Kann ich die Maschine so zulassen

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  • Hallo,
    habe seit heute nun eine Er-6f 2008(US Modell)

    diese will ich nun erstmal Drosseln

    aber wie ist es mit zulassen, denn ich habe keine AU&HU Bescheinigung.

    Habe nur Zulassungsbescheinigung I & II als Tageszulassung

    Ein HU&AU Ablaufdatum ist mit 08.2010 vermerkt EZ. war 1.7.2008

    Kann ich das Motorrad ohne die Papiere anmelden?
    Hat das Amt diese Papiere evtl. im System?
    Was muss geändert werden damit sie Tüv bekommt?
    (Hat zur zeit Rote Seiten Reflektoren und eine schwarze Zubehör Scheibe

    Bitte um Hilfe

  • Frag halt in der Zulassungsstelle nach, ist daß Ding schon mal in Europa mit einer EU-Zulassungsbescheinigung gelaufen ?

    Du musst also sowieso zum TÜV, daß ist mal klar, mit einer Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers kannst Du nachweisen, daß es der EU-Typgenehmigung entspricht.

    Hast Du keine Übereinstimmungsbescheinigung, dann must Du auch zum TÜV, die laden sich auch mal alles runter und tragen dann alles ein, wird dann wohl etwas teuerer.

    Vom KBA kann sich die Zulassungstelle die Daten schon runter laden.

    Also überprüfe erst alle Verschleißteile, wie die ganzen Lager, Bremsen, dann drossle und überprüfe die Abgaswerte, denke an Haltegriffe und entferne die roten Seitenstrahler (dürfen in der EU an der Seite eines Fahrzeuges nur gelb sein meines Wissens, § 51a StVZO), die Scheibe ist wurscht, solange Du eine BE oder Tüvgutachten dafür hast.

    Und:

    Sofern das Fahrzeug aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nicht anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, eingeführt oder aus dem Besitz der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte, der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere oder ihrer Mitglieder erworben wurde, ist mit dem Antrag der Verzollungsnachweis vorzulegen. Wird dieser nicht vorgelegt, hat die Zulassungsbehörde das zuständige Hauptzollamt über die Zulassung zu unterrichten.

    Wenn du also 4000,- bezahlst hast, dann kostet es 8 % Einfuhrzoll für Motorräder, da aus der USA eingeführt, auch wenn sie vorher in D gelaufen sind, dann sind wir bei 4320,- Euro nach denen sich die 19 % Einfuhrsteuersatz berechnen = 5140 Euro, + TÜV und Zulassungskosten.

    Wird schon klappen !

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (22. November 2009 um 21:34)

  • Hey das Motorrad wurde für einen Tag in Deutschland zugelassen und hat eine Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I + II mit allen Daten

    Motorrad kommt aus Californien( US Modell)

    Habe das Motorrad von einem gekauft der sie aus Amerika mitgenommen hat und eig. selber fahren wollte, hat jedoch kein fs(man kann nur B umschreiben lassen)

    Verzollt usw. ist sie

    3 Mal editiert, zuletzt von NicoX (22. November 2009 um 22:26)

  • Und das alles aus der Schräglage :abfeiern
    Wenn wir den Rainer net hätten :P
    Möchte auch unseren Tramper und alle anderen Spezialisten nicht vergessen :P
    Freue mich jetzt schon wieder auf Euch alle :bier
    Bis dahin - Euer alter Leon

    Es ist wenig Raum zwischen der Zeit, wo man zu jung und der, wo man zu alt ist.

    • Offizieller Beitrag

    wo ist da das Problem? Du hast die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, und dort steht drin, dass der nächste HU-Termin erst im August 2010 ist. Damit solltest du die Maschine problemlos anmelden können.

    Ich habe noch nie gehört, dass man auf der Zulassungsstelle eine HU-Bescheinigung vorlegen muss. Du hast ja ein amtliches Dokument mit Siegel einer ZÜS.
    Von einem Prüfer wurde mir schon mal gesagt, ich müsse das HU-Gutachten bei der nächsten Prüfung wieder vorlegen (weil geringfügige Mängel eingetragen waren). Bei der nächsten Prüfung hat dann aber nie einer danach gefragt...

  • Also die infos sind hier unvollständig:

    Hat der Importeur/Vorbesitzer, von dem Du sie gekauft hast sie nur mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen oder regulär für einen Tag.

    Hat er sie regulär zugelassen, hätte er vorher zum TÜV gemußt, da dies aufgrund § 7 Absatz 3 der FZV bei allen Fahrzeugen erfolgen muß, die nicht aus dem EU-Wirtschaftsraum kommen oder die aus dem EU-Wirtschaftsraum kommen und keine Bestätigung nachweisen können, wann sie erstzugelassen sind oder wann der letzte HU-Termin gewesen ist.

