regelservice er-6n

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  • servus

    ich hab hier ja schon das eine oder andere über den service beim händler gelesen. mich würde jetzt mal interessieren, was die betriebsanleitung so erzählt. hab im newbie-forum ja schon geschrieben, dass ich die tage ne er-6n kaufen will und vorher ne ktm gefahren hab. hab bei der kati damals jede inspektion, etc selbst gemacht, weils im handbuch einfach super-klasse und detailiert beschrieben war.
    mich würde daher mal interessieren:
    a) ob es von kawa sowas wie ne mobilitätsgarantie gibt, weil wenn ja gehts natürlich in die werkstatt

    b) wie gut sowas im handbuch beschrieben ist und ichs dann ggf selbst machen kann

  • a) Soweit ich weiß gibt's nur ne Gewährleistungspflicht. Das übliche.

    b) Das hängt von Deinem Können ab. In der Betriebsanleitung steht so gut wie nichts Brauchbares drin. Aber für die ER gibt's ein WHB, sogar in deutsch. Das ist ziemlich ausführlich und vor allem genau.

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  • @senfgurke
    ...wenn du dir dann auch die stempel selber ins serviceheft machst, sehe ich darin keine probleme. :abfeiern

    Jetzt mal spass bei seite...wenn die stempel nicht so wichtig wären würde hier glaube ich jeder 2. die inspektionen selber machen. Keine stempel im serviceheft zu den vorgeschriebenen km-ständen bedeutet erlischen der garantie. Aber das versteht sich doch von selbst oder?!

  • Zitat

    Original von M@rkus
    @senfgurke
    ...wenn du dir dann auch die stempel selber ins serviceheft machst, sehe ich darin keine probleme. :abfeiern

    Jetzt mal spass bei seite...wenn die stempel nicht so wichtig wären würde hier glaube ich jeder 2. die inspektionen selber machen. Keine stempel im serviceheft zu den vorgeschriebenen km-ständen bedeutet erlischen der garantie. Aber das versteht sich doch von selbst oder?!

    sehe ich genau so.
    UND das was Du jetzt sparst, verlierst Du später beim Wiederverkauf!
    Weil, wer will denn ein Motorrad was NIE eine richtige Inspektion hatte?
    Da sparst Du am falschen Ende meines Erachtens.
    Und die Werkstatt ist bei Kawa auch nicht annähernd so teuer wie bei Deiner alten Firma KTM...

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • daran solls nicht scheitern. mein vater hat ein autohaus und es kommt doch das eine oder andere mal vor, dass hier ein 2rad aufm platz steht. stempel ist also vorhanden.

  • ...habt ihr euch einen Kawasaki-Stempel geschnitzt, falls nicht seid ihr best. Kawasaki Vertragshändler,oder?! :weia

    Kannst dir dein Serviceheft ja auch von eurer örtlichen Postfilliale abstempeln lassen. :floet

    Einmal editiert, zuletzt von M@rkus (16. Januar 2008 um 16:56)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du irgend wann mal Garantieansprüche geltend machen willst, dann kann Kawasaki diese verwehren, wenn du die Inspektionen nicht beim Vertragshändler hast machen lassen.

    Anders sieht das bei Sachmängelansprüchen aus. Dieses fällt unter die Rubrik Gewährleistung.

    Leider wird immer wieder Garantie mit Gewährleistung verwechselt.

  • Ich habe das mal so gelernt:

    Ein Zweiradhersteller muss für sein neues Prudukt für mittlerweile meißt 2 Jahre, nur dann haften wenn auch die vorgeschriebenen Inspektionen bei einer authorisierten Zweiradwerkstatt durchgeführt worden.

    Heutzutage kann jeder Händler online eine Anfrage stellen bei den jeweiligen Herstellern auch wenn er dieses Fabrikat nicht führt, der kann dann für eine Gebühr, das WHB downloaden/zugeschickt bekommen oder mit einem zugeschickten Passwort Zugriff über eine Serviceseite haben.

    Bei manchen Herstellern ist es leider notwendig eine Werkstatt zu besuchen der dieses Fabrikat führt. Da sie nix herrausrücken.
    Ganz kooperativ sind da die Italiäner, die Amis leider genau das gegenteil. Engländern gehn da grade so. Die Reiskocher jeh nach Hersteller unterschiedlich.

    Abgesehn davon das Kawa das gedruckte WHB NUR in englisch anbietet und es ~120euro kostet.

