Drossel und Rechtssprechung

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  • Vielleicht gibt es ja für Fahrschulen spezielle Versicherungen wo man beide Leistungsklassen (offen/gedrosselt) eintragen kann, und nur drosseln oder entdrosseln muss ohne jedesmal zum TÜV rennen zu müssen.
    ist aber nur meine persönliche Ansicht :0plan

  • Zitat

    Es gibt ja auch Drosselkits mit ABE, die dann doch nicht eintragungspflichtig wären oder doch?


    Die ABE gilt für den Drosselkit und NICHT für die 25 kw Motorenleistung!

    Es ist doch nicht so schwer zu Begreifen, dass es ein kleiner Unterschied ist, ob ein Motor 25 kw oder 72 PS hat, nicht zuletzt wegen der benötigten Fahrerlaubnis.


    Bei der Farbe solltest du bedenken, dass nirgens definiert ist, welches Teil mit welcher Farbe lackiert ist. Zudem wird beim Umlackieren nur darüberlackiert, da eine vollständige Entfernung der bisherigen Lackfarbe zu teuer und zweitens für eine Neulackierung nicht notwendig ist.

    Zitat

    Vielleicht gibt es ja für Fahrschulen spezielle Versicherungen wo man beide Leistungsklassen (offen/gedrosselt) eintragen kann, und nur drosseln oder entdrosseln muss ohne jedesmal zum TÜV rennen zu müssen.
    ist aber nur meine persönliche Ansicht :0plan

    Ich musste noch nie zum TüV und zur Zulassungstelle, wenn ich den Versicherungstarif wechselte. Zudem haben die Versicherungsgesellschaften für Fahrschulmotorräder nur einen Tarif, der massiv höher ist als für ein offenes Möppi eines privaten Halters. und darum spielt die Motorenleistung bei der Haftpflicht- und Kollisionskaskoprämie keine Rolle. Bei Ottonarmalverbraucher macht es bei den meisten Versicherungsgesellschaften auch keinen Unterschied ob man offen oder gedrosselt unterwegs ist. Denn bei der Berechnung des Tarifes hat man seit über 30 jahren genaues Zahlenmaterial von jedem einzelnen Schadenfall.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Wie kann die ABE denn fürs Drosselkit sein, ohne aber für die Beschränkung auf 25kW zu sein?
    Meine Drossel hat zum Beispiel keine ABE, sondern nur ein Teilegutachten, daher muss ich sie eintragen lassen.

    Das es interessant ist, ob ein Motorrad 34PS oder 72PS ist klar, daher wird ja auch die Drossel ein oder ausgebaut.

    Mein Beispiel mit der Lackierung bezog sich auf deine Begründung mit der Abänderung der Zulassungsbescheinigung.
    Wenn das für die Leistung gilt, muss es auch für die Farbe oder sonstige Angaben in der Zulassungsbescheinigung gelten, ergo gibt es diesen "Tatbestand" nicht.

    Und das es bei den Versicherungsgesellschaften keinen Unterschied macht, ob man gedrosselt fährt oder nicht bezweifel ich auch.
    Warum gibt es denn zum Beispiel Drosselkits auf 98PS? Doch nur um in eine günstige Versicherungsklasse zu rutschen.

  • Also ich kenne es von einem Kumpel so aus der Fahrschule:

    1. Maschine Offen nur für leute die den A-Unbegrenzt machen und da dann die ersten 1-2 stunden mit der Anschlagschraube bei der er6n drinnen.

    2. Maschine Gedrosselt jeder der den große A führerschein macht.

    Bei der ausbildung zum A-Unbegrenzt führerschein muss die Maschine auf der Prüfung gefahren wird auch über 34PS haben.

    Fakt ist aber, das die Maschine im Fall 1 eine andere ist als in Fall 2.
    Zudem ist die Maschine 1 offen Zugelassen, mit dem weniger an leistung ist dann dem Fahrer sein Problem.

    Gruß
    Billy

  • Zitat

    Warum gibt es denn zum Beispiel Drosselkits auf 98PS? Doch nur um in eine günstige Versicherungsklasse zu rutschen.