    Anders läuft es normalerweise nicht ab. Vielleicht war er ja schon beim TÜV, dann wundert es aber, daß er keine neue Zweijahresfrist bekommen hat.

  • Noch zu ungenau:

    Du hast einen Teil 1 mit einem eingetragenen deutschen Regel-Kennzeichen ist das richtig ?

    Ist auf dem Teil 1 die HU von einer Prüforganistation vermerkt, ja oder nein ?

    Du hast keine AU-Bescheinigung, diese Untersuchung müsste auch bei ersten Zulassen in D erfolgt sein, laut § 7, steht dies auf Teil 1 vielleicht ausnahmsweise auch drauf ?

    Die AU ist ja kein Problem, die kann ja in jeder zugelassenen Werkstätte erfolgen.

    Haste jetzt mal in einer Zulassungstelle angerufen ?

    Was sagt der Verkäufer was er für die Tageszulassung vorweisen musste ?

  • Auf Teil I ist nur die Nächste Prüfung vermerkt wo sie bei jedem steht
    Außerdem stehen diese Daten auf der Abmelde Quittung

    Wurde am 31.8 Zugelassen auf H-N XXX
    Am 31.8 auch wieder außerbetrieb gesetzt

    Verkäufer habe ich noch nicht erreicht

    Bei der Dekra und beim Tüv ist die Maschine unbekannt.

    Zulassungsstelle muss ich morgen mal anrufen

  • Na dann ist es ja alles easy, denn:

    Er hat schon mal eine deutsche Zulassung gehabt, die haben ihn zwar fälschlicherweise, aber doch, die HU in 2010 anerkannt, obwohl er eigentlich zwingend eine deutsche hätte machen müssen, und da das Mopped somit auich jetzt noch nicht zur AU mußte ,weil noch keine zwei Jahre alt, kannst Du sie bedenkenlos zulassen.

    Tja, da hat wohl einer in der Zulassungsstelle, nicht richtig geschalten, denn bei der zwingenden TÜV-Vorführung, die es hätte geben müssen, hätte der Tüv-Prüfer die roten Strahler bemängelt (würde auch jeder Polizist der es ernst meint, rot darf nämlich nur nach hinten leuchten, gelb zur Seite)

    Jezt wird es wohl keiner mehr merken, da du ja mit deutschen Papieren kommst.

  • Verstehe ich das Richtig das eine Maschine die noch nicht wieder zum Tüv musste weil sie halt Neufahrzeug war ohne AU und HU Bescheinigung zugelassen werden kann?

  • Ja genau, aber eigentlich Deine nicht, wie oben erläutert, da hat einer einen Fehler gemacht, als er die erste deutsche Zulassungsbescheinigung ausgestellt hat.

    • Offizieller Beitrag

    sag ich doch! Wenn in der Zulassungsbescheinigung der nächste Prüftermin drinsteht, dann ist das Fakt. Ist ja ein amtliches Dokument. Und dass die Maschine schon mal bei uns zugelassen war ist ja auch klar: Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil2 gibt es wohl nur bei uns...

    Zitat

    Original von Gruselwolf
    ...hätte der Tüv-Prüfer die roten Strahler bemängelt (würde auch jeder Polizist der es ernst meint, rot darf nämlich nur nach hinten leuchten, gelb zur Seite)


    da gibt es allerdings wieder ein paar Ausnahmen wie z.B. der 5er BMW. Der vordere Scheinwerfer ist mit gelben LED's auf die Seite gezogen, die hinteren Leuchten mit roten LED's. Ist wohl wieder mal so ein Sonderrecht eines großen Herstellers.

  • Zitat

    Original von pn77
    da gibt es allerdings wieder ein paar Ausnahmen wie z.B. der 5er BMW. Der vordere Scheinwerfer ist mit gelben LED's auf die Seite gezogen, die hinteren Leuchten mit roten LED's. Ist wohl wieder mal so ein Sonderrecht eines großen Herstellers.

    ...Oder Volvo V40 (nicht das aktuelle Modell).
    Der fährt vorne UND hinten mit gelb leuchtenden
    Strahlern umher...

    (Ausnahmen bestätigen die Regel...)

  • Der Fünfer BMW leuchtet also hinten rot zur Seite und daß ist auch gut so, daß soll er auch.

    Jetzt muß man sich mal über die Bedeutung der unterschiedlichen lichttechnischen Einrichtungen unterhalten.

    Klugscheißmodus an:

    Jedes rote Rücklicht leuchtet auch immer ein bißchen zur Seite, genau wie der Frontscheinwerfer. Damit ist die Begrenzung zwischen vorne weißes Licht und hinten rotes Licht klar, auch wenn es stockfinster, leicht neblig oder anders die Sichtverhältnisse gestört sind, erkennt das geschulte Auge von der Seite, daß dazwischen ein Fahrzeug stecken muß.

    Jetzt nicht lachen, keinesfalls.