    Einfach sind vlt die 1000er und 6000er inspektionen bei dem 12.000er geht es dann schon los wo schon gewisse technische Kenntnisse erfordert sind.

    Bei den weiteren Laufleistungen würde ich dann als Leihe eh die Finger davon lassen, da fallen mir ein, Bremsleitung tauschen, Ventile.

    Reifen tauschen, Kettensatz...

    Muss jeder für sich wissen was Er sich zutraut und inwiefern es einem wert ist, die Haftung der Hersteller.

    PS: wenn man auch nie eine Werkstatt besucht bekommt Frau/Mann auch nicht immer Rückrufaktionen und Umbaumaßnamen mit die meißt kostenlos sind, weil der Hersteller im Laufe der Zeit Fehler in seinem Produkt gefunden hat..

    Kommt nicht selten vor in der Motorradbranche. Mittlerweile auch nicht im Fahrradbereich, wo seit 2005 PFLICHT ist Federungselmente zum Service zu bringen oder zum Hertseller einzusenden. Naja die können ja auch doppelt soviel wie ein Hightechmotorradfahrwerk zum jetztigen Zeitpunkt, für den offenen Markt. ;)

    da mal ein Beispiel
    http://www.banditbike.ch/catalog/produc…af75ba5f13f4130

    Grüße, Mukay :hi

    Sehe jetzt schon die Diskusion entflammen :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von M@rkus
    ...habt ihr euch einen Kawasaki-Stempel geschnitzt, falls nicht seid ihr best. Kawasaki Vertragshändler,oder?! :weia

    Kannst dir dein Serviceheft ja auch von eurer örtlichen Postfilliale abstempeln lassen. :floet

    MUHAHAHA und DU beschwerst dich über spam?

    mal ehrlich willst du dein motorrad je verkaufen?
    was glaubst du wie des aussieht wenn er fragt ob dein motorrad scheckheft gepflegt ist...
    mh joa nö hab ich alles selber gemacht inner autowerkstatt...

    ich würds dir nicht empfehlen allein schon wegen weiterverkauf und garantie...
    und bis jetzt gabs einige leute mit garantie ansprüchen.
    ich auch 2 mal...

  • McBen
    ...ich verspreche besserung! :heil:
    Ich halte mich ja bei sowas immer zurück aber bei manchen beiträgen kann ich einfach nicht anders.

  • Da ich 4 Jahre Garantie habe,wird auch jeder Service bei Kawa gemacht,danach denke ich wohl auch noch.
    Es kommt ja nicht nur auf dem Stempel an,der Händler erfasst
    die ganzen Daten ja auch in seinem PC 8)
    Und eine vernünftige Inspektion bei einem Bike finde ich doch
    um einiges wichtiger als bei einem Auto :]

    Allzeit gute Fahrt :super
    Gruss Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Z750-Fan (16. Januar 2008 um 19:45)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mukay
    Ich habe das mal so gelernt:

    Ein Zweiradhersteller muss für sein neues Prudukt für mittlerweile meißt 2 Jahre, nur dann haften wenn auch die vorgeschriebenen Inspektionen bei einer authorisierten Zweiradwerkstatt durchgeführt worden.

    Das ist nicht ganz richtig.
    1. beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht seit geraumer Zeit nicht meist, sondern ziemlich genau 2 Jahre.

    2. Ansprüche aus dieser machst du als Käufer lediglich dem Händler gegenüber geltend - niemand anderem sonst. Der Hersteller hat damit nichts zu tun.

    Der Händler wiederum macht seine Ansprüche dann dem Hersteller gegenüber geltend - bzw. seinem Großhändler.

    Für Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, muß der Händler, will er sie nicht kostenlos beseitigen, nachweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an bestand. Das kann er idR aber nicht. In den nächsten 18 Monaten mußt du dem Händler nachweisen, dass der Mangel seit Beginn besteht.
    Da wiederum kommt die Inspektion ins Spiel. Warst du immer brav in der
    Werkstatt, hat diese den schwarzen Peter, weil sie ja Mängel hätte entdecken müssen. Somit können die das nicht mehr ohne weiteres auf dich abwälzen.

    Anders ist das mit der Garantie. Diese ist freiwillig und wird dir vom Hersteller eingeräumt. Damit hat der Händler wiederum nichts zu tun. Er ist nur ausführendes Organ auf Anweisung des Herstellers.
    Der Hersteller kann dir Garantieansprüche verwehren wenn er dies will. Er kann auch Garantieklauseln erlassen, die dich an einen Vertraghändler binden.

    Aber bitte, verwechselt nicht immer wieder Garantie mit Gewährleistung.

    Es gibt ja auch Hersteller, die geben gar keine Garantie mehr. Da hast du lediglich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Andere wiederum verlängern von sich aus die Gewährleistungszeit.

    Also: Garantieansprüche _können_ verloren gehen, wenn du die Inspektion nicht beim Vertragshändler machen läßt. Dazu sollte man sich die Garantiebestimmungen durchlesen.
    Gewährleistungsansprüche werden dir vom Gesetzgeber eingeräumt und der schreibt dir nicht vor, ob und wo du eine Inspektion zu machen hast. Was dafür spricht s.o.

  • In meinem Post habe ich keines der gleichen erwähnt, Garantie und Gewährleistung nicht. Das mit den zwei Jahren Gewährleistungsplicht habe ich mitbekommen ja.. Aber danke nochmal!

    Ürsprünglich ging es ja auch in diesem Thread nicht um den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Ihr solltet vlt in Zukunft mal schauen das in einem Thread nicht immer vom Thema abgeschlittert wird.

    Und echt JEDER Post negativ bewertet wird bzw. gleich der jenige attackiert wird, was ja vlt jetzt nicht der Fall war, nur um das mal gesagt zu haben.

    Auch immer diese "ABE-Streits" Ich meine wenn man was am Fahrzeug verändert hat fährt man halt Kurz bei der Werkstatt vor oder beim TüV.
    Abgesehn davon das die Garantie sowieso erlischt wenn man als nicht ausgebildeter Mechaniker was verändert, wenns hart auf hart kommt.
    Steht man beim Hersteller vor verschlossener Türe.

    Also erübrigt sich das wiederum das man nach dem "rumbasteln" zum Händler oder zum Tüv fährt.

    Meine hier jetzt nicht Griffe, andere Sitzbank.....
    Weiß auch das es eine Liste gibt hier was "zulassungsfähig sei was nicht usw."

    Ich habe in einem Bikeshop ein Jahr lang die Reklamationen der Kunden und der Firma bearbeitet. Diese konnten immer korrekt geregelt werden, zufriedenstellend für die Verbraucher oder nach der Gewährleistung meißt mit einer akzeptablen Kulanzlösung für beide Seiten. Weil keiner will Kunden verlieren. Der Händler verzichtet auch mal auf seinen kompletten Gewinn an einem Artikel wenn er dem Kunden entgegen kommen will wenn das der Hersteller nicht tut.

    Da gibts ein Sprichwort: "ein verlorener Kunde nimmt zehn andere Kunden mit" Das will und kann sich natürlich kein Händler/Hersteller leisten.

    Das sind keine erfundenen Sätze.


    Gute Nacht

    • Offizieller Beitrag

    @ Mukay

    Zitat

    Ein Zweiradhersteller muss für sein neues Prudukt für mittlerweile meißt 2 Jahre, nur dann haften wenn auch die vorgeschriebenen Inspektionen bei einer authorisierten Zweiradwerkstatt durchgeführt worden

    .

    Dieser Satz stammt ja wohl von dir und der ist falsch.

    Zitat

    Abgesehn davon das die Garantie sowieso erlischt wenn man als nicht ausgebildeter Mechaniker was verändert, wenns hart auf hart kommt.

    Auch das ist nicht ganz richtig. Der Hersteller müßte dir in diesem Fall nachweisen, dass ein evtl. Defekt, welcher zu einem Garantiefall werden könnte, explizit durch deinen Eingriff entstanden ist. Das kann er nicht.

    Außerdem schweifen wir hier nicht vom Thema ab. Wir verweisen auf Probleme die entstehen können, wenn man bestimmte Regeln nicht einhält.
    Und der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde hier vielleicht nicht gefragt, ist aber nicht unerheblich, da genau das der Punkt ist, ob und wo man eine Inspektion durchführen soll (muss).

    "senfgurke" hat gefragt, ob es sowas wie eine Mobilitätsgarantie gibt und ob man Inspektionen selber machen kann.
    Klar kann er. Aber dann darf er nachher nicht rummeckern, dass der Hersteller evtl. Garantieansprüche ablehnt. Und das Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen ist eben ohne Inspektion auch schwierig.

    Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen "vom Thema abschweifen" und "über den Tellerrand hinaus schauen".

