mit Topcase, wie schnell darf ich fahren??

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  • Habe seid einer Woche auf meiner ER ein 38er Topcase drauf und auch ordnungsgemäß montiert! (https://www.er-6n-forum.de/www.web-bazar.net)

    Ich habe das Topcase aber heute bei ca. 140km/h verlohren (Topcase war fast leer)! Ist aber zum Glück keinen was passiert!

    Der Händler bei "eBay" sagt am Tel., man darf nicht schneller fahren als 120km/h mit einem Topcase! 140ig war zu schnell, deshalb bekomme ich nichts ersetzt!

    Aber es ist weder in der Rechnung, noch in der Auktion und in seiner Homepage was von einem Geschw.limit darin gestanden!

    Was meint Ihr dazu??

    wie schnell darf man fahren, mit einem 38Liter Topcase???

    Jedes Mitglied hat seine persönliche Meinung,
    ich habe auch meine eigene Meinung!
    Also nehmt es mir nicht Übel,
    wenn wir nicht gleicher Meinung sind!
    bertlej3

  • In der Bedienungsanleitung des Topcase steht in der Regel drinnen wie schnell damit gefahren werden kann. Ansonsten Hersteller oder Importeur kontaktieren.

    Bei den PKW's sind 120 km/h mit Dachboxen oder Dachträger erlaubt, ich weiss aber nicht in welcher Verordnung das niedergeschrieben ist, obwohl die meisten Hersteller mehr garantieren.

    Gruessli Tramper

    Stay safe all time

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahren mit Koffern am Motorrad. Wenn er das behauptet, dann soll er dir den Gesetzestext zitieren. Das kann er aber bestimmt nicht.


    Wenn in der Anleitung keine Angabe dazu gemacht ist, dann ist der Inverkehrbringer voll in der Haftung. Woher solltest du den Wissen, dass dieses Topcase nur bis 120 km/h geeignet ist?
    Die guten Hersteller geben die Höchstgeschwindigkeit bis zu welcher sie haften immer an. Die Koffer sind dann auch bis zu dieser Geschwindigkeit getestet, deiner ist garantiert nicht getestet.

    Das sind diese typischen China-Koffer, die überall bei ebay vertickt werden. Ich habe schon öfters mal gehört, dass die von schlechter Qualität sind. Die sind eigentlich nur auf kleinen Rollern zu gebrauchen, auf Motorrädern definitiv nicht. Ich vermute mal, dass der Händler die direkt aus China ohne Zwischenhändler erhält. Somit muss er selbst dafür gradestehen.


    Wenn du möchtest kann ich dir den Kontakt zu der Behörde raussuchen, die in deiner Gegend für das Inverkehrbringen von Produkten zuständig ist (Geräte- und Produktssicherheitsgesetz). Ich kann das auch weiterleiten wenn du magst. Wenn dann festgestellt wird, dass der Händler seinen Pflichten als Inverkehrbringer nicht nachgekommen ist, dann hat er schlechte Karten. Kannst dich gerne bei mir melden...

  • Meines Wissens nach beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit 130 km/h, wenn mit Koffern/Topcase gefahren wird.

    Bei Markenherstellern steht das auch in der Gebrauchsanweisung UND in der Regel auch auf der Innenseite des Kofferdeckels.

    Bei meinem Monokey Koffer/Topcase ist eine grellrote Klappe auf der Innenseite des Kofferdeckels. Wenn man die Zurückklappt, dann kann man das dort auch nochmal die Höchstgeschwindigkeit nachlesen. Auch wenn mich schon Maschinen jenseits der 180 km/h mit drei Koffern überholt haben...

    Ich fahre mit Case selten schneller als 140 km/h, auch weil dann die Hebelwirkung ordentlich auf den Hinterreifen geht...
    Aber ich hab mir sagen lassen, dass die Markenkoffer auch 180-200 km/h problemlos mitmachen...