    Das ist eine alte Gamelle die schon lange keine Gültigkeit mehr hat. Zudem die Erna hat mit 72 oder 35 PS schon deutlich unter 98 PS und darum einen günstigeren Tarif als ein Hobel mit über 100 PS. Aber nicht nur die Motrenleistung ist für den Versicherungstaif massgebend, sondern noch viele andere Kriterien wie. z.B. Fahrschulfahrzeuge. Und bei den Fahrschulfahrzeugen spiel es absolut keine Rolle ob sie 72 PS oder 35 PS Motorenleistung haben, denn der Risikozuschlag beim Versicherungstarif ist so gross, dass die Motorenleistung in der Risikobewertung untergeht. Er kundige dich bei den Versicherungsgesellschaften oder bei Mitgliedern die ein Möppi entdrosselt oder gedrosselt haben, ob sich die Prämie für die Erna oder Versys verändert hat.


    Zitat

    Wie kann die ABE denn fürs Drosselkit sein, ohne aber für die Beschränkung auf 25kW zu sein?


    Das liegt an der Gesetzgebung. Mit der ABE des Drosselkits bestätigt der Hersteller des Kit's, dass mit seinem Kit die Moterenleistung auf 25 kw gedrosselt wird. Das ist aber nur eine Seite der Geschichte, die andere Seite der Medallie ist die Zulassungsbescheinigung in der die 72 PS einer offfen Erna eingetragen ist. Baut man jetzt eine Drossel ein, hat man das Motorrad mit 72 PS abgeändert, was zur Konsequenz hat, dass die Betriebsbewilligung für 72 PS erlischt! Das heisst die gedrosselte Erna hat keine Betriebsbewilligung mehr, da in der Zulassungsbescheinigung 72 PS eingetragen sind! Darum ist es nötig, die Zulassungsbescheinigung auf 25 kw zu korrigieren. Bei der Fahrzeugzulassung braucht es aber eine Typen Genehmigung und die hat nur der Motorradhersteller Kawasaki und zwar je eine eigene für die offenen wie auch für die gedrosselten Motorradmodelle.

    Nun versucht ihr die ganze Zeit und angeblich auch die Fahschule, ein gedrosseltes Motorrad mit der Typen Genehmigung des offenen Motorrad zu zulassen. Auch ist es nicht möglich ein und dasselbe Fahrzeug doppelt zu zulassen, denn dann hätte das Fahrzeug zwei Kennzeichen mit den zwei dazu gehörenden Zulassungsbescheinigungen.


    Zitat

    Bei der ausbildung zum A-Unbegrenzt führerschein muss die Maschine auf der Prüfung gefahren wird auch über 34PS haben.

    Salü Billy

    Die Prüfungsfahrzeuge für die Führerscheinklasse A beschränkt dürfen maximal 25 kw / 35 PS haben.

    Die Prüfungsfahrzeuge für die Führerscheinklasse A mindestens 35 kw / 48 PS haben


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Tramper:
    In Deutschland haben die Tarife bei der Fahrlehrerversicherung sehr wohl eine Leistungsabstufung. Es ist auch nicht wesentlich teurer als eine Versicherung für ein Nicht-Fahrschulmotorrad. Das gilt aber natürlich nur für die Haftpflichtversicherung.
    Über eine Vollkasko habe ich bei einem Motorrad aber auch noch nie nachgedacht.
    Eine Maschine für A-begrenzt darf in D nicht mehr asl 34 Ps haben, und eine Maschine für A-unbegrenzt muß sogar mindestens 60 Ps haben.
    Es kann keinesfalls die gleiche Maschine sein, denn Du hast natürlich vollkommen recht, daß eine Drosselung immer eingetragen werden muß.
    Krooms´ Fahrlehrer handelt eindeutig gesetzwidrig, unterscheidet sich aber von der Ursprungsidee dahingehend, daß es bei ihm kein fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Die hat der Fahrschüler eh nicht, und der Fahrlehrer ist der Fahrzeugführer.

    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • Zitat

    In Deutschland haben die Tarife bei der Fahrlehrerversicherung sehr wohl eine Leistungsabstufung.

