Verspiegeltes Visier legal ?

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  • Hallo an alle!

    Ist ein silber verspiegeltes Visier in Deutschland legal?

    Ich rede hier wirklich von einer richtigen Verspiegelung, durch die man von außen nichts mehr sieht. Fahren kann man damit aber sehr gut, es nimmt nur etwas die Blendwirkung von direktem Sonnenlicht und Reflektionen, aber es verdunkelt nicht insgesamt sonderlich stark. Ich bin so ein Visier mal in der Schweiz probegefahren, aber der Verkäufer konnte mir nicht sagen, ob ich es in Deutschland benutzen darf.

    • Offizieller Beitrag

    polizei wird dich nicht anhalten.
    wenn du jetzt aber abends ein unfall hast der haette verhindert werden koennen wenn du ein "normales" visier getragen haettest kann es passieren das deine versiicherung nicht zahlen will.

    also ich fahr selber eins hab aber bei laengeren touren auch ein normales dabei bzw wenn ich weiß das es spaet wird nehm ich ein normales.

    willkommen.png

  • Zitat

    Original von McBen
    polizei wird dich nicht anhalten.
    wenn du jetzt aber abends ein unfall hast der haette verhindert werden koennen wenn du ein "normales" visier getragen haettest kann es passieren das deine versiicherung nicht zahlen will.

    Völlig richtig. Deshalb habe ich auch nur ein klares Antifog-Visier und fahre mit Sonnenbrille. Sieht zwar nicht so "cool" aus wie ein verspiegeltes Visier (Geschmackssache), die Sonnenbrille kannst du aber notfalls mal eben einstecken. Da ich Brillenträger bin, habe ich mir u.a. dafür Kontaktlinsen gekauft.

  • Hallo, ja, das mit dem Nachtfahrgebot bei verspiegeltem Visier stimmt. Steht bei mir in der Bedienungsanleitung des Visieres drin. Tagsüber kein Problem, aber Nachts ist es verboten. Habe es schon persöhnlich festgestellt, daß ich mich durch das Visier in der Geschwindigkeit passend zu dem Kurvenradius verschätze und auf der Gegenfahrbahn lande. 8o
    Zum Glück fahren Nachts nicht soviele Autos.

    Also, Vorsicht !!!!!! :baby:

    Schwarz ist mehr als nur eine Farbe 8)

  • Also zum einen sind verspiegelte Visiere grundsätzlich wegen der möglichen Blendwirkung im Bereich der StVO nicht erlaubt. Wem schon mal ein Biker mit so einem Ding entgegen gekommen ist, der weiß wovon ich rede. Wenn die Sonne grad mal blöd steht, dann sieht man als geblendeter gar nix mehr.

    Bei getönten Visieren genügt es, diese bei Dämmerung zu öffnen und dann eben "offen" zu fahren.

    Ein abgedunkeltes bzw. verspiegeltes und getöntes Visier wird für Fahrten bei Dunkelheit nicht geeignet sein. Kommst du in eine Verkehrskontrolle und das Visier ist geschlossen, dann läge eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit mindestens 25 € geahndet wird. Erkennt der Polizeibeamte darauf, dass die Verkehrssicherheit hierdurch wesentlich beeinträchtigt war, dann kostet der Spaß 50 € und 3 Pkt. Wobei sich der Verstoß aus § 23 StVO ergibt, denn du trägst ja einen amtlich genehmigten Schutzhelm.

    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge.