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  • Hallo,

    der MT3 Scheinwerfer ist glaube ich auch Xenon geprüft, somit kannst Du da sogar das Xenon Nachrüsten... und das Legal, ohne Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage... Kennzeichnung auf dem Glas ist WC/R-DS. Das sagt aus, dass dieser Scheinwerfer mit Xenon geprüft und auch nachgerüstet werden darf...

    Habe es gerade auch nochmal auf dem original-Scheinwerfer der ER6n überprüft und sehe da,

    auch das bereits geprüft und somit Xenon-Eintragung möglich!

    Gruß

    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    wo hast du denn dieses Wissen her? Das wäre ja was ganz Neues!

    Wie soll da bitteschön ein D2R-Brenner reinpassen? Diese H1-/H3-/H4- und H7-Xenonbrenner sind reine China-Produkte und passen in keine Norm. Eine Prüfung auf Xenontauglichkeit könnte aber nur mit Brennern der Norm erfolgen, also z.B. D2R. Daher wage ich deine Aussage zu bezweifeln. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...

    (Bei Auto-Scheinerfern mit beiden Prüfzeichen ist das anders. Da gibt es dann spezielle Sockel-Einsätze für die Scheinwerfer zum Umrüsten, also z.B. von H1 auf D2S)

  • Hallo,

    ich habe meine Informationen aus dem Bandit-Forum, wo eine Eintragung bereits bei einigen durchgeführt wurde... verlinken kann ich es leider nicht, zugriff nur wenn mann angemeldet ist, aber etwas text kann ich mal hier reinstellen:

    Fancaver:


    So, komme gerade vom TÜV wieder.....

    Alles eingetragen, auch das Xenon!!!!!

    Ich hab mich mit dem TÜV-Prüfer noch mal über das Thema unterhalten.... Er meinte, Xenon muss zwingend eingetragen werden, auch wenn der Scheinwerfer geprüft und die Zulassung hat......

    Also, vui schbass beim eintragen..... :D


    nix original....

    Ich hab den MT03 Scheinwerfer drauf, gibts bei der Tante inkl. der LSL Halterungen für richtiges Geld... Also eigentlich zu teuer.... :whistling: Hab ihn aber über eine 20% Aktion bekommen....

    Alle EVO-Fahrer sollten aber das Glück haben das der Scheinwerfer bereits für Xenon geprüft ist, d.H. Xenon einbauen und zum TÜV fahren. Die Kennung die auf dem Scheinwerfer stehen muss lautet:

    WC/R-DS

    Für alle anderen gilt, entweder einen geprüften Scheinwerfer montieren oder finger weg! Wenn es zu einem Unfall kommt und die Rennleitung stellt einen Xenonbrenner fest, erlischt die Betriebserlaubnis. Es wird als grob Fahrlässig eingestuft und man bekommt automatisch eine Teilschuld zugewiesen! Das Ganze kann richtig teuer werden. Ein zu lauter Endtopf ist nix dagegen!


    zitat ende

  • noch ein kleiner aber wichtiger Nachtrag aus dem Banditforum:

    Auf jeden Fall erst beim TÜV nachfragen, am Besten den Scheinwerfer vorher mitnehmen. Hier bei uns in Fürstenfeldbruck hatten die keine Ahnung von der Richtlinie, beim TÜV in Dachau sah das anders aus, dort haben die jemanden der sich mit Motorrädern auskennt....

    Die Leutweitenregulierung ist eine einfache Schraube auf der Rückseite des SW. Mit der stellst du die Höhe der Lichts ein. Eine Einstellung über die Befestigungsschrauben des Scheinwerfers reicht leider nicht.

    Ich habe die hier verbaut, da hat das Steuergerät ein E-Prüfzeichen. Der Shop ist seriös und sehr freundlich, habe mich telefonisch dort beraten lassen wegen der Lichtfarbe.

    • Offizieller Beitrag

    ...hatten die keine Ahnung von der Richtlinie, beim TÜV in Dachau sah das anders aus, dort haben die jemanden der sich mit Motorrädern auskennt...


    gibt es da irgend eine Fundstelle zu der Richtlinie? Wie gesagt, ich mag das immer noch nicht so recht glauben. Und nur weil es ein TÜV-Prüfer einträgt, heißt das noch lange nicht dass es auch legal ist. Ich kenn da so einige "Eintragungen", die das Papier nicht wert sind...

