Beiträge von tom1968

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    Hallo,
    ich denke es gibt evtl. einen Spagat für dieses Problem. Drossel einbauen und zum Tüv fahren. Mann erhält dort die Papiere zur eintragung in die Fahrzeugpapiere. Diese führt man mit lässt es aber nicht in die Papiere eintragen.
    Versicherung mit offener Leistung und den Sohn als Fahrer eintragen lassen. Im Falle einer Kontolle des Sohnes bekommt er die Auflage die Drossel in die Papiere eintragen zu lassen, viellleicht auch ein Bußgeld mit 10-20 €. Aber die Drossel wurde durch den TüV abgenommen.
    Aber der Sohn kommt nicht wegen fahren ohne Betriebserlaubis dran.
    Mfg
    Thomas

    Hallo Gummi,

    ich habe vor 3 Tagen die Kupplungsfedern von Louis verbaut. Aber nicht wegen rutschender Kupplung sondern weil ich öfters zu zweit fahre und beim runterschalten (z.B. beim Überholvorgang) die Kupplung etwas länger gebraucht hat bis der Kraftschluss hergestellt war. Aber ich denke es liegt bei dir bestimmt am Öl.
    Wenn die Kupplung im sechsten Gang bei dieser Drehzahl durchschleift, denke ich daß in diesem Moment auch das größte Drehmoment anliegt.
    Aber zum Einbau ist folgendes zu sagen:
    1. Einbau ohne Spezialwerkzeug in ca. 30 min erledigt. Vieleicht solltest du dir vorsichtshalber eine neue Dichtung für den Kupplungsdeckel besorgen. Bei mir mit 11500 km war die aber kein Thema mit der Dichtung.
    2. Wenn du den Einbau der Federn mit Moped auf dem Seitenständer vornimmst läuft auch kein ÖL aus.
    3. Aber bitte Schrauben der Federn nur mit Drehmoment 10Nm anziehen!!!

    Nach den ersten 250km gestern kann ich nur sagen,die Investition mit 15€ hat sich aber dicke gelohnt. Die Kupplung trennt besser und durchrutschen ist kein Thema mehr. Minimal mehr Kraftaufwand am Hebel erforderlich, aber in keinem Fall störend.

    Zum Kupplungsspiel möchte ich noch folgendes anmerken. Außen am Kupplungshebel ( Am Lenker) sollten ca. 10-15mm Spiel vorhanden sein.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen. :daumenhoch:

    Gruß
    Thomas

    Die Frage ist, kommt es vom Standrohr oder nur von der Metallvertstärkung im Gabelsimmering. Dann wäre es ja mit ersetzen

    des Simmeringes erledigt. :thumbup:

    Ich kann mir nicht vorstellen daß das Standrohr rostet...??? ?( :irre . Dies ist doch aus Druckguss...!!

    Gruß

    Thomas

    Hallo Powerperle,

    ich habe die Puig Scheibe der 09 er an meiner 08 er dran.

    Passt gut, Windschutz gut, und sieht nicht gar so lanweilig aus wie viele andere Modelle.
    Aber oben ohne ist sie halt am schönsten....... :floet

    Gruß Thomas

    Hallo Maciek

    kann es sein daß beim pulvern der Anlage auch die Führung bzw. die Bohrung gepulvert wurde??

    Oder daß das Teil runtergefallen ist und die Bohrung gestaucht wurde?? :(

    Eine andere Erklärung gibt es eigentlich nicht.. wenn es voher fuktioniert hat ?(

    Gruß Thomas

    Hallo Jungs,

    die lang ersehnte Reparaturanleitung für die ER ist endlich lieferbar. Habe sie heute mit der Post von Amazon erhalten. :P

    Nach dem ersten durchblättern kann ich nur sagen, Super gemacht!!! :super

    Der Kauf lohnt sich!!!


    Grüße
    Thomas

    Wie immer alles Geschmacksache. Mir persönlich gefällt die Erna auch ohne am besten. Wenn aber ein längerer Trip, inklusive mehrere hundert Autobahnkilometer anliegen, dann ist man dankbar über eine deutliche Oberkörperentlastung.

    Und von allen gesehenen verkleidungen wo es für die Erna gibt, passt diese vom Style her noch am ehesten und ist Ruck Zuck montiert.

    Mfg
    Thomas

    Hallo, mit anderem Anbieter wird es schwierig werden, da BS-Motorparts den Generalvertrieb für Puig hat.
    Aber ein kleiner Tip... :super, ich habe mir die Verkleidung bei Ebay von BS Motorparts für 60,30€ ersteigert. Startpreis war 59,90€.

    Viel Glück!!!