  • Hallo Senfgurke,

    ich würde das mit deinem Händler vor Ort besprechen. Wenn du z.B. den
    Ölwechsel vorher selber machst, die Kette spannst und nach 2 Jahren
    die Bremsflüssigkeit tauschst, und das ganze Fahrzeug sauber abschmierst,
    kann es gut sein, daß der Händler damit einverstanden ist und dir dann für
    den verbleibenden Restkundendienst nur die halbe Zeit (und kein Öl...)
    verrechnet. Fairerweise würde ich den passenden Ölfilter dann bei ihm
    kaufen (auch wenn 2 Euro teurer als bei POLO).

    Aber - das ist eine Sache zwischen dir und dem Händler. Der soll dir ja
    auch die Kohlen aus dem Feuer holen, wenn mal was anbrennt. Und für
    Garantieleistungen zahlen die Hersteller schlechter, als normalerweise
    für diese Arbeiten berechnet wird - die sind also immer ein schlechtes
    Geschäft für den Händler.

    Mit so 'ne Autowerkstatt im Rücken hast du trotzdem viele Vergünstigungen:
    Einkaufspreise für viel Zubehör, Reifen, Kettensätze.........Werkzeug und
    erfahrene Mechaniker........da ist das ganze sowieso billiger......
    (und du weißt ja: Kein Auto-Öl ins Motorrad!!!)


    :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • whoa, endlich mal eine vernünftige antwort micha ;)
    also ich sag mal so: 2rad-öl kann ich über unser lager bekommen, kettensatz dann vom händler. filter ist immer so ne sache, weil für die kati hab ich z.b. nur den öl-, nicht aber den microfilter bekommen. muss halt im mann-hummel-programm gucken, obs da was gibt.

    aber ich lese ja auch in anderen threads, dass der service bei kawa nicht die welt kostet. werde also wahrscheinlich immer fleißig in die werkstatt fahren und solange man selbst etwas zeit und pflege investiert, wirds bestimmt nicht übermäßig teurer, oder seht ihr das anders?

  • Glaub mir und wie sehr das der Hersteller nachweisen kann wenn er will! Bin nicht erst seit heute in der Branche.

    Jeder Hersteller kann bestimmte Bedingungen stellen, bezüglich der GA.
    Darunter fallen GANZ SICHER bei Kawa die vorgeschriebenen Inspektionen!

    Die diskusion wird mir zu blöd, falls Du eine Kawa besitzt lies Dir einfach im "Garantie- und Kundendienstheft" die Seiten 4 und 5 durch.

    Falls noch was wäre PM!

    Allen noch eine schöne woche. :toeff

  • Der Ansprechpartner für Motorradkunden ist zunächst immer der Händler!!!
    Wenn mein Händler hinter mir steht, wird er wissen, die Garantieansprüche
    gegenüber dem Hersteller weiterzugeben. Der Hersteller ist auf die Angaben
    der Vertragswerkstatt angewiesen. Wenn eine nette Werkstatt den Stempel
    ins Garantieheft macht und der Kunde den Ölwechsel selber gemacht hat,
    dann paßt alles - der Händler gibt seinen Garantieantrag ins Online-Garantie-
    Programm bei Kawasaki ein und die Sache geht ihren ganz normalen, legalen
    und korrekten Weg.
    Wenn du aber ohne Rücksprache mit deinem Händler auf eigenes Gut-Dünken
    mal draufloskundendienstest, dann brauchst du dich auch nicht wundern, wenn
    sich der Händler querstellt - und ohne ihn bekommst du von KAWASAKI (Honda...)
    halt mal gar nix.
    Deshalb - freundlich miteinander reden und sehen, wie eng oder offen dein
    Händler damit umgeht. Nur zusammen kommen beide weiter.......


    :hutMicha ;)

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

  • wie so oft im leben. man muss nur miteinander reden.
    wenn der händler sich drauf einlässt, ist es doch okay.

    ich würde kein bike kaufen, bei dem die inspektionen nicht von einem vertragshändler gemacht wurden. gerade bei kawa nicht - man weiss ja nie.
    deshalb habe ich auch die 4-Jahre-Garantie abgeschlossen und lasse jede inspektion in der werkstatt machen. fühle mich einfach wohler dabei und ausserdem fehllt mir der technische sachverstand.


    Zitat

    Original von McBen

    pff mir is des wurst...
    andere beschweren sich drüber.


    nöö, da gab es ja einen sachzusammenhang :aetsch:

    warum tun wir das ? weil wir's können !