    Eine automatische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage hat ja kein einziges Motorrad. Das war bisher so eine Grauzohne, da diese Forderungen nur bei mehrspurigen Fahrzeugen zu finden waren. Das war schlicht eine Gesetzeslücke weil man damals bei Motorrädern nicht mit Xenon rechnete.

    Dass jetzt aber sogar eine nachträgliche Umrüstung mit nicht normkonformen Xenon-Brennern möglich sein soll? Das wäre ein Ding! Oder ist das wieder eine europäische Geschichte?


  • gibt es da irgend eine Fundstelle zu der Richtlinie? Wie gesagt, ich mag das immer noch nicht so recht glauben. Und nur weil es ein TÜV-Prüfer einträgt, heißt das noch lange nicht dass es auch legal ist. Ich kenn da so einige "Eintragungen", die das Papier nicht wert sind...

    Eine automatische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage hat ja kein einziges Motorrad. Das war bisher so eine Grauzohne, da diese Forderungen nur bei mehrspurigen Fahrzeugen zu finden waren. Das war schlicht eine Gesetzeslücke weil man damals bei Motorrädern nicht mit Xenon rechnete.

    Dass jetzt aber sogar eine nachträgliche Umrüstung mit nicht normkonformen Xenon-Brennern möglich sein soll? Das wäre ein Ding! Oder ist das wieder eine europäische Geschichte?

    Ja, es soll sich dabei um eine EU Richtlinie handeln.

    hier: http://www.fileuploadx.de/806954
    und hier: http://www.fileuploadx.de/517593

    habe ich zwei PDFs die das Eintragen betreffen. Zum einen eine Richtlinie vom TÜV Nord, zum anderen den TÜV Bericht von der Eintragung.

    Gruß

    Christoph

  • Kennzeichnung auf dem Glas ist WC/R-DS. Das sagt aus, dass dieser Scheinwerfer mit Xenon geprüft und auch nachgerüstet werden darf...

    Verlass dich nicht auf Foren, denn der Gesetzgeber macht es auch nicht. Lies mal in der ECE Regelung R53 nach was es mit dem Buchstabenkürzel, das durch die Foren geistert, auf sich hat.

    Der Gesetzgeber, Polizei, TüV, DEKRA usw. achtet bei den Xenon Scheinwerfern auf dieses ECE Prüfzeichen

    die Zahlenwerte sind identisch mit dem ECE R-53 Prüfungsprotokoll!

    Und wenn Motorräder mit nachgerüstetem Selbstentladungslampen auf Grund des Kürzel WC/R-DS den Segen vom TüV-Prüfer bekommen, ist der Xenon Scheinwerfer immer noch auf öffentlichen Strassen illagal, da die Betriebserlaubnis des Motorrades erloschen ist!


    Eine automatische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage hat ja kein einziges Motorrad. Das war bisher so eine Grauzohne

    Es war keine Grauzone, sondern ist in der ECE R-53 Änderung 01 Ergänzung 10 wie folgt geregelt:

    Sind an Krafträdern Scheinwerfer mit einem Lichtstrom über 2000 Lumen verbaut, dazu gehören auch Gasentladungslichtquellen (Xenon) nach ECE R-99, müssen folgende Anforderungen eingehalten werden:

    - die Neigung des Scheinwerfers für Abblendlicht muss unter bestimmten Beladungszuständen in vorgeschriebenen Grenzwerten bewegen.

    Eine Leuchtweitenregelung kann zur Einhaltung der Grenzwerte verwendet werden, sie muss aber selbständig arbeiten.

    Da die Übergangsregelung für die manuelle Leuchtweitenregelungen abgelaufen ist, verwendet BMW Motorrad seit Februar 2011 die Spiegeltechnik, um das Xenon Abblendlicht und das H7 Fernlicht zu regeln. Dabei wird nicht nur die Leuchtweite geregelt, sondern auch das adaptive Kurvenlicht und der Ausgleich der Motorradschräglage in Kurven! :thumbup:


    da hat das Steuergerät ein E-Prüfzeichen

    Das E-Prüfzeichen des Steuergerätes bezieht sich nicht auf die Strassenzulassung, sondern auf die Zulassung elektrische Geräte, mein Flachbildschirmfernseher und mein Staubsauger haben ebenfalls das E-Prüfzeichen :aetsch:

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (20. November 2011 um 22:01)

  • Und hier ist die EU Richtline
    müßte diese ECE98 sein.

