Drossel und Rechtssprechung

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  • Hallo,

    ich denke es gibt evtl. einen Spagat für dieses Problem. Drossel einbauen und zum Tüv fahren. Mann erhält dort die Papiere zur eintragung in die Fahrzeugpapiere. Diese führt man mit lässt es aber nicht in die Papiere eintragen.

    Versicherung mit offener Leistung und den Sohn als Fahrer eintragen lassen. Im Falle einer Kontolle des Sohnes bekommt er die Auflage die Drossel in die Papiere eintragen zu lassen, viellleicht auch ein Bußgeld mit 10-20 €. Aber die Drossel wurde durch den TüV abgenommen.

    Aber der Sohn kommt nicht wegen fahren ohne Betriebserlaubis dran.

    Hy,
    guter Tip.Ich denke, genau so werde ich es machen :daumenhoch:

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Zitat

    guter Tip.Ich denke, genau so werde ich es machen :daumenhoch:


    Ist es wirklich ein guter Tipp ohne allg. Betriebserlaubnis herumzufahren?

    Denn im § 20 StVZO steht

    Die ABE kann erlöschen, z. B. ... wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht.

    Und glaubt es endlich eine gedrosselte Versys entspricht nicht mehr den Vorschriften der Typengenehmigung der offenen Versys. Und genau wegen den fehlenden 29 PS erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für die Versys!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Ich finde da lediglich diesen Satz:

    Zitat

    (5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis gegen die mit dieser verbundenen Pflichten verstößt oder sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, daß der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht.


  • Ich finde da lediglich diesen Satz:

    Zitat (5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis gegen die mit dieser verbundenen Pflichten verstößt oder sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, daß der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht.


    So ein Pech, darf ich dir eine Sehhilfe anbieten?


    Ich finde da lediglich diesen Satz:


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Tramper

    Die ABE kann erlöschen, z. B. ... wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht.

    Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt

    Du gibst einfach nicht auf , oder? (immer das letzte Wort haben wollen :teach: )
    Und wenn du es in der größtmöglichen Schriftgröße schreibst,musst du dich wohl damit abfinden, das es Leute gibt,
    die es einfach anders machen , wie du. Und sie haben Spaß daran :grimasse .
    Für mich jedenfalls sieht es so aus, als währe die ganze Sache nichts anderes, als wenn ich mit einem Sportauspuff mit E-Nummer(ABE) rumfahre , der trotzdem zu laut ist.

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

    • Offizieller Beitrag

    denke es geht hier garnicht darum, wer das letzte wort hat.
    fakt ist:
    es ist verboten. gesetzte in d sind in der regel so strukturiert, das sie eigentlich eindeutig von jedermann zu verstehen sein sollten. teilweise sind sie aber auch super kompliziert ausgedrückt, weil leute wie du, der meinung sind, mit ihrem wissen aus der autobild oder was auch immer, einen schlupfwinkel zu finden um irgend ein irrsinniges vorhaben in die tat um zu sezten. ich habe diesen ganzen beitrag nur überflogen, aber wie ich es in den letzten posts gelesen habe, willst du dein moped eh drosseln, um deinen sohn zu ermöglichen es auch zu nutzen. das ist sehr löblich von dir, aber warum zum henker willst du es nicht eintragen lassen? denke nicht das es daran liegt, das du 20€ gebühren sparen willst. kurzum ich verstehe die ganze diskussion nicht.
    fakt ist:
    eine leistungsveränderung ab einem gewissen rahmen muss eingetragen werden. es spielt dabei keine rolle ob die leistungsveränderung im positiven oder im negativen bereich abläuft. technische defekte ( zum beispiel ein ausgefallenner zylinder ) zählen hier natürlich nicht. solltes du die drossel nicht eintragen lassen, und dein sohn hat einen unfall ( im schlimmsten fall noch pers. schaden ) dann wünsche ich dir oder deinem sohn ( je nach dem wer halter des kfz ist ) schon mal viel spass dabei, für die kosten auf zu kommen, die versicherung wird das mit sicherheit nicht machen. des weiteren ist es für die rennleitung nur ausschlag gebend, was in den kfz papieren steht ( nicht im brief ). steht da was von offener leistung, ist es fahren ohne fahr erlaubniss und vers. betrug. es ist dabei völlig unerheblich, was dir irgend ein tüv prüfer auf einen zettel geschmiert hat. selbst wenn angie selbst dir das eintragen würde, dürftes du das immer noch nicht. bedenke es heisst in dem zietierten absatz der stvo auch

    "Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnissich als unzuverlässig erweist."

    und wenn du eine solch gravierende eintragung nicht dürführen lässt, obwohl du weist das du es musst, bist du schlicht und ergreifend unzuverlässig ;)

    soo hoffe ich konnte wenigstens etwas licht ins dunkel bringen und entschuldige mich schonmal für den stellen weise relativ forschen ton, aber so ist das nunmal einfach in d. es ist nicht erlaubt.

    was du natürlich unter der hand machst, ist deine sache, aber dann schrei hier bitte nicht rum, wenn dein sohn jemandn zum krüppel fährt doer es unter umständen noch selber wird.

