KfZ-Versicherung nach MPU

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  • Neinnein, keine Angst... Ich fahr NIE unter Alkoholeinfluss! Ehrenwort! :headshake
    Leider konnte es aber ein Bekannter von mir nicht lassen und wurde (zum Glück!) erwischt. Danach folgte Führerscheinentzug für einige Monate und MPU. Bis jetzt alles normal und richtig...
    Was mir jedoch etwas fragwürdig erscheint: Seine KfZ-Versicherung ist sofort auf 240% (wie Neuling) hochgeschossen, obwohl kein Unfall oder Schaden war. Dürfen die das? Ist das Normal? Kann hier sofort gewechselt werden?
    (Er will sein KfZ angemeldet lassen, da er keine Abstellmöglichkeit hat...)

    Danke schonmal für die kompetenten Antworten!

    greetinx, Mario
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    Beware of the 11'o clock hole!!!
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  • Naja er hat zwar kein Unfall gebaut, aber als alkoholisierter Fahrer gehört er zu einer Risikogruppe. Genau wie Leute unter 25 zu einer Risikogruppe gehören und mehr bezahlen muessen, auch wenn sie keinen Unfall bauen. Also ich denke das ist normal.

  • Wie ist die Versicherung denn dahinter gekommen, das er zur MPU musste ?

    let the good times roll

  • Zitat

    Original von crosser1970
    Wie ist die Versicherung denn dahinter gekommen, das er zur MPU musste ?

    Keine Ahnung... gute Frage. ?(

    greetinx, Mario
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    • Offizieller Beitrag

    Das klingt schon sehr merkwürdig.
    Da es, wie du sagst, keinen Unfall bzw. Fremdschaden gab, wurde die Versicherrung nicht in Anspruch genommen. Daher darf sie den Beitragssatz eigentlich nicht erhöhen.

    Anderer Seits kann die Versicherrung das als grobe Fahrlässigkeit werten und den Versicherrungsnehmer im Extremfall sogar kündigen.

    Wie die Versicherrug das allerdings erfahren hat, ist mir ein Rätsel.

    Auf jeden Fall muß die Versicherrung jedoch mitteilen, auf welcher Tatsache die Beitragserhöhung beruht - im Zweifelsfalle nachfragen, im Extremfall kündigen und wenn alles nichts hilft mal die Rechtsberatung des ADAC in Anspruch nehmen.

  • Zitat

    Original von jan_28
    ... und wenn alles nichts hilft mal die Rechtsberatung des ADAC in Anspruch nehmen.

    Das trifft sich gut. Ist nämlich auch die ADAC-KfZ-Versicherung :rolleyes:

    greetinx, Mario
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    • Offizieller Beitrag

    240 % ???? So etwas gibt es? Das ist ja eine abartige Zahl...

    Das mit der Hochstufung muss doch im Vertrag genau geregelt sein. Dort würde ich zuerst mal nachlesen. Im Prinzip kann da alles mögliche drinstehen.

    Woher die Versicherung das aber weiß ist mir auch schleierhaft. Oder gibt es mitlerweile eine Regelung, dass die Polizei das an die jeweilige Versicherung melden muss?
    Die Frage ist dann ob ein Versicherungswechsel wirklich etwas bringt. Man muss ja den letzten Beitragssatz angeben und die neue Versicherung kann den auch nachprüfen.

    Halte uns bitte mal auf dem Laufenden. Das interessiert mich...

  • Zitat

    Original von Nutellabrot

    Das trifft sich gut. Ist nämlich auch die ADAC-KfZ-Versicherung :rolleyes:


    Nur ne Beratung kann ja noch funktionieren, falls aber auch eine Rechtschutzversicherung beim ADAC besteht, wird die sich weigern gegen das eigene Unternehmen zu klagen oder sonswelche Ansprüche durchzusetzen...

    Darum hab ich Haftpflicht und Rechtschutz bei getrennten Unternehmen

    let the good times roll

    Einmal editiert, zuletzt von crosser1970 (19. August 2008 um 07:56)

  • Hi,

    also sog. "Höherstufungen" können seitens der Versicherung vorgenommen werden, nachdem ein Schadenfall eingetreten ist, oder aber gegen Auflagen der Versicherungsbedingungen verstoßen wurde. Diese Auflagen laden sich die meisten Versicherungsnehmer selbst auf, indem sie die sog. "weichen Tarifmerkmale", wie z. B. die km pro Jahr, den Abstellplatz des Fahrzeuges, das Alter der Fahrer, Einzelfahrer/Partnertarif und so weiter... auswählen.

    In der Regel führt ein "Verstoß" zur Hochstufung gemäß der, dem Vertrag zugrunde liegenden, Versicherungsbedingungen. Die Vertragsstrafen sind sehr Unterschiedlich und reichen von Höherstufungen bis hin zu Strafzahlungen in Höhe mehrerer Jahresbeiträge.

    Die Versicherer bekommen von solchen "Verstößen" eigentlich nur dann etwas mit, wenn ein Schadenfall vorliegt, oder die Versicherungsnehmer den jährlichen Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Die Polizei meldet sich in der Regel nie bei uns Versicherern, die haben schon selber genug zu tun...

    Zum Kündigungsrecht: Im Schadenfall besteht ein Sonderkündigungsrecht mit 1monatiger Frist. Bei "Verstoß" gegen die sog. weichen oder flexiblen Tarifmerkmale besteht kein Sonderkündigungsrecht, da diese Vertragsbedingungen und deren Einhalten oder Veränderung (und Folgen einer Änderung) Vertragsgrundlage sind und mit vertragsabschließender Unterschrift als solche angenommen wurden.

    Der Fall deines "Bekannten", Nutellabrot, ist schon seltsam. Ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen: Ich glaube da fehlen ein paar Tatsachen. :denk

    crosser1970: Auch wenn die Rechtsschutz dem Namen nach bei der gleichen Gesellschaft besteht, wie der Versicherungsvertrag, aufgrund dessen man vor Gericht ziehen muss/will, muss der Deckungsschutz gegeben werden. (Ja ich weiß: :teach: , sorry, ich hoffe ihr verzeiht mir! :D ) Hier hat der Gesetzgeber eindeutige Regelungen geschaffen, wonach die Rechtsschutz-Leistungsabteilung zwingend unabhängig von der "Mutter"Gesellschaft sein muss, um eben zu verhindern, dass Klagen gegen die "eigene" Gesellschaft nicht abgelehnt werden.


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)

  • Zitat

    Original von Firedragon_No1

    ...Der Fall deines "Bekannten", Nutellabrot, ist schon seltsam. Ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen: Ich glaube da fehlen ein paar Tatsachen. :denk...

    Ich glaube dann muss ich nochmal nachhaken... denke inzwischen auch, dass da irgendetwas an Info fehlt.

    greetinx, Mario
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