    Salü Christoph

    Die UNO in Genf ist nicht gleich die EU in Brüssel, darum ist eine EU Richtlinie keine ECE Regelung! Ist manchmal sehr hilfreich die Unterschiede zu wissen, denn der deutsche Gesetzgeber orientiert sich an beiden und versucht seine Gesetze und Verordnungen möglichst zu beiden Instutitionen kompatibel zu halten resp. mit diesen zu harmonisieren!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    dachte ich mir doch fast, dass es da mittlerweile eine Erweiterung für Motorräder gibt. Die Richtlinien gelten allerdings immer nur für erstmalig in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Und laut dem TÜV-Schreiben geht die Übergangszeit noch bis zum 24.10.2014, EU-Regelung sei Dank... Also auf die LWR und SRA kann man wohl wirklich verzichten.

    Aber die Hinweise in diesem TÜV-Schreiben sind doch recht eindeutig:

    Zitat

    Es werden weiterhin viele Xenonumrüstungssätze angeboten, bei denen in
    Scheinwerfer, die nur mit konventionellen Leuchtmitteln genehmigt sind,
    Xenonlampen eingebaut werden. Diese Umrüstungen sind unzulässig und als
    "EM" zu bewerten, siehe auch Fachintonnation 08(02 "Gasentladungs-
    Lichtquellen" vom 21.10.2002.

    D.h. für mich: H1, H3, H4 und H7 Xenonbrenner sind nicht zulässig, da dies generell Umrüstungssätze sind. Das "H" steht schließlich für Halogen. Die Xenon-Brenner haben immer ein "D" in der Bezeichnung für "discharge" (Entladungsleuchte). Wenn es also tatsächlich Motorradscheinwerfer gibt, die für beide Arten zugelassen sind, dann müssen da auch "richtige" Xenon-Brenner reinpassen, also z.B. D2R oder D2S.

    Und von der Kennzeichnung WC/R-DS ist in der europ. Richtlinie auch nichts zu finden. Aber letztendlich wirst du ja beim TÜV-Prüfer erfahren ob das geht oder nicht.

  • Will jetzt eigentlich nicht mitreden, wo ich auch nicht viel Ahnung von hab...

    ... aber allgemein was man eingetragen bekomme und was wirklich legal ist, sind auch oft genug zwei paar Schuhe.
    Mein Nachbar hatte vor paar Jahren mal ein Mercedes der komplett umgebaut war und dort waren im Fahrzeugschein auch Orangene Rückleuchten eingetragen, was in Deutschland sicherlich gar nicht erlaubt ist.
    Danke daher auch, dass der ganze Xenon-Müll aus China nix taugt und das man wirklich bei billig Zeug daran denken sollte, dass man auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.

    Trotzdem würde mich interessieren, ob man das überall eingetragen bekommt :)

    • Offizieller Beitrag

    wenn du mit den Xenon-Brennern einen Lichttest in der Fachwerkstatt machen lässt und der positiv ausfällt, dann blendest du Niemanden. Und nicht alles aus China ist Murks...

    ...ich kenne auch den ein oder anderen Monsterflügel aus Carbon/Alu auf einem Auto, der eigentlich hätte nie eingetragen werden dürfen... bei manch einem Prüfer scheint alles zu gehen

  • kurze Frage dazu:
    Wenn ein Prüfer ein Bauteil X "eingetragen hat" - dann kann da auch keiner was dran ändern oder?
    Gemeint ist dass auf einmal die "nächsthöhere Abteilung" das "austragen" kann und man es wieder abschrauben muss.

    Das Vergnügen macht sich über kurz oder lang immer bezahlt.
    William Shakespeare, (1564 - 1616)

    ER-6n 2011, schwarz

  • dachte ich mir doch fast, dass es da mittlerweile eine Erweiterung für Motorräder gibt.

    Es gibt auch für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen eine eigene Regelung (ECE R-98) die von der EU und der BRD übernommen wurde!

