Metzeler Roadtec 01

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  • Okay, dann war nie was eingetragen. Vielleicht wurde ab Modell 09 eine Reifenbindung reingeknallt?
    Also brauch ich gar keine Freigaben, könnte alles aufziehen was passt? Beispielsweise den hier diskutierten Reifen?

    Mfg Ku3f

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte das weiterhin so ( und lasse die Reifenbindung austragen):
    Ich schaue nach ob der Reifen eine Freigabe hat und die Maße stimmen. Fertig....Da habe ich doch anderes zu tun..... Nämlich fahren....


    Da widersprichst du dir doch aber selbst! Wenn du eh nur solche Reifen draufziehst für die es eine Freigabe gibt, dann kannst du dir das Geld und die Zeit für die Austragung der Markenbindung sparen.

    Vielleicht nochmal zum Verständnis: Im Fahrzeugschein stehen häufig ein oder zwei Reifen drin (Hersteller und genauer Typ, und natürlich die Größe). Das ist die Reifenfreigabe des Motorrad-Herstellers. Die Reifen-Hersteller liefern dann für exakt die selbe Reifengröße weitere Reifenfreigaben für ihre eigenen Typen. Wenn du diese Freigaben nutzt, brauchst du die im Fahrzeugschein eingetragenen Freigaben nicht löschen zu lassen. Die sind parallel gültig. Die "neue" Freigabe kannst du dir zusätzlich in den Fahrzeugschein eintragen lassen, oder du musst halt das Freigabepapier mitführen.

    Ku3f
    das ist ja genau die Frage um die es hier geht. ThomasH und ich sind der Meinung dass auch du weiterhin eine Freigabe benötigst. Da du keine vom Motorrad-Hersteller hast, benötigst du diese vom Reifen-Hersteller.
    Freigaben vom Motorrad-Hersteller machen vor allem dann Sinn, wenn das Modell ganz neu ist und es noch keine Freigaben von den Reifenherstellern gibt. Man will ja schließlich gleich mit dem neuen Motorrad fahren...

  • Steht bei mir unter Punkt 22 in der Zulassungsbescheinigung: (Bj. 2009, Modellreihe 09-11)
    "15.1: Bridgestone BT021F J*15.2: Bridgestone BT021R J*

    Die Freigabe muss ich mitführen und wird spätestens beim TÜV kontrolliert.

    Einmal editiert, zuletzt von Kaki (11. Mai 2016 um 14:08)

  • In Feld 22. Da steht bei mir 15.1/15.2: Dunlop Roadsmart II J*

    Auf der Rückseite steht dann noch in den Hinweisen zu 15.1-15.3, dass im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug andere Reifen angebracht werden können.

    Ob man nur eine Geldstrafe oder auch Punkte bekommt, kann ich so nicht herausfinden. Eine längere Recherche im Internet liefert beides, je nachdem ob man dadurch pauschal die Verkehrssicherheit gefährdet oder ohne Betriebserlaubnis fährt oder eben nicht. Wie das gewertet wird, konnte ich nicht herausfinden. Wenn es am Ende "Nur" 50€ sind, dann würde ich es darauf ankommen lassen, wenn der Reifen mir zusagt.

    Edit: Lang genug nach Bußgeld gesucht, damit mir jemand zuvor kam :)

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  • Nichsts desto trotz ist es etwas gefährlich hinten einen Sportreifen aufzuziehen und vorne einen Scheißdreck. Der hintere soll aus Sicherheitsgründen immer vor dem vorderen die Haftung verlieren. Kann man leichter abfangen. Das ist bei gleicher Marke und Typ in der Entwicklung berücksichtigt.

    Mir ist es am liebsten wenn er weder vorne noch hinten weggeht, das macht das leben leichter. Um hier auch mal was zum Roadtec 01 zu sagen: ich hab den jetzt auf meiner KV drauf und der ist bis jetzt geil.

  • Die ER6 hat vom Hersteller aus eine Reifenbindung eingetragen. Damit braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wo liegt die Logik, wenn man die Reifenbindung einfach austragen könnte und in Folge keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr bräuchte. Ist ja nicht so als hätte die (Ein-)Austragung das Motorrad oder die Reifen beeinflusst.