    Grüße Thomas

    Also alles recht schön und gut........ ?(
    aber ich denke da lässt sich das Geld wohl sinnvoller unterbringen, vielleicht im Fahrwerk (Federbein), Blinker oder ähnliches... hat man bestimmt mehr davon als von einer anderen Schwinge.......wie schon rubberdruck sagte die blinker gehen gar nicht :abfeiern

    Hallo,
    der Lampenwechsel ist eigentlich kein Problem. Es sind genau 4 Schrauben mit Schlüsselweite 8 die entfeernt werden müssen.
    2 St. von oben vor der Gabelbrücke und 2 St. seitlich unten an der Lampenverkleidung.(Zwischen Lampenverkleidung und Gabelholm)

    Entweder die ziehst dann die 3 Stecker ab( was ich für den besten Weg halte) ab, dann kannst du den kpl. Lampenträger abnehmen und in aller Ruhe die Birnen tauschen. Oder du passt auf und wechselst die Birnen im angebauten Zustand der Lampenverkleidung.

    Grüße Thomas

    Hallo Jungs,

    für alle die noch auf der Suche nach einem Windschild für die Erna sind, bin ich bei der Puig Verkleidung für die 2009 er Erna fündig geworden. Ich hab sie auf das Risiko hin bestellt daß sie auch an meine 2008 er passt.....und siehe da, passt einwandfrei und sieht Top aus. Das einzige was mann sich besorgen sollte sind 2 Inbusschrauben M6x 35mm als Ersatz für die beiden oberen Schrauben der Lampenverkleidung. die passen nicht , da sich an den Orginalen Schrauben eine große Unterlagscheibe befindet, die nicht abgenommen werden kann. Mit der großen U-Scheibe passt sie nicht in die Halterung der Puig Scheibe.

    Zur Montage lässt sich sagen: Scheibe kommt vormontiert mit beiden Haltern, die oberen Schrauben der Lampenverkleidung entfernen, Scheibe mit Inbusschrauben montiert...nach 3 Minuten alles erledigt!!
    Hier der Link zur 2009 Puig Scheibe:

    [URL]http://www.bs-motoparts.de/Cockpitverkle...el_p7576_x2.htm


    Grüße
    Thomas

    Hallo vielleicht hilft dir das weiter. Hab ich auf die schnelle gefunden.

    Verschuldenshaftung
    Grundsatz des Schuldrechts, wonach der Schuldner für einen Schaden nur haftet, wenn er diesen durch ein vorwerfbares Verhalten verursacht oder mitverursacht hat.
    Der Grundsatz besteht sowohl im Recht der Leistungsstörungen (§ 276 StGB), als auch im Deliktsrecht (§ 823 Absatz 1 BGB).

    Ein Verschulden liegt vor, wenn der Schädiger das schadensbegründende Ereignis vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat und das Verhalten rechtswidrig war.

    Von dem Grundsatz der Verschuldenshaftung werden zahlreiche Ausnahmen gemacht.

    Schuldunabhängige Einstandspflichten bestehen beispielsweise für:

    das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
    anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a BGB)
    vertraglich übernommene Garantien und Zusicherungen
    Ein besonderer Fall der schuldunabhängigen Haftung ist die Gefährdungshaftung.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt auch Haftungsmilderungen auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten oder auf grobe Fahrlässigkeit (§ 277 BGB).

    Ja, da bin ich mir sicher.
    Im Grundgesetz steht, daß jeder der einem anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, verpflichtet ist in volller Höhe dafür aufzukommen.

    Aber es heißt " schuldhaft ". Und genau dieses Risiko nimmt einem eine Haftpflicht Versicherung ab. Ausgenommen natürlich Vorsatz, Begehung einer Straftat oder ähnliches.

    Auf gut Deutsch: Wenn ein Gericht das Verschulden sieht und ein dementsprechendes Urteil fällt, muß auch die Haftpflicht bezahlen. Ausser es war eine Straftat oder Vorsatz, dann bezahlt zwar die Haftpflicht nicht aber der Verursacher muss aus eigener Tasche zahlen.

    Glaub mir,ich hab den Scheiß lernen müssen. ?( :donner

    Thomas

    Ich denke das Problem ist folgendes: Grundlage für eine Zahlung jeder Haftpflicht ist der Nachweis eines Verschuldens. Wenn der Motorradfahrer sein Fahrzeug auf ebener Fläche mit funktionstüchtigem Seiten- bzw. Hauptständer abstellt, hat er alles korrekt gemacht. Wenn dann zum Beispiel ein Kind oder jemand anders dran rumfummelt oder ähnliches dann kann der Motorradbesitzer nichts dafür und haftet nicht. Also zahlt auch die Haftpflicht nicht.
    Und bei der Sache mit der Dachziegel von voher möchte ich noch folgendes Anmerken: Die Haftpflicht des Gebäude Eigentümers haftet nur wenn auch diesem ein Verschulden nachzuweisen ist. Gleicher Fall gilt bei einer Dachlawine die auf eine Auto fällt das vor dem Haus parkt.
    Hier zahlt die Haftpflicht nur wenn der Besitzer des Hauses von der Gemeinde oder ähnliches die Pflicht hätte ein Schneefanggitter zu montieren und er ist dieser nicht nachgekommen.

    Dies alles hilft aber weder dem Mopedfahrer noch dem Autofahrer. Aber so ist nun mal das Grundgesetz.

    Thomas