Hallöchen!
Letzten Juli (2007) hatte ich mit meiner 6n einen Verkehrsunfall: ein unachtsamer Dosenfahrer mähte mich beim Rückwärtsfahren um.
Das Motorrad war 2,5 Monate weg, weil die nette Versicherung partout die Reparaturfreigabe nicht geben wollte.
Dieser Kerl behauptete nämlich frech, ich sei ihm reingefahren.... Nach langem Hin und Her lag dann der Polizeibericht vor (gegen mich sind nie Anschuldigungen seitens Polizei oder Bußgeldstelle gekommen!) und die Versicherung bezahlte meine Abschleppkosten und die Reparaturarbeiten von insgesamt 2630€.
Aber den Nutzungsausfall, den ich sofort geltend gemacht hatte, wollten sie zuerst nicht zahlen. Meine Versicherung sagte auch, dass ich von diesen 60 Tagen (oder so war's) höchstens 10 sehen werde....... Als mir die Sache zu bunt wurde, da ich immer weiter hingehalten wurde, wandte ich mich Mitte Dezember an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Und siehe da: letzte Woche kam von ihm ein Schreiben, im Anhang ein Brief der Versicherung. Ich bekomme den gesamten Zeitraum erstattet!
Solltet ihr auch einen solchen Fall erlebt haben (oder erleben, was keiner hofft), dann hier einige Tips:
- den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, wenn ihr den Unfall nicht verschuldet habt (das sind "Unfallfolgekosten")
- eine Kawa ER6n mit 72 PS ist ein Fahrzeug der Klasse G (glaub ich), und pro Tag stehen euch 46€ zu!
- seit nicht zimperlich mit denen - die versuchen natürlich euch zu beduppen: ihr seit gestürzt, der Helm muss neu. Das könnt ihr auch geltend machen (hab ich zu spät erfahren)! Ebenso wenn euch deswegen zusätzliche Kosten für zB ÖPNV entstehen, dann eine Pauschale für Telefonieren, Kopien etc (25€ glaub ich) und solltet ihr euch verletzt haben, ab zum Arzt, dann gibts auch Schmerzensgeld. (Ok, das hab ich nicht gefordert, mir war ja nichts passiert.)
- auch wenn es Geduld erfordert: macht am besten alles schriftlich - und man muss diese Leute nerven. Ich hatte die Geduld nicht, aber ich wusste ja auch nicht, was wichtig ist, denn...
- seit ihr z.B. wie ich Azubi und könnt für die Reparatur nicht in Vorkasse treten, nur dann gibt es auch für die gesamte Dauer Nutzungsausfall!! Sonst nur für die Dauer der Reparatur - und das waren bei mir eine Woche..... Und das müsst ihr der Versicherung klipp und klar sagen!
So, ich hoffe, ich hab hier was sinnvolles hingeschrieben. Ich weiß auf jeden Fall fürs nächste mal Bescheid und kann dann hoffentlich auf den Anwalt verzichten. Ich hab viele Dinge leider erst zu spät erfahren und die Versicherungen sind auch sehr knauserig mit Auskünften!
LG