    Nur gefährdet das ggf. den Versicherungsschutz und was der Bussgeldkatalog dazu sagt: Keine Ahnung...


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)

  • Also wenn es das MK 26 ist ( siehe Link oben ) dann würde mich der Satz, abgesehen von der wahrscheinlich falschen Bezeichnung ( für Motorrad, Roller usw. ), stutzig stimmen "...Das Case ist grundsätzlich für alle Rollertypen mit Gepäckträger geeignet..."

    Ich würde sagen das die Artikelbeschreibung soweit korrekt ist und das Case für Roller konzipiert ist, der Verkäufer es jedoch auch für Motorräder anbietet.

    Sehr zweifelhaft...

    Beim original Kawa TopCase gilt übrigends 130 km/h als max. Geschwindigkeit.

  • Zitat

    Original von Firedragon_No1
    Meines Wissens nach beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit 130 km/h, wenn mit Koffern/Topcase gefahren wird.

    Nur gefährdet das ggf. den Versicherungsschutz und was der Bussgeldkatalog dazu sagt: Keine Ahnung...

    Die Empfehlung der Kofferhersteller ist aber keine verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung..

    Welchen Versicherungsschutz ? Haftpflicht ? Teilkasko ? Vollkasko ?

    Dazu müsste man Dir nachweisen das ein Unfall ohne Topcase/Koffer hätte vermeiden werden können.

    Bei den BMW Systemkoffern stand auch > 130 km/h, die haben auch bei 260 nicht gewackelt und die "Billigkoffer" von Louis in Verbindung mit dem Quicklocksystem an der Versys sind auch Endgeschwindigkeitsfest.
    Aber wenn was passiert ?.. Im Bußgeldkatalog steht da gar nichts davon...

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von kummi
    Also wenn es das MK 26 ist ( siehe Link oben ) dann würde mich der Satz, abgesehen von der wahrscheinlich falschen Bezeichnung ( für Motorrad, Roller usw. ), stutzig stimmen "...Das Case ist grundsätzlich für alle Rollertypen mit Gepäckträger geeignet..."

    für alle Rollertypen Das würde also auch heißen für die großen Brummer unter den Rollern und die fahren ja auch locker mehr als 140 km/h. Damit kann sich der Inverkehrbringer also auch nicht rausreden. Wenn er weder auf dem Koffer, noch in der Anleitung etwas bezüglich der Höchstgeschwindigkeit geschrieben hat, dann muss er dafür haften.

    Lag denn überhaupt eine Gebrauchsanleitung (Anbau-/Benutzungsanleitung mit Sicherheitshinweisen, vollständige Adresse des Inverkehrbringers) bei? Falls nicht, dann hat er sowieso schon was falsch gemacht.

  • Aus dem Bußgeldkatalog:

    Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert (wenn es abfällt, ist nunmal der Beweis erbracht, daß es nicht Ordnungsgemäß gesichert war)

    (Ladung steht z.B. im §22 StVO)

    bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 50 EUR

    - mit Gefährdung 75 EUR

    bei anderen Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) 35 EUR

    - mit Gefährdung 50 EUR

    Das Topcase ist Ladung und somit ist eine Ordnungsgemäße Befestigung Fahrersache

    Sieht sicher Blöd aus aber wenn´s sein muß dann muß man eben noch nen Zurrgurt dranmachen

    bis dann

    RALF

    ...allzeit gute Fahrt... :)

    • Offizieller Beitrag

    das ist klar! Wenn was passiert, dann ist erst mal der Fahrer dran.