    Nicht zwingend im Vergleich zur gedrosselten und offenen Version. Bei den Major Gesellschaften (HDI, Allianz und zürich) ist bei den beliebtesten Fahrschulmotorrädern der 650 ccm Klasse im Süddeutschen Raum kein Unterschied.

    Dass natürlich Risiken wie Hubraum (>750 ccm) und SuperSportler die Tarife überproportional anschwellen lassen liegt auf der Hand. Aber selbst Maschinen dieser Gattung mit einer Drosselung auf 98 PS sind verhältnissmässig teuer in der Haftpflicht, Kasko und schweine teuer bei der Kollisionskasko

    Zitat

    A-unbegrenzt muß sogar mindestens 44kw / 60 Ps haben.


    Ja da hängt Deutschland den Empfehlungen der EU hinterher, in vielen Ländern ist die harmonierte Grenze von 35kw / 48 PS bereits umgesetzt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Ich bin jetzt vom berufsständischen Versicherer, der Fahrlehrerversicherung VaG ausgegangen., wo ja die meisten Fahrschulen versichert sind. Ich bin selber von dort zur R+V gewechselt. Beide Versicherungen haben unterschiedliche Tarife für 34 bzw 60+Ps.
    Ich kenne natürlich nicht die Tarife aller Versicherer.

    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • hy nochmal,
    auch wenn dieser Thread auf dem Weg ist , auszuufern, möchte ich nochmal auf den Kern zurückkommen.
    Also:
    64PS sind eingetragen , die Versicherung ist für 64PS abgeschlossen , Fahrer unter 23 Jahre sind angegeben,
    und jetzt nehme ich eine LEGALE Veränderung vor, indem ich das Moped sozusagen downsize .
    Ich drossele es auf 34PS. Das ist in meinen Augen keine illegale Veränderung wie zum Beispiel ein Motortuning auf eine höhere Leistung.
    Es ist eine Änderung , die es auch ab Werk für ein und dasselbe Moped gibt.
    Ich trage sie nur nicht ein.
    Laut Versicherung besteht der Versicherungsschutz.
    Da kann es doch nur eine Ordnungswidrigkeit sein , wenn ich so handle???
    Ich habs ja nur nicht eintragen lassen. Aber trotzdem ist alles legal.

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Zitat

    hy nochmal,
    auch wenn dieser Thread auf dem Weg ist , auszuufern, möchte ich nochmal auf den Kern zurückkommen.

    dann mach es doch nicht so kompliziert und sage einfach, dass man mit erloschener Betriebserlaubnis illegal rumfahren kann :bier


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Zitat

    und jetzt nehme ich eine LEGALE Veränderung vor

    Zitat

    Ich habs ja nur nicht eintragen lassen. Aber trotzdem ist alles legal.


    Da liegt eben der Hund begraben. Ohne Eintragung ist es keineswegs legal. Somit also fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • :0plan mmh,
    ich glaug so langsam,ich krieg's einfach nicht so hinngebogen, wie ich es gerne hätte :wacko:
    schadee,
    gruß und bis denne
    sumotom ;)

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Sag mal Tramper, warum schreibst du hier in einigen Threads so, als hättest du die Weißheit mit Löffeln gefressen und widersprichst dir dann in deinen Beiträgen selbst?!

    Sprichst erst von alten Kamellen und dass es keinen Unterschied machen würde, ob mehr oder weniger Leistung, dann geht das ganze in der Risikobewertung unter, dann trifft die Aussage auf einmal nur auf die großen Versicherer im süddeutschen Raum zu...
    Auf meine Frage ob ne Drossel mit ABE eingetragen werden muss, oder nur eine mit Teilegutachten, erzählst du mir was davon, dass die ABE nur fürs Drosselkit gelte.
    Warum sollte sich dann ein Hersteller die Mühe machen, überhaupt ne ABE für ne Drossel zu bekommen, wenn der Kunde den Kram eh eintragen und abnehmen lassen muss. Dann würde ja auch das Teilegutachten reichen.

    Schraub doch mal nen Gang runter :)

    [...] denn Du hast natürlich vollkommen recht, daß eine Drosselung immer eingetragen werden muß.[...]

