Hallo
hab mir das ding gekauft für ER6n Modell 09. Nun zwei Fragen dazu.
1) Ist der Befestigungssatz standarmäßig dabei oder muss ich den extra ordern?
2) Da liegt ein stück alu gitterblech dabei. Wo kommt das hin?
Danke
Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!
Hallo
hab mir das ding gekauft für ER6n Modell 09. Nun zwei Fragen dazu.
1) Ist der Befestigungssatz standarmäßig dabei oder muss ich den extra ordern?
2) Da liegt ein stück alu gitterblech dabei. Wo kommt das hin?
Danke
Edit: Ups, habe das alte Modell!
Hi Steffen
Bei mit war nur so eine Schelle im Gummi-Manschette für die rechte Seite, Gutachten und ein Aufkleber dabei.
Um die Schelle mit der org. Schraube zu zu kriegen, brauchst Du einen Helfer!
Gruß
Ritsch
Guten Morgen
Also ich habe bei meinem freundlichen angerufen und bekomme nun den kompletten befestigungssatz nachgeliefert.
Nach grundlichen studieren des teilegutachtens habe ich nun aber noch eine Frage.
Auf Seite 3 Steht unter "Hinweise für den Halter", dass man das vom TÜV abnehmen lassen muss und die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss.
Auf Seite 5 steht dann aber unter "Berichtigung der Papiere", dass eine Berichtigung nicht vorgeschrieben ist.
Ja was nun?
Wozu soll der Aufkleber sein? Ich meine auf der innerseite ist der sowieso nicht zu erkennen und ich denke auch das der dort nicht lange halter wird.
du musst beim TÜV den richtigen Einbau überprüfen lasse, eingetragen wird dann bei der nächsten Ummeldung oder so. solange musst Du den Bericht vom TÜV mitführen.
Hi, an meiner ER-6n ist auch die gleiche Abdeckung dran.
Ich habe nen TÜV-Bericht, den ich immer unter der Sitzbank mitführe und dann im Bedarfsfall vorzeigen kann.
ZitatAuf Seite 5 steht dann aber unter "Berichtigung der Papiere", dass eine Berichtigung nicht vorgeschrieben ist.Ja was nun?
Du musst den Anbau vom TÜV abnehmen lassen. Dazu einfach mit dem TÜV-Gutachten und dem angeschraubten Teil zum TÜV fahren und dann stellen die dir nen Prüfbericht aus.
Dann kannst du dir überlegen, ob du immer den Prüfbericht dabei haben möchtest oder ob du die Papiere berichtigen lässt. Das ist auf Seite 5 gemeint. Es ist keine Pflicht die Papiere abzuändern.