    Es gibt aber nunmal auch die Produkthaftung des Inverkehrbringers (Geräte- und Produktsicherheitssgesetz - GPSG). Dieser darf nur sichere Produkte in Verkehr bringen. Und wenn dem Käufer mögliche Gefahren nicht deutlich erklärt werden und diese nicht ganz offensichtlich sind, dann haftet der Inverkehrbringer. Und wenn dieser dann sogar noch angibt, dass er von der Gefahr wusste, dann kann man ihm eventuell sogar Fahrlässigkeit vorwerfen (kann richtig teuer werden). Man kann die Kosten/Bußgelder dann auf den Inverkehrbringer abdrücken (notfalls mit Anwalt).

  • Wir reden hier leider ohne konkretes Hintergrundwissen.
    1. Warum hat sich das Topcase gelöst?

    a - nicht richtig eingerastet

    b - nicht verschlossen und dadurch Verschluss geöffnet

    2. Ist das Topcase vom Halter gefallen oder ist der ganze Halter weg ?

    Das MK25 zb. ist meines Erachtens baugleich mit dem Koffer von Louis und Kappa. Bei diesen Koffern ( ich habe die selber ) muss man darauf achten das die Koffer ( Top Case ) richtig, hörbar einrasten und dann verschlossen werden. Ich glaube nicht das ein Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Verlieren des Topcases besteht, es sei denn die komplette Halterung hätte sich verabschiedet.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Zitat

    Original von bmwbademen

    Welchen Versicherungsschutz ? Haftpflicht ? Teilkasko ? Vollkasko ?

    Dazu müsste man Dir nachweisen das ein Unfall ohne Topcase/Koffer hätte vermeiden werden können.

    Bei den BMW Systemkoffern stand auch > 130 km/h, die haben auch bei 260 nicht gewackelt und die "Billigkoffer" von Louis in Verbindung mit dem Quicklocksystem an der Versys sind auch Endgeschwindigkeitsfest.
    Aber wenn was passiert ?.. Im Bußgeldkatalog steht da gar nichts davon...

    Bußgeldkatalog hat Bertitxt ja geklärt... ;)

    Ich oute mich mal leise als Betriebswirt in Sachen Versicherungen... Also die Hersteller begrenzen ihre Haftung bis zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit und deren Produkthaftpflicht-Versicherer sind da eisern in der Ablehnung von Ansprüchen, Kulanz gibt es da nicht. Bliebe dann die Kulanz der Hersteller aus eigener Kasse, aber das ist eher unwahrscheinlich...

    Die eigene KFZ-Versicherung kann sich ggf. auf grobe Fahrlässigkeit berufen (u. U. auch Vorsatz, das ist aber ein sehr schwieriger Weg) und dann:

    1.
    Bei der Kfz-Haftpflicht den Versicherungsnehmer (VN) in Regress nehmen. Hier ist dann in der Regel ein Richter gefragt, der den Prozentsatz angibt, den der VN zu zahlen hat. Es kann sogar zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sprich: keine Entschädigung durch die Versicherung !!! Diese Leistungskürzung (bzw. -freiheit) ist i. d. R. auf max. geringe 5.000,- € begrenzt.

    2.
    Im Kaskobereich besteht kein Versicherungsschutz für mitgeführte Ladung, also die Füllung des Koffers/Cases. Sollten Beschädigungen am Fahrzeug oder dem i. d. R. mitversichertem Anbauteil (Koffer & Träger) entstehen, dann kann der Versicherer auch hier die Leistung verweigern oder Prozentual kürzen.

    Die Quotelung hat gerade erst die "Alles-oder-Nichts" Regelung abgelöst, so dass nur noch selten eine vollständige Verweigerung der Zahlung bei grober Fahrlässigkeit möglich ist.

    Fazit: Herstellerangabe überschreiten = höheres eigenes Risiko.

    Die Geschichte mit "beweisen dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn..." ist hier nicht relevant, dass passt eher in den Bereich Winter- kontra Sommerreifen.