    Gelbe Rückstrahler an der Seite sind dazu da, daß der Betrachter sofort erkennt, daß er die Seite eines Fahrzeuges vor sich hat und wie lang es ungefähr ist, wenn mal der Blick auf die Leuchten verstellt ist.

    Bei Krädern ist es nicht mehr üblich gelbe Seitenstrahler zu haben, meine R 100 S hatte diese noch an der Gabel und an den Koffern. Ein zusätzlicher Schutz sollte mal ein Licht ausfallen, aber eigentlich unnötig wie ein Kropf, höchstens im Pannenfall hilfreich, als es noch keine Warnblinker gab.

    Aber füreinen längeren Lieferwagen oder gar Lastzüge ein unbedingtes Muß, auch bei uns vorgeschrieben in der StVZO ab 6 Meter Länge, weil im Ernstfall tödlich, wie bei einem Unfall den ich selbst erlebte habe, mit einem rumänischen lastzug der keine gelben Rückstrahler an der Seite hatte.

    Der Rumäne wendet verbotswidrig auf einer Bundestraße, jeweils nur eine Fahrspur für eine Richtung, nach links in die Einfahrt eines Parkplatzes, schafft es natürlich nicht in einem Zug über den Parkplatz in die Gegenrichtung zu fahren, stößt noch mal zurück, in dem Moment fährt der Audi A 6 Fahrer mal geschmeidig unten durch und rasiert sich Dach und Schädeldecke ab.

    Er konnte es nicht rechtzeitig sehen, da hinter einer Buschreihe die Scheinwerfer in den Wald leuchteten und die Rückleuchten leicht schräg nach hinten von ihm weg strahlten.

    Wenn man dann nachts ungestört von Polizei und anderen PKW mal 130 statt 100 fährt verspielt man natürlich auch enorm Reaktionszeit.

    Nach den internationalen Mindestanforderungen der Vertragstaaten für die Ausrüstung von KFZ müssen auch Laster nicht mit gelben Seitenstrahlern ausgerüstet.

    Hab ich damals extra nachgelesen, weil ich´s fast nicht glauben konnte, aber das Abkommen ist halt von 1926.

    Das sind sozusagen die Mindestanforderungen zu denen sich damals die Vertragstaaten haben hinreißen lassen, mehr kann man dann vom ausländischen Besucher nicht verlangen unabhängig davon, ob er mal welche dran hatte oder zuhause für den heimischen "TÜV" welche brauchen würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruselwolf (25. November 2009 um 00:22)

  • Mit den Farben der Lichter hat Gruselwolf die aktuelle Gesetzeslage wiedergegeben. Zusammengefasst heisst das:

    weiss strahlt nach vorne

    rot strahlt nach hinten

    gelb/orange strahlt zur Seite

    Beim BMW sind die roten Rückleuchten um das Heck rumgezogen die Hauptstrahlrichtung ist darum nicht zur Seite sondern nach Hinten! Sind am BMW seitliche Reflektoren oder Leuchten angebracht sind sie in Europa gelb/orange!

    Das gilt auch für Motorräder! Wenn NicoX seine US-Ausführung in Deutschland wieder zulässt (war ja schon einmal, dabei spielt die Dauer keine Rolle) und seitlich rote Reflektoren hat, muss er sie entfernen oder gegen gelb/orange austauschen.

    NicoX
    Wegen den Daten für die AU/HU mach dir keine Gedanken. Der TüV hat die richtigen Daten im Computer, ist nur die Frage wie er sie findet! Aber das ist das Problem des Prüfers, denn spätestens bei der Tageszulassung wurden die Daten erhoben und gespeichert! Zudem sind die Abgaswerte bei der 08er ER-6f identisch, egal ob US-Ausführung oder Europa Modell.

    Es kann auch sein, dass du einzelne Leuchtenfarben im Cockpit farblich der europäischen/deutschen Normen anpassen musst. Aktuell sind Kontrolllampen orange/gelb, Warnlampen rot, Richtungsanzeiger grün und das Fernlicht blau.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (25. November 2009 um 00:55)

  • Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, daß Zweiräder oder Krankenfahrstühle alterantiv weißleuchtende Felgenstreifen haben dürfen, da hier aufgrund der Form im Stand und in der Bewegung auch eindeutig die Seite eines Rades abgebildet wird.

    LKw dürfen auch alternativ einen weißen retroreflektierenden Streifen haben, weil hier auch keine Vewechslungsgefahr geben ist durch die Länge des Streifens. Oder die weißen Streifen am Heck die den Aufbau umranden.

    Aber auch die Form ist wichtig um keine Verwechslung zu erzeugen. So darf o.g. Streifen an LKW nicht in Form eines Schriftzuges, z.B. Werbung oder Firmenname ausgeführt sein und seitliche Strahler dürfen keinesfalls dreieckig sein, egal ob diese gelb wären, weil die Form nur für das Heck eines Anhängers zulässig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (25. November 2009 um 08:50)