    so long

  • also ,
    nochmal im guten :hi
    erstens habe ich tramper direkt angesprochen,und ich glaube aus seinen posts erkennen zu können,das er für sich sprechen kann.
    zweitens ist es doch nicht zu übersehen , das diese sache nicht ganz legal i)( wobei : halblegal wird es wohl nicht geben ?( )
    drittens : ist es ein unterschied , ob ich z.b. mit ilegalem endtopf oder mit nicht eingetragener leistungsdrosselung fahre?? ich glaube nicht. hierbei jedoch würde sich wahrscheinlich niemand so aufregen , und seinen sohn mit diesem
    moped fahren lassen(vorausgesetzt erhat ne fleppe)
    viertens,versicherungstechnisch habe ich die geschichte mit meinem vertreter schon abgeklärt.(steht auch so in meinem post)
    fünftens:

    aber dann schrei hier bitte nicht rum, wenn dein sohn jemandn zum krüppel fährt doer es unter umständen noch selber wird.


    das ist völlig deplatziert und überflüssig , mit dem

    relativ forschen ton

    kann ich durchaus leben.

    aber ich denke, jeder zieht für sich die grenze von legal nach ilegal ein bischen selbst.sei es nur mit zu kleinen spiegeln (only for show) einem zu lauten auspuff ,einer anderen übersetzung... usw.
    ist doch im prinzip alles der selbe tatbestand. :lesen

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom

  • Zitat

    erstens habe ich tramper direkt angesprochen,und ich glaube aus seinen posts erkennen zu können,das er für sich sprechen kann.


    Honkster hat nicht für mich gesprochen, sondern dir die Sachlage der Rechtssprechung dargelegt.


    Zitat

    nochmal im guten :hi
    ... ich glaube ...

    jeder zieht für sich die grenze von legal nach ilegal ein bischen selbst.

    ist doch im prinzip alles der selbe tatbestand. :lesen

    Unwissende glauben...

    und als Vater solltest du deinem Sohn ein Vorbild sein, denn Gesetzte regeln das Zusammenleben zwischen den Menschen und gelten für alle. Dein Verhalten ist verwerflich und respektlos gegenüber der Gesellschaft, da du dich und deine Bedürfnisse über das Gesetzt stellst.

    Unverzeihlich ist auch, dass du ganz bewusst illegale Aktionen nicht nur billigst sondern aktiv vorlebst und gleichzeitig andere verurteilst.

    Zitat

    moped fahren lassen(vorausgesetzt erhat ne fleppe)

    Diese Störung in deiner Denkweise geht absolut nicht in Ordnung und schon gar nicht vor dem Gesetzt, denn dafür ist die Rechtsprechung eindeutig wie die Gesetzte auch.

    Die Fleppe ist genauso nur eine Stück Papier wie die ABE oder das Gesetzbuch.

    Also in deinen Augen auch nicht wirklich notwendig sondern ein nice to have but not necessary

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • !! SO jetzt geb ich auch mal meinen Sempf dazu ;)

    sobald eine Leistungänderung erfolgt steht unter dem Tüv bericht meist ist unverzüglich einzutragen! anderenfalls Ohne ABE ! und das kostet dann ein bischen mehr als 20 € und gibt noch schöön punkte...! wenns ganz dumm läuft legen sie dir schöön die karre still ...! und wenn dein Sohn unterwegs ist... kann er sich evtl noch auf ein Verfahren einstellen (fahren ohne Fahrerlaubnis)

    anders siehts z.B. bei Fahrwerken aus... da steht dann beim Tüv bericht sind beim nächsten Ummelden einzutragen blabla... da kann man den weg gehen das man die Zettelhaufen einfach mitführt! ;) da wird dann auch keiner ein bußgeld oder was anderes verhängen! genau so bei Auspuff anlagen etc. wird meiste auch so verfahren.

    also noch schönen Nachmittag und gut Gas;)

    Sex drugs and rock'n roll :teach::teach::teach::teach:

    hihi

    • Offizieller Beitrag


    das ist völlig deplatziert und überflüssig ,

    nö is es nicht.. das ist ein durchaus denkbares szenario. wenn du das nicht wahr haben willst, tut es mir leid deinen traum zum platzen zu bringen. und was dein vers. typ erzählt.. nun sagen wir einfach mal so, die erfahrung hat gezeigt, das die jungs viel erzählen, mündliche absprachen sind eh fürn popo und bei geld hört bekanntlich noch immer die freundschaft auf.

    so long

  • @hanfblüte

    gleichzeitig andere verurteilst.

    ich verurteile niemanden,sondern lebe nach dem motto,jeder ist für sich selbst verantwortlich.
    jedoch bei einem solchen perfekten staatsbürger wie du es zu sein scheinst,

    Dein Verhalten ist verwerflich und respektlos gegenüber der Gesellschaft, da du dich und deine Bedürfnisse über das Gesetzt stellst.


    gesetzestreu bis ins mark, werd ich bei dir nie auf ein funke verständniss hoffen können.
    falls du wirklich so bist , wie du rüber kommst, weiß ich nicht ob ich dich bewundern oder bedauern soll.
    wie dem auch sei, für mich kommt hier keine erkenntnis mehr bei rum, es werden immer die selben argumente zittiert.
    deswegen werde ich mich an dieser stelle verabschieden

    Schaun wir mal,dann sehn wir schon[font='Comic Sans MS, sans-serif']. In diesem Sinne...

    bis denne,sumotom