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Firedragon_No1 (16. Juli 2008 um 19:39)

  • @ Andree

    Wenn ich einen Unfall baue weil mir bei höherer Geschindigkeit das Motorrad anfängt zu schlingern kann man nicht einfach sagen "Na klar mit Koffern zu schnell gewesen" Das meine ich mit beweisen das die Koffer schuld waren.
    Spielen wir das doch mal durch:
    Ich komme von der Straße ab weil das Moped plötzlich anfängt zu schlingern, der Gegenverkehr muss ausweichen und beschädigt dabei sein Fahrzeug. Jetzt will er Schadensersatz haben....

    Meine Haftpflicht zahlt ( wahrscheinlich nicht alles, eine kleine Mitschuld bekommt der Fahrer auf alle Fälle z.B. wegen nicht angepasster Geschwindigkeit ( er hätte ja nur so schnell fahren dürfen das er sein Fahrzeug in der Hälfte der einsehbaren Strecke zum stehen bekommt )

    Jetzt kommt irgend so ein Klugschiss und sagt, der war ja schneller wie der Koffer erlaubt....

    Dann muss der Beweis angebracht werden ob der Koffer / Topcase ursächlich zum Unfall geführt haben, was aber wohl nicht bewiesen werden kann wenn mit dem Koffer / Topcase immer ohne Probleme schneller gefahren worden ist.

    Bußgeldkatalog: Natürlich gilt das auch wenn ich den Koffer / Topcase bei 40 km/h verliere, wo ist da der Unterschied ? Nicht richtig befestigt und gut ist...

    Na klar sind wir uns einig das ich ein erhöhtes Risiko eingehe wenn ich mit Koffern schneller wie die angegebene Geschwindigkeit fahre....
    Aber gehe ich kein erhöhtes Risiko ein wenn ich:
    bei Regen Motorrad fahre,
    im dunkeln Motorrad fahre,
    überhaupt Motorrad fahre ?

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Nochmal zum Anfang,

    Der Schaden ist ja nur am Topcase und den will Bertl ersetzt bekommen.(verbessert mich wenn ich falsch liege) Die Geschwindigkeitsempfehlung bezieht sich doch nur auf die Fahrstabilität der Fahrzeuges und nicht auf das lösen und abfallen. Wie hoch muß die Windkraft sein um ein Topcase abzureißen? Ist doch garnicht möglich.

    Wenn´s ordnungsgemäß montiert und richtig eingerastet war, was war der Grund fürs lösen?
    War´s ein Material oder Herstellungsfehler, sollte der Hersteller den Schaden ersetzen.
    War´s nicht richtig eingerastet,Pech gehabt. :(
    @Bertl, was kannst Du noch erkennen zur Ursache?

    RALF

    ...allzeit gute Fahrt... :)

    Einmal editiert, zuletzt von Bertitxt (17. Juli 2008 um 11:29)

  • Also, zur Montage, bzw. zum sicheren Verrasten des Topcases:

    Das Topcase habe ich ordnungsgemäß einrasten lassen (habe dies sogar noch einmal gelößt und ein weiteres Mal einrasten lassen, um sicher zu gehen, ob es fest war).

    Das Topcase war also fest verrastet!

    Ich habe die Adapterplatte gleich nach dem aufsammels des Koffers begutachtet und habe festgestellt, das beide Teile (Bild oben re. + li.), die in den koffer geschoben waren, nur noch so dranhingen, das man diese 2 ohne Kraft abreisen konnte, wie ein blatt Papier.

    Also hat sich der Koffer von vorne nach hinten gelöst, sozusagen abgehoben!

    Der Koffer hatte es, bis auf ein paar Schleifspuren und einige leichte absplitterungen am Reflektorrand recht gut überstanden!

    Habe Ihn bereits wieder montiert (solange ich keinen anderen gefunden habe), aber mit mehreren Schrauben (müßte halten) und 2 dicken Plastikschlauchbindern, die als Sicherung dienen.
    Werde aber dann nicht mehr als 130km/h fahren, wenn so schnell (oder zus. mit einem Spanngurt sichern)!!!

