Wo soll ich denn am Moped ne Parkscheibe befestigen, ohne dass sie jeder mitnehmen oder verstellen kann?
http://www.helpster.de/parkscheibe-am…so-geht-s_13866
Was sagt ihr denn dazu?
Ist sicher natürlich im Sinne einer gerechten Gleichbehandlung ärgerlich, da ja gerade bei Zweirädern oft viel mehr toleriert wird als bei Autos. So blockieren wir ja selten irgendwo einen Verkehrsfluss. Ich weiß auch, dass z.B. in Köln viel lockerer geprüft wird als z.B. in Wuppertal. Aber faktisch bist Du der StVO unterworfen und da stehen die Regeln halt drin.
Aber auch diese Regeln haben bestimmte Sonderfälle.
Hier ein Tipp, den ich von einer Verkehrsrechtsanwältin bekam:
Falls der Gebührenbescheid für Falschparken über 18 Euro liegt (z.B. beim Parken in einer Fußgängerzone) oder erst nach einem Einspruch ein erhöhtes Bußgeld erlassen wird, sollte man nochmal überlegen, ob man an dem Tag wirklich selber gefahren ist oder nicht doch ein Verwandter ersten Grades. In diesem Fall könnte man nämlich dem Ordnungsamt mitteilen, dass man als Halter zwar den Einspruch eingelegt hat, aber am fraglichen Tag gar nicht der Fahrer war und man den leider auch nicht benennen könne.
Das Verfahren muss mit dem Ergebnis "Fahrer nicht ermittelbar" mit einem Gebührenbescheid von max. 15 Euro + 3 Euro für den Halter Bearbeitungsgebühr eingestellt werden. Bei Blitzer-Fotos wird bei solchen Einlassungen mittlerweile sogar bei Facebook geschaut, ob der Fahrer möglicherweise in einer öffentlichen Freundes-Liste des Halters zu erkennen ist. Da es sich hier aber um ruhenden Verkehr handelt, müssen sie das so hinnehmen und können auch kein Fahrtenbuch auferlegen.
(wie immer gilt: dies ist keine Rechtsberatung, sondern der mit allen üblichen Fehlern einer mündlichen Überlieferung behaftete Erfahrungsbericht in einem Forum. Ich und Bekannte von mir haben zwar persönlich schon erlebt, dass der Hinweis zum gewünschten Erlebnis geführt hat, aber das ist keine Garantie)