Xenonlicht bei ER6N!?

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    • Offizieller Beitrag

    Warum man einen Xenonbrenner mit E Zeichen bei einem für Xenon freigegebenen Reflektor abnehmen lassen muss ist mir auch rätselhaft.


    Du gibst dir die Antwort doch schon selbst... Es gibt keinen H7-Xenonbrenner der eine Zulassung (E-Zeichen) besitzt. Somit bleibt ja nur noch die Einzelabnahme. Oder hast du schon einen H7-Brenner mit E-Nummer gesehen?

    • Offizieller Beitrag

    das schreiben mittlerweile fast alle Chinesen dazu. Die E-Nummer befindet sich aber (wie bereits oben erwähnt) nur auf dem Vorschaltgerät, nicht auf dem Brenner. Als zugelassene Bauteile benötigen beide Teile eine E-Nummer.
    Wenn ich das auf dem Foto richtig erkennen kann, ist da sogar das Logo vom TÜV-Süd auf dem Vorschaltgerät :harr

  • Das wird aber alles nichts daran ändern dass die scheinwerfer in die ihr die HID kits einbauen wollt keine Xenon geprüften sind.

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    • Offizieller Beitrag

    Aaaaaaarrrrrrgh! Liest hier eigentlich noch Jemand die Beiträge obendrüber bevor er etwas zu dem Thema schreibt??? Laut diverser Meldungen in anderen Foren soll mit der Kennung "WCR-DS" auf dem Scheinwerfer eine Umrüstung auf Xenon möglich sein, und wir haben diese Kennung auf unseren Scheinwerfern drauf (ER-6n und Versys jedenfalls). Ich mag das zwar auch noch nicht so recht glauben, aber warten wir mal ab was die Kollegen beim TÜV ermitteln.

  • Wäre der erste Scheinwerfer der mit bekannt ist. Ich schau mal nach den Bezeichnungen. ..

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  • So die Bezeichnung muss DC ( Abblendlicht) DR ( Fernlicht) oder DC/R ( Bi- Xenon) aufweisen. ..

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    • Offizieller Beitrag

    genau der Meinung war ich auch, aber diese Bezeichnungen sind eventuell schon wieder überholt (seit 2006 ?). Vielleicht kannst du ja mal gegenchecken was bei deiner Quelle "WCR-DS" bedeutet. Wenn du diese Kennung nicht aufschlüsseln kannst, dann ist deine Quelle vermutlich veraltet...

  • Zitat

    Das führende "W" steht für symmetrisches Licht, das ist im Gegensatz zum PKW am Motorrad erlaubt. Das "D" steht (weil an der falschen Stelle) in Zusammenhang mit dem "S" für eine Klassifizierung bzgl. photometrischer Eigenschaften (ECE-R 113).

    Das hab ich bisher gefunden.Ist von einem Dekra Prüfer.

    Die einzige Chance an der ER LEGAL Xenon zu haben ist einen Xenon geprüften Scheinwerfer zu verbauen. Die ER Scheinwerfer sind NICHT Xenon geprüft.
    Warum auch?
    Warum sollte Kawasaki das Geld der zusätzlich Prüfung ausgeben und die ER Niemals Irgendwo auf der Welt mit Xenon anbieten?

    Edit: Hier dazu etwas ganz hoch offizielles. Allein die Überschrift zerstört jedwede Diskussion:
    http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…publicationFile

    Edit 2:

    Hier nochmal etwas übersichtlicher und einfacher:
    http://www.biker-zentrale.de/forum/index.ph…9b978723dc0ca02

    Einmal editiert, zuletzt von Nismo-p10 (8. April 2014 um 20:05)

    • Offizieller Beitrag

    genau um diese Richtlinie geht es und du hast im Prinzip vollkommen Recht: Xenon ist keine Glühlampe. Aber... Es scheint zur Zeit ein paar Regelungslücken zu geben. So werden zur Zeit anscheinend LED-Scheinwerfer auch nach dieser Richtlinie eingestuft. Von daher möchte ich nicht gänzlich ausschließen dass es im Augenblick doch irgendwie machbar ist.

  • Led ist ja was anderes. Bzw. Eben ne Grauzone. Das wcr-ds besagt ja ganz klar dass der sw NICHT für gasentladungslampen geeignet ist

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    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich verstehe schon was du meinst. Aber es scheint zur Zeit eine recht große "Grauzone" zu geben. Z.B. spricht ja selbst das Bundesamt für Verkehr von einer "Übergangsphase", in der auf eine automatische Leuchtweitenregulierung verzichtet werden kann (siehe Beitrag Nr. 72 hier). Grauer geht es ja nicht mehr...

  • Wir deutschen sind leider echt hart verklemmt und haben für jeden Scheiß "Regelungen" und "Richtlinien"... furchtbar dieses kleinliche Denken.

    7df35d-1405025490.gif

  • Naja Grauzone hin oder her: Ein Xenon Brenner darf nicht in einen auf Halogengeprüften Scheinwerfer :)

    @ CLU: Stimmt schon aber in vielen Dingen kann man auch Froh sein.
    Ich pers. Hasse es von nachträglich nachgerüsteten Xenon Brennern gebelndet zu werden da die Reflektorsymetrie des Scheinwerfers nicht passt.

    • Offizieller Beitrag

    CLU
    diese "Regelungen" und "Richtlinien" kommen mittlerweile fasst alle von der EU, das ist schon lange keine deutsche Eigenheit mehr. Manchmal würde man sich mehr Freiheit wünschen, das stimmt schon. Aber es gibt halt immer welche die es dann übertreiben und ich bin echt froh, dass bei uns z.B. keine OCC-Bikes zugelassen werden.

  • Gibt's eigtl zu dem Thema Neuigkeiten?
    Weiß zufällig jemand ob es für die neuen Modelle nun "legal" ist das nachrüsten von xenon?
    bzw ich eine Abnahme dafür bei TÜV machen lassen kann?
    oder hat zufällig jemand mal mit dem TÜV gesprochen?

    oder habe ich auf den 6 Seiten irgendwas überlesen?

    Beste Grüße


    Edit: Nein,....nichts,....schade !?!

    Beste Grüße

    Simplicity is the ultimate sophistication

    Einmal editiert, zuletzt von Shimla (2. Oktober 2014 um 15:59)