27 kw Drossel eingetragen??

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  • Hallo zusammen,
    hab gestern voller Stolz meine ER 6f abgeholt. (mod. 2011). Neben Sturzpads habe ich die Maschine auch auf 34 ps drosseln lassen. Kosten lagen bei Ca. 150 Euro und die Werkstatt
    hät das alles bei Tüv und Behörde eintragen lassen. neue

    So weit so guz. nun steht in den Fahrzeugpapieren jedoch 27kw bei 7800 1/min. Das ist aber leider über der Grenze von 25kw.
    Das Tüv Gutachten ist auch auf 27 kw ausgestellt.

    Es handelt sich meines Wissens um eine normale Drossel von Kawasaki. D.h. Stecker für Elektronik und Gasanschlag

    Hab jetzt etwas Sorgen dass ich einem peniblen Polizist über den Weg Fähre oder einen Unfall habeund dann die Ansage gilt:
    27 > 25 folglich schuldig :(

    Wie sind denn die Drosseln bei euch eingetragen? (hab auch schön fahrschulen gefunden die ihre ernas auf 27kw auf der Homepage angeben).

    Vielen Dank

  • Das ist seltsam...

    Bei mir waren es 25kW bei 7200U/min. Wenn du nur nen A beschränkt hast, würde ich mal sagen, dass das in deinem Fall fahren ohne Führerschein ist.

    Frag doch einfach mal bei der Polizei nach (am besten mim Bus oder Rad hin fahren :D) oder beim Händler.
    Immerhin wolltest du ja ne Drosselung auf 25kW

  • Hm.. dann spricht Einiges dafür, dass si h jemand vertippt hät und der Rest den Fehler eifrig übertragen hat.

    Die Drehzahl kann auch 7500 gewesen sein, aber Leistung ist definitiv mit 27kw eingetragen. Werd dann wohl mal beim Händler vorbeigehen und um Klärung bitten. Wär ja ärgerlich eine Drossel zu zählen, gedrosselt zu fahren und am Ende wegen zwei nicht vorhandenen kw Probleme zu bekommen.

    Danke schön mal für die Antworten! Bin nur irritiert weil es eben ab und an im Netz auftaucht. Aber immer in Kombination mit 34 ps was ja rechnerisch nicht passt...

  • SOFORT reklamieren und auf Korrektur bestehen! (und im Zweifel mit dem Anwalt drohen!)

    Es ist nicht das, was Du bestellt hast, und es kann Dich in Teufels Küche bringen! Denn Du fährst laut Schein ohne Fahrerlaubnis, da kann IM Motorrad noch so viel korrekt sein, das Papier zählt!

    Ne schöne Jrooß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

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  • Schon, da stimme ich dir zu.
    Aber meine Erfahrung sagt mir das in der heutigen Gesellschaft ohne Nachdruck nicht viel passieren könnte. Das ist nicht auf einen Anwalt usw. bezogen, sondern im stinknormalen Alltag.


    Mfg Ku3f

  • NA sagen wir mal so, wie man in den Wald reinruft so kommt es auch wieder raus ;}
    Höflich aber Bestimmt auf einen eventuellen Fehler hinweisen,und um Nachbesserung bitten.
    DIe Leistung wurde ja auch korrekt bezahlt,das muß allso drinn sein.

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Hab jetzt den Händler besucht und allem Anschein nach hat der Tüv einfach einen flaschen Wert eingetragen 27 (25) kw bei 7500 1/min.

    Unterlagen sind jetzt beim Ändern. Hoff doch mal sehr, dass niemand auf die Idee kommt nochmals Geld von mir zu fordern...

    Bis dahin werde ich wohl so fahren, da zwar der kw Wert falsch, aber die Drossel samt Typenbezeichnung richtig eingetragen ist.
    D.h. im Fall der Fälle (in 2 Tagen wohl unwahrscheinlich). Ist in jedem Fall die korrekte Drossel in den Papieren vorhanden, nur sind die Papiere in sich nicht korrekt.

    Beim Führerschein heißt es ja auch, dass eine fälschlich angekreuzte Klasse nicht zum Fahren berechtigt. D.h. hier ist etwas falsch angegeben, die Unterlagen also inkonsistent, aber ich dürfte in jedem Fall auf der sicheren Seite sein... hoff ich mal ;)

    Danke nochmals für die schnellen Antworten. War sehr hilfreich! :)

  • Hoff einfach mal drauf, dass du nicht kontrolliert wirst.

    Denn auch wenn die Fahrzeugpapiere fehlerhaft sind, würde das erstmal trotzdem Ärger und danach Aufwand bedeuten.

    Aber man sieht, auch beim TÜV arbeiten nur Meschen :)

  • @Sascha:
    Das mit dem Anwalt ist leider im Zweifel eine durchaus notwendige Handlung, wenn sich da irgendwelche Leute den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben wollen. Denn am Ende wills keiner gewesen sein...

    Natürlich sollte das erstmal bestimmt, aber freundlich ablaufen. Ich stehe da auch nicht drauf und finde, dass die Karte Anwalt/Richter in Zeiten der Rechtsschutzversicherung viel zu oft und (vor)schnell gezogen wird. Aber sich einlullen lassen ist bei dieser Art von Fehler wegen der potenziellen Folgen definitiv KEINE Option. Fahren ohne Fahrerlaubnis (potenziell: KNAST) - Anwalt/Richter droht gegen einen selbst... Schon deshalb muss der Nachdruck im Zweifel sofort mit entsprechenden Bandagen verbrämt sein - schon aus Selbstschutz. Das nicht zu tun wäre so unglaublich naiv......

    Ne schöne Jrooß
    Rossi

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