    Erscheint mir in jedem Fall merkwürdig. Ich habe im Internet bei der Recherche jedenfalls genug Beiträge gefunden, wo austragen vom TÜV verweigert wurde. Gibt offenbar auch welche, die es machen. Mir ist beides egal. Ich fahre lieber einen Reifen, der vom Reifenhersteller getestet und freigegeben wurde, als dass ich anschließend die neuen Reifen wieder runterwerfen muss, weil das Fahrverhalten sich massiv verschlechtert hat.

    Meine Posts waren rein informativer Natur. Was wer damit anfängt, ist mir egal ;)

    Die Erklärung von 2008 ist im Übrigen deutlich älter, als die letzte Änderung der Gesetze, womit die Aussagen von damals auch nicht mehr stimmen müssen.

    Um wieder auf's Thema zurück zu kommen. Wenn der Reifen sich geil fährt, viel Spaß damit!

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  • Ich brings mal auf den Punkt
    Keine Bindung eingetragen: egal was drauf ist, Hauptsache fährt sich gut.
    Reifenbindung eingetragen: Freigabe mitführen....

    Ich würde es mit dem 01 so machen: Reifenbindung noch eingetragen: aufziehen und Spaß haben. Freigabe folgt doch. Sonst halte ich bei ner Kontrolle die 2011 er vor die Nase.

  • Auch wenns ein wenig OT ist, ich hatte bei Pirelli nachgefragt wann der Angel GT für die neue Kilo V kommt.
    Die riefen mich eben zurück das mit den derzeitigen Versionen des Angels keine Freigabe auf der neusten Kilo V kommt.

    Hintergrund daran ist das bei den Fahrversuchen die in einigen Bereichen der Angel GT in der GT und der Standard Ausführung nicht die entsprechenden vorgegebenen Kriterien von Kawasaki erreicht hat.
    Und solange es keine für die neue Kilo V spezifizierte Ausführung gibt, auch keine neuen Test darauf gefahren werden.
    Da jedoch die alte Kilo V eine Freigabe hat, scheinen ja nun doch unterschiede bei den einzelnen Modellreihen zu entstehen die im Bereich der Fahrbarkeit doch eklatante negative Auswirkungen hat. Denn ich persönlich bezweifle das die Hersteller auf Freigaben verzichten wenn es um "Kleinkram" geht.

    Ebenso scheinen die Moped Hersteller bei der Freigabe eines Reifens eine Gewichtige rolle zu spielen, den TÜV für Erteilung der Freigabe mal jetzt ebenso mit inkludiert.

    Daher ist natürlich wirklich abzuwarten ob ein Reifen der keine Freigabe hat, nur keine hat weil noch nicht getestet oder obs wirkliche "negative" auswirkungen hat.
    Somit machen die Freigaben dann natürlich doch Sinn, ob das jetzt mit Reifenbindungen eingetragen oder nicht etc. pp.

  • Ja JP wenn Du es genau nimmst sind die neue und die alte KV ja 2 völlig unterschiedliche Mopeds, genauso wie die kleinen völlig unterschiedlich sind. Das sieht man ja schon auf den ersten Blick das da sicherlich ganz andere Stömungsverhältnisse entstehen.

  • Da ist was dran Locke, ich bin ganz froh bei dem starken Auftrieb an der Front das ich Abtriebsflügel habe. (Dachte auch erst das die nur Show sind...aber weit gefehlt)
    Macht sie doch bei Hochgeschwindigkeit besser fahrbar als die alte

  • Dann hoff ich mal auf viele Erfahrungsberichte in nächster Zeit. :thumbup:
    Hätte ihn gern selbst getestet, jedoch wollte ich nicht so lange warten und hab mir den Conti für den Übergang geholt.

    Allwetter-/Ganzjahresfahrer

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  • Vom Profil her hält mein Conti noch geschätzt 1-2k km. Dann kommt der Roadtec. Sollte also in nächster Zeit tatsächlich erste Erfahrungen auf ner Erna geben xD

  • Bisher hört man auf anderen Maschinen nur gutes, soll wohl das beste aus Angel GT und Z8 zusammengefügt sein.