suchte darauf hin in diversen Ordnern, im Computer usw...
    Er suchte, suchte und suchte ca. 15min.
    Mit ein bisschen fluchen hat er dann was gefunden und meinte, dass
    das Schutzblech mindestens bis senkrecht ÜBER der Achse enden muss.
    Also ein klein wenig weiter wie meine rote Linie...
    Werde das die Tage dann vorne ein bisschen kürzen. Nach hinten nehme
    ich nix weg, sonst wird mein Motorrad dreckig :aetsch:

    Mfg Stivi

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  • Hi Stivi, die oben angeführten 150mm über Radachse gelten horizontal, nur für das Hinterrad und sind völlig überholt. Seit 10 Jahren sind alle Moppeds mit EG-Zulassung.

    Am Vorderrad braucht es gar keinen Fender. Wie kurz so etwas sein darf zeigen doch die Supermotos, wie Aprilia Dorsoduro & Co., das ist nicht mehr als früher ein Gabelstabilisator .. oder gar die Enduros. Der hochliegende Endurokotflügel hat doch keine echte Wirkung im Sinne der Vorschriften. Ich hatte meinen vorderen Fender um ca. 12cm gekürzt. Bilder stehen ja noch auf meinem Profil.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

  • Als erstes mal ein Dankeschön an alle, die hier mit geschrieben, diskutiert
    und Ihr Fachwissen geschrieben haben!!!

    Ich habe heute den Mut zusammen genommen und das Schutzblech
    am Vorderrad gekürzt (nur nach vorne).
    Anschließend habe ich die Ecken gerundet und alles geschliffen.
    Am Wochenende wird es matt schwarz lackiert und ein Kawagelbe,
    geplotteter Aufkleber ziert dann das neue Schmuckstück.

    Ich habe mich an alle verschiedenen Vorlagen im Fall des Falles gahalten.
    Sowohl die 15cm, als auch der Scheitelpunkt über dem Rad.
    Also sollte es bei der HU keine Probleme geben.
    Diese steht sowieso dienen Monat an...

    Hier mal das -noch nicht lackierte- Ergebnis:
    (Auf dem einen Bild ist schön der Unterschied zur Originallänge zu sehen)