    Und laut dem TÜV-Schreiben geht die Übergangszeit noch bis zum 24.10.2014, EU-Regelung sei Dank...

    Ist nur die Frage für welche EU-Regelung die Übergangszeit bis zum 24. Oktober 2014 gilt. Die 60 Monate ECE Übergangsregelung bezüglich Scheinwerfer mit Gasentladungslampen ist bereits abgelaufen.

    Die Richtlinien gelten allerdings immer nur für erstmalig in Verkehr gebrachte Fahrzeuge.

    Für Fahrzeuge gelten die Vorschriften die bei der Erstzulassung des Fahrzeuges in Kraft waren! Für nachrüstbares Zubehör wie z.B. Auspufftöpfe oder Scheinwerfer gelten die Gesetze zum Zeitpukt der Eintragung!


    europ. Richtlinie auch nichts zu finden

    Wird die europäische Richtlinie von den Forumsmitglieder und Motorradbesitzer herausgegeben ?(
    In Deutschland kommen in diesem Zusammenhang ausschlichlich EU-Richtlinien (Direktiven), deutsche Verordnungen und ECE-Regelungen zur Anwendung. Oft sind es diese Feinheiten, die über Legal oder Ilegal entscheiden, und für rote Köpfe bei den Bürgern sorgen!

    Und nicht alles aus China ist Murks...

    In Bezug auf Xenon Scheinwerfer gibt es nur legale Scheinwerfer für Motorräder von europäischen Konzernen wie Bosch, Hella usw.

    bei manch einem Prüfer scheint alles zu gehen

    Ist auch nicht schwer für den Prüfer, in einem Computersystem die Daten zu erfassen. Nur ob diese Eintragungen nicht gegen geltenes Recht verstossen ist damit nicht garantiert! Und wenn die Betriebserlaubnis erlischt, weil die eingetragenen Teile nicht den Gesetzen entsprechen, dann wird der Halter und Lenker zur Rechenschaft gezogen! Denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht :aetsch:

    Also auf die LWR und SRA kann man wohl wirklich verzichten.

    Bei der Versys und Ernas braucht man eine Leuchtweitenregulierung, da die gesetzlichen Grenzwerte konstruktionsbedingt ohne LWR nicht eingehalten werden können! Das ist auch der Grund, warum es für die Kawasaki Motorräder keine legalen Xenon Scheinwerfer Nachrüstsätze erhältlich sind.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Wenn ein Prüfer ein Bauteil X "eingetragen hat" - dann kann da auch keiner was dran ändern oder?

    Es ärgert dich sicherlich, wenn die Polizei oder ein anderer TüV Prüfer feststellt dass die Betriebserlaubnis des Motorrades wegen des eingetragenen Bauteils X erloschen ist und dich dafür zur Rechenschaft zieht! Wenn du dann weiterhin das Motorrad auf öffentlichen Strassen fahren willst, bleibt dir nichts anderes übrig, das Bauteil X auszubauen und den Eintrag in den Papieren auf der Zulassungsstelle rückgängig zu machen!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    genau so ist es. Wenn du eine nicht ganz "hasenreine" EIntragung hast, dann kannst du damit jederzeit auf die Nase fallen (Polizei, anderer Prüfer, Gutachter nach einem Unfall). Und als Fahrzeughalter bist erst mal du selbst dran. Die Justiz geht nicht zum Prüfer. Das kannst du dann höchstens auf dem zivilrechtlichen Weg probieren.


    Bei der Versys und Ernas braucht man eine Leuchtweitenregulierung, da die gesetzlichen Grenzwerte konstruktionsbedingt ohne LWR nicht eingehalten werden können! Das ist auch der Grund, warum es für die Kawasaki Motorräder keine legalen Xenon Scheinwerfer Nachrüstsätze erhältlich sind.


    Genau das lese ich in dem TÜV-Schreiben eben anders. Dort steht doch das hier

    Zitat

    Kann die Vorgabe für die vertikale Neigung aufgrund der zulässigen Zuladung des Krads und / oder seiner Federung nicht eingehalten werden, ist eine automatische
    Niveauregulierung oder Leuchtweitenregelung erforderlich.
    Bei Krad mit einer Erstzulassung bis zum 24.10.2014 ist eine einfache manuelle Einstellmöglichkeit ausreichend, nach diesem Stichtag muss die Leuchtweitenregelung
    automatisch wirken.


