Beiträge von christophx3m

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    gibt es da irgend eine Fundstelle zu der Richtlinie? Wie gesagt, ich mag das immer noch nicht so recht glauben. Und nur weil es ein TÜV-Prüfer einträgt, heißt das noch lange nicht dass es auch legal ist. Ich kenn da so einige "Eintragungen", die das Papier nicht wert sind...

    Eine automatische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage hat ja kein einziges Motorrad. Das war bisher so eine Grauzohne, da diese Forderungen nur bei mehrspurigen Fahrzeugen zu finden waren. Das war schlicht eine Gesetzeslücke weil man damals bei Motorrädern nicht mit Xenon rechnete.

    Dass jetzt aber sogar eine nachträgliche Umrüstung mit nicht normkonformen Xenon-Brennern möglich sein soll? Das wäre ein Ding! Oder ist das wieder eine europäische Geschichte?

    Ja, es soll sich dabei um eine EU Richtlinie handeln.

    hier: http://www.fileuploadx.de/806954
    und hier: http://www.fileuploadx.de/517593

    habe ich zwei PDFs die das Eintragen betreffen. Zum einen eine Richtlinie vom TÜV Nord, zum anderen den TÜV Bericht von der Eintragung.

    Gruß

    Christoph

    noch ein kleiner aber wichtiger Nachtrag aus dem Banditforum:

    Auf jeden Fall erst beim TÜV nachfragen, am Besten den Scheinwerfer vorher mitnehmen. Hier bei uns in Fürstenfeldbruck hatten die keine Ahnung von der Richtlinie, beim TÜV in Dachau sah das anders aus, dort haben die jemanden der sich mit Motorrädern auskennt....

    Die Leutweitenregulierung ist eine einfache Schraube auf der Rückseite des SW. Mit der stellst du die Höhe der Lichts ein. Eine Einstellung über die Befestigungsschrauben des Scheinwerfers reicht leider nicht.

    Ich habe die hier verbaut, da hat das Steuergerät ein E-Prüfzeichen. Der Shop ist seriös und sehr freundlich, habe mich telefonisch dort beraten lassen wegen der Lichtfarbe.

    Hallo,

    ich habe meine Informationen aus dem Bandit-Forum, wo eine Eintragung bereits bei einigen durchgeführt wurde... verlinken kann ich es leider nicht, zugriff nur wenn mann angemeldet ist, aber etwas text kann ich mal hier reinstellen:

    Fancaver:


    So, komme gerade vom TÜV wieder.....

    Alles eingetragen, auch das Xenon!!!!!

    Ich hab mich mit dem TÜV-Prüfer noch mal über das Thema unterhalten.... Er meinte, Xenon muss zwingend eingetragen werden, auch wenn der Scheinwerfer geprüft und die Zulassung hat......

    Also, vui schbass beim eintragen..... :D


    nix original....

    Ich hab den MT03 Scheinwerfer drauf, gibts bei der Tante inkl. der LSL Halterungen für richtiges Geld... Also eigentlich zu teuer.... :whistling: Hab ihn aber über eine 20% Aktion bekommen....

    Alle EVO-Fahrer sollten aber das Glück haben das der Scheinwerfer bereits für Xenon geprüft ist, d.H. Xenon einbauen und zum TÜV fahren. Die Kennung die auf dem Scheinwerfer stehen muss lautet:

    WC/R-DS

    Für alle anderen gilt, entweder einen geprüften Scheinwerfer montieren oder finger weg! Wenn es zu einem Unfall kommt und die Rennleitung stellt einen Xenonbrenner fest, erlischt die Betriebserlaubnis. Es wird als grob Fahrlässig eingestuft und man bekommt automatisch eine Teilschuld zugewiesen! Das Ganze kann richtig teuer werden. Ein zu lauter Endtopf ist nix dagegen!


    zitat ende


    Hallo,

    der MT3 Scheinwerfer ist glaube ich auch Xenon geprüft, somit kannst Du da sogar das Xenon Nachrüsten... und das Legal, ohne Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage... Kennzeichnung auf dem Glas ist WC/R-DS. Das sagt aus, dass dieser Scheinwerfer mit Xenon geprüft und auch nachgerüstet werden darf...

    Habe es gerade auch nochmal auf dem original-Scheinwerfer der ER6n überprüft und sehe da,

    auch das bereits geprüft und somit Xenon-Eintragung möglich!

    Gruß

    Christoph

    Hallo,

    habe nun alles was mir in die Finger kam durchsucht und sehe da....:

    http://www.motorradonline.de/de/motorraeder…ki-er-6f/101511

    In diesem Artikel wurde es behauptet. alle die ihr eingenes prüfen möchten:

    Deshalb wird bei 22700 Kilometer die 24000er-Inspektion vorgezogen und ein neuer Auspuff sowie ein neues Steuergerät auf Garantie montiert. Wobei anzumerken ist, dass Kawasaki das Mapping der Steuergeräte zwischenzeitlich modifiziert hat, was man an der geänderten Seriennummer – statt 112100-2580 nun -2582 – erkennen kann. Klanglich ist die ER-6f jetzt wieder ganz die Alte.

    Und hier nochmal für

    Gruß

    Christoph

    P.S. Darf ich eigentlich einen Link reinstellen? Wenn nicht SORRY...

    Hallo,

    über das gleiche Problem habe ich auch schon mal gelesen. Betrifft nur die ersten Baujahre und soll an der CDI liegen. Diese wird bei Problemen beim Freundlichen auf Kulanz gegen eine andere CDI mit neuem Maping getauscht...

    Finde die Beschreibung, oder die Seite wo ich es gelesen habe leider nicht mehr wieder.

    Gruß

    Christoph