    Auf dem Foto könnt Ihr die Grundplatte sehen, mit den Befestigungspunkten.
    Ich hätte dies noch zusätzlich mit Schrauben befestigen sollen, oder mit Plastikschlauchbinder, oder Spanngurt, wenn ich schneller fahren möchte!

    Übrigens, ich habe gestern vom Händler 50% der Kosten zurückerstattet bekommen (Versand mitgerechnet, also 18,10 Euro).

    Bei Tip: Beim nächsten Ausflug über 120km/h, werde ich den Koffer mit einem Spanngurt sichern!! :super

    Jedes Mitglied hat seine persönliche Meinung,
    ich habe auch meine eigene Meinung!
    Also nehmt es mir nicht Übel,
    wenn wir nicht gleicher Meinung sind!
    bertlej3

  • Also das sieht für mich auch aus, als ob das der Hersteller verbockt hat. Na wenigstens hat der Händler die Hälfte bezahlt!

    Zitat

    Original von bmwbademen

    Jetzt kommt irgend so ein Klugschiss und sagt, der war ja schneller wie der Koffer erlaubt....

    Dann muss der Beweis angebracht werden ob der Koffer / Topcase ursächlich zum Unfall geführt haben, was aber wohl nicht bewiesen werden kann wenn mit dem Koffer / Topcase immer ohne Probleme schneller gefahren worden ist.


    Leider wäre die Beweislast in diesem Fall umgekehrt: Es wird davon ausgegangen, dass die höhere Geschwindigkeit (bei überschreiten der Herstellerangabe) zum Unfall geführt hat. Der Versicherungsnehmer, bzw. dessen Anwalt & Gutachter müsste nun beweisen, dass der Unfall auch ohne Koffer/Topcase nicht zu verhindern gewesen wäre, bzw. nicht passiert wäre.

    Zitat

    Original von bmwbademen
    Bußgeldkatalog: Natürlich gilt das auch wenn ich den Koffer / Topcase bei 40 km/h verliere, wo ist da der Unterschied ? Nicht richtig befestigt und gut ist...


    Der Unterschied: Alles richtig befestigt, aber das Matrial gibt nach, kann ggf. der Hersteller mit der Produkthaftpflicht in Regress genommen werden, andernfalls hat man diese Möglichkeit wahrscheinlich nicht.

    Zitat

    Original von bmwbademen
    Na klar sind wir uns einig das ich ein erhöhtes Risiko eingehe wenn ich mit Koffern schneller wie die angegebene Geschwindigkeit fahre....
    Aber gehe ich kein erhöhtes Risiko ein wenn ich:
    bei Regen Motorrad fahre,
    im dunkeln Motorrad fahre,
    überhaupt Motorrad fahre ?


    Klar ist Kradfahren immer ein höheres Risiko, als nicht zu fahren, das brauchen wir nicht extra erwähnen!!! Aber mit dem höheren Risiko meine ich: einfach mal die Herstellerangaben ignorieren, zuladen ohne Ende, deutlich schneller fahren und so weiter... und später dann wundern, wenn es teuer wird, oder die Versicherung stress macht, das kann ich nicht nachvollziehen...

    Und mal anders gedacht: Was ist, wenn sich ein Koffer löst, EBEN WEIL man zu schnell war und das Material das nicht ausgehalten hat und der Koffer dann z. B. einen weiteren Unfall mit Verletzten oder gar Toten verursacht? Ich möchte das nicht durch fahrlässigkeit verschulden...


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)

  • Ich kann mich nur Firedragon_No1 anschließen.

    Auf unseren Straßen wird genug Lagung verloren. Leider auch oft ein Motorradkoffer. Kommt es dabei zu einem Unfall, steht im Polizeibericht immer bei UB 01 derjenige der die Ladung verloren hat. Dann ist er mit der Beweissicherung am zug.

    Gruß


    Mannitou