    Da unsere Bikes vor 2014 gebaut wurden, soll die manuelle Verstellmöglichkeit ausreichen. Stellt sich nur die Frage was eine "einfache manuelle Einstellmöglichkeit" ist... vermutlich keine unter der Verkleidung versteckte Schraube. Aber hier hat der Prüfer dann vermutlich etwas Auslegungsspielraum.

    Bin echt gespannt ob es Christoph mit der Eintragung schafft. Das währ ja echt klasse. Da ich schon länger mit Xenon unterwegs bin, wäre ich dann der Nächste ;}

  • Hallo,

    naja,

    Zitat

    aber allgemein was man eingetragen bekomme und was wirklich legal ist

    wenn ich als Nicht KFZ Fachmann etwas beim TÜV eintragen lasse, kann ich eigentlich auf Treu und Glauben darauf vertrauen, dass das dann legal ist. Wenn ich zu einerRechtsberatung gehe verlasse (und kann) ich mich auch auf die Aussage. Genau darum darf unser Arbeitslosenhilfeverein keine Rechtsberatung anbieten, weil keiner Jurist ist. Für diverse Vorträge wird ein Jurist eingeladen.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Genau das lese ich in dem TÜV-Schreiben eben anders. Dort steht doch das hier

    Die beim TüV angegebenen Übergangsfristen finde ich in keiner ECE Regelung, das ist mein Problem! Wer hat diese Übergangsbestimmung ausgegeben?

    Stellt sich nur die Frage was eine "einfache manuelle Einstellmöglichkeit" ist...

    Eine einfache manuelle Einstellmöglichkeit ist eine Einstellschraube, die je nach Drehrichtung den Scheinwerfer senkt oder hebt! Wo die Einstellschraube angebracht ist und mit was sie verstellt werden kann ist nicht vorgeschrieben.


    wenn ich als Nicht KFZ Fachmann etwas beim TÜV eintragen lasse, kann ich eigentlich auf Treu und Glauben darauf vertrauen, dass das dann legal ist.

    Dein Treu und Glabe ist legal, nützt aber nichts, wenn du mit deinem Handeln gegen die Gesetze verstösst. Wer gegen Gesetze verstösst wird dafür Bestraft, unabhängig davon ob er es wusste oder nicht gewusst hat!


    FAZIT: Die in diesem Fred genannten Scheinwerfer haben kein ECE R-98 Genehmigungszeichen und können darum nicht legal betrieben und eingetragen werden.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Morschen,

    Zitat

    Wer gegen Gesetze verstösst wird dafür Bestraft, unabhängig davon ob er es wusste oder nicht gewusst hat!

    ist zwar ungerecht, stimmt aber so.

    NUR, weil ich es NICHT weiss gehe ich ja zum TÜV Fachmann. Bei einer teuren Sache (Unfall) könnte DAS der Streitpunkt werden.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • Ich kramme den alten Thread auch mal raus, da ich jetzt auch Xenon montiert und wieder demontiert habe.
    Gekauft habe ich mit 5000K Brenner und montiert war es an der 2012er F.
    Der Grund ist/war, dass ich bei Dunkelheit die Lichtausbeute sehr schlecht ist mit der Originalbeleuchtung.

    Mein Fazit:
    - Lichtkegel bleibt "gestreut", ist keine homogene Kegel wie ich das beim Auto kenne.
    - Zwar ist eine Blende vor der Lampe verbaut, die hat jedoch ein Loch! Es blendet zwar es nicht, aber wenn man direkt rein schaut, dann kann man den Brenner klar erkennen.
    - Abblendlichtkammer ist schoen weiss, dadurch wird man bestimmt besser wahrgenommen.

    Spricht der einzige Vorteil waere, dass man besser gesehen wird. Dagegen war ich eher enttaeuscht, dass das Abblendlichtkegel so schlecht ausfiel. Daher wieder demontiert und auf die Osram Nightbreaker hoffen, wobei ich da nicht so optimistisch bin da ich die auch an ein Auto verbaut hatte und mir gar kein Unterschied zu der normalen Beleuchtung auffiel.