    Das war ja in einem vorherigen Beitrag schon meine Frage. Müsste man eine Drossel mit ABE eintragen lassen oder nicht?

  • Zitat

    Warum sollte sich dann ein Hersteller die Mühe machen, überhaupt ne ABE für ne Drossel zu bekommen, wenn der Kunde den Kram eh eintragen und abnehmen lassen muss.


    Damit der Kunde die Drossel eingetragen bekommt. Sonst könntest Du ja irgendwas konstruieren und zum
    Tüv fahren. Mir würden da lustige Möglichkeiten einfallen 8)

    Gruß Markus

    Die Welt ist eine Scheibe!!!

  • Aber dafür gibt es ja das Teilegutachten.

    Und bei allen anderen Anbauteilen ist es doch so: Teilegutachten = Abnahme und Eintragung erforderlich, ABE = dranbauen und ABE mitführen

  • Zitat

    Aber dafür gibt es ja das Teilegutachten.


    Für was gibt es das Teilgutachten oder ABE? Ist das für die Drossel/Anbauteile oder für das Motorrad?

    Soweit ich weiss bekommt man das Teilgutachten oder die ABE nur für eine Drossel oder Anbauteile aber nicht für Motorräder.

    Kawasaki bekommt für den 25 kw Hobel eine Typen Genehmigung und für das 72 PS Möppi ebenfalls eine eigene Typen Genehmigung Nummer und eine der Typen Genehmigungsnummer wird in die Zulassungsbescheinigung von der Zulassungstelle eingetragen.

    Und darum ist es für Kawasaki nicht möglich, die Zulassungsbescheinigungen (je eine pro Typen Genehmigung in diesem Fall also zwei) dem Motorrad beizulegen, am Besten gleich noch mit den zwei Führerscheinen (A beschränkt bei 25 kw und A unbeschränkt für das 72 PS Modell), wie das bei den Anbauteilen mit der ABE möglich ist.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Natürlich sind Teilegutachten bzw. ABE fürs Anbauteil.

    Nur ist es doch so, dass man bei nem Teilegutachten den Kram eintragen lassen muss und bei ner ABE nicht.

    Daher bin ich davon ausgegangen, dass man bei einer Drossel mit ABE auch nix eintragen lassen muss, sondern lediglich die ABE mitführen muss.

  • Hallo,
    ich denke es gibt evtl. einen Spagat für dieses Problem. Drossel einbauen und zum Tüv fahren. Mann erhält dort die Papiere zur eintragung in die Fahrzeugpapiere. Diese führt man mit lässt es aber nicht in die Papiere eintragen.
    Versicherung mit offener Leistung und den Sohn als Fahrer eintragen lassen. Im Falle einer Kontolle des Sohnes bekommt er die Auflage die Drossel in die Papiere eintragen zu lassen, viellleicht auch ein Bußgeld mit 10-20 €. Aber die Drossel wurde durch den TüV abgenommen.
    Aber der Sohn kommt nicht wegen fahren ohne Betriebserlaubis dran.
    Mfg
    Thomas

  • Zitat

    Im Falle einer Kontolle des Sohnes bekommt er die Auflage die Drossel in die Papiere eintragen zu lassen,


    Vergesst mal das Ganze mit der Drossel, für die gibt es eine ABE und muss nicht zwingend eingetragen werden!

    Der Punkt beim gedrosselten oder offenen Motorrad ist die unterschiedliche Typen Genehmigungs Nummer in den Fahrzeugpapieren für das ein und daselbe Motorrad.

    Auch wenn man nur auf die andere Straßenseite umzieht, muss man auch das Fahrzeug ummelden. Die Frist beträgt meines Wissens dafür wenige Werktage. Beim Wechsel der Typengenehmigungsnummer erlischt aber die allgemeine Betriebserlaubnis sofort und darum ist es ratsam die Fahrzeugpapiere sofort umschreiben zulassen, da man sonst ohne allg. Betriebserlaubnis herumfährt. Und ich bezweifle, dass eine ABE oder ein Stempel vom TüV das fahren ohne allg